PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der genetische Fingerabdruck bei Zwillingen


xXx
2005-01-29, 17:45:46
Ich habe gerade gelsen, dass zwei eineiige Zwillinge denselben genetischen Code haben. Ist ja auch logisch, hatte aber nie drüber nachgedacht.

Wie siehts bei Strafttaen aus? Man weiss ja nicht welcher Zwilling die Straftat begangen hat. Sie können sich ja gegenseitig beschuldigen!

Kabelsalat
2005-01-29, 17:49:50
Zu früh gefreut:

-> http://www.quarks.de/dyn/7393.phtml

mobius
2005-01-29, 17:51:25
Stempel auf den Fingern

Fingerabdrücke sind Abbilder der sogenannten Papillarleisten. Sie wirken wie ein Stempel – und das besonders exklusiv. Das bestätigt ein Besuch im Bayerischen Landeskriminalamt. Obwohl sich auf dem Papier die Fingerabdrücke eineiiger Zwillinge noch ähnlich sehen, weichen spätestens die eingescannten Abdrücke auf dem Computerbildschirm deutlich voneinander ab. Die Beamten bestätigen, dass sie mehr Übereinstimmungen haben als die voneinander unabhängiger Personen, doch identisch sind sie nicht. Der Grund: Ein Fingerabdruck hängt nicht allein von den Erbanlagen ab. Zahlreiche Faktoren spielen eine Rolle, von denen der Wissenschaft nicht alle bereits bekannt sind.

Quelle: Welt der Wunder

xXx
2005-01-29, 18:12:46
Wie in der einen Quelle zu lesen ist:

Wie siehts aus, wenn Handschuhe getragen werden?

iceQ
2005-01-29, 18:27:31
Wie in der einen Quelle zu lesen ist:

Wie siehts aus, wenn Handschuhe getragen werden?
dann könnte es nicht nur der zwilling sein, sondern jeder andere Mensch auch :ass2:

34fers453
2005-01-29, 23:36:17
dann könnte es nicht nur der zwilling sein, sondern jeder andere Mensch auch :ass2:

Ab in Spamwiese mit dir! Komm wieder wenn du den Unterschied zwischen genetischen Fingerabdruck (DNA) und den Fingerabdruck eines Fingers verstanden hast.

ethrandil
2005-02-02, 00:55:19
Tja, man muss wohl sagen, dass der genetische Fingerabruck keine hundertprozentige Sicherheit bietet. Pech gehabt, oder doch nicht?!

Fingerabdrücke (http://www.ccc.de/biometrie/fingerabdruck_kopieren.xml) sind aber auch nicht gerade der Hit.

Ob ich jetzt am Tatort fremde Haare fallen lasse oder einen falschen Fingerabdruck... ich weiß nicht warum ersteres schwerer sein sollte.

- Eth

xXx
2005-02-02, 14:31:15
Eigentlich wollte ich dadrauf hinaus:

Eineiige Zwillinge wohnen noch im selben Elternhaus.
Einer der Zwillinge begeht eine Straftat, bei der er Handschuhe getragen hat.

Nun hat man ihn auf Video aufgezeichnet und hat einige Hautzellen gefunden.
Nun behauptet der Zwilling es war der andere und der wiederum behauptet er war es nicht. (Ob die Geschichte nun der Realität entspricht, sei dahin gestellt.)

Meintetewgen könnt ihr euch die selbe Geschichte denken nur das die Tat von beiden abgesprochen war.

Eigentlich kann man doch nicht nachweisen, welcher der beiden zwillinge nun der Täter war. --> Freispruch?

ilPatrino
2005-02-02, 16:03:21
Eigentlich wollte ich dadrauf hinaus:

Eineiige Zwillinge wohnen noch im selben Elternhaus.
Einer der Zwillinge begeht eine Straftat, bei der er Handschuhe getragen hat.

Nun hat man ihn auf Video aufgezeichnet und hat einige Hautzellen gefunden.
Nun behauptet der Zwilling es war der andere und der wiederum behauptet er war es nicht. (Ob die Geschichte nun der Realität entspricht, sei dahin gestellt.)

Meintetewgen könnt ihr euch die selbe Geschichte denken nur das die Tat von beiden abgesprochen war.

Eigentlich kann man doch nicht nachweisen, welcher der beiden zwillinge nun der Täter war. --> Freispruch?

solange beide keinerlei aussage machen und die anwälte die berechtigte-zweifel-masche ausspielen, dürfte einem freispruch nix entgegenstehen

govou
2005-02-02, 16:35:49
Wenn keiner von beiden ein Alibi vorzuweisen hat, dann muss es eigentlich heißen: Im Zweifel für den Angeklagten.

xXx
2005-02-05, 18:25:37
Wenn keiner von beiden ein Alibi vorzuweisen hat, dann muss es eigentlich heißen: Im Zweifel für den Angeklagten.

sicher?

wenn er sagt: ich weiß genau der andere zwilling wars

pt3
2005-02-05, 20:17:37
Vor Gericht muss man sich nicht selbst belasten und braucht auch keine seiner Verwandten belasten.
Gab da mal soeinen Fall, da wurde einer geblitzt, hatte aber einen Zwillingsbruder. Beide haben vor Gericht gesagt, sie sagen nix, weil sie damit sich oder den jeweiligen Bruder belasten könnten. Demzufolge wurden beide freigesprochen. :biggrin:

Amarok
2005-02-05, 21:19:15
Passt nicht direkt zum Thema, aber zeigt doch auf welche Probleme bei in der Rechtssprechung auftreten können.

Vor kurzen wurde ein Häftling in Amerika nach einem Herzinfarkt reanimiert, war erwiesenermaßen ca. 1 Minute Tod (Nulllinie). Das Problem: Er war zum Tode verurteilt und jetzt wird diskutiert ob er nicht freigelassen werden muss, da er ja schon Tod war und somit seine Strafe "abgesessen" hat.

Zum Zwillingsproblem: Kann wirklich ein Problem werden: Da kommen sie alleine mit der DNA nicht weiter....

grandmasterB
2005-02-05, 21:44:40
Passt nicht direkt zum Thema, aber zeigt doch auf welche Probleme bei in der Rechtssprechung auftreten können.

Vor kurzen wurde ein Häftling in Amerika nach einem Herzinfarkt reanimiert, war erwiesenermaßen ca. 1 Minute Tod (Nulllinie). Das Problem: Er war zum Tode verurteilt und jetzt wird diskutiert ob er nicht freigelassen werden muss, da er ja schon Tod war und somit seine Strafe "abgesessen" hat.

Zum Zwillingsproblem: Kann wirklich ein Problem werden: Da kommen sie alleine mit der DNA nicht weiter....

Und wie ist die Geschichte ausgegangen?

ice cool69
2005-02-06, 02:16:27
Passt nicht direkt zum Thema, aber zeigt doch auf welche Probleme bei in der Rechtssprechung auftreten können.

Vor kurzen wurde ein Häftling in Amerika nach einem Herzinfarkt reanimiert, war erwiesenermaßen ca. 1 Minute Tod (Nulllinie). Das Problem: Er war zum Tode verurteilt und jetzt wird diskutiert ob er nicht freigelassen werden muss, da er ja schon Tod war und somit seine Strafe "abgesessen" hat.

Zum Zwillingsproblem: Kann wirklich ein Problem werden: Da kommen sie alleine mit der DNA nicht weiter....

Halte ich für Blödsinn, ist doch wieder eines dieser "die Amis spinnen"-Gerüchte.
Natürlich hat er seine Strafe nicht abgesessen, da der Zustand d. Todes nicht vom Staat hervorgerufen wurde, sondern natürlichen Ursprungs war. Wenn jemand zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt wird und sich aber kurz davor selber 3 Jahre irgendwo aus versehen einsperrt (weil die Tür klemmt), hat er ja auch nicht seine Strafe abgesessen.

Lustiges Gerücht, in meinen Augen aber ziemlicher Käse.

pt3
2005-02-06, 11:42:58
Halte ich für Blödsinn, ist doch wieder eines dieser "die Amis spinnen"-Gerüchte.
Natürlich hat er seine Strafe nicht abgesessen, da der Zustand d. Todes nicht vom Staat hervorgerufen wurde, sondern natürlichen Ursprungs war.

Nun: Das würde aber bedeuten, dass auch Tote noch ne Giftspritze vom Staat bekommen müssen, oder nicht?