z3ck3
2005-02-02, 08:34:27
ich möchte auch noch mal im Forum daruf hinweisen.
Stefan Horn bekannt durch seine Flash-Cartoons wie z.b. ElTonno bei Elton TV, wurde von Sony abgemahnt. Zum Verhängnis wurde eine ca. 20 sec. Hintergrundmusik in einem seiner Flashtoons. Es war von Anette Louisan, "Das Spiel". Gegenstandswert der Sache soll angeblich 15000 Euro sein. Die Anwaltskosten die er tragen soll belaufen sich auf ca 750 Euro.
Zitat "Unter der Internetadresse www.ballz.de/eyeballz/eyeballz009.html veröffentlichen Sie einen animierten Film, in dem eine Sequenz aus dem Musikstück "Das Spiel" in der Aufnahme, an der unserer Mandantin die ausschließlichen Nutzungsrechts zustehen, verwendet wird. Diese Sequenz ist mit der comicartigen Darstellung pornografischer Situationen unterlegt."
Interessant wird das ganze auch, da das genannte Musikstück, auch in einer "pornografischen" Szene auf Pro7 bei "Die Burg" lief, als ein älterer Herr eine Erregte Dame befummelte und begrabschte. Außerdem läßt sich das ganze Stück auch als Video von der Internetseite der Künstlerin runterladen. Damit sind 2 Punkte auf keinen Fall erfüllt: 1. Veröffentlichung im Zusammenhang mit Pornografischem Inhalt 2. Verbreiten des ganzen Liedes
Das Sony im Recht ist, was deren Rechte angeht, das ist klar. Herr Horn hat niemanden davon in kenntnis gesetzt, das er das besagte Stück verwendet. Doch ob man von seinem Recht gebrauch machen sollte, steht auf einem ganz anderen Blatt. In diesem Fall hätte es ausgereicht Herrn Horn darüber in Kenntnis zu setzen, das Lied zu entfernen. Doch warum sollte ein Geschäftsmann Werbung für eines Seiner Künstler verhindern, welches das Lied indirekt in dem Toon war? Genau im Grunde genommen garnicht. Doch die Anwälte interessiert das nicht und Manager denken zumeist nur von hier bis zu ihrem Geldbeutel.
Schade, das die Industrie diese Macht hat.
Stefan Horn bekannt durch seine Flash-Cartoons wie z.b. ElTonno bei Elton TV, wurde von Sony abgemahnt. Zum Verhängnis wurde eine ca. 20 sec. Hintergrundmusik in einem seiner Flashtoons. Es war von Anette Louisan, "Das Spiel". Gegenstandswert der Sache soll angeblich 15000 Euro sein. Die Anwaltskosten die er tragen soll belaufen sich auf ca 750 Euro.
Zitat "Unter der Internetadresse www.ballz.de/eyeballz/eyeballz009.html veröffentlichen Sie einen animierten Film, in dem eine Sequenz aus dem Musikstück "Das Spiel" in der Aufnahme, an der unserer Mandantin die ausschließlichen Nutzungsrechts zustehen, verwendet wird. Diese Sequenz ist mit der comicartigen Darstellung pornografischer Situationen unterlegt."
Interessant wird das ganze auch, da das genannte Musikstück, auch in einer "pornografischen" Szene auf Pro7 bei "Die Burg" lief, als ein älterer Herr eine Erregte Dame befummelte und begrabschte. Außerdem läßt sich das ganze Stück auch als Video von der Internetseite der Künstlerin runterladen. Damit sind 2 Punkte auf keinen Fall erfüllt: 1. Veröffentlichung im Zusammenhang mit Pornografischem Inhalt 2. Verbreiten des ganzen Liedes
Das Sony im Recht ist, was deren Rechte angeht, das ist klar. Herr Horn hat niemanden davon in kenntnis gesetzt, das er das besagte Stück verwendet. Doch ob man von seinem Recht gebrauch machen sollte, steht auf einem ganz anderen Blatt. In diesem Fall hätte es ausgereicht Herrn Horn darüber in Kenntnis zu setzen, das Lied zu entfernen. Doch warum sollte ein Geschäftsmann Werbung für eines Seiner Künstler verhindern, welches das Lied indirekt in dem Toon war? Genau im Grunde genommen garnicht. Doch die Anwälte interessiert das nicht und Manager denken zumeist nur von hier bis zu ihrem Geldbeutel.
Schade, das die Industrie diese Macht hat.