PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal ne rechtliche Frage zur mündlichen Kaufzusage


Masterp
2005-02-02, 14:46:05
Nabend,

wer kann mir mal was zu dem Thema sagen ? Und zwar geht es um ein Privatproblem bei mir mit ne´n Verkäufer. Dieser hat vor einiger Zeit ne´n PC übers Forum angeboten und ich hab ihn zugesagt, das Teil zu kaufen und zu bezahlen , sobald ich mein Geld von Fizkus bekomme. Nunja, leider ist dieses aber noch nicht geschehen und meine berufliche Lage hat sich drastisch verschlechtert, sodass ich den Verkäufer davon unterrichtet habe und ihm angeboten habe, dass er entweder das Teil weiterverkauft oder ich ihn eventuell in Februar , sobald die Kohle vom Staat eingetroffen ist, diese bezahlen werde. Leider steh ich nun ganz ohne Job und Kohle dar und der schreibt mir mittlerweile ne Drohmail mit Frist bis zum 15. ansonsten bekäme ich Post vom Anwalt, da ich ihn ja ne Kaufzusage gemacht habe.


Ich würde jetzt mal gern wissen, wie hier die rechtliche Lage ist denn schliesslich kann ja immer was dazwischen kommen.

Bedanke mich für Antworten.

rast
2005-02-02, 14:55:57
ganz einfach: kein schriftlicher kaufvertrag-->kein zwang zum kaufen

ich würd mir da keine sorgen machen...ist zwar doof für den verkäufer aber bei einer rein mündlichen zusage wird sein anwalt wohl nicht viel in der hand haben :D

Philipp333
2005-02-02, 15:13:54
Wenn es keine Zeugen gibt, hat er Pech gehabt! Wenn es Zeugen gibt hast Du Pech gehabt ;)

Beeblebrox
2005-02-02, 15:15:28
Ganz so einfach sehe ich das nicht. Eine Zusage in einem Forum könnte man wohl als mündlichen Kaufvertrag vor Zeugen definieren. Allerdings hast Du ja einschränkend die Zusage von der Steuererstattung abhängig gemacht, das heißt keine feste Frist für die Abnahme bestimmt. Damit solltest Du eigentlich aus dem Schneider sein. Die Steuererstattung kann ja seehr lange dauern. ;)

EureDudeheit
2005-02-02, 15:20:58
ganz einfach: kein schriftlicher kaufvertrag-->kein zwang zum kaufen

ich würd mir da keine sorgen machen...ist zwar doof für den verkäufer aber bei einer rein mündlichen zusage wird sein anwalt wohl nicht viel in der hand haben :D


Eben nicht, auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, der eingehalten werden muß.

Und wenn er emails hat, die belegen, daß ihr über den Kauf des PCs verhandelt habt, hat er sehrwohl sehr gute Chancen.

Allerdings habt ihr den Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, er muß also warten, bis du dein Geld vom Staat bekommst. §158 bgb

verkäufer
2005-02-03, 00:21:20
Mündliche Zusagen gelten nur im gewerblichen Verkauf als verbindlich. Privat kann er den Bundeskanzler und President of the united states rufen.

Heimatsuchender
2005-02-03, 00:26:16
schaue er hier:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/compiled/Vertragsabschluss.htm

so ganz einfach ist aus der sache nicht rauszukommen.

tobife

verkäufer
2005-02-03, 01:09:43
schaue er hier:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/compiled/Vertragsabschluss.htm

so ganz einfach ist aus der sache nicht rauszukommen.

tobife

gewerblich sagt dir gar nichts :(

PennerMannheims
2005-02-03, 01:20:14
Nabend,

wer kann mir mal was zu dem Thema sagen ? Und zwar geht es um ein Privatproblem bei mir mit ne´n Verkäufer. Dieser hat vor einiger Zeit ne´n PC übers Forum angeboten und ich hab ihn zugesagt, das Teil zu kaufen und zu bezahlen , sobald ich mein Geld von Fizkus bekomme. Nunja, leider ist dieses aber noch nicht geschehen und meine berufliche Lage hat sich drastisch verschlechtert, sodass ich den Verkäufer davon unterrichtet habe und ihm angeboten habe, dass er entweder das Teil weiterverkauft oder ich ihn eventuell in Februar , sobald die Kohle vom Staat eingetroffen ist, diese bezahlen werde. Leider steh ich nun ganz ohne Job und Kohle dar und der schreibt mir mittlerweile ne Drohmail mit Frist bis zum 15. ansonsten bekäme ich Post vom Anwalt, da ich ihn ja ne Kaufzusage gemacht habe.


Ich würde jetzt mal gern wissen, wie hier die rechtliche Lage ist denn schliesslich kann ja immer was dazwischen kommen.

Bedanke mich für Antworten.


Was ist das denn für ein Arsch? Oder hast Du den PC schon?

Beeblebrox
2005-02-03, 08:26:41
Mündliche Zusagen gelten nur im gewerblichen Verkauf als verbindlich. Privat kann er den Bundeskanzler und President of the united states rufen.

Laut BGB gilt Formfreiheit für Verträge (mit bestimmten Ausnahmen z.B. Grünstückskauf). Eine mündliche Zusage ist schon bindend.

Mumins
2005-02-03, 08:39:30
Laut BGB gilt Formfreiheit für Verträge (mit bestimmten Ausnahmen z.B. Grünstückskauf). Eine mündliche Zusage ist schon bindend.

So ist es. Nur bei bestimmten Vertragsformen bedarf es der Form z.B. Grundstückskauf.

verkäufer
2005-02-03, 09:21:43
Laut BGB gilt Formfreiheit für Verträge (mit bestimmten Ausnahmen z.B. Grünstückskauf). Eine mündliche Zusage ist schon bindend.

Nur mach das bei privaten mündlichen Kaufverträgen geltend.

Der Anwalt sagt: Recht haben und Recht bekommen.

Das gute A
2005-02-03, 09:24:05
Im BGB ist es so festgelegt, dass Kaufverträge bereits mündlich zustanden kommen können. Allein "schlüssiges Handeln" ohne jegliche Äußerung reicht aus, um einen Kaufvertrag unter Privatleuten rechtswirksam werden zu lassen.

Beispiel: Gehst ans Kiosk, legst die Bild-Zeitung hin ohne was zu sagen, bezahlst und gehst - Kaufvertrag ist entstanden, voll rechtswirksam.

Ähnlich ist es in Deinem Fall, ein eigtl. rechtswirksamer Kaufvertrag ist entstanden.

Inwieweit Du da jetzt aufgrund deiner Arbeitslosigkeit aber den Kaufvertrag anfechten kannst müsste ich erstmal genauer klären - da gibts immer Mittel und Wege.

Gruß

Stormtrooper
2005-02-03, 09:24:47
das mag wohl sein .. aber erstmal muß der Verkäufer eindeutig nachweisen können wer mit dem namen geschrieben hat.

Beeblebrox
2005-02-03, 09:48:17
Nur mach das bei privaten mündlichen Kaufverträgen geltend.

Der Anwalt sagt: Recht haben und Recht bekommen.

Das stimmt natürlich. Aber der Kauf hat in einem Forum stattgefunden und vielleicht sind auch Mails vorhanden. Das sollte schon reichen. Klar kann man sich versuchen rauszureden mit: ein anderer hat meinen Account benutzt oder so. Aber damit würde ich mich nicht vor einen Amtsgerichtsrichter stellen wollen.

Masterp
2005-02-03, 09:54:14
Erstmal bedanke ich mich für die zahlreichen Antworten. Den besagten PC hab ich natürlich noch nicht bekommen. Der Typ formuliert seine Drohung damit, dass der PC immer mehr an Wert verliert, was natürlich stimmt, da dies noch ein recht aktuelles Modell ist. Solange ich jedoch mein Geld nicht vom Staat erhalten habe, kann ich den Rechner auch nicht abnehmen aber dies scheint er leider nicht ganz zu verstehen...

verkäufer
2005-02-03, 14:53:11
Das stimmt natürlich. Aber der Kauf hat in einem Forum stattgefunden und vielleicht sind auch Mails vorhanden. Das sollte schon reichen. Klar kann man sich versuchen rauszureden mit: ein anderer hat meinen Account benutzt oder so. Aber damit würde ich mich nicht vor einen Amtsgerichtsrichter stellen wollen.

Wenn Emails oder Forenbeiträge vorliegen, wo ist das ein mündlicher Kaufvertrag??? Hallo?!!!

Das gute A
2005-02-03, 14:55:54
@ Verkäufer: Wo genau liegt der Unterschied? In dem Falle des Forums wäre sogar ein Kaufvertrag schriftlich entstanden:

Angebot Verkäufer -> Annahme Käufer -> Kaufvertrag rechtswirksam.

Gruß

Masterp
2005-02-03, 15:00:03
Ob mündlich oder nicht. Ich hab ihn jedenfalls über das Board (Forum) zugesichert, dass ich das Teil nehme, SOBALD die Kohle vom Staat da ist. Dies war im Dezember. Im Januar hat er mich dann nochmal angeschrieben was nun wäre und ich hab ihn geschrieben, dass die Kohle leider noch nicht da ist. Ich hab ihn dann angeboten, dass dieser den Rechner dann an wem anders verkaufen sollte, wenn er nicht länger warten könne oder er sich noch bisschen gedulden müsse bis die Kohle ankommt. Soviel dazu. Und nun die Drohmail mit der Frist.

verkäufer
2005-02-03, 15:06:43
Ob mündlich oder nicht. Ich hab ihn jedenfalls über das Board (Forum) zugesichert, dass ich das Teil nehme, SOBALD die Kohle vom Staat da ist.
Damit hast du ein schriftliche Willenserklärung abgegeben, keine mündliche, ein himmelsweiter Unterschied. Topicthema falsch und Diskussion sinnlos.

Beeblebrox
2005-02-03, 15:11:27
Wenn Emails oder Forenbeiträge vorliegen, wo ist das ein mündlicher Kaufvertrag??? Hallo?!!!

Wie bereits gesagt, ist das vollkommen egal ob mündlich oder schriftlich. Die Frage ist ob gültig oder nicht. Und das will Masterp ja fairer- und richtigerweise nicht abstreiten. Es geht darum, ob der Käufer auf sofortige Abnahme bestehen kann. Und auch hier wurde schon die aufschiebende Wirkung der Steuererstattung erwähnt. So lange die nicht erfolgt ist, ist der Vertrag "schwebend unwirksam". Sobald die Zahlung vom FA kommt, ist auch Masterp zur Abnahme und Zahlung der PCs verpflichtet. Aber eben erst dann.

Beeblebrox
2005-02-03, 15:13:13
Topicthema falsch

Das stimmt allerdings so gesehen.

Das gute A
2005-02-03, 15:17:29
Wie bereits gesagt, ist das vollkommen egal ob mündlich oder schriftlich. Die Frage ist ob gültig oder nicht. Und das will Masterp ja fairer- und richtigerweise nicht abstreiten. Es geht darum, ob der Käufer auf sofortige Abnahme bestehen kann. Und auch hier wurde schon die aufschiebende Wirkung der Steuererstattung erwähnt. So lange die nicht erfolgt ist, ist der Vertrag "schwebend unwirksam". Sobald die Zahlung vom FA kommt, ist auch Masterp zur Abnahme und Zahlung der PCs verpflichtet. Aber eben erst dann.

Exakt - der Herr Verkäufer scheint sich nicht immer im Klaren zu sein, allerdings stimmt es, dass das Topic-Thema ansich so falsch ist.

Dennoch Willenserklärungen sind mündlich wie schriftlich bei priv. Kaufverträgen von der Wertigkeit her gleich.

Schwebend unwirksam stimmt insofern ebenfalls, da er ja (wiederum egal ob schriftlich oder mündlich) zugesagt hat, dass er den Rechner nimmt, SOBALD das Geld vom FA da ist - und erst dann.

Gruß

verkäufer
2005-02-03, 15:31:31
Die Frage war eher pragmatischer Natur, wir sind hier nicht in einer BWL-Vorlesung.

Das wichtigste Werkzeug eines Verkäufers ohne Laden, Ware - Stift und Zettel :D

WedgeAntilles
2005-02-04, 10:14:18
Rechtlich ist es ziemlich einfach:
Du hast einen gültigen Vertrag geschlossen - ob mündlich oder schriftlich ist nach BGB irrelevant.

Damit bist du zum Kauf verpflichtet.


Wie es mit der Beweismöglichkeit aussieht ist ein völlig anderes Thema, aber das war ja nicht deine Frage.

Bandit666
2005-02-04, 10:25:24
Oh Gott.

Nun scheisst euch mal nicht in die Hose.
Er kann den PC nicht bezahlen und gut ist.
Der Verkäufer wurde darüber schon vor langem informiert und ist nun wahrscheinlich sauer weil er den PC auch so nicht losgeworden ist....da freut er sich bestimmt das er ja von jemanden einen mündl. Zusage hat.
Ergo ist dies eine persönl. Sache!

Wenn ich der Käufer wäre würde ich alle Mails von Verkäufer ignorieren und mich des Lebens erfreuen. Man hat so schon genug Probleme.....warum also mit solchem Schwachsinn seine Zeit vergeuden?

Übrigens wird kein Richter der Welt eure Sache annehmen.Wegen Geringfügigkeit.
Dafür eine Rechtsschutzversicherung zu finden die den Fall annimmt, wird schon schwer.
Der Verkäufer sollte sich mal an den Kopp fassen und fühlen obs heiss ist. Kein Wunder das Deutschland vor die Hunde geht, bei solchen Deppen.

Das gute A
2005-02-04, 10:29:32
Oh Gott.

Nun scheisst euch mal nicht in die Hose.
Er kann den PC nicht bezahlen und gut ist.
Der Verkäufer wurde darüber schon vor langem informiert und ist nun wahrscheinlich sauer weil er den PC auch so nicht losgeworden ist....da freut er sich bestimmt das er ja von jemanden einen mündl. Zusage hat.
Ergo ist dies eine persönl. Sache!

Wenn ich der Käufer wäre würde ich alle Mails von Verkäufer ignorieren und mich des Lebens erfreuen. Man hat so schon genug Probleme.....warum also mit solchem Schwachsinn seine Zeit vergeuden?

Übrigens wird kein Richter der Welt eure Sache annehmen.Wegen Geringfügigkeit.
Dafür eine Rechtsschutzversicherung zu finden die den Fall annimmt, wird schon schwer.
Der Verkäufer sollte sich mal an den Kopp fassen und fühlen obs heiss ist. Kein Wunder das Deutschland vor die Hunde geht, bei solchen Deppen.

Gebe Dir da prinzipiell Recht - man sollte als Verkäufer da Rücksicht/Einsicht zeigen und mal etwas milder gestimmt sein. Allerdings ist es schon so, dass es hier m.E. nach um Summen zumindest im dreistelligen Eurobereich geht. Von daher kann eine Anzeige also durchaus vorm Richter landen wenn man es richtig angeht. Wegen Geringfügigkeit würde es in diesem Fall nicht abgelehnt werden denke ich.

Gruß

Beeblebrox
2005-02-04, 11:43:18
Gebe Dir da prinzipiell Recht - man sollte als Verkäufer da Rücksicht/Einsicht zeigen und mal etwas milder gestimmt sein. Allerdings ist es schon so, dass es hier m.E. nach um Summen zumindest im dreistelligen Eurobereich geht. Von daher kann eine Anzeige also durchaus vorm Richter landen wenn man es richtig angeht. Wegen Geringfügigkeit würde es in diesem Fall nicht abgelehnt werden denke ich.

Gruß

Genau. Und wieder sind wir völlig einer Meinung! :smile:

Bandit666
2005-02-04, 11:47:03
Allerdings ist es schon so, dass es hier m.E. nach um Summen zumindest im dreistelligen Eurobereich geht. Von daher kann eine Anzeige also durchaus vorm Richter landen wenn man es richtig angeht. Wegen Geringfügigkeit würde es in diesem Fall nicht abgelehnt werden denke ich.

Gruß

Um welchen Preis es geht ist wurst. Es ist nix bestellt und/oder ersteigert worden. Also.*fg*

Und genau weil niemandem Schaden zugefügt wurde wird es keinen RS-Versicherung interessieren!!

Stormtrooper
2005-02-04, 12:37:39
oh doch
er kann auf erfüllung des Kaufvertrages klagen. Hierzu muß niemand zu schaden gekommen sein ...
Sollte es zu ner Klage kommen wird der Rechner ziemlich teuer für den Käufer, denn dann kommen noch Gerichtskosten und Rechtanwaltskosten beider Partein auf ihn zu.

Bandit666
2005-02-04, 12:39:06
oh doch
er kann auf erfüllung des Kaufvertrages klagen. Hierzu muß niemand zu schaden gekommen sein ...
Sollte es zu ner Klage kommen wird der Rechner ziemlich teuer für den Käufer, denn dann kommen noch Gerichtskosten und Rechtanwaltskosten beider Partein auf ihn zu.

Nein...das klappt nicht. Da gibt es nix zu diskutieren

mfg

StefanV
2005-02-04, 12:49:49
Naja, hier wurd ja gleich 'ne Einschränkung gemacht:

_WENN ICH DAS GELD BEKOMME_.

Soll heißen, das er das Geld zum Zeitpunkt des Kaufes nicht hatte, wenn das ganze vor Gericht landet, dann kommts auf den Richter an, was passiert.

Wenn der Verkäufer pech hat, kann er auch ebenso gut die Gerichtskosten tragen und auf dem Rechner sitzenbleiben...

Beeblebrox
2005-02-04, 13:07:28
Soll heißen, das er das Geld zum Zeitpunkt des Kaufes nicht hatte, wenn das ganze vor Gericht landet, dann kommts auf den Richter an, was passiert.



Nö, so lange das Geld nicht da ist, muss der Käufer den Rechner nicht annehmen. Das ist eindeutig. Aber das hatten wir doch schon alles. Die Rechtslage ist doch eigentlich klar. Was in der Praxis sinnvoll ist, ist ein anderes Thema.

Kast
2005-02-04, 13:52:28
Und genau weil niemandem Schaden zugefügt wurde wird es keinen RS-Versicherung interessieren!!


Dem Verkaeufer ist aber ein Schaden entstanden durch Wertverlust des Rechners.

ebw
2005-02-04, 16:55:57
Er hat den Wertverlust aber wissentlich hingenommen, indem er zugestimmt hat, den Rechner erst dann zu verkaufen, wenn der Käufer seine Steuererklärung ausbezahlt bekommt. Wenn sich der Käufer stur stellt, kann er behaupten, nie eine Rückzahlung erhalten zu haben. Soll der Verkäufer ihm doch erst mal das Gegenteil beweisen. Dies ist nur über ein Gericht machbar. Und ob das Gericht eine Kontoeinsicht, wegen dieser Lapalie beantragt ist mehr als zweifelhaft. Ich verstehe den Verkäufer nicht. Warum ist er so ein Schreihals. An seiner Stelle hätte ich das Teil schon längst anderweitig an den Mann/Frau gebracht. Aber nein. Erst mal wieder einen Streit fürs EGO vom Zaun brechen.

drmaniac
2005-02-06, 11:50:40
ich frag mich eh was das für ein verkäufer sein soll.

wenn mir jemand sagt ich muss noch auf geld von der steuer warten und das bekommt man immer erst ab ca. februar zurück (gerade ein Händler weis das doch) dann ist mir als Händler klar, dass der willige Käufer eigentlich keine Kohle hat. Und darauf ein Geschäft aufbauen ;) Der Verkäufer muss schon arm sein und keine Kunden haben um jetzt hier hinterherzurennen... Ich wäre als Verkäufer gar nicht erst drauf eingegangen...

soll er mal klagen, glaube ich nicht drann...

wie war das noch bei ebay ? Käufer müssen die Ware nicht wirklich abnehmen, da nie klar sein kann, wer genau unter dem account wirklich das gebot abgegeben hat?

Masterp
2005-02-06, 12:42:01
Nun, das ist auch kein Händler sondern ne Privatperson. Und das mit Ebay und der Nichtabnahme kann nicht ganz stimmen.

WedgeAntilles
2005-02-06, 23:22:44
Nö, so lange das Geld nicht da ist, muss der Käufer den Rechner nicht annehmen. Das ist eindeutig.

LOL?

Es hieß: Wenn meine Steuerrückzahlung kommt zahle ich.
Die kommt im Februar.

Ergo ist der Kaufvertrag im Februar zu erfüllen.


Kurz gesagt:
Der Kaufvertrag kam nach dem BGB zu Stande - Angebot (PC) wurde angenommen.
Die Zahlungsmodalitäten sahen vor, den Rechner im Februar zu bezahlen.



Es ist kein Thema wenn man von juristischen Dingen wenig Ahnung hat, wer hat das schon.
Schlimm wird es aber, wenn man im Forum als der große Jurist auftritt, aber absolut 0 Plan von der Materie hat.
Was hier verzapft wird zieht einem die Schuhe aus

Bandit666
2005-02-06, 23:37:50
Ich finde ja eher das hier aus einer Mücke ein Elephant gemacht wird.

Und besonders "Möchtegernjuristen" kommen nun aus den Löchern gekrochen um mal wieder Dünnpfiff zu erzählen und zu raten.
Ein richtiger Jurist (hier ist keiner vor Ort) würde einfach sagen:" Haben Sie nichts besseres zu tun?".

Das ist wie wenn ich einem Freund sage ich kaufe dir dein Ferseher ab....aber dann mache ich es doch nicht. Man bin ich dann böse......man sollte sofort alle juristische Kraft Deutschlands an mir aufwarten. Deutschland hat ja eh nix besseres zu tun.

Fazit....Kinderkagge hier!

plz close

Heimatsuchender
2005-02-06, 23:47:35
Ich finde ja eher das hier aus einer Mücke ein Elephant gemacht wird.

Und besonders "Möchtegernjuristen" kommen nun aus den Löchern gekrochen um mal wieder Dünnpfiff zu erzählen und zu raten.
Ein richtiger Jurist (hier ist keiner vor Ort) würde einfach sagen:" Haben Sie nichts besseres zu tun?".

Das ist wie wenn ich einem Freund sage ich kaufe dir dein Ferseher ab....aber dann mache ich es doch nicht. Man bin ich dann böse......man sollte sofort alle juristische Kraft Deutschlands an mir aufwarten. Deutschland hat ja eh nix besseres zu tun.

Fazit....Kinderkagge hier!

plz close


naja, im grunde hast du recht. nur solche fälle werden alle nase lang vor gericht verhandelt. hier ist nun mal eindeutig ein geschäft zustande gekommen. allerdings finde ich, dass die antworten ziemlich einseitig und gegen den verkäufer gerichtet sind. ich allerdings verstehe auch den threadstarter nicht. wenn ich kein geld habe, kaufe ich mir keine neuen sachen. so einfach ist das. und vor allem, ich würde nicht die steuerrückzahlung für so etwas verplanen, ohne zu wissen, wie hoch sie ist. desweiteren zieht sich die bearbeitung manchmal etwas hin. ich finde das schon fast grob fahrlässig vom threadstarter. der verkäufer ist allerdings nicht viel schlauer, da er sich darauf eingelassen hat.

tobife

Beeblebrox
2005-02-06, 23:52:59
LOL?

Es hieß: Wenn meine Steuerrückzahlung kommt zahle ich.
Die kommt im Februar.

Ergo ist der Kaufvertrag im Februar zu erfüllen.


Kurz gesagt:
Der Kaufvertrag kam nach dem BGB zu Stande - Angebot (PC) wurde angenommen.
Die Zahlungsmodalitäten sahen vor, den Rechner im Februar zu bezahlen.



Es ist kein Thema wenn man von juristischen Dingen wenig Ahnung hat, wer hat das schon.
Schlimm wird es aber, wenn man im Forum als der große Jurist auftritt, aber absolut 0 Plan von der Materie hat.
Was hier verzapft wird zieht einem die Schuhe aus


Jedenfalls habe ich von rechtlichen Dingen so viel Ahnung, um sagen zu können wenn jemand behauptet, eine Frist sei "im Februar" fällig schon mal gar keinen Schimmer hat.

Masterp
2005-02-07, 12:55:02
Na das kannst aber so nicht sagen. Ich wusste durch meinen Steuerberater sehr wohl was rüber kommt und laut deren Aussage sollte die Kohle auch Januar kommen. Jetzt ist Februar und ich hab die immer noch nicht. Zum Deal hab ich den Verkäufer auch gefragt ob diese damit einverstanden ist. Nunja, ist halt doof gelaufen. Wieder was für die Zukunft gelernt !

Beeblebrox
2005-02-07, 13:39:50
Na das kannst aber so nicht sagen. Ich wusste durch meinen Steuerberater sehr wohl was rüber kommt und laut deren Aussage sollte die Kohle auch Januar kommen. Jetzt ist Februar und ich hab die immer noch nicht. Zum Deal hab ich den Verkäufer auch gefragt ob diese damit einverstanden ist. Nunja, ist halt doof gelaufen. Wieder was für die Zukunft gelernt !

Du hast gesagt, der Rechner wird bezahlt "sobald die Kohle vom Staat eingetroffen ist". D.h. die Erstattung macht den Kaufvertrag wirksam. Was Du genau mit dem Verkäufer ausgemacht hast, weiß ich ja nicht. Vielleicht hast Du ja auch so was gesagt wie: "spätestens im Februar, dann ist das Geld ja auch da".
Allerdings wird das dann echt zur Haarspalterei. Deine ursprüngliche Frage war doch, ob er auf sofortige Abnahme des Rechners bestehen kann. Nochmal kurz: IMHO nein. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Stormtrooper
2005-02-07, 18:13:37
Ein richtiger Jurist (hier ist keiner vor Ort) würde einfach sagen:" Haben Sie nichts besseres zu tun?".



Glaub ich nicht ... der würde sicher was machen, alleine um Geld zu verdienen.

WedgeAntilles
2005-02-07, 19:35:06
Ich finde ja eher das hier aus einer Mücke ein Elephant gemacht wird.

Und besonders "Möchtegernjuristen" kommen nun aus den Löchern gekrochen um mal wieder Dünnpfiff zu erzählen und zu raten.
Ein richtiger Jurist (hier ist keiner vor Ort) würde einfach sagen:" Haben Sie nichts besseres zu tun?".

Das ist wie wenn ich einem Freund sage ich kaufe dir dein Ferseher ab....aber dann mache ich es doch nicht. Man bin ich dann böse......man sollte sofort alle juristische Kraft Deutschlands an mir aufwarten. Deutschland hat ja eh nix besseres zu tun.

Fazit....Kinderkagge hier!

plz close


Sorry mein Freund, setzen sechs *g*
Wenn du damit zu nem Anwalt gehst hast du recht.

Aber Juristen an sich? Ne, ganz sicher nicht - schau dir mal ne Juravorlesung an, da gehts um solche Dinge:
Mündlicher Kaufvertrag, dann will er davon zurücktreten, außerdem hat die Sekretärin bei der mündlcihen Absprache nen falschen Preis gesetzt, ist das dennoch bindend.
Jetzt zahlt er doch und der Fernseher wird geliefert - es gibt nen Unfall. Wer trägt den Schaden.


Genau so lernt man als Jurist die Gesetze kennen.

WedgeAntilles
2005-02-07, 19:44:38
Jedenfalls habe ich von rechtlichen Dingen so viel Ahnung, um sagen zu können wenn jemand behauptet, eine Frist sei "im Februar" fällig schon mal gar keinen Schimmer hat.


Zahlung erst später ist ein gebräuchlicher Vorgang.

Der Verkäufer hatte solange eine Geldforderung mit Zahlungsziel Februar.
Es ist praktisch ein Kredit mit des Verkäufers an den Käufer, mit Rückzahlungstermin Februar.

Gleichzeitig hat der Verkäufer dem Käufer gegenüber eine Schuld zu erfüllen - Lieferung des Computers.


Beide hatten dem anderen gegenüber also eine Schuld, die im Februar zu erfüllen war.


Ich sehe nicht wo dein Problem liegt - willst du dass ich die Sache in juristendeutsch, zusammen mit jeweiligen Paragrafen (Nach §433 Absatz eins, ist der Käufer verpflichtet blablabla) verfasse? Ich glaub damit wäre keinem gedient (zumal ichs glaub ich gar nicht merh so perfekt zusammenbekomme, die Paragrafen schon gar nicht^^)
Mach dich bitte nicht lächerlich.

Beeblebrox
2005-02-07, 22:01:05
Ich sehe nicht wo dein Problem liegt - willst du dass ich die Sache in juristendeutsch, zusammen mit jeweiligen Paragrafen (Nach §433 Absatz eins, ist der Käufer verpflichtet blablabla) verfasse? Ich glaub damit wäre keinem gedient (zumal ichs glaub ich gar nicht merh so perfekt zusammenbekomme, die Paragrafen schon gar nicht^^)
Mach dich bitte nicht lächerlich.

Ja bitte, sei doch so nett und drösel das mal auf. Nur damit sich noch mehr lächerlich machen.

WedgeAntilles
2005-02-08, 18:03:25
Ja bitte, sei doch so nett und drösel das mal auf. Nur damit sich noch mehr lächerlich machen.

Wie man nach mehrmaligem durchlesen evt. bemerken könnte, habe ich bereits geschrieben, warum es nicht sinnvoll ist eine derartige Debatte in "Juristen-Deusch" zu führen.

Ich kann dir die Gründe noch mal nennen (per PM) wenn du das brauchst oder möchtest.

Beeblebrox
2005-02-08, 18:15:35
Wie man nach mehrmaligem durchlesen evt. bemerken könnte, habe ich bereits geschrieben, warum es nicht sinnvoll ist eine derartige Debatte in "Juristen-Deusch" zu führen.

Ich kann dir die Gründe noch mal nennen (per PM) wenn du das brauchst oder möchtest.

Och nö, lass mal stecken. So wichtig ist es mir nun wirklich nicht. Ist ja damit alles gesagt.