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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurze Anfrage Äußerungsbogen von der Polizei


kurze frage
2005-02-08, 14:00:15
Mein Freund hat mich gebeten im Internet mal nachzufragen was man bei einem Äußerungsbogen ankreuzen sollte und noch evtl als Äußerung hinschreiben sollte. Er wurde (er hat es schon längt tief bereut) von der Polizei mit 1,0xxxxx %o im Verkehr erwischt, soweit ich weiss nix passiert, losgefahren und bald darauf angehalten worden.

Was soll er jetzt beim Äußerungsbogen angeben? Selbst aus der Aussage "ich bereue es sehr" kann einem doch ein Strick gedreht werden, so wie man in jede x beliebige Sache etwas hineininterpretieren könnte. Das wäre seine größte Sorge, trotzdem will er irgendwie kenntlich machen dass er es bereut und es total dumm von ihm war. Oder lieber wirklich gar nicht äußern, man kennt die Polizei ja? :D

Danke schonmal :D

makla
2005-02-08, 14:06:46
schonmal was von anwälten gehört ;)

k.f.
2005-02-08, 14:29:03
er hat kein geld für nen Anwalt und ist nicht rechtschutzversichert glaube ich

Was will ein Anwalt da eigentlich ausrichten?

asdff
2005-02-08, 14:51:21
ihn beraten(z.B. was er hinschreiben soll,etc) das ist es was ein rechtsbeistand in solche fällen tut

Wuzel
2005-02-08, 14:55:31
[x] Das bischen da ist doch nicht die Welt, normal habe ich mehr, also lasst mich in Ruhe

kurze frage
2005-02-08, 16:33:35
OK ich bin es also der besoffen gefahren ist.

Wer bekommt eigentlich das, was ich in den Bogen für Äusserungen reinschreibe?? Wird das direkt an die StA. weitergeleitet oder erstmal von der Polizei verändert??

Und soll ich wirklich 100 euro dafür ausgeben dass mir ein Anwalt sagt was ich da reinschreiben soll? Ist das so wichtig??

Plutos
2005-02-08, 17:14:05
...

kurze frage
2005-02-08, 17:20:07
Ich schreibe also neutral was geschehen ist und dass es ein sehr dummer fehler war, den ich sehr bereue.

Ist das dann so OK, wenn ich das so schreibe? Und einen Anwalt brauche ich nicht, richtig?

Mein Führerschein wurde mir übrigens unter Vorbehalt wireder ausgehändigt, also rechnen die wohl nicht damit dass ich es nochmal mache.

Mit wieviel Monaten Fahrverbot muss ich rechnen?

kurze frage
2005-02-08, 17:21:47
Klar, die Polizei fragt dich erstmal, ob und - wenn ja - was du zu der Sache sagen willst, um sich dann, wenn sie weg sind, selbst ne tolle Story auszudenken :rolleyes:

Ich habe schon gehört dass die Polizei Gesagtes z.b. nicht 1 zu 1 übernimmt. Ist bestimmt auch so mit geschriebenem. Deswegen habe ich auch voll Angst da was zu schreiben.

makla
2005-02-08, 18:22:35
es gibt bestimmt viele foren zu sowas. versuch doch mal zu suchen, ob es nicht "musterantworten" für sowas gibt. vielleicht ist es garnicht gut direkt zu sagen das du es warst, oder vielleicht ist verfahrenstechnisch was falsch gelaufen, z.B. der alkoholtest oder so...
EDIT: versuch dochmal rauszufinden, ob das teil überhaupt abgegeben werden muss!!! wenn du ne wohnungsdurchsuchung hast, müssen die z.B. alles auflisten was mitgenommen wird usw...das machen die aber nicht einfach so..du musst denen schon sagen das du das möchtest. is halt viel arbeit ;-) vielleicht versuchen die bloß durch ausfüllen des bogens, ihre arbeit zu verringern. von wgen "mit ausfüllen und abgabe des bogens erklären sie sich schuldig" oder so.

ANSONSTEN: hasde ne uni in der nähe, bekannte die sowas machen....? ich würde mich auf jeden fall erkundigen

new_vision
2005-02-09, 07:39:51
Ich weiß gar nicht, warum hier so ein Aufstand gemacht wird ... Angetrunken ein KFZ zu führen ist nun mal ein Straftatbestand und wird als solcher verfolgt. Wenn Du außerhalb der Probezeit bist, ist Dein Führerschein max. 3 Monate weg. Natürlich kannst Du auf dem Äußerungsbogen Dein Bedauern ausdrücken, wenn Du einen milden Richter hast hilft´s vielleicht.
Kann man übrigens alles vermeiden, indem man einfach nicht betrunken fährt.

nv

Stormtrooper
2005-02-09, 09:57:04
Wenn Du außerhalb der Probezeit bist, ist Dein Führerschein max. 3 Monate weg. Natürlich kannst Du auf dem Äußerungsbogen Dein Bedauern ausdrücken, wenn Du einen milden Richter hast hilft´s vielleicht.
nv

Also das mit den 3 Monaten stimmt so nicht ganz...

Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille:

A. Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)
1. Erstverstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
2. Zweitverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
3. Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot

B. strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

C. strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
- Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer

new_vision
2005-02-09, 12:17:06
Also das mit den 3 Monaten stimmt so nicht ganz...

Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille:

A. Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)
1. Erstverstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
2. Zweitverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
3. Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot

B. strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

C. strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
- Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer


Ich bin davon ausgegangen, daß es sich hierbei nicht um einen Wiederholungstäter handelt. Insofern war meine Aussage mit den "bis zu 3 Monaten" ja nicht verkehrt. Okay, sie war nicht vollständig, doch für den Zweck hier ausreichend.
Sorry für die unzureichende Auskunft.


nv

G@st
2005-02-09, 12:22:40
Ich wuerde mich ueberhaupt nicht zu dem Vorfall aeussern.
Bringen tut es eh nichts und so kann man auch nichts falsch machen.

Plutos
2005-02-09, 12:34:36
Ich habe schon gehört dass die Polizei Gesagtes z.b. nicht 1 zu 1 übernimmt. Ist bestimmt auch so mit geschriebenem. Deswegen habe ich auch voll Angst da was zu schreiben.


Wenn ich mich recht erinnere, musst du doch den Bogen, wo die Polizei deine Aussage aufgeschrieben hat, unterschreiben, also kannst du dir alles anschaun was da steht; wenns dir nicht gefällt, sag halt, du willst es anders formuliert haben, bevor du den unterschreibst.

Wie gesagt, bei meiner Unfallflucht (mit Sachschaden) hab ich es so gemacht, wie oben geschildert, mit dem Resultat, dass das Verfahren eingestellt wurde und ich fein raus war.

Edit: Ach ja, das schreiben nimmt dir die Polizei schon ab, das musst du gar nicht selber machen. :biggrin:

kleine frage
2005-02-09, 20:30:44
Wenn ich mich recht erinnere, musst du doch den Bogen, wo die Polizei deine Aussage aufgeschrieben hat, unterschreiben, also kannst du dir alles anschaun was da steht; wenns dir nicht gefällt, sag halt, du willst es anders formuliert haben, bevor du den unterschreibst.

Äh?? Ich muss den Bogen doch ausfüllen, dann unterschreiben und dann losschicken.

Es geht hier um den Äußerungsbogen den ich von der Polizei zugeshcickt bekommen habe!! Da muss ICH was hinschreiben.

Du redest glaub ich von was anderem.

Als ich bei der Polizei war, musste ich NICHTS unterschreiben. Ist das gut????

Aber ich habe da ziemlichen blödsinn gelabert. Ich weiss nicht was die aufgeschrieben haben. Im Detail weiss ich auch nicht mehr was ich gesagt habe da ich mit 1,04 leider besoffen war. Drinke sonst sehr sehr selten Alkohol, dementsprechend die Wirkung.

Fleischwolf
2005-02-09, 23:33:19
Äh?? Ich muss den Bogen doch ausfüllen, dann unterschreiben und dann losschicken.

Es geht hier um den Äußerungsbogen den ich von der Polizei zugeshcickt bekommen habe!! Da muss ICH was hinschreiben.

Du redest glaub ich von was anderem.

Als ich bei der Polizei war, musste ich NICHTS unterschreiben. Ist das gut????

Aber ich habe da ziemlichen blödsinn gelabert. Ich weiss nicht was die aufgeschrieben haben. Im Detail weiss ich auch nicht mehr was ich gesagt habe da ich mit 1,04 leider besoffen war. Drinke sonst sehr sehr selten Alkohol, dementsprechend die Wirkung.


Also da du ja 1 Promille im Blut hattest nehmen die von dir keine Aussage entgegen da es vor Gericht nicht verwertbar währe. Deshalb hast du den Bogen zum ausfüllen ja auch zugeschickt bekommen.
Aber es steht dir frei eine Aussage zu machen. Ich kann dir jedenfalls nur raten NIEMALS vor der Polizei eine Aussage zu machen oder etwas zu unteschreiben. Du belastest dich nur selbst. Such die am besten einen Rechtsanwalt

Stormtrooper
2005-02-10, 09:33:22
nur mal so just for info ...
es wird zu keiner gerichtsverhandlung kommen.

Gasst
2005-02-10, 10:21:34
nur mal so just for info ...
es wird zu keiner gerichtsverhandlung kommen.


und wieso nicht?

kurze Frage
2005-02-10, 10:51:10
Also da du ja 1 Promille im Blut hattest nehmen die von dir keine Aussage entgegen da es vor Gericht nicht verwertbar währe. Deshalb hast du den Bogen zum ausfüllen ja auch zugeschickt bekommen.
Aber es steht dir frei eine Aussage zu machen. Ich kann dir jedenfalls nur raten NIEMALS vor der Polizei eine Aussage zu machen oder etwas zu unteschreiben. Du belastest dich nur selbst. Such die am besten einen Rechtsanwalt

Ich habe leider schon was gesagt. Nämlich ziemlichen Blödsinn.

Aber zum Glück sagst du ja:

"Also da du ja 1 Promille im Blut hattest nehmen die von dir keine Aussage entgegen da es vor Gericht nicht verwertbar währe."

Also ist das nicht schlimm gewesen weil die meine Aussagen eh nicht verwerten dürfen?

Übrigens, ist es je zu spät für einen Anwalt? Was passiert wenn ich es erst später mache, also sagen wir in einer Woche?

Achja, werden die Aussagen vom Äußerungsbogen 1 zu 1 übernommen oder verfälscht die Polizei diese noch irgendwie? Man hört ja so einiges von der Polizei dass der Aussagen falsch verstehen und negativ interpretieren usw. ...

Also sollte ich beim Äußerungsbogen ankreuzen, dass ich mich nicht äußern will?

Kann ich auch einen Anwalt nehmen, der nicht speziell auf Verkehrsrecht spezialisiert ist? Weil mein Vater rät mir zu seinem Freund, der Anwalt ist. Ich weiss aber nicht ob er sich bei Verkehrsrecht so gut aus kennt.. trotzdem ok??

Gasst
2005-02-10, 12:00:40
Ich habe leider schon was gesagt. Nämlich ziemlichen Blödsinn.

Aber zum Glück sagst du ja:

"Also da du ja 1 Promille im Blut hattest nehmen die von dir keine Aussage entgegen da es vor Gericht nicht verwertbar währe."

Also ist das nicht schlimm gewesen weil die meine Aussagen eh nicht verwerten dürfen?


Doch, die Aussagen koennen prinzipiell verwertet werden, es sei denn du widerrufst deine Aussage.



Also sollte ich beim Äußerungsbogen ankreuzen, dass ich mich nicht äußern will?


Das ist es, was ICH tun wuerde.
Es bringt dir absolut nichts, wenn du dich zu dem Vorfall aeusserst.
Wenn du es dennoch tun moechtest steht dir das frei.

Aber versuch bloss nicht, deine Trunkenheit irgendwie zu rechtfertigen, sonst wird ruckzuck aus Fahrlaessigkeit Vorsatz und da stehn dann haertere Strafen drauf.

Jochen v1.0
2005-02-10, 12:04:43
Also das mit den 3 Monaten stimmt so nicht ganz...

Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille:

A. Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)
1. Erstverstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
2. Zweitverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
3. Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot

B. strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

C. strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
- Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer


Ich bin mir nicht sicher....aber gelten die Angaben von dir nicht nur für zwischen 0.5 und 0.8 %o???
Ein Bekannter von mir wurde mit 1,1 erwischt und ist 1 Jahr gelaufen....

Stormtrooper
2005-02-10, 22:03:45
es wird zu einem Strafbefehl kommen, sicher zu keiner Verhandlung 1,0 Promille ist "nur" eine OWi

Stormtrooper
2005-02-10, 22:07:12
Ich bin mir nicht sicher....aber gelten die Angaben von dir nicht nur für zwischen 0.5 und 0.8 %o???
Ein Bekannter von mir wurde mit 1,1 erwischt und ist 1 Jahr gelaufen....

tja und genau da is der haken :)
ab 1,1 %o ist die folgendenlose Alkoholfahrt eine Straftat. Ab 1,1 %o beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit. Wobei 1 Jahr für 1,1 schon ziemlich heftig ist.
normal wäre in diesem Fall 9-10 Monate + 30 Tagessätzen
http://home.t-online.de/home/ra.schiller/thema2d.htm