gerry7
2005-02-02, 08:11:40
http://www.nickles.de/static_cache/537844825.html
Mit den künftigen Version des Windows XP Media Center Betriebssystems werden analoge TV-Aufnahmen nur noch eingeschränkt möglich sein. Sender können im Signal den Macrovision-Kopierschutz einbinden.
Dann ist eine Aufnahme entweder gar nicht möglich, oder sie kann nur für einen eingeschränkten Zeitraum angeschaut werden. Auch im neuen Windows Longhorn soll dieser Macrovision-Schutz fester Bestandteil werden, ebenso in Standalone-Geräten wie DVD-Recordern. Die Zeiten des Filmeaufnehmens und dauerhaften Archivierens nähren sich somit ihrem Ende.
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Man kann sich drüber streiten ob das kommt/sinnvoll ist/funktioniert aber so langsam komme ich mir vor wie ein Schwerkrimineller den man nach allen Regeln der Kunst überwachen/gängeln muß.
:| Ironiezeitreise/ Abfilmen der Fernsehfilme in der eigenen Wohnung wird unter Strafe gestellt. Dazu werden in allen privaten Räumen Kameras angebracht.
Die Überwachung liegt beim Anwaltsimperium Weiterverwendung, Wort, Ton und Bild.
Den Gerichten liegt ein Antrag des Anwaltsimperiums Weiterverwendung, Wort, Ton und Bild vor das von den Kameras erfasstes nachspielen von Fernsehszenen in der eigenen Wohnung ohne Auführungslizenz unter Strafe gestellt wird.
/OFF
Mit den künftigen Version des Windows XP Media Center Betriebssystems werden analoge TV-Aufnahmen nur noch eingeschränkt möglich sein. Sender können im Signal den Macrovision-Kopierschutz einbinden.
Dann ist eine Aufnahme entweder gar nicht möglich, oder sie kann nur für einen eingeschränkten Zeitraum angeschaut werden. Auch im neuen Windows Longhorn soll dieser Macrovision-Schutz fester Bestandteil werden, ebenso in Standalone-Geräten wie DVD-Recordern. Die Zeiten des Filmeaufnehmens und dauerhaften Archivierens nähren sich somit ihrem Ende.
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Man kann sich drüber streiten ob das kommt/sinnvoll ist/funktioniert aber so langsam komme ich mir vor wie ein Schwerkrimineller den man nach allen Regeln der Kunst überwachen/gängeln muß.
:| Ironiezeitreise/ Abfilmen der Fernsehfilme in der eigenen Wohnung wird unter Strafe gestellt. Dazu werden in allen privaten Räumen Kameras angebracht.
Die Überwachung liegt beim Anwaltsimperium Weiterverwendung, Wort, Ton und Bild.
Den Gerichten liegt ein Antrag des Anwaltsimperiums Weiterverwendung, Wort, Ton und Bild vor das von den Kameras erfasstes nachspielen von Fernsehszenen in der eigenen Wohnung ohne Auführungslizenz unter Strafe gestellt wird.
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