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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietfrage (Kündigungsfrist vom Mieter)


stickedy
2005-02-27, 00:39:24
Also folgendes: Eine Bekannte von mir wohn in einem Altbau zur Miete. Da es ständig Stress mit den Nachbarn gibt (die Wände und Böden sind sehr hellhörig), möchte sie umziehen. (Also sie kann nachts meistens net vernünmftig schlafen, weil sie alles mitbekommt was neben oder unter ihr abgeht)
Da setzt meine Frage an: In ihrem Mietvertrag ist keine Kündigungsfrist geregelt. Ich nehme mal an, es gibt eine allgemeine gesetzliche Regelung, wie lang ist die Frist dann?
Man kann ja denk ich außerordentlich kündigen soweit ich weiss. natürlich mit entsprechendem Grund. Was wäre denn ein außerordentlicher Kündigungsgrund?

Danke schonmal!

fuggy
2005-02-27, 00:47:29
Ob der Lärm ein außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt, wissen die Mietervereine bestimmt. Wenn das täglich/nächtlich der Fall ist, der Vermieter unterrichtet und die Polizei schon da war, dann geht es aus meiner Sicht schon.

Sonst 3 Monate.

Tomi
2005-02-27, 07:24:47
Wenn absolut nichts im Mietvertrag zu den Kündigungsfristen steht, gelten 3 Monate. Steht aber der Verweis auf das BGB und ist der Vertrag vor dem 01.09.2001 geschlossen worden, gelten die damaligen Regelungen, die eine Frist bis zu 12 Monaten (nach 10 Jahren Wohndauer) vorsehen !

Ausserordentliche Kündigung wegen Lärm wird eher selten durchgehen. Ich will jetzt hier nicht die andere Mietpartei gegen die Wand fahren, aber schon mal überlegt, dass der Vermieter alternativ die anderen rausschmeissen kann, als dass man selber auszieht ?

Zool
2005-02-27, 07:51:51
Wenn absolut nichts im Mietvertrag zu den Kündigungsfristen steht, gelten 3 Monate. Steht aber der Verweis auf das BGB und ist der Vertrag vor dem 01.09.2001 geschlossen worden, gelten die damaligen Regelungen, die eine Frist bis zu 12 Monaten (nach 10 Jahren Wohndauer) vorsehen !

Ausserordentliche Kündigung wegen Lärm wird eher selten durchgehen. Ich will jetzt hier nicht die andere Mietpartei gegen die Wand fahren, aber schon mal überlegt, dass der Vermieter alternativ die anderen rausschmeissen kann, als dass man selber auszieht ?

Diese Regelung von 12Monaten ist nur für den Vermieter zuständig. Das heißt, er muß im schlimmsten Fall 1 Jahr warten, ehe die Wohnung frei werden könnte.
Für den Mieter sind es maximal 3Monate, die er dem Vermieter geben muß. Bei Lärm, Schimmel, ausgefallene Heizung, sind nach Abmahnung auch außerordentliche Kündigungsfristen möglich. Genauso wie auf der Vermieterseite bei Mietschulden des Mieters von mehr als 2 Monaten.

Franklin
2005-02-27, 10:12:50
Denke mal das der Lärm kein Grund darstellt fristlos zu kündigen. Die 3 Monate werden wohl greifen.
Wahrscheinlich wurde bei Einzug ja niemandem vorgegaukelt das es sich bei der Wohnung um eine Neubauwohnung handelt. Es gilt als bekannt das Altbauwohnungen Holzfußböden haben, die sehr lärmdurchlässig sind.