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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Monitor gekauft - 2 erhalten.


Ein Kunde
2005-02-15, 21:02:58
Hallo!

Brauch mal Hilfe bei einem "Problem" der besonderen Art:

hab mir voriges Jahr bei einem SEHR großen PC Hersteller mit Direktvertrieb einen TFT gekauft, via Online-Bestellung.

Da am nächsten Tag der Preis gesenkt wurde, habe ich angerufen, den Monitor storniert und danach nochmal bestellt. (weil mir das so geraten wurde von dem Mitarbeiter)

Per email habe ich eine Stornobestätigung erhalten.

Einige Zeit später wurden mir nun aber 2 (!) Monitore geliefert. Hab die nicht persönlich entgegen genommen, und Zahlung war per Bankeinzug, also standen die Dinger nun erstmal rum.

Hab überprüft, die haben mir auch 2mal den Preis abgebucht.

Hab also die stornierte teurere Bestellug zurückgebucht, was die Bank auch anstandlos gemacht hat. Dem Versender hab ich am selben Tag ein Fax geschickt, indem ich den Sachverhalt darstellte (auch das ich 2 Monitore dastehen hatte), und erklärte das ich zurückgebucht habe, da ich storniert hatte. Hab die Stornobestätigung ausgedruckt und mitgefaxt.
Außerdem habe ich gebeten den 2ten Monitor abzuholen.

(bin halt zu gutmütig).

Naja der Gag an der Sache: ich hab seitdem nix mehr von denen gehört, der Monitor steht immer noch hier (unausgepackt).

Was soll ich nun machen? Ich meine ich hab die gebeten das abzuholen, eigentlich wären die jetzt am Zug.

N bissl reizt es mich schon den 2ten Monitor zu "behalten".

Gibts da Fristen nach denen sowas "verjährt"? Mach ich mir umsonst Gewissensbisse und sollte mich einfach diebisch freuen? Is ja ne FETTE Firma, da fällt das sicher nicht auf, und "moralischer" als overclocken und RMA isses auch.

Help! Was soll ich machen?

Stormtrooper
2005-02-15, 21:07:56
Ich würde ihn auf jedenfall eingepackt lassen ...
eine Verjährung gibt es hier nicht, was soll auch verjähren?
der Monitor/TFT bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Händlers auch wenn es 2 Jahre dauern sollte bis sie das Ding zurückfordern, solltest du das Teil dann benutzen bzw du es solang behalten, kann die höchstens ein Strick drauß gedreht werden das du doch plötzlich das Teil behalten möchtest,
ABER das Teil wird NIEMALS ohne bezahlen rechtmäßig in deinen Besitz übergehen.

Alex31
2005-02-15, 21:13:00
Ich würde wahrscheinlich die Sache ruhen lassen. Du hast denen mitgeteilt das du zwei bekommen hast und die haben nichts drauf gemacht. Würde die das Gerät auspacken aber die Verpackung aufheben und wenn die ihn wieder haben wollen wieder zusammen packen.

:wink:

Miles Teg
2005-02-15, 21:18:30
Naja, weiterverkaufen kannst Du ihn nicht.
Wenn Du aber Bedarf an zwei Monitoren haben solltest -> auspacken und geniessen.
Hebe aber die Verpackung auf, denn sobald die sich melden, musst Du den Moni rausrücken.

Gebrauchspuren solltest Du aber vermeiden ;)

Edit: Hach, hätt' ich doch bloss damals auch zwei zugeschickt bekommen ... :frown:

klaus
2005-02-15, 21:55:08
Du solltest Dir und den Mitarbeitern des Versands einen Gefallen tun und nochmal um Abholung des Gerätes bitten. Und zwar aus zwei Gründen:

Erstens stellt das, was Dir meine beiden Vorredner leider einreden wollen, ungerechtfertigte Bereicherung dar. Spätestens wenn die interne Revision der Firma die Bestände prüft und dabei herauskommt, dass Du ein unbezahltes Gerät behalten hast, werden sie auf Dich zurückkommen... Sicherlich keine sehr angenehme Angelegenheit.

Zweitens hast Du die moralische Verpflichtung, das Gerät zurückzugeben. Du mögest jetzt versuchen, Dir einzureden, dass es sich um einen "SEHR großen PC Hersteller" handelt, dem so ein Verlust nicht allzu sehr weh tun kann. Aber auch Dir ist bestimmt bewusst, dass auch die größte Firma aus Menschen wie Du und ich besteht. Und Menschen machen Fehler. Stell' Dir mal vor, Du oder einer Deiner Familienangehörigen wäre an der Stelle des Versand-Mitarbeiters, der hier die Buchung vergeigt hat. Was würdest Du Dir in einem solchen Fall wohl wünschen, wie sich der betreffende Kunde verhält?

Dass Du eine ehrliche "Haut" bist, zeigt ja schon die Tatsache, dass Du denen bereits ein FAX geschickt hast und nun in diesem Forum um Rat fragst. Also, sorge dafür, dass Du Dich zukünftig mit einem guten Gewissen an diese Sache zurückerinnern kannst und erspare dem Versand-Mitarbeiter eine Menge Ärger, indem Du den Monitor abholen lässt!


@ Stormtrooper: Der unbezahlte Monitor ist schon in seinem Besitz. Er ist allerdings nicht in sein Eigentum übergegangen.

Tyrann
2005-02-16, 10:11:55
da es sich in diesem FAll um unbestellte Ware handelt bist du nicht verpflichtet die Sachen ewig lange aufzuheben, bist eigentlich auch nicht verpflichtet dich bei denen deswegen zu melden. theoretisch kannste nach einem Monat sagen du hättest den Monitor weggeschmissen falls die nochmal auf dich zukommen

sun-man
2005-02-16, 10:15:27
da es sich in diesem FAll um unbestellte Ware handelt bist du nicht verpflichtet die Sachen ewig lange aufzuheben, bist eigentlich auch nicht verpflichtet dich bei denen deswegen zu melden. theoretisch kannste nach einem Monat sagen du hättest den Monitor weggeschmissen falls die nochmal auf dich zukommen


Wo steht das schwarz auf weiß? Sollte mich doch sehr wundern....

Tyrann
2005-02-16, 10:27:23
Wo steht das schwarz auf weiß? Sollte mich doch sehr wundern....

wo es steht weiß ich jetzt nicht, aber ich habe das mal im Zusammenhang mit unerwünscht zugeschickten Waren gelesen (sozusagen Real-Spam)

möglicherweise steht auf den Webseiten von Verbraucherschutzzentralen mehr dazu

sun-man
2005-02-16, 10:36:03
wo es steht weiß ich jetzt nicht, aber ich habe das mal im Zusammenhang mit unerwünscht zugeschickten Waren gelesen (sozusagen Real-Spam)
möglicherweise steht auf den Webseiten von Verbraucherschutzzentralen mehr dazu


Sorry, aber ich glaube die Aussage dürfte recht spärlich sein "Also mir hat man bei 3DC gesagt das ich das wegwerfen könnte". Heieiei....ich möchte mal wissen wie froh oder glücklich Ihr wärt wenn euch mal einer was rechtes tut, denn wenn man mit Euch so umgehen würde wie es hier angesprochen wird da wird schon bei nem Pups zu nem Anwalt geraten. Komisch das nur hier nur als Verbraucher zum Unrecht geraten wird, jedoch bei ner Firma die sich mal vertut gleich Staranwälte angeheurt werden sollen.....zum kotzen, sorry.

Tomi
2005-02-16, 10:40:56
Gibts da Fristen nach denen sowas "verjährt"?
Ja. 30 Jahre auf Herausgabeansprüche von Eigentum. Da Du zurückgebucht hast, ist der 2. Monitor Eigentum des Händlers. Den kann er also innerhalb der nächsten 30 Jahre noch abholen.

Beeblebrox
2005-02-16, 10:47:52
Na ja, er ist sicher nicht 30 Jahre verpflichtet, den Monitor originalverpackt aufzubewahren.

Dunkeltier
2005-02-16, 10:53:26
Na ja, er ist sicher nicht 30 Jahre verpflichtet, den Monitor originalverpackt aufzubewahren.

Doch, schon. Ansonsten ist er schadenersatzpflichtig.

Beeblebrox
2005-02-16, 11:10:17
Doch, schon. Ansonsten ist er schadenersatzpflichtig.

Mit meinem rudimentär vorhandenen Rechtsverständnis würde ich mal behaupten:

Ware ist nicht bestellt und der Kunde kam seiner Sorgfaltspflicht nach und hat den Lieferanten benachrichtigt. Allerhöchstens hat der Lieferant 3 Jahre Zeit (30 Jahre gilt bei Unternehmern AFAIK sowieso nie) die Ware wieder abzuholen.

Tomi
2005-02-16, 11:43:06
Mit meinem rudimentär vorhandenen Rechtsverständnis würde ich mal behaupten:

Ware ist nicht bestellt und der Kunde kam seiner Sorgfaltspflicht nach und hat den Lieferanten benachrichtigt. Allerhöchstens hat der Lieferant 3 Jahre Zeit (30 Jahre gilt bei Unternehmern AFAIK sowieso nie) die Ware wieder abzuholen.
Also das BGB macht keinen Unterschied zwischen Unternehmer oder Privatmensch. Die Rede ist von "Eigentümer". Und "Eigentümer" ist hier der Händler, da die Ware nicht bezahlt ist.

kuscheltier
2005-02-16, 11:56:34
Würde denen ein Einschreiben mit Rückschein schreiben, in welchem Du sie über den
Sachverhalt aufklärst und um schnellstmögliche Abholung auf deren Kosten bittest.

Du hast ja auch "Kosten" im Sinne davon das der Monitor bei Dir unnötig Platz in
Anspruch nimmt. Bei den Firmen läuft das wohl unter "Lagerkosten".

Das ich jetzt auf eigene Kosten den Monitor 3 Jahre bei mir und im Originalzustand
behalten muss, halt ich für ne schlichte Frechheit wenn ich und der Versandhändler
darum Bescheid wissen.

Aber wie so oft sind Recht & Moral zweierlei Dinge.

Beeblebrox
2005-02-16, 12:11:27
Wenn es danach (http://www.ratgeber-recht24.de/Verbraucherrecht_Teil_1/Lieferung_unbestellter_Waren.html?lieferung_unbestellter_waren) geht, muß der Kunde gar nichts machen und kann sogar die Ware benutzen, vorsätzlich beschädigen und veräußern!! Das finde ich jetzt allerdings schon zu hart.
Ich würde trotzdem nochmal den Versender informieren.

Dunkeltier
2005-02-16, 12:15:53
Wenn es danach (http://www.ratgeber-recht24.de/Verbraucherrecht_Teil_1/Lieferung_unbestellter_Waren.html?lieferung_unbestellter_waren) geht, muß der Kunde gar nichts machen und kann sogar die Ware benutzen, vorsätzlich beschädigen und veräußern!! Das finde ich jetzt allerdings schon zu hart.
Ich würde trotzdem nochmal den Versender informieren.


Dann lies dir den Text mal komplett durch, insbesondere den letzten Absatz der hier ja zutreffend ist: Zu beachten ist aber: Erfolgte eine Lieferung irrtümlich und hat der Verbraucher den Irrtum erkannt hat oder hätte er ihn erkennen müssen (falsche Adresse), kann er sich nicht auf § 241a BGB berufen (§ 241 a Absatz 2 BGB). War also die Lieferung erkennbar nicht für den Empfänger bestimmt oder ist der Versender für den Verbraucher erkennbar irrig von einer Bestellung des Versenders ausgegangen, kann der Versender Rückgabe und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.

Tyrann
2005-02-16, 12:16:47
Wenn es danach (http://www.ratgeber-recht24.de/Verbraucherrecht_Teil_1/Lieferung_unbestellter_Waren.html?lieferung_unbestellter_waren) geht, muß der Kunde gar nichts machen und kann sogar die Ware benutzen, vorsätzlich beschädigen und veräußern!! Das finde ich jetzt allerdings schon zu hart.
Ich würde trotzdem nochmal den Versender informieren.

Da lag ich doch gar nicht so falsch mit meiner vorigen Aussage :smile:

Monitor
2005-02-16, 12:18:04
Doch, schon. Ansonsten ist er schadenersatzpflichtig.

Vorher bürgst du aber Lagerkosten auf.

Beeblebrox
2005-02-16, 12:18:23
Also das BGB macht keinen Unterschied zwischen Unternehmer oder Privatmensch. Die Rede ist von "Eigentümer". Und "Eigentümer" ist hier der Händler, da die Ware nicht bezahlt ist.

§14 BGB Unternehmer (http://dejure.org/gesetze/BGB/14.html)

Sorry for Klugscheiss :uhippie:

Beeblebrox
2005-02-16, 12:26:41
Dann lies dir den Text mal komplett durch, insbesondere den letzten Absatz der hier ja zutreffend ist: Zu beachten ist aber: Erfolgte eine Lieferung irrtümlich und hat der Verbraucher den Irrtum erkannt hat oder hätte er ihn erkennen müssen (falsche Adresse), kann er sich nicht auf § 241a BGB berufen (§ 241 a Absatz 2 BGB). War also die Lieferung erkennbar nicht für den Empfänger bestimmt oder ist der Versender für den Verbraucher erkennbar irrig von einer Bestellung des Versenders ausgegangen, kann der Versender Rückgabe und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.

Habe ich schon gelesen. Finde aber es gilt eher:

Um eine unbestellte Leistung handelt es sich auch, wenn eine andere als die bestellte Sache geliefert wurde.

Es wurden zwei Monitore geliefert obwohl nur einer bestellt war und der Kunde hat den Versender darauf aufmerksam gemacht.

Aber Du hast schon recht, so ganz eindeutig ist das für mich auch nicht. Darum meinte ich ja, der Versender sollte nochmal benachrichtigt werden.

CoconutKing
2005-02-16, 12:49:10
behalte ihn !

man muss schauen wo man bleibt, die grossen machens mit millionen beträgen und es passiert nix, der kleine mann hat halt jetzt nen 2. monitor.

der ehrliche ist immer der arsch

Tomi
2005-02-16, 12:50:39
§14 BGB Unternehmer (http://dejure.org/gesetze/BGB/14.html)

Sorry for Klugscheiss :uhippie:
Bezogen auf § 197 steht nix von "Unternehmer" und genau darauf bezog ich meine Unterscheidung bzw. das Nichtvorhandensein der Unterscheidung.

Shaitaana
2005-02-16, 13:58:59
Du solltest Dir und den Mitarbeitern des Versands einen Gefallen tun und nochmal um Abholung des Gerätes bitten. Und zwar aus zwei Gründen:

Erstens stellt das, was Dir meine beiden Vorredner leider einreden wollen, ungerechtfertigte Bereicherung dar. Spätestens wenn die interne Revision der Firma die Bestände prüft und dabei herauskommt, dass Du ein unbezahltes Gerät behalten hast, werden sie auf Dich zurückkommen... Sicherlich keine sehr angenehme Angelegenheit.

Zweitens hast Du die moralische Verpflichtung, das Gerät zurückzugeben. Du mögest jetzt versuchen, Dir einzureden, dass es sich um einen "SEHR großen PC Hersteller" handelt, dem so ein Verlust nicht allzu sehr weh tun kann. Aber auch Dir ist bestimmt bewusst, dass auch die größte Firma aus Menschen wie Du und ich besteht. Und Menschen machen Fehler. Stell' Dir mal vor, Du oder einer Deiner Familienangehörigen wäre an der Stelle des Versand-Mitarbeiters, der hier die Buchung vergeigt hat. Was würdest Du Dir in einem solchen Fall wohl wünschen, wie sich der betreffende Kunde verhält?

Dass Du eine ehrliche "Haut" bist, zeigt ja schon die Tatsache, dass Du denen bereits ein FAX geschickt hast und nun in diesem Forum um Rat fragst. Also, sorge dafür, dass Du Dich zukünftig mit einem guten Gewissen an diese Sache zurückerinnern kannst und erspare dem Versand-Mitarbeiter eine Menge Ärger, indem Du den Monitor abholen lässt!


@ Stormtrooper: Der unbezahlte Monitor ist schon in seinem Besitz. Er ist allerdings nicht in sein Eigentum übergegangen.

ist doch deren verschulden! wieso freiwillig zurückgeben? sie scheinen ja anscheinend genug davon zu haben!

tombman
2005-02-17, 21:43:49
ALso er hat sicher nicht die Pflicht fremde hardware kostenlos bei sich zu Hause zu lagern .... da würde ich Schadenersatz fordern, wenn der Monitor nicht rechtzeitig abgeholt wird :devil:

marathonfish
2005-02-17, 22:10:35
Ich würde den Behalten ;D

klaus
2005-02-18, 06:42:46
ist doch deren verschulden! wieso freiwillig zurückgeben? sie scheinen ja anscheinend genug davon zu haben!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Es ist irrelevant, ob er möchte oder nicht, denn er ist gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet.


Ansonsten ist es doch erschreckend zu sehen, wieviele Mitglieder hier eine asoziale Gesinnung haben und diese auch noch ganz unverblümt zeigen. Na ja, jede Gesellschaft hat die Jugend, die sie verdient.

mustafa
2005-02-18, 07:07:29
ich würde denen noch mal ein fax schicken und sie aufmerksam machen, dass du 5 euro/monat lagerhaltungskosten verlangst, wenn sie ihn nicht holen. falls sie dann wieder nicht reagieren, kannst du ja schon zu rechnen beginnen. wenn sie den irgendwann zurückfordern, machst du mit ihnen die abrechnung und kannst dir nen neueren monitor kaufen.

Scose
2005-02-18, 14:09:32
mal ehrlich, ich würde nachdem was du alles schon gemacht hast das Ding behalten und auch benutzen.

Nachdem du den Hersteller ja informiert hast hätte ich in diesem Fall kein schlechtes Gewissen.

Zudem der Aufwand den Monitor abzuhohlen ähnlich teurer kommt als er tatsächlich Wert ist. Sowas kann nach internen Ansätzen ziemlich ins Geld gehen.

Ich würde die Packung auf jeden behalten was ich sowieso immer mache und zwei TFT's via DUAL-DVI geniessen :)

drmaniac
2005-02-18, 14:16:56
Wenn er ihn jetzt verkauft

und die Firma in zwei Jahren auf ihn zukommt..

kauft er dann eben einen nach, der bis dahin ja sicher 80% im Preis gesunken ist ;)

Ineterssant wäre es aber mal zu wissen, von wann die Bestellung ist ? Letze Woche ? ;) DAnn sei sicher, das sie sich noch melden :D

Loci
2005-02-18, 15:25:45
Ich würde dennen nochmal ein Fax oder Mail schicken.Oder was sicherlich besser wirkt anrufen.Ich möchte nicht in der haut des Versand mitarbeiters stecken wenn die firma drauf kommt das da ein TFT im lager fehlt aber kein geld eingegangen ist für das teil.
Du bist ein ehrlicher mensch also bleib auch dabei :)

Sollten sie aber selbst nach dem zweiten FAX oder nach dem Anruf noch immer nix dagleichen tun dann gibts nur eines :

Behalten und viel spass damit haben ;)

Denn dann sind sie selber schuld, mehr als auffordern,anrufen,faxen,mailn kann man dann auch nimmer.