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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fristgerechte Kündigung - Begründung notwendig?


Gasd
2005-02-26, 12:02:29
Muss ich wenn ich jemanden fristgerecht kündigen möchte einen Grund in der Kündigung angeben? Er ist nicht mehr in der Probezeit. Was wäre wenn ich in der Kündigung keinen Grund nenne?

Fatality
2005-02-26, 12:29:21
rechtlich gesehen musst du einen grund nennen weil die probezeit vorbei ist.
wenn du ihm keinen nennst kann er sich im schlimmsten fall einen anwalt nehmen, der dann nachhakt warum du kündigen willst, auf deine kosten.
dabei kann der anwalt auch rauskitzeln das du ihn nicht kündigen kannst da kein trifftiger grund. also musst du ihn weiterbeschäftigen.
wenn es soweit ist kannst du ihn noch rausmobben, damit er von alleine geht.
in irgendein stilles kämmerchen ohne richtige arbeitsmittel verbannen oder sowas ^^

-J.
2005-02-26, 13:04:24
Also muss ich nach Beendigung der Probezeit nen Grund nennen, wenn ich fristgerecht kündige???

Panasonic
2005-02-26, 14:03:14
Ich glaube nicht, das ein Grund notwendig ist, jedenfalls nicht in der schriftlichen Kündigung. Es sollte aber afaik _richtige_ Gründe für eine Kündigung geben, sonst siehts vor dem Arbeitsgericht für den Arbeitgeber recht schwarz aus, oder irre ich mich da?

fgfdt
2005-02-26, 14:23:47
Fristgerecht hat nichts mit dem Grund der Kündigung.

Wenn es ein zeitlich begrenztes Arbeitsverhältnis ist, reicht eine fristgerechte Zustellung der Kündigung.

War es eine unbefristete Beschäftigung, geht ohne einen trifftigen Grund nichts, da führt auch das Einhalten von Fristen zu keiner Beendigung.

Und du bist Unternehmer??? Such dir einen Anwalt und Steuerberater :rolleyes:

MarcWessels
2005-02-26, 16:40:32
Ich glaube nicht, das ein Grund notwendig ist, jedenfalls nicht in der schriftlichen Kündigung. Es sollte aber afaik _richtige_ Gründe für eine Kündigung geben, sonst siehts vor dem Arbeitsgericht für den Arbeitgeber recht schwarz aus, oder irre ich mich da?

Er (der Grund) MUSS in der schriftlichen Kündigung enthalten sein!!

Ansonsten hat der Arbeitgeber ÜBERHAUPT KEINE Chancen vor Gericht, falls er überhaupt bis dorthin kommt.

Bei mir war es 1995 so: Mein damaliger AG hat mich erst mündlich hinausgeworfen (aus dem Gebäude), ist danach direkt von meinem Anwalt telefonisch gefragt worden, was "wir" (also er uns seine Mandantschaft) davon halten sollten und er mir u.U. raten würde, am darauffolgenden Tag am Arbeitsplatz zu erscheinen, um meine Arbeitskraft anzubieten.

Der hat dann am Samstag sogar mehr Leute kommen lassen, als für diesen Tag eingeteilt waren, um zu verhindern, dass ich in meine Abteilung gelange (habe ich im Nachhinein erfahren). ;D

Danach kommt in so einem Falle das Schlichtungsverfahren. Dort sind Leute aus der Wirtschaft (AG-Seite), Leute für die AN-Seite und ein Neutraler zugegen. Meinem AG wurde von allen dort Beteiligten klargemacht, dass er einen Formfehler begangen habe (der fehlende aufgeführte Grund) und er daher vorm Arbeitsgericht schon allein aus dem Grunde keine Chance hätte.

Daher hat er aufgegeben und mich weiterbechäftigt. Vorm Gericht hätte er allerdings sowieso verloren, da der "Grund" keiner war - deshalb mußte er auch alle Punkte und bisherigen Abmahnungen aus den Akten streichen, da die einzige Ursache für diese in seiner Antipathie für mich lag.