fdsfd
2005-02-16, 18:24:30
Situation:
- Rechnung, die "sofort fällig" ist, am 11.2. bekommen
- Rechnung hat falsche Diagnose
- Rechnung muss unbedingt abgeändert werden für die Krankenkasse weil die falsche Diagnose schon heftig ist
- heute mit dem Arzt besprochen er ändert mir locker die Diagnose ab, ich soll in den Verwendungszweck für die Überweisung der Rechnung die neue RechnungsNr angeben
- aber ich weiss nicht ob es nötig sein wird die Diagnose nochmal abzuändern, weil ich nicht vollständig nachgefragt habe wie die Rechnung jetzt aussieht, zudem steht bei den Rechnungspunkten noch was falsches, was ich so noch nicht beachtet habe
- hab Angst dass ich nichts mehr abändern lassen kann wenn ich das Geld schon mit der RechnungsNr (!) als Verwendungszweck überweise
- Arzt ist heute nicht mehr erreichbar, erst morgen wieder
- noch ist immer noch nichts überweisen
Meint ihr ich sollte evtl. ine 1. Mahnung in Kauf nehmen um sicherzugehen dass ich die Rechnung noch weiter abändern kann oder geht das auch wenn auf der Überweisung die RechnungsNr. von der alten Rechnung steht? Weil so gesehen ist die erste Mahnung ja eigentlich voll harmlos..
- Rechnung, die "sofort fällig" ist, am 11.2. bekommen
- Rechnung hat falsche Diagnose
- Rechnung muss unbedingt abgeändert werden für die Krankenkasse weil die falsche Diagnose schon heftig ist
- heute mit dem Arzt besprochen er ändert mir locker die Diagnose ab, ich soll in den Verwendungszweck für die Überweisung der Rechnung die neue RechnungsNr angeben
- aber ich weiss nicht ob es nötig sein wird die Diagnose nochmal abzuändern, weil ich nicht vollständig nachgefragt habe wie die Rechnung jetzt aussieht, zudem steht bei den Rechnungspunkten noch was falsches, was ich so noch nicht beachtet habe
- hab Angst dass ich nichts mehr abändern lassen kann wenn ich das Geld schon mit der RechnungsNr (!) als Verwendungszweck überweise
- Arzt ist heute nicht mehr erreichbar, erst morgen wieder
- noch ist immer noch nichts überweisen
Meint ihr ich sollte evtl. ine 1. Mahnung in Kauf nehmen um sicherzugehen dass ich die Rechnung noch weiter abändern kann oder geht das auch wenn auf der Überweisung die RechnungsNr. von der alten Rechnung steht? Weil so gesehen ist die erste Mahnung ja eigentlich voll harmlos..