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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay: Festplatte kaputt


govou
2005-02-15, 21:27:33
Hallo,
ich hab vor einiger Zeit (Januar) eine Festplatte für mein altes Notebook bei Ebay gekauft. Hab schon die Bewertung abgegeben usw. Leider bin ich (ohne Scheiß) erst heute dazu gekommen, die zu testen. Sie wird nicht vom Bios erkannt und klackert komisch, wenn man sie (langsam) umdreht.
Nun...der Verkäufer hat mir einer Rechnung inkl. MwSt. ausgestellet, was natürlich bedeutet, dass er gewerblich handelt.
Natürlich hätte ich die kaputte Festplatte gerne ersetzt (ich kann dafür Garantieren, dass sie kaputt angekommen ist).
Auf was kann ich mich berufen?
Umtausch? Geld zurück?
Und wer würde die Versandkosten, die extra anfallen tragen müssen?

Super Grobi
2005-02-15, 21:35:34
Hi,
also mit Geld zurück wird das wohl nichts. Aber die FP hat ja min. 6 Monate Garantie!!! Also wende dich an den Händler und teile ihm mit das du ihm die defekte FP zusendest und du ersatz haben willst. Schick die FP dann 1a Verpackt als versichertes Paket an ihm und warte ab was passiert.

Gruss und viel glück
SG

br
2005-02-15, 21:40:48
..

govou
2005-02-15, 21:45:18
Soweit ich weiß, muß der Händler ab einem Warenwert von €40 die Versandkosten im Garantiefall erstatten.
War das nicht nur beim FAG so? Es geht nämlich um einen Warenwert von 25€.

Philipp333
2005-02-15, 21:54:27
Bei nem Garantiefall muss der Händler alle Versandkosten Tragen! Die FAG ist nen ganz anderes Thema....

klaus
2005-02-15, 22:03:11
Der Händler gewährt aber keine Garantie, sondern die gesetzliche Gewährleistung...

govou
2005-02-15, 22:22:57
Der Händler gewährt aber keine Garantie, sondern die gesetzliche Gewährleistung...
:ubigboy:


Werd dem Verkäufer morgen eine schicke E-Mail schicken und mal gucken, was der vorschlägt.

Philipp333
2005-02-15, 22:24:59
Dürfte nur bez. Der Beweißlast eine Rolle spielen! Wenn die Reklamation gerechtfertigt ist, muss er die Versandkosten Trgaen!

govou
2005-02-16, 15:21:00
Dürfte nur bez. Der Beweißlast eine Rolle spielen! Wenn die Reklamation gerechtfertigt ist, muss er die Versandkosten Trgaen!
Die Beweislast hat doch der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung?

noid
2005-02-16, 15:46:00
Die Beweislast hat doch der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung?

2jahre, die ersten 6monate er, die letzten du.