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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PKW überführen, Kurzzeitkennzeichen, Versicherungsschutz


B Magic
2005-02-12, 20:20:47
Hallo, kann mir jemand sagen, ob die Versicherung für die überführung eines PKW mit Kurzzeitkennzeichen, nur für den Versicherungsnehmer gilt?

Also, ich möchte gern nen Wagen überführen. Der Wagen wird später als Zweitwagen meines Vaters versichert. Er bekommt auf die Zweitwagenversicherung die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie für den ersten, nämlich 35%. Dies aber nur unter der Vorraussetzung, das keine Person unter 24 den Wagen fahren darf und der als Haupt- und alleiniger Nutzer angegeben ist.

Wenn ich nun den Wagen überführe, könnt ich das mit einer Kurzzeitversicherung, die später übergeht in die normale Zweitwagenversicherung, auf meinen Vater machen, oder habe ich damit keinen Versicherungsschutz?

Vielen Dank schonmal, Alex

patrese993
2005-02-12, 20:26:40
ne Kurzzeit KFZ Haftpflicht hat nichts mit der späteren normalen Haftpflicht zu tun. Du mußt nur grundsätzlich in der Zeit des Kurzzeitkennzeichens Buch führen, welche Strecken Du fährst und warum (Probefahrt, Überführung usw... sollte nichts privates drinstehen, Einkaufsfahrten etc.)
Wer fährt is egal, außer Du gibst das explizit an

B Magic
2005-02-12, 20:43:11
Das die Kurzzeit mit der späteren nichts zu tun hat, weiss ich. Is vieleicht falsch rübergekommen ;) Die Versicherung datiert dann zurück und die 60€ für die Kurzzeit werden mit der Zweitwagenversicherung verrechnet.

Die Versicherung gilt ja eigentlich für den PKW und nicht für die Person, oder? Also müsste es doch egal sein, wer dann den Wagen überführt.... bei der Zweitwagenversicherung steht halt die Klausel, keine Fahrer unter 24, da ansonsten bei einem Versicherungsfall 2500€ selbst zu zahlen wären. Nur so gibts die so günstig. Wenn ein weiterer Nutzer eingetragen is, kommt er gleich auf SF 1/2 und somit den 3fachen Beitrag.

Alex

erung
2005-02-12, 20:59:08
Das die Kurzzeit mit der späteren nichts zu tun hat, weiss ich. Is vieleicht falsch rübergekommen ;) Die Versicherung datiert dann zurück und die 60€ für die Kurzzeit werden mit der Zweitwagenversicherung verrechnet.

Die Versicherung gilt ja eigentlich für den PKW und nicht für die Person, oder? Also müsste es doch egal sein, wer dann den Wagen überführt.... bei der Zweitwagenversicherung steht halt die Klausel, keine Fahrer unter 24, da ansonsten bei einem Versicherungsfall 2500€ selbst zu zahlen wären. Nur so gibts die so günstig. Wenn ein weiterer Nutzer eingetragen is, kommt er gleich auf SF 1/2 und somit den 3fachen Beitrag.

Alex
Sind zwei verschidene Verträge zu verschiedenen Konditionen.

B Magic
2005-02-13, 17:59:31
Hallo,
habe die Versicherung grad abgeschlossen. Bei Direktline.de ist das mit dem Kurzzeitkennzeichen so, das die uns die beiden Doppelkarten zuschicken und die 50€ für die Kurzzeitversicherung, werden bei Vertragsabschluss für den Zweitwagen gutgeschrieben. Kostet also die Überführung nichts extra, ausser die Gebühren beim Strassenverkehrsamt und die Kennzeichen.

Mit dem Versicherungsschutz ist es so, das "nur" keine Person unter 24 Jahren den PKW fahren darf, wenn man älter is, darf auch jeder andere den PKW führen. Nur so bekommt er auch für den Zweitwagen die 35% oder Schadenfreihheitsklasse 18 vom ersten PKW. Clever sein, direktline ;)


Vieleichts hilfts auch mal wem anderst...
LG, Alex