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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bußgeld - Zahlen oder Einspruch einheben?


brutzi
2005-02-07, 11:43:54
Hallo,

ich wollte mir mal eure Meinung dazu einholen.
Am 3.2. bin ich nach der Arbeit um 1 Uhr nachts zu meiner Freundin nach Dortmund ins Kreuzviertel gefahren. Es hatte geschneit,so dass man nur wenig von der Fahrbahn sehen konnte. Da ihr ja wisst, wie schlecht man in einer Großstadt einen Parkplatz findet, habe ich natürlich einige Zeit gesucht, aber dann endlich einen gefunden - dachte ich. Ich muss dazu sagen, dass im Kreuzviertel Parkflächen durch ein dunkleres Pflaster als Parkverbotsflächen gekennzeichnet sind. Natürlich stellte ich mein Auto ohne besseres Wissen im Parkverbot ab. Das Pflaster konnte man aufgrund des Schnees nicht erkennen, anhand von Reifenspuren konnte ich aber erkennen, dass dort schon jemand geparkt hatte. Verbotsschilder standen dort keine und ich habe auch augenscheinlich niemanden behindert.
Und wie sollte es anders kommen, zack hatte ich am nächsten Tag nen Zettel von der Stadt Dortmund am Auto hängen und soll jetzt dafür 15€ zahlen.
Das sehe ich aber ehrlich gesagt nicht ein, weil es wegen dem Schnee ja nicht ersichtlich war, ob ich da nun parken darf oder nicht. Oder muss man etwa erst die Straße freischüppen???

Habe ich bei einem Einspruch wohl Erfolg oder wird der einfach abgewiesen?
Wie hoch sind die Gebühren, wenn ich dann noch die Bearbeitung extra bezahlen muss?Soweit ich weiß erhöt sich die Gebühr mit dem Einspruch ja automatisch.

Kann mir da vielleicht jemand mit Rat und Tat zur Seite stehen?

MfG Blaues Licht

Haarmann
2005-02-07, 12:07:37
Geh Dir die Gegend genau ansehen, obs ned irgendwo noch nen Schild hat, welches Du hättest sehen können... Wenn nicht, dann wirst mit grosser Wahrscheinlichkeit durchkommen.

Das gute A
2005-02-07, 12:09:04
Wenn da nirgendwo ein Schild steht und die Parkfläche verschneit war bzw. Du das nachweisen kannst, dann hast Du vielleicht Chancen auf nen Einspruch.

Ob sich das bei den 15€ aber lohnt sei dahingestellt....

Gruß

Plutos
2005-02-07, 12:23:00
Klingt jetzt vielleicht blöd, aber von einem mündigen Bürger sollte man schon erwarten können, dass er Parkplätzt nicht anhand von Fahrbahnfarbe oder Reifenspuren erkennt, sondern anhand der aufgestellten Schilder.
Mir gings neulich ähnlich, geparkt (Halteverbot nur werktags 8-18 Uhr, es war Samstag) weil ein paar andere Autos auch da standen. Nach 2 Stunden -> 15€ Ticket -> gelernt: Samstag ist auch ein Werktag, auch wenn auch andere Autos da parken.

Also, siehs so, Schild übersehn (zugeschneit?), zahlen und gut is.

Edit: vielleicht stand da wirklich kein Schild, aber du hast auf einer verschneiten Sperrfläche geparkt (aus welchem Grund auch immer da eine gewesen sein könnte)?

sun-man
2005-02-07, 16:41:39
Ich denke nicht das die Stadt dazu verpflichtet ist alles vom Schnee freizuräumen - schlimmstenfalls ist das ja nichtmal zu schaffen.
Nur weil Du dem Herdentreib gefolgt bist und dort geparkt hast wo schon jemand stand heisst das noch lange nicht das dies rechtens ist.
Du hast z.B. die Pflicht vor jedem Fahrtantritt um deinen Wagen herumzugehen und die Licher zu kontrollieren, aber mal zu guzcken ob es da heller oder dunkler drunter ist, ist dann wohl nicht möglich?


gelernt: Samstag ist auch ein Werktag, auch wenn auch andere Autos da parken.

Uh? Shit...das hab ich echt nicht gewußt, sowas blödes. Naja, habe bisher vorm haus Samstags noch keinen Zettel bekommen *hoff*.

MFG

brutzi
2005-02-07, 16:53:38
also Schilder stehen da KEINE, es war nix zu sehen und das da schon ein Auto stand soll auf nix rechtfertigen.
ABER: ich muss vielleicht noch erwähnen, dass direkt hinter meiner hinteren Stoßstange die Parkfläche anfängt und ich also garnicht mal so falsch stand. Leider war da aber schon ein Auto... :mad:
Aber es war halt nicht ersichtlich, wo die Parkfläche anfängt und wo sie aufhört, da alles zugeschneit war.

Ihr habt ja recht, 15€ sind nicht die Welt (aber trotzdem 15€), aber ich ärger mich trotzdem und finde das Verhalten der Stadt auch nicht ok und werde mich da in jedem Fall nochmal persönlich informieren.

Stellt euch mal vor, es schneit und ich bekommen ein Knöllchen, obwohl ich auf der Parkfläche stehe! Nur weil die Politesse einen Verdacht hat... :|

sun-man
2005-02-07, 17:01:50
ABER: ich muss vielleicht noch erwähnen, dass direkt hinter meiner hinteren Stoßstange die Parkfläche anfängt und ich also garnicht mal so falsch stand. Leider war da aber schon ein Auto... Aber es war halt nicht ersichtlich, wo die Parkfläche anfängt und wo sie aufhört, da alles zugeschneit war.

...und genau das passiert vor dem Haus Deiner Freundin. Jemand denkt nicht nach und stellt sich einfach hin, weil ja da hinten auch jemand steht.
So, nun brennt es und die Feuerwehr kommt nicht ans Haus, Freundin tot.
Bin mal sehr gespannt was Du mit dem machst der sagt "naja, dirket hinter mir war ne Parkbox, konnt ja nicht wissen das hier vorne nichts ist - war zu dunkel".
Denk mal drüber nach....
MFG

Stormtrooper
2005-02-07, 18:08:41
solltest du Einspruch einlegen wird aus deinem angebotenem Verwangeld automatisch ein Bußgeldbescheid, wenn der Einspruch nicht durchgeht kommen so automatisch nochmal 25,60 dazu.

Stormtrooper
2005-02-07, 18:10:35
PS: Kennst du das Sprichwort: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?
du hast die Tat begangen, also steh auch dazu.
oder riskier mehr als das doppelte zu zahlen.

Gas
2005-02-08, 01:57:38
Ich würde nicht zahlen, zugeschneite Verkehrszeichen besitzen keine Gültigkeit. Ein Parkverbot nur durch die Farbe der Steine symbolisieren zu wollen, erscheint mir generell ziemlich fraglich. Aber vielleicht steht da ja noch "Parkverbot" oder ähnliches drauf.
Das alles vorausgesetzt du wohnst nicht dort, dann könnte man dir unterstellen, daß du schon ziemlich oft da geparkt haben mußt und deswegen wissen musstest ob da Parkverbot herrscht oder nicht.

new_vision
2005-02-08, 07:30:31
Ich würde nicht zahlen, zugeschneite Verkehrszeichen besitzen keine Gültigkeit.

Das ist der schlauste Spruch, den ich je gehört habe. "Och, hab gar kein Schild Vorfahrt gewähren gesehen, war wohl zugeschneit - ergo ungültig". Mir ist schon klar, dass es hier nicht um ein Vorfahrtsdelikt geht, aber der Spruch, das zugeschneite Verkehrsschilder ihre Gültigkeit verlieren, ist ja wohl nur dämlich!

@Threadstarter: Wenn Du ein Ortsfremder bist, sprich kein DO auf dem Kennzeichen hast, könntest Du eventuell Glück haben und mit dem Widerspruch durchkommen, wenn Du einen gnädigen Sachbearbeiter erwischt. Rechnen würde ich damit aber nicht. Vor allem: bleib sachlich. Laß Dich nicht zu irgendwelchen Äußerungen hinreißen, auch nicht schriftlicher Natur, die polemisch klingen.
Ich drück Dir die Daumen.


nv

Haarmann
2005-02-08, 09:14:34
brutzi

Das Risiko ginge ich ein. Da kriegte ich schon höhere Bussen entsorgt, denn sowas.

JaDz
2005-02-08, 09:16:30
... aber der Spruch, das zugeschneite Verkehrsschilder ihre Gültigkeit verlieren, ist ja wohl nur dämlich! ...


http://www.allianzgroup.com/azgrp/dp/cda/0,,622180-49,00.html

http://www.adac.de/mitgliedschaft_leistungen/motorwelt/winter_special.asp?ComponentID=41421&SourcePageID=20057%230&location=33 (Zipfelmütze ...)

Teilweise hat er recht. Allerdings mit Ausnahmen!

noid
2005-02-08, 09:25:17
einspruch einlegen.
wo kommen wir denn da hin? sollen die schilder aufstellen, ein farblich abgesetztes pflaster kenne ich nicht als halteverbot. da dies nicht ortskundige nicht wissen können ist das sowieso immer ein grund fürn einspruch.
wenn die stadt keine erkennbaren schilder aufstellt, dann soll sie garnicht erst anwackeln. mir wollten die auchmal geld abknöpfen, weil ich um 16:05 in eine einbahnstraße eingefahren bin, die aber ab 16:00 keine einbahnstraße mehr ist. dummerweise hatten die helden das schild so aufgestellt, dass ich durch den grünen baum nur erkennen konnte das ich richtig hereinfahre. und um den verkehrsfluss nicht zu stören bin ich dann reingefahren. die haben mir zwar bei der abgabe des einspruchs (ich war persönlich da) gedroht, dass es teuer wird, ich solle doch lieber zahlen etc aber das hat mich noch mehr bestärkt.
zum glück hat die presse gleich fotos gemacht (auf meinen hinweis), denn am nächsten tag waren die bäume plötzlich geschnitten. sowas aber auch.

wuschel12
2005-02-08, 09:44:23
einspruch einlegen.
wo kommen wir denn da hin? sollen die schilder aufstellen, ein farblich abgesetztes pflaster kenne ich nicht als halteverbot. da dies nicht ortskundige nicht wissen können ist das sowieso immer ein grund fürn einspruch.
wenn die stadt keine erkennbaren schilder aufstellt, dann soll sie garnicht erst anwackeln. mir wollten die auchmal geld abknöpfen, weil ich um 16:05 in eine einbahnstraße eingefahren bin, die aber ab 16:00 keine einbahnstraße mehr ist. dummerweise hatten die helden das schild so aufgestellt, dass ich durch den grünen baum nur erkennen konnte das ich richtig hereinfahre. und um den verkehrsfluss nicht zu stören bin ich dann reingefahren. die haben mir zwar bei der abgabe des einspruchs (ich war persönlich da) gedroht, dass es teuer wird, ich solle doch lieber zahlen etc aber das hat mich noch mehr bestärkt.
zum glück hat die presse gleich fotos gemacht (auf meinen hinweis), denn am nächsten tag waren die bäume plötzlich geschnitten. sowas aber auch.

lol, wo gibt es denn sowas?

auch ein noid.
2005-02-08, 11:56:51
lol, wo gibt es denn sowas?

in dem ort in dem ich aufgewachsen bin.
ist halt blöd wenn man schilder aufstellt die gute 4(!) zeilen beinhalten. soll man vorher anhalten und dann zum schild laufen, die blätter entfernen?

es gibt dinge da würde ich sagen "ja, zahls und gib ruhe", aber bei sowas hab ich kein verständnis. zumal dieses parkverbot mit den dunkleren flächen nicht überall so ist. weiße linien seh ich da schon anders - aber bitteschön unter schnee? und solange man nicht direkter anwohner ist kann es einem dann egal sein. ich bin ja kein taxifahrer, der alle straßen in der stadt in der er wohnt in und auswändig zur kenntnis genommen hat.

Mr. Lolman
2005-02-08, 12:11:26
Ha, 15€ ist doch kleinkram. Ich hab mal 28€ bezahlen dürfen, weil das Heck von meinem Auto mit ca. 20cm in ein Parkverbotsbereich, der übrigens reine Schikane ist, und 2 Parkplätze stiehlt, ohne dass er auch nur irgendeinen Nutzen* hat, geragt hat.


*doch die Kiwara finden immer gleich nen Platz wenns Einkaufen gehen wollen ;)

äh?
2005-02-08, 12:12:32
kiwara?

new_vision
2005-02-08, 12:16:18
http://www.allianzgroup.com/azgrp/dp/cda/0,,622180-49,00.html

http://www.adac.de/mitgliedschaft_leistungen/motorwelt/winter_special.asp?ComponentID=41421&SourcePageID=20057%230&location=33 (Zipfelmütze ...)

Teilweise hat er recht. Allerdings mit Ausnahmen!

Für mich hat sich seine Aussage halt sehr pauschalisierend angehört. Deswegen die Aufregung. Sollte mich nicht so schnell künstlich aufregen! ;)

Aber trotz allem denke ich nicht, dass im Innenstadtbereich die Schilder komplett zugeschneit werden. Eher hat die Stadt da kein VS aufgestellt.


nv

Mr. Lolman
2005-02-08, 12:17:11
sry, ein Wiener Ausdruck mit dem unsere Freunde aus Deutschland wohl nix anfangen können.


Kiwara=Polizist

Gasst
2005-02-08, 12:32:58
solltest du Einspruch einlegen wird aus deinem angebotenem Verwangeld automatisch ein Bußgeldbescheid, wenn der Einspruch nicht durchgeht kommen so automatisch nochmal 25,60 dazu.

Nein, das stimmt nicht. Einspruch einlegen ist kostenlos. Erst wenn er das Verwarngeld letztlich ablehnt wird ein Bussgeldverfahren eingeleitet.

3dfx Voodoo5 5500
2005-02-09, 06:51:30
solltest du Einspruch einlegen wird aus deinem angebotenem Verwangeld automatisch ein Bußgeldbescheid, wenn der Einspruch nicht durchgeht kommen so automatisch nochmal 25,60 dazu.


??? habe auch schon mal widerspruch eingelegt, und musste nichts extra zahlen. kosmisch :confused:

3dfx Voodoo5 5500
2005-02-09, 06:53:11
Das ist der schlauste Spruch, den ich je gehört habe. "Och, hab gar kein Schild Vorfahrt gewähren gesehen, war wohl zugeschneit - ergo ungültig". Mir ist schon klar, dass es hier nicht um ein Vorfahrtsdelikt geht, aber der Spruch, das zugeschneite Verkehrsschilder ihre Gültigkeit verlieren, ist ja wohl nur dämlich!
...
nv


falsch.
das mit den zugeschneiten schildern stimmt.
außer: es sind schilder die durch ihre form unverkennbar sind...vorfahrt gewähren, vorfahrt, stoppschild usw.

new_vision
2005-02-09, 07:23:33
falsch.
das mit den zugeschneiten schildern stimmt.
außer: es sind schilder die durch ihre form unverkennbar sind...vorfahrt gewähren, vorfahrt, stoppschild usw.

Ich hatte meine Aussage schon relativiert. Abgesehen davon: als Ortskundiger kommst Du auch mit zugeschneiten VK nicht um eine Strafe rum.


nv

noid
2005-02-09, 10:09:34
Ich hatte meine Aussage schon relativiert. Abgesehen davon: als Ortskundiger kommst Du auch mit zugeschneiten VK nicht um eine Strafe rum.


nv

ortskundig muss man nicht unbedingt sein nur weil man in der gleichen stadt wohnt ;)
ich seh da recht gute chancen - oder kennst du wirklich jede straße?
(wenn er seinen wohnsitz 100m weiter hat, dann glaub ich hat er keine chance)

new_vision
2005-02-09, 12:14:39
ortskundig muss man nicht unbedingt sein nur weil man in der gleichen stadt wohnt ;)
ich seh da recht gute chancen - oder kennst du wirklich jede straße?
(wenn er seinen wohnsitz 100m weiter hat, dann glaub ich hat er keine chance)

Sehe ich ja auch so - nur wenn er ein DO auf dem Kennzeichen hat und in DO erwischt wurde unterstellen die "Ordnungskräfte" gern mal, daß man sich ja auskennt. Auch wenn´s eigentlich nur logisch ist, daß man in einer Großstadt gar nicht jeden Winkel kennen kann
. Ich drücke alle Daumen, daß es klappt. Aber mach Dir nicht zuviele Hoffnungen (Kommunen sind knapp bei Kasse) ;)


nv

noid
2005-02-09, 12:16:41
wenn ich das bei einer kleinen stadt hinbekomme, dann kriegt der das in DO auch noch hin.