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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Verwertungsrechten von Musik, DJ´s gefragt


Quantar
2005-02-19, 18:48:10
Moin.
Aaaalsoooo. Ein Freund von mir hat meines Erachtens nach in Bezug auf DJ-technische-Performance einiges drauf. Ihm ist der Gedanke noch nicht gekommen, aber ich grübel schon eine Weile über eine entsprechende professionelle Umsetzung des Ganzen nach.
Wie geht man das denn am besten an? Ist die GEMA allein dafür zuständig? Muss man sämtliche Labels anschreiben? Wie geht man das am besten an?

greetz
Kelvin

LH 414
2005-02-21, 22:09:28
Hallo,

also so wie ich dich verstehe, macht ein Freund von dir Musik?
Kommt nämlich nicht so klar rüber mit dem "DJ-technische-Performance"...

Also, dafür ist die GEMA nicht zuständig, die teilt kurz gesagt (ist recht kompliziert) nur das Geld unter den angemeldeten Künstlern auf.


Dein Freund bräuchte ein Label, dass die Musik auf nen Tonträger bringt, der dann wiederum bei verschiedenen Händlern (z.B. Phononet) gelistet wird und so an den Mann/Frau kommt.

Hast du nen Ausschnitt, auf dem man mal etwas von deinem Freund hört?

Gruß LH 414 / S-Tune

Plast
2005-02-21, 22:23:47
ich hab das jetzt so verstanden dass dein Freund eine Mix-CD veröffentlichen soll oder an Partys die Platten drehen.

na ja, egal, ich hätte vermutlich sowieso einfach auf www.gema.de und die Unterabteilung "Kunden" verwiesen :smile:

trifft die Vermutung von LH 414 zu hast du dafür auch schon ne passende Antwort gekriegt.

die hier (http://www.deejayforum.de/forum/forumdisplay.php?f=39) wüssten sonst vermutlich auch Rat.

viel Glück&Grüsse

Andre
2005-02-21, 22:54:32
Moin.
Aaaalsoooo. Ein Freund von mir hat meines Erachtens nach in Bezug auf DJ-technische-Performance einiges drauf. Ihm ist der Gedanke noch nicht gekommen, aber ich grübel schon eine Weile über eine entsprechende professionelle Umsetzung des Ganzen nach.
Wie geht man das denn am besten an? Ist die GEMA allein dafür zuständig? Muss man sämtliche Labels anschreiben? Wie geht man das am besten an?

greetz
Kelvin

Dein Freund sollte erstmal in Clubs auflegen und dann an eine CD denken. So ist zumindest der normale Weg.

DrFreaK666
2005-02-22, 10:27:48
Dein Freund sollte erstmal in Clubs auflegen und dann an eine CD denken. So ist zumindest der normale Weg.

Oder zum Beispiel eigene Partys starten
Am Besten mit anderen Djs (Geldfrage)

Greetz

Hayabusa
2005-02-22, 13:17:09
Moin.
Aaaalsoooo. Ein Freund von mir hat meines Erachtens nach in Bezug auf DJ-technische-Performance einiges drauf. Ihm ist der Gedanke noch nicht gekommen, aber ich grübel schon eine Weile über eine entsprechende professionelle Umsetzung des Ganzen nach.
Wie geht man das denn am besten an? Ist die GEMA allein dafür zuständig? Muss man sämtliche Labels anschreiben? Wie geht man das am besten an?

greetz
Kelvin

Für sowas ist die GVL zuständig: http://www.gvl.de/

Quantar
2005-02-24, 00:48:50
Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und öffentlich
einsetzen?
Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien
oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich aufgeführt, z.B. in einer Diskothek, muss
das Vervielfältigungsrecht der CD vom Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben
werden. In diesen Fällen erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozent.
Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen?
Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger. Das Speichern stellt eine
Vervielfältigung dar und ist nur für die private Nutzung erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe
muss die Lizenz für die Vervielfältigung zusätzlich erworben werden.
Darf ein DJ einen Mix als CD oder im Internet zur Eigenwerbung oder zum Verkauf
anbieten?
Möchte ein DJ einen Mix auf Tonträger oder als Datei festhalten, muss er vorab folgende
Rechte klären:
1. Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes
Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Einer Bearbeitung oder Umgestaltung
des Originaltitels muss der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten
wird, zustimmen. Auskunft, wer der zuständige Musikverlag ist, kann die Repertoiresuche
auf der GEMA-Homepage www.gema.de/repertoiresuche/ oder die Dokumentationsstelle
der GEMA in Berlin, Dagmar Rosenberger, drosenberger@gema.de, Telefon 030/21245-
450, geben.
2. Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte
Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller
(Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder
Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur
Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Informationen dazu gibt es bei dem Verband
der Tonträgerhersteller IFPI unter www.ifpi.de oder bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung
von Leistungsschutzrechten) unter www.gvl.de.
Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA eine Lizenz erteilen.

Ich sag nur: Passierschein A38 und das rosa Formular...
Jetzt habe ich noch IPFI und GVL vor mir. Werde mich die Tage mal da durchwurschteln.
Man sollte mal den Studiengang "Bürokraten Deutsch" einführen. Damit gäbe es in diesem Land auf alle Fälle weniger Leid.
Wie dem auch sei. Erst mal danke für eure Tipps, da muss ich jetzt durch :(
Wer mal mas hören will, kann mir ne pm schicken. Ist Trance im Stil von Oakenfold/van Dyk.

so long
Kelvin