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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 30% absetzen? Weiß jemand mehr?


Unbekannt
2005-02-12, 18:21:57
Hallo, habe eine steuerliche Frage.

Ich habe mittlerweile von zwei Bekannten gehörrt, dass es ein laufendes Gerichtsverfahren über steuerliche Gleichberechtigung gibt.
So können angeblich Bundes- und Landtagsabgeordnete, pauschal 30% ihres Einkommens von der Steuer absetzen PLUS zusätlich normale, belegte absetzerlaubte Ausgaben. (Also statt z.B. 100.000/a nur noch 70.000/a + weitere Ausgaben..)

Der Kläger hat nun über das GG wegen Gleichberechtigung geklagt, das Verfahren läuft angeblich schon 3 Jahre. Jetzt sei es möglich unter Berufung auf dieses Verfahren selbst als normaler Angestellter/Selbstständiger 30%+x abzusetzen?

STIMMT DAS? Unter welchen Aktenzeichen lauft dieses Verfahren? Könnt ihr euch so etwas überhaupt vorstellen?

Joke
2005-02-12, 20:31:59
Jap, da stand mal was im Spiegel drüber. Ein Anwalt hat anscheinend schon ca.100 Klienten, deren Steuerfestsetzung erstmal auf Eis ist bis der BFH da drüber entschieden hat. Das Ziel von dem Ganzen ist aber, dass die Abgeordneten auch Belege sammeln sollen, und nicht einfach so pauschal 30% Werbungskosten geltend machen können.

Ergo wird das lediglich irgendwann die Abgeordneten treffen, aber es wird wohl kaum soweit kommen, dass nicht-Abgeordnete auch 30% geltend machen können.

Unbekannt
2005-02-12, 21:11:56
Diese Konsequenz ist natürlich offensichtlich, sonst würde es ja zu Millardenhohen Steuerausfällen kommen.
Trotzdem, wenn man das Geld bis zur Nachzahlung anlegt, ist es doch ein gewisser Vorteil.

Hast du mehr Informationen darüber?

Joke
2005-02-12, 21:48:27
Hab das hier gefunden:

Spiegel 52/2004: STEUERN Diskriminierung des Volkes Der Bundesfinanzhof hat die Klage eines Steuerzahlers für zulässig erklärt, der deutschen Abgeordneten ans Geld will. Der Vorwurf: verfassungswidrige Privilegien. Er verlangte, was in Deutschland bislang nur Parlamentariern vergönnt ist-. eine steuerfreie Aufwandspauschale von über 30 Prozent des Bruttoeinkommens, ohne belegen zu müssen, ob die Kosten tatsächlich angefallen sind. Alles andere verstoße gegen das in Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschriebene Gleichbehandlungsgebot. Schließlich müssten normale Steuerbürger alle Werbungskosten, die über den sogenannten ArbeitnehmerPauschbetrag von 1044 Euro (heute 920 Euro) hinausgehen, einzeln nachweisen. ..... zog vor das Finanzgericht BadenWürttemberg, doch dessen Richter wiesen die Klage ab und erklärten lapidar: "Die Revision wird nicht zugelassen." Jetzt die Sensation: Der Bundesfinanzhof (BFH) widersprach den Baden-Württembergem, erklärte die Revision für zulässig und nahm sich des Falls an. Denn sollte Winterhalter den Rechtsstreit, den er "bis züm Bundesverfassungsgericht durchfechten" will, gewinnen, steht womöglich mehr auf dem Spiel als das Steuerprivileg der Volksvertreter. "Ein Nicht-Abgeordneter müsste - bei einem Spitzensteuersatz von derzeit 45 Prozent - im Jahr 94693 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ausgeben und geltend machen, um eine Steuerermäßigung in Höhe der jährlichen Abgeordnetenpauschale von aktuell 42 612 Euro zu bekommen." Doch auch "dann ist er nicht etwa reicher, sondern immer noch um rund 52 ooo Euro ärmer geworden". Bei vielen Abgeordneten aber, so Balke, lägen die tatsächlichen Berufsaufwendungen weit unter 42 ooo Euro. "Die Kosten für ihre Berliner Büros bezahlt die Bundestagsverwaltung, ebenso die Gehälter ihrer Mitarbeiter bis zu einem Höchstsatz von knapp 1oooo Euro monatlich." Bereits jetzt droht den Finanzbehörden durch den Vorstoß des Anwalts heftiges Ungemach. Denn mit Verweis auf das Verfahren am Bundesfinanzhof (Az.: VI B 91/03) kann jeder Steuerzahler seinen Bescheid anfechten und beantragen, dass sein Verfahren bis zur Entscheidung ruht. Winterhalter hat dies Jür Hunderte Mandanten" bereits getan. Auch die Finanzgerichte in Hessen und Sachsen-Anhalt haben ähnlich lautende Klagen inzwischen ausgesetzt und warten auf höchstrichterliche Klarstellung. "Wenn die Bürger diese Möglichkeit massenhaft in Anspruch nehmen", schätzt Michael Balke, Richter am niedersächsischen Finanzgericht in Hannover, "dann liegt die Finanzverwaltung bald lahm." Auch der in Dortmund lebende Jurist hält die steuerfreie Abgeordnetenpauschale für verfassungswidrig und hat im April beim nordrhein-westfälischen Finanzgericht in Münster dagegen geklagt. "Die Privilegierung der Vertreter des Volkes", so Balke in der schriftlichen Begründung seines Antrags, "ist die Diskriminierung des Volkes." Doch auch wenn es gewöhnlichen Steuerzahlern letztendlich nicht gestattet werden sollte, gut 30 Prozent ihres Einkommens pauschal steuerfrei zu kassieren, könnten die Richter den Gesetzgeber immerhin verpflichten, die Privilegien der Parlamentarier zu streichen. "Wenn deutsche Abgeordnete erst einmal, wie ihre österreichischen Kollegen, Belege sammeln müssen. werden sie merken, wie kompliziert und bürokratisch das deutsche Steuerrecht ist. und sich endlich um eine wirkliche Vereinfachung bemühen."

google hat das hier noch gefunden: swr-ratgeber (http://www.swr.de/ratgeber/finanzen/steuer2004/index5.html)

Unbekannt
2005-02-12, 23:07:37
Recht herzlichen Dank!