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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rücktritt von Mietvertrag? Mietrechtsexperten gefragt!


Vedek Bareil
2005-02-12, 21:45:40
Hallo,

ich habe folgendes Problem. Seit dem 01.02. habe ich ne Wohnung (seit da gilt der Mietvertrag), bin allerdings noch nicht eingezogen. Jetzt ist folgendes passiert: am Montag, dem 07.02. bekam ich einen Anruf von der Polizei, der Mieter aus der Wohnung unter meiner hätte sich gemeldet, daß es bei ihm von der Decke tropfte. Ich bin dann sofort in meine Wohnung, und es stellte sich heraus, daß in meiner Küche die Wasserhähne undicht sind. Nun war der Vermieter nicht erreichbar (in Urlaub gefahren, ohne eine bevollmächtigte Person zu benennen), so daß keine andere Möglichkeit blieb als in meiner Wohnung das Wasser abzustellen.

Der Mieter aus der Wohnung unter mir (derselbe der die Polizei verständigt hat) hat mir dann erklärt, daß es sich um die Schuld des Vermieters handelt und die Wohnung so (also mit gezwungermaßen abgestelltem Wasser) gar nicht bezugsfertig ist. Und mir angeraten auch erstmal keine Miete zu bezahlen bzw. die bereits bezahlte Miete zurückzubuchen.

Jetzt meine eigentliche Frage: würde die Situation es gestatten, daß ich vom Mietvertrag zurücktrete? Immerhin ist die Wohnung nicht bezugsfertig, ich konnte also zum vereinbarten Zeitpunkt nicht einziehen (und kann es immer noch nicht). Und da der Vermieter verreist und daher nicht erreichbar ist, kann der Mangel nicht kurzfristig behoben werden.

Please help :(

Panasonic
2005-02-12, 22:28:46
Bei Dauerhafter Abwesenheit ist es fahrlässig, die Haubtwasserversorgung geöffnet zu lassen. Theoretisch könnte man Dir eine Pflichtverletzung anhängen und Dich in regress nehmen.

Asyan
2005-02-12, 22:31:42
Bei Dauerhafter Abwesenheit ist es fahrlässig, die Haubtwasserversorgung geöffnet zu lassen. Theoretisch könnte man Dir eine Pflichtverletzung anhängen und Dich in regress nehmen.
6 Tage sind aber noch nicht dauerhaft denke ich ;)

nemesiz
2005-02-12, 22:32:28
:ulol3: da hat jemand den text aber sehr gründlich durchgelesen

Vedek Bareil
2005-02-12, 22:33:20
ich war in den Tagen vor besagtem Montag mehrfach in der Wohnung (ein paar erste Möbel reinbringen, Ausmessungen vornehmen, dies und das planen), von daher sollte man mir nichts anhängen können.

Vedek Bareil
2005-02-12, 23:59:35
in § 323 BGB hab ich da eine Klausel gefunden:
§ 323
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten. Demnach muß ich dem Vermieter eigentlich eine Frist zur Nacherfüllung (Anbringung dichter Wasserhähne, so daß ich das Wasser wieder an machen kann) geben. Da aber der Vermieter im Urlaub ist, kann ich ihm ja gar keine Frist geben ("wenn er aus dem Urlaub zurück ist" ist wohl kaum eine angemessene Frist).
Ich könnte mich also darauf berufen, daß eine Fristsetzung nicht möglich war (mit der Begründung, daß eine angemessene Frist kürzer gewesen wäre als die Zeit zwischen dem Zwischenfall und der voraussichtlichen Rückkehr des Vermieters), und deswegen in Anspruch nehmen, direkt zurückzutreten.

Für den Fall, daß keine Fristsetzung in Betracht kommt, sieht § 323 zwar eine Abmahnung vor:

(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung. aber wenn der Vermieter nicht erreichbar ist, kann ich ihn ja auch nicht abmahnen.

Was meint ihr?

Panasonic
2005-02-13, 00:00:57
6 Tage sind aber noch nicht dauerhaft denke ich ;)

Er ist seit 13 Tagen nicht eingezogen. Da hat ein geöffneter Hauptanschluss nichts zu suchen.

Vedek Bareil
2005-02-13, 00:10:20
Er ist seit 13 Tagen nicht eingezogen. gezwungenermaßen. Ich kann schließlich nicht in eine Wohnung einziehen, in der das Wasser abgestellt bleiben muß.
Da hat ein geöffneter Hauptanschluss nichts zu suchen. wie sag ich's meinem Kinde, wenn es nicht mein Kinde ist? :rolleyes:

Panasonic
2005-02-13, 00:12:18
gezwungenermaßen. Ich kann schließlich nicht in eine Wohnung einziehen, in der das Wasser abgestellt bleiben muß.
wie sag ich's meinem Kinde, wenn es nicht mein Kinde ist? :rolleyes:

Willst Du Dich jetzt lustig machen?! Wahrscheinlich hast Du selbst an den Ventilen rumgebastelst und bist selbst Schuld. Ich als Vermieter würde Dich rauswerfen und die Kaution für Reaparaturmaßnahmen verwenden.

Vedek Bareil
2005-02-13, 00:20:36
Willst Du Dich jetzt lustig machen?! Wahrscheinlich hast Du selbst an den Ventilen rumgebastelst und bist selbst Schuld. ich habe an den besagten Wasserhähnen definitiv nichts gemacht. Ich habe auch überhaupt nicht die nötigen klempnerischen Kenntnisse um da mutwillig was manipulieren zu können.
Ok, eines hab ich dran gemacht: ich hab nen Eimer unter die Hähne gestellt, um ganz sicher zu gehen, daß kein Wasser mehr auf den Küchenboden tropft.

Panasonic
2005-02-13, 00:27:34
ich habe an den besagten Wasserhähnen definitiv nichts gemacht. Ich habe auch überhaupt nicht die nötigen klempnerischen Kenntnisse um da mutwillig was manipulieren zu können.
Ok, eines hab ich dran gemacht: ich hab nen Eimer unter die Hähne gestellt, um ganz sicher zu gehen, daß kein Wasser mehr auf den Küchenboden tropft.

Ok. Es ist egal ob Dein Vermieter im Urlaub ist oder nicht, schick Ihm am besten per Einschreiben eine terminierte Aufforderung zur Abstellung des Mangels. Kommt er der nicht nach, dann kündigst Du außerordentlich (Kommt seinen Verpflichtungen nicht nach, nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis, lass Dir was einfallen. Ansonsten frag auch mal dern Mieterverein oder die Verbraucherzentrale.

Sorry das ich Dich eben angepflaumt hab :(

Tomi
2005-02-13, 10:17:10
Ist die Wohnung denn vorher nie besichtigt worden ? Da würden doch tropfende Wasserhähne auffallen, vor allem wenn es bis zum Untermieter durchsickert ?

Ich geh mal davon aus, dass der Vermieter wirklich Schuld ist, wobei ich angesichts des merkwürdigen Falles da leichte Zweifel habe. Im Falle seiner Schuld kannst Du die (Kalt-) Miete für den Monat oder die Zeit kürzen, in der Du die Wohnung nicht bewohnen konntest.

Allerdings sollte wie schon erwähnt vorher der Vermieter über den Mangel + die Mietkürzungsabsicht informiert werden.

Berni
2005-02-13, 11:18:41
Es kommt bzgl. Bezugsfertigkeit darauf an, ob der Mangel bei Übergabe (=1.2.) bereits bestand! Etwaige Mängel hättest du zu diesem Zeitpunkt ansprechen müssen; du kannst wegen einem im Nachhinein auftretetenden undichten Wasserhahn nicht einfach kündigen. Man könnte dir auch Fahrlässigkeit unterstellen, wenn du das Wasser anhattest und gar nicht eingezogen warst...der Vermieter hat in der Hinsicht keine Schuld, da er zur Übergabe das Wasser angestellt hat so wie es sich gehört und du bei der Übergabe auch keinen Mangel am Wasserhahn festgestellt hast.
Ich würde halt die Dinger abdichten lassen und dann dem Vermieter die Rechnung schicken (ich denke mal, dass dies in einem solchen Notfall auch rechtlich der richtige Weg ist, denn stell dir mal vor, du wärst hier schon eingezogen und hättest kein Wasser...). Allerdings könnte der Wasserhahn auch unter Kleinreparaturen fallen, die der Mieter zu tragen hat...Auf jeden Fall ist es aber zwingend anzuraten, den Schaden SOFORT schriftlich dem Vermieter anzuzeigen!

Edit: http://www.baupool.com/urteile/ger107.htm Hier steht das, dass bei ner Kleinreparaturklausel im Mietvertrag du das selber reparieren müsstest...steht auch auf anderen Seiten ( z.B. http://216.239.59.104/search?q=cache:9U9XpSrujtUJ:www.ard-wm2001.de/tv/dasamnachmittag/archiv/20030305.html+mietwohnung+wasserhahn+tropfender&hl=de ), dass ein tropfender Wasserhahn kein erheblicher Schaden ist und eine Mietminderung ausgeschlossen ist.

Vedek Bareil
2005-02-13, 12:43:30
Ist die Wohnung denn vorher nie besichtigt worden ? Da würden doch tropfende Wasserhähne auffallen, vor allem wenn es bis zum Untermieter durchsickert ? der Wasserhahn hat ja wahrscheinlich nicht sehr stark getropft. Zudem lag er die ganze Zeit auf dem Boden, so daß es nicht auffiel. Zum Zeitpunkt der Besichtigung war auch vermutlich das Wasser abgestellt. Möglicherweise wurden die Hähne auch erst nach der Besichtigung eingebaut, bei oder nach der Verfliesung (bei Besichtigung war die Küche noch ungefliest), jedenfalls kann ich mich nicht entsinnen, sie bei der Besichtigung sowie zu einem späteren Zeitpunkt, wo ich den (vom Vermieter beauftragten) Fliesenleger beim Verlegen der Fliesen beobachten konnte, gesehen zu haben.


Allerdings sollte wie schon erwähnt vorher der Vermieter über den Mangel + die Mietkürzungsabsicht informiert werden. was nicht möglich ist, da der Vermieter verreist ist.

Haarmann
2005-02-13, 12:49:08
Vedek Bareil

Such den Vormieter... das könnte helfen, wenn der Mangel bekannt ist.

Vedek Bareil
2005-02-13, 13:04:26
Es kommt bzgl. Bezugsfertigkeit darauf an, ob der Mangel bei Übergabe (=1.2.) bereits bestand! Etwaige Mängel hättest du zu diesem Zeitpunkt ansprechen müssen; dazu hätte ich sie erkennen müssen. Das ist bei einem auf dem Boden liegenden Wasserhahn, aus dem in geringen Mengen Wasser austritt, nicht so einfach.


Man könnte dir auch Fahrlässigkeit unterstellen, wenn du das Wasser anhattest und gar nicht eingezogen warst... wie schon gesagt, ich war an den Tagen vor dem Zwischenfall mehrmals in der Wohnung für Einzugsvorbereitungen, und habe dabei auch Wasser benötigt.


Edit: http://www.baupool.com/urteile/ger107.htm Hier steht das, dass bei ner Kleinreparaturklausel im Mietvertrag du das selber reparieren müsstest... laut meinem Mietvertrag ist das Sache des Vermieters.


steht auch auf anderen Seiten ( z.B. http://216.239.59.104/search?q=cache:9U9XpSrujtUJ:www.ard-wm2001.de/tv/dasamnachmittag/archiv/20030305.html+mietwohnung+wasserhahn+tropfender&hl=de ), dass ein tropfender Wasserhahn kein erheblicher Schaden ist und eine Mietminderung ausgeschlossen ist.das wird sich aber wohl auf einen Hahn beziehen, der über einem Waschbecken / einer Spüle angebracht ist, und dem das tropfende Wasser an der Stelle rauskommt wo das Wasser normalerweise rauskommen soll, wenn man den Hahn aufdreht.
Das aber trifft beides nicht zu:
1) die undichten Hähne sind Zuleitungshähne, an die die eigentlichen Hähne über der Spüle angeschlossen werden und
2) das Wasser tropft nicht vorne raus, sondern hinten, an der Stelle wo die Befestigung für an die Wand ist.

Edit: der eigentliche Mangel ist ja auch nicht so sehr der undichte Hahn, sondern die aus ihm resultierende Notwendigkeit, das Wasser abgestellt zu lassen, und die damit verbundene Nicht-Bezugsfertigkeit der Wohnung.

Stormtrooper
2005-02-13, 14:13:50
Mir kommts so vor als ob du die wohnung nicht mehr willst bzw bereust den Mietvertrag geschlossen zu haben und nun versuchst du dich über irgendwelche möglichkeiten rauszuwinden das du den vertrag nicht erfüllen brauchst.

Berni
2005-02-13, 14:37:35
Kommt mir auch so vor...
der eigentliche Mangel ist ja auch nicht so sehr der undichte Hahn, sondern die aus ihm resultierende Notwendigkeit, das Wasser abgestellt zu lassen, und die damit verbundene Nicht-Bezugsfertigkeit der Wohnung.
Dann lass es halt reparieren oder mach es selber...dann kannst du auch wieder das Wasser anstellen (oder stell mal wieder das Wasser an und schau wieviel da überhaupt rauskommt...vielleicht gehts ja auch mit nem Kübel bis der Vermieter wiederkommt). Ich denke mal, dass der Vermieter sicher kein so Unmensch sein wird und wegen den paar € Klempnerrechnung rumzickt wenn du ihm deine Situation dann schilderst. Die sind doch meistens auch froh, wenn sie keinen Ärger haben und wer will schon gleich zu Beginn Streit mit seinem Mieter...

Und wie gesagt: Bzgl. Bezugsfertigkeit ist der Übernahmezeitpunkt entscheidend. Du müsstest rechtlich gesehen erst beweisen, dass der Mangel damals schon bestand und selbst wenn, dann müsstest du es erst dem Vermieter anzeigen (schriftlich), damit er den Schaden auch beheben kann. Der Schaden ist auch behebbar und kein dauerhafter versteckter Mangel am Mietobjekt, was eine evtl. Kündigung rechtfertigen würde.

Was ich in dem Zusammenhang noch aus deinem Post herauslese: Ähm Besichtigung der Mietwohnung ist eigentlich nicht gleich Übernahme. Bei der Übernahme prüft man auf Mängel und die Wohnung soll zu diesem Zeitpunkt auch bezugsfertig sein und keine Baustelle (so wie ich das hier raushöre). Man geht normal ne Checkliste/Protokoll durch und dadurch ist dann auch gewährleistet, dass bei der Übergabe (zurück an den Vermieter) beim Auszug keine Streitereien aufkommen ala "das war schon kaputt etc."

Vedek Bareil
2005-02-13, 15:05:02
Dann lass es halt reparieren oder mach es selber... laut meinem Mietvertrag ist das ausdrücklich Aufgabe des Vermieters, die ich ihm folglich nicht einfach abnehmen kann.
Es ist ja auch so, daß dem Mieter unter mir dadurch ein Wasserschaden entstanden ist, was eine rechtliche Verwicklung zwischen ihm und dem Vermieter bedeutet. In Bezug darauf wäre es rechtlich bedenklich, wenn ich eigenmächtig, ohne Wissen des Vermieters (der ja nicht erreichbar ist), eine Ausbesserung vornehme.


dann müsstest du es erst dem Vermieter anzeigen (schriftlich), damit er den Schaden auch beheben kann. das habe ich ja auch durchaus vor zu tun (hat mir ja Panasonic schon empfohlen). Nur: zum wiederholten Male: der Vermieter ist verreist und unerreichbar! Und einen Vertreter oder Bevollmächtigten, an den man sich in dringenden Fällen wenden kann, hat er auch nicht benannt! Folglich kann er, bis er aus dem Urlaub zurück ist, weder die schriftliche Anzeige lesen noch den Schaden beheben.


Was ich in dem Zusammenhang noch aus deinem Post herauslese: Ähm Besichtigung der Mietwohnung ist eigentlich nicht gleich Übernahme. Bei der Übernahme prüft man auf Mängel und die Wohnung soll zu diesem Zeitpunkt auch bezugsfertig sein und keine Baustelle (so wie ich das hier raushöre). Man geht normal ne Checkliste/Protokoll durch und dadurch ist dann auch gewährleistet, dass bei der Übergabe (zurück an den Vermieter) beim Auszug keine Streitereien aufkommen ala "das war schon kaputt etc." in diesem Fall bedeutet das, daß der Vermieter es versäumt hat, eine Übernahme durchzuführen bzw. mich darauf hinzuweisen, daß eine solche durchgeführt werden sollte.
In meinem Mietvertrag steht lediglich, daß ich die Wohnung im mir nach der Besichtigung bekannten Zustand übernehme.

Heimatsuchender
2005-02-13, 20:50:05
@Threadstarter:

irgendwie wird es jetzt ziemlich unübersichtlich. erst schreibst du von tropfenden wasserhähnen. dann davon, dass die zuleitungen undicht sind.
und zum schluß hast du geschrieben, dass die hähne vielleicht erst nach der besichtigung der wohnung installiert worden sind. zumindest sind fliesen neu verlegt worden. das konnte ich deinen threads entnehmen. obwohl, zum fliesen legen werden eigentlich keine wasserhähne abmontiert. es sei denn, es wurde einiges im auftrag vom vermieter ausgetauscht. dann haben die handwerker einen fehler gemacht, wenn was undicht ist. ich empfehle dir trotzdem, dem vermieter jetzt schon ein schreiben aufzusetzen. er wird jemanden haben, der sich um die post kümmert. solltest du mt dem schreiben zu lange warten, kann man eventuell davon ausgehen, dass du selbst die sache nicht als gravierend angesehen hast.

tobife

atlantic
2005-02-13, 21:55:07
ähem, hab jetzt nicht so ganz aufmerksam durchgelesen, aber ist es nicht so, das man als Mieter bei Umständen, die einen eventuellen großen Schaden an der Sache (Wohnung) herbeiführen können, verpflichtet ist, auch bei Abwesenheit des Vermieters schnellstmöglich einen Handwerker zu bestellen, um diesen eventuellen großen Schaden an der Sache abzuwenden?

Ein Vermieter kann ja nicht ewig erreichbar sein, und ein Wasserschaden ist definitiv ein großer Schaden.

In diesem Fall denk ich, wird der Vermieter froh sein, das du gehandelt hast und die paar Kröten der Handwerkerrechnung gern begleichen. Oder er holt sie sich von dem Installateur wieder, der den Mist verbockt hat, aber das ist dann nicht mehr dein Problem. Vielleicht weißt du ja auch, welche Firma die Installation gemacht hat, dann ruf sie an, die werden nix nehmen für das reparieren.

Vedek Bareil
2005-02-14, 00:11:07
@Threadstarter:

irgendwie wird es jetzt ziemlich unübersichtlich. erst schreibst du von tropfenden wasserhähnen. dann davon, dass die zuleitungen undicht sind. aaaalsooooo:
es waren/sind Wasserhähne undicht, bei denen es sich aber nicht um diejenigen Hähne handelt, die direkt über der Spüle angebracht sind, sondern um welche, an die diejenigen Hähne, die direkt über der Spüle angebracht werden, anzuschließen sind.

und zum schluß hast du geschrieben, dass die hähne vielleicht erst nach der besichtigung der wohnung installiert worden sind. richtig. Weil ich die das erste Mal gesehen habe, als die Fliesen bereits verlegt gewesen waren.


ich empfehle dir trotzdem, dem vermieter jetzt schon ein schreiben aufzusetzen. hab ich ja auch vor.
er wird jemanden haben, der sich um die post kümmert. das hingegen bezweifle ich. Er hat niemanden benannt, an den man sich im Notfall wenden könnte. Auch der Mieter unter mir konnte, als er das durchsickernde Wasser bemerkte, niemanden beim Vermieter erreichen und hat mir erklärt, daß das Versäumnis des Vermieters auch darin besteht, daß niemand erreichbar ist.

barracuda
2005-02-14, 01:11:12
aaaalsooooo:
es waren/sind Wasserhähne undicht, bei denen es sich aber nicht um diejenigen Hähne handelt, die direkt über der Spüle angebracht sind, sondern um welche, an die diejenigen Hähne, die direkt über der Spüle angebracht werden, anzuschließen sind.
Die Teile heißen "Eckventile".

Ok. Es ist egal ob Dein Vermieter im Urlaub ist oder nicht, schick Ihm am besten per Einschreiben eine terminierte Aufforderung zur Abstellung des Mangels. Kommt er der nicht nach, dann kündigst Du außerordentlich (Kommt seinen Verpflichtungen nicht nach, nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis, lass Dir was einfallen. Ansonsten frag auch mal dern Mieterverein oder die Verbraucherzentrale.
Mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Erste Maßnahme: die Eckventile nochmal kräftig zudrehen. Oft sitzt Dreck unter der Dichtung, und wenn die ordentlich quetscht wird das Ventil manchmal trotzdem dicht.

2. Da du die Wohnung noch nicht bewohnst, Haupthahn zu, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist und du selber nicht in der Lage bist den Schaden zu beheben, einen Klempner rufen. Dabei darauf achten, nicht den Superschnell-Superteuer-Dienst zu erwischen. Es geht ja nicht um Leben und Tod.

3. Wenn der Vermieter wieder erreichbar ist, die Sachlage in Ruhe erläutern. Merke: wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch wieder raus. Wegen so einer Lappalie gleich zum Anwalt zu rennen oder der Mietvertrag zu kündigen (zu versuchen) ist wohl hoffnungslos übertrieben.

atlantic
2005-02-14, 08:22:05
Und? Keiner ne Idee, ob mein Gedanke so daneben lag? Ich meine, Wasserschaden ist drohender erheblicher Schaden, der die Bestellung eines Fachmanns ohne vorheriges Informieren des Vermieters, wenn nicht erreichbar, rechtfertigen dürfte. Wenn z.B. die Heizung ausfällt und die Rohre einzufrieren drohen, warte ich doch auch nicht, bis der Mieter/Vermieter wieder erreichbar ist.

Ich hab jetzt keinen Mietvertrag zur Hand, aber vielleicht steht da sogar was drin. Im Zweifelsfall würd ich irgendeinen Makler anrufen, die wissen da meist Bescheid.

/edit.: wobei, wenn ichs recht überlege, selbst als Frau würd ich mal selber den Schraubenschlüssel in die Hand nehmen, aufschrauben, Dichtungen säubern, einfetten, zuschrauben....

Cherubim
2005-02-14, 10:08:13
ein...tropfender wasserhahn :|

wie atlantic das schon sagte:
rohrzange nehmen, hahn abmontieren, dichtung sauber machen, evnt etwas fett drauf, das ganze wieder anziehen.
wenn es ein schöner hahn ist und keine kratzer drankommen sollen--->altes tuch zwischen hahn und zange
wenn du keine rohrzange hast...geh in den baumarkt...

ist es ein mehrfamilienhaus? wenn ja, gibt es sicher einen hausmeister (haben wir jedenfalls in unserem haus ernannt) der kann sowas meistens bzw hat ne zange.

kleine geschichte zum thema "mieter und sache des vermieters":
(ist wirklich so gewesen, wenn auch nicht 100% korrekt wiedergegeben)
telefon: *bimmel*
ich: hallo
mieter: hallo, hier bla.
ich: hallo, was kann ich für sie tun?
mieter: das licht in der diele geht nicht. ich denke, die sicherung ist kaputt. können sie mal rauskommen. (anmerkung: 25km einfache strecke)
ich: haben sie schon den schalter betätigt?
mieter: ja, geht aber nicht an
ich: haben sie geprüft, ob die birne in ordnung ist?
mieter: einen moment
*man hört rumrennen*
mieter: die ist tatsächlich kaputt. vielen dank für ihre hilfe.
ich: np. bis dann
mieter: cu


das unterstelle ich dir nicht, aber es tut nicht weh, wenn man sowas selber macht...
son stress wie du würde ich machen, wenn die bude schwimmen würde...

Vedek Bareil
2005-02-27, 00:06:02
ist es ein mehrfamilienhaus? wenn ja, gibt es sicher einen hausmeisterdaß es ihn sicher gibt, ändert nichts daran, daß es ihn nicht gibt. Sonst hätte der Mieter unter mir gar nicht erst die Polizei verständigen müssen, sondern hätte einfach den Hausmeister kontaktet. son stress wie du würde ich machen, wenn die bude schwimmen würde...naja, sonderlich weit davon entfernt war die ja nicht. In der Küche stand das Wasser schon stellenweise nen guten cm hoch. Nicht auszudenken was passiert wäre, wenn das Wasser nicht aufgrund der fehlenden Silikonabdichtung an den Wandabschlüsen der Verfliesung in die darunterliegende Wohnung durchgesickert wäre.

Inzwischen habe ich dem Vermieter eine Frist gesetzt und nach Ablauf der Frist meinen Rücktritt vom Mietvertrag erklärt (beides per Einschreiben). Aber obwohl der Vermieter seit fast einer Woche aus dem Urlaub zurück ist, hat er darauf bislang in keinster Weise reagiert. Nicht bei mir angerufen, keinen Brief geschrieben, auch nichts an den besagten Wasserhähnen/Eckventilen gemacht. Was kann das zu bedeuten haben? Führt der irgendwas im Schilde? :confused:
Ein Bekannter meinte, der würde dadurch vielleicht erreichen wollen, daß ich vorerst die Schlüssel zu der Wohnung behalte, um dann in 2 oder 3 Monaten behaupten zu können, ich hätte solange in der Wohnung gewohnt, und er könne daher die Kaution einbehalten.

Vedek Bareil
2005-02-27, 11:19:30
kann ich eigentlich, nachdem ich den Rücktritt bereits erklärt habe (=außerordentliche Kündigung), auch noch eine ordentliche Kündigung (bis zum 03.03. für Ende Mai, als mit 3 Monaten Kündigungsfrist) nachschieben, um für den Fall gewappnet zu sein, daß der Vermieter gegen die außerordentliche Kündigung gerichtlich vorgeht?

Vedek Bareil
2005-03-05, 15:23:31
Die Tage hatte ich endlich auch mal wieder Kontakt zum Vermieter, der sich aber recht kurz gestaltete und darauf beschränkte, daß er mit mitteilte, ich würde Post von seinem Anwalt bekommen. Auf diese warte ich allerdings immer noch.

Vom Mieter unter mir war hingegen schon etwas mehr zu erfahren: er sagte mir, daß ich den ihm entstandenen Wasserschaden wohl zahlen müßte, da ich offiziell schon Mieter war und damit die Verantwortung tragen würde. Auch sagte er, daß der Vermieter ihm gegenüber meine Kündigung und daß ich damit nicht so einfach durchkäme erwähnt hat.

An den undichten Hähnen hat der Vermieter derweil noch immer nichts gemacht. Eine Vollmacht, selbst etwas daran zu machen, hat er mir ebenfalls nicht erteilt (und ohne schriftliche Genehmigung kann ich angesichts des gestörten Vertrauensverhältnisses nichts tun). Die Nichtbezugsfertigkeit der Wohnung besteht also weiterhin. Solange sich daran nichts ändert, sollte ich ihm doch zumindest die Miete kürzen können, oder?

sun-man
2005-03-05, 17:05:51
Solange sich daran nichts ändert, sollte ich ihm doch zumindest die Miete kürzen können, oder?


Sollte es nicht so langsam mal an der Zeit sein zu nem Anwalt oder Mieterschutzverein zu gehen?

flatbrain
2005-03-05, 22:14:21
Lass dich von einem Anwalt beraten. Hattest du eigentlich ernsthaft vor, in die Wohnung einzuziehen? Oder sind andere nicht vorhersehbare Gründe dafür verantwortlich, dass du dich so sträubst?

cu flabrain