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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RAM wiederholt defekt - Widerrufsrecht??


little homer
2005-02-04, 10:02:05
Hi, brauch mal fix eure Hilfe!

Ich hatte mir 512MB 333er RAM gekauft, Mitte Dezember, ein Riegel, Infineon, auf 3rd Platine.
Den hatte ich Anfang Januar eingebaut (ging vorher nicht), war defekt. Hab ich eingeschickt, an den Händler, der hat ihn getestet und als defekt deklariert.
Hab daraufhin nach 4 Wochen (gestern) einen neuen Riegel bekommen, auch defekt.

Jetzt will ich den ganz zurückgeben und mir woanders einen orig. Inf. Speicher kaufen. Meine Frage ist, ob sich das Widerrufsrecht von 2 Wochen nach Erhalt der Ware auf den ursprünglichen Speicher bezieht oder ob das Widerrufsrecht auch bei dem jetzt getauschten Riegel gilt.

Ich hab keinen Bock ewig befürchten zu müssen, dass mir immer wieder der Speicher abkackt!
Bitte um schnelle Antwort! Danke!

Gasst
2005-02-04, 11:58:12
Nein, Widerrufsrecht gilt hier nicht mehr, nachdem du ja schon die Gewaehrleistung des Haendlers in Anspruch genommen hast.

little homer
2005-02-04, 12:11:35
hmm, hatte ich schon befürchtet......
hoffentlich klappt der 2. Umtausch!
danke

Saro
2005-02-04, 12:56:09
Biste dir denn sicher das er defekt ist? Bei 2x gleichen Ram Probleme deutet imho eher auf inkompatibilität mit dem Mainboard hin.

KinGGoliAth
2005-02-04, 13:05:49
ram putt oder mainboard? das ist hier die frage :cool:

memtest86 auf cd oder diskette packen und davon booten lassen. dann den ganzen test 2 oder 3 mal durchlaufen lassen. oder vorher abbrechen wenn fehler kommen.
achte darauf, dass du den ram ganz normal benutzt also nicht übertakten und auch keine zu scharfen ramtimings.

[kleiner tipp am rande]
kauf immer markenram. keinen billigen scheiß. da sparst du dann 10 euro aber dafür hast du dann ram der grade mal da schafft was er soll oder noch nichtmal das und dann haste ärger damit ;)
[/kleiner tipp am rande]


ich bin mir jetzt nicht absolut sicher aber ich glaube, dass man doch sein geld zurückfordern kann. wenn du jetzt den ramriegeln zum zweiten mal zurückschickst und dann WIEDER einen kaputten bekommst kannst du darauf pochen, dass du dein geld zurück willst weil der verkäufer es in angemessener zeit und in angemessenen versuchen nicht geschafft hat, dir brauchbare ware zu beschaffen bzw den fehler zu beheben.

kurz: wenn er zu inkompetent und blöd ist ;)

bin mir da aber nicht 100% sicher. müßte man mal google anwerfen.

little homer
2005-02-04, 13:47:09
also, mein Board hat keine Probs!
ich hab 3 RAM Slots, bis zu 400MHz kompatibel, 2 Slots sind mit je 256 MB
belegt, orig. Inf. 333er PC 2700 CL2,5
hatt mir jetzt nen 512 Inf. 333 rd. Platine, PC 2700 CL2,5 gekauft, und sobald der drauf ist, geht nix!
weder der neue allein, egal auf welchem Slot, als auch mit den alten zusammen, sobald der drauf ist, zählt der PC beim Booten den Speicher hoch, sobald er an die Stelle kommt, an der die HD erkannt werden soll, hört er auf und fängt neu an zu booten

es tauchen die gleichen Fehler auf wie bei dem vorigen, und der wurde beim Hersteller getestet und auch als fehlerhaft erkannt, stand ja in dem Schreiben, dass jetzt mit dem neuen dabei war!
daher geh ich davon aus, dass der jetzt wieder defekt ist!
hab denen jetzt ne Frist gesetzt, innerhalb 2 Wochen brauch ich nen funktionstüchtigen neuen RAM, ansonsten fordere ich mein Geld zurück...

zum RAM: ich habe den alten nicht übertaktet, läuft ganz normal mit den Werkseinstellungen, und das hab ich auch mit dem neuen vor.

aber das mit dem memtest werd ich noch probieren, bevor ich den zurückschicke!

little homer
2005-02-09, 07:38:57
für die, die es interessiert: hab mich bei einer Kanzlei schlau gemacht, die meinen, dies sei eine Grauzone, da das Fernabsatzrecht ungenau formuliert sei, im Text steht nämlich nur "14 Tage Frist ab Empfang der Ware", wobei nicht explizit erklärt wird, ob damit das erstmalige Eintreffen der Ware gemeint ist oder ob man es so auslegen kann, dass jedes Eintreffen der Ware gemeint ist

gibt noch keine Rechtsprechung, die das festlegt......

von daher hoffe ich auf nen 3. heilen Riegel, ansonsten auf Kulanz und Geld-zurück......

Gasst
2005-02-09, 13:01:16
für die, die es interessiert: hab mich bei einer Kanzlei schlau gemacht, die meinen, dies sei eine Grauzone, da das Fernabsatzrecht ungenau formuliert sei, im Text steht nämlich nur "14 Tage Frist ab Empfang der Ware", wobei nicht explizit erklärt wird, ob damit das erstmalige Eintreffen der Ware gemeint ist oder ob man es so auslegen kann, dass jedes Eintreffen der Ware gemeint ist

gibt noch keine Rechtsprechung, die das festlegt......

von daher hoffe ich auf nen 3. heilen Riegel, ansonsten auf Kulanz und Geld-zurück......


Natuerlich ist damit der erstmalige Erhalt der Ware gemeint.

little homer
2005-02-09, 13:18:25
Natuerlich ist damit der erstmalige Erhalt der Ware gemeint.

gemeint bestimmt, aber rechtlich nicht festgelegt

noidily
2005-02-09, 14:46:23
wandlung (ware hin, geld zurück) ist MITNICHTEN nur innerhalb der 14tage möglich.
du hast in deinem fall die gewährleistung in anspruch genommen (2jahre, 6monate beweisslast verkäufer) - da er schon 2 versuche unternommen hat den speicher gegen einen funktionstüchtigen zu tauschen. ich weiss nicht wieviel versuche des austausches/reparatur der händler hat, aber du kannst auch nach 2 wochen (innerhalb der gewährleistung natürlich) auf wandlung bestehen.
wie oft du dem händler allerdings die chance zur nachbesserung geben musst -> google oder anderen member.

noidily
2005-02-09, 14:48:24
da du das recht auf wandlung hast brauchst du auch garnicht mit gutscheinen zufrieden sein.