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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Verkauf mit Rechnung


Fremder
2005-01-27, 14:36:08
Ich habe mal eine Frage, und zwar möchte meine Grafikkarte verkaufen. Das gute Stück hat jetzt aber noch ca. ein Jahr Garantie und ich habe irgendwie Skrupel dem Käufer meine Originalrechnung mit meinen ganzen Daten und meiner Kundennummer mitzuschicken. Ist das ein Problem, oder mache ich mir da umsonst Sorgen? Wie handhabt ihr das denn so? Kann der Käufer im Garantiefall überhaupt ohne mich reklamieren, da die Rechnung ja auf meinen Namen ausgestellt ist? Wenn er es nicht könnte, würde dann auch eine Kopie mit geschwärzter Kundennummer reichen?

Fragen über Fragen ;-) die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.

Schon mal Danke für eure Antworten und Grüße

PS bin mir nicht ganz sicher ob es das richtige Forum ist, aber ich denke mal es passt schon.

Das gute A
2005-01-27, 14:44:53
Im Grunde müsstest Du die origin. Rechnung mitsenden.

Mit dem privat abgeschlossenen Kaufvertrag übergibst Du ja den Besitz der Grafikkarte komplett in die Hände des Käufers, auch rechtlich. Von daher reicht eine Kopie eigentlich nicht aus.

Umtauschen kann er das Teil genauso wie Du, da hat sich bei mir noch nie jemand drum geschert wenn ich mal ne Reklamation hatte bei irgendwelcher Hardware.

Gruß

Fremder
2005-01-27, 15:05:27
Ja, schonmal Danke, und das mit der Kundennummer, macht das nichts? Kann da keiner was mit anstellen?

Das gute A
2005-01-27, 15:07:47
Eigentlich nicht... was soll er damit groß machen? Bestellungen auf Deinen Namen laufen lassen meinst Du? Das kann man ja auch ohne Kundennummer.

Und ansonsten bringt Dir ne Kundennummer gar nichts eigentlich, von daher...

Aber vielleicht kann Dir da noch wer anders mehr zu sagen hier im Forum, bin ja auch kein Profi was sowas angeht ;)

Grüße

Gasst
2005-01-27, 16:36:36
Kopie der Rechnung reicht. Der Verkaeufer muss ja nur das Kaufdatum nachvollziehen koennen.

Rhönpaulus
2005-01-28, 14:19:44
die garantieverpflichtung des händlers gegenüber dem erstkäufer für die ersten 6 monatte gilt nur für den erstkäufer!
wird der artikel weiterverkauft besteht für den neuen besitzer prinzipiell kein garantieanspruch gegen den händler mehr.
hier müßte dann der erstkäufer(= verragspartner des händlers) die garantieansprüche für den zweitkäufer geltend machen.
die gewährleistung des herstellers dagegen kann auch von den neuen eigentümer geltend gemacht werden.
von diesen reglungen abgesehen besteht natürlich immer noch die aussicht auf kullanz des händlers welche allerdings freiwillig ist.

-|NKA|- Bibo1
2005-01-29, 01:48:34
Bringst Du da nicht grade Gewährleistung und Garantie durcheinander? :confused:
Gruß - Bibo1

Rhönpaulus
2005-01-29, 11:30:06
ich hätte vorher nachschlagen sollen,das was ich da geschrieben habe stimmt so nicht denn der anspruch auf gewährleistung gilt nicht gegen den hersteller sondern gegen den verkäufer wärend es herstellergarantie nur noch auf freiwilliger basis gibt und diese meist nicht existiert.
somit sind alle ansprüche,egal ob innerhalb der ersten 6 mon. oder auch später bis zu 2 jahren ausschließlich vom erstkäufer gegen den händler geltend zu machen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

Neon3D
2005-01-29, 12:22:27
die genannten zeiträume beziehen auf händler gegenüber privatpersonen, d.h. würde man einen gebrauchten gegenstand, der z.b. schon 5 jahre alt ist, bei einem händler kaufen, so haben wir eine gewährleistung von 1 jahr. verkauft dein nachbar den gleichen gegenstand, gibt es keine gewährleistung. der anspruch wegen nichterfüllung (§462 BGB) bleibt natürlich gegenüber dem hersteller erhalten. ich würde mir allerdings den originalkaufbeleg mitgeben lassen.