Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Win XP Pro: 1 Lizenz legal auf 2 Rechnern?
-[ASA5]-Iceman
2005-02-27, 09:59:40
Ein Freund behauptet, dass man legal mit 1 XP-Lizenz 2 Rechner für den privaten Gebrauch betreiben darf.
Stimmt das?
Fatality
2005-02-27, 10:07:27
dein freund hat keine ahnung.
auf 2 rechnern nur in dem sinn wenn er es vom ersten wieder komplett löscht bevor er es auf dem zweiten installiert.
gleichzeitig auf mehreren rechnern ist lizenztechnisch verboten.
onkel2003
2005-02-27, 10:14:45
Laut EULA darfste es nicht.
Du dürftest es eigentlich nicht mal mit ein Dualboard und 2 CPUs benutzen, es sei du hast 2 Lizenzen.
Also Fakt ist. Nein darfste nicht.
Andere seite, ist diese Eula auch so von inhalt Rechtens hier in Deutschland.
Also ich kenne zumindest noch kein urteil wo eine Privat Person, vor Gericht stand deswegen.
Gewerblich sieht die anders aus, dort wird sogar teil überprüft ob alle Lizenzen für software da ist.
Ich glaube aber es gibt ein Urteil, wo jemand ein Rechner ( Desktop ) hatte und die Kopie mit auf sein Notebook gemacht hat, und dies durfte er.
Ganz sicher bin ich mir da aber auch nicht mehr.
anddill
2005-02-27, 10:22:43
Ich glaube aber es gibt ein Urteil, wo jemand ein Rechner ( Desktop ) hatte und die Kopie mit auf sein Notebook gemacht hat, und dies durfte er.
Ganz sicher bin ich mir da aber auch nicht mehr.
Kann ich mich auch noch dunkel dran erinnern. Nur gings da, glaub ich, nicht um das Betriebssystem, sondern um eine spezielle Software-Anwendung. Und das Gericht hat festgestellt, daß der Mann ja nie gleichzeitig an beiden Computern damit arbeiten konnte. Eigentlich hätte er das Programm immer vor einer (Dienst)Reise auf dem Desktop deinstallieren, und dafür auf dem Laptop installieren müssen, um umgekehrt. Das war dann selbst dem Gericht zu doof.
Haarmann
2005-02-27, 10:23:08
M$ will das so, aber sie haben damit bisher auf Granit gebissen. Solange die Geräte nicht gleichzeitig laufen, ist jeweils nur eine Lizenz in Gebrauch und das ist rechtens. Die EULA gilt eh nicht, da sie nicht aussen auf der Verpackung sichtbar ist beim Kauf.
onkel2003
2005-02-27, 10:30:47
M$ will das so, aber sie haben damit bisher auf Granit gebissen. Solange die Geräte nicht gleichzeitig laufen, ist jeweils nur eine Lizenz in Gebrauch und das ist rechtens. Die EULA gilt eh nicht, da sie nicht aussen auf der Verpackung sichtbar ist beim Kauf.
womit du nicht unrecht hast ;-)
mache ich sie auf, will sie drauf machen, und mir springt die Eula zu, kann ich diese bei nicht zustimmung umtauschen.
So der Händler wird mir diese aber nicht umtauschen ;-)
Nur das Blöde ist, ich kann die software nicht drauf machen solange ich nicht der Eula zustimme. ;-)
Und genau jetzt kommt der Punkt, wo ich es weis.
darph
2005-02-27, 10:50:11
Andere seite, ist diese Eula auch so von inhalt Rechtens hier in Deutschland.
Nein, ist sie nicht. Da du die EULA erst lesen kannst, wenn du die Software gekauft hast, ist sie nicht Vertragsbestandteil. Du hättest sie vor Wirksamwerden des Kaufvertrages lesen können müssen. Wie Haarmann sagte.
Daran ändert auch das "Ja, ich akzeptiere" nichts. Das ist keine rechtskräftige Aussage, die du da tätigst. Du kannst da anklicken, was du willst, es ändert nyx daran, daß die EULA als solche unwirksam ist.
Mal ganz abgesehen davon ist dieses ganze Lizenzgeraffel eh dem amerikanischen Recht entlehnt. Im deutschen Recht kannst du mit den Sachen, die du kaufst, so ziemlich machen was du willst. Zumindest im privaten Bereich.
War mal ein ziemlich großer Artikel in einer c't des letzten Jahres... ich weiß aber leider nicht mehr in welcher
Haarmann
2005-02-27, 11:01:48
onkel2003
Gibt nen paar Urteile, wo M$ schon wegen den EULAs abgeblitzt ist. Nebenher hat eine Windows XP DSP "Packung" nichtmals mehr diesen Hinweis drauf. Obs die ersten W2K noch hatten, weiss ich nicht mehr ganz sicher - die Jetzigen habens jedenfallsauch nimmer. Da dies die einzigen Vollversionen sind, welche ein Nutzer erwerben kann... Dementsprechen hat man sich einfach arrangiert, denn so schlimm sind die Verluste dadurch wohl auch nicht.
Inzwischen ists ja auch schwer nen Rechner ohne OS zu kriegen, ausser beim Schrauber von Nebenan. Von daher löst sich das Problem von alleine.
In der Schweiz gibts da auch Fälle mit AGBs. Es reicht nicht, dem Kunden zu sagen, dass es welche gibt, sondern man muss sie ihm zeigen resp. mitgeben können. Wer das nicht tut, der kann sich danach nicht auf sie berufen. EULA und AGB sind ja nicht wirklich was grundlegend Anderes.
Hamster
2005-02-27, 11:33:28
Laut EULA darfste es nicht.
Du dürftest es eigentlich nicht mal mit ein Dualboard und 2 CPUs benutzen, es sei du hast 2 Lizenzen.
falsch. die rede ist hier von der pro version. diese ist für 1-2 cpus zugelassen.
-[ASA5]-Iceman
2005-02-27, 11:48:29
Um das ganze auf die Spitze zu treiben:
Der besagte Freund hat (im Glauben an sein rechtmäßiges Handeln) beide PCs bei Microsoft "aktiviert", hat wohl auch den Support-Mitarbeiter extra informiert, dass bei ihm mit 1 Lizenz 2 Rechner betrieben werden. Er hat beide Rechner am gleichen Tag installiert, da hätte MS doch stuzig werden müssen?
Nachfragen oder Einwände seitens MS gab es keine.
Sieht MS da einfach weg und denkt: Recht hin, Recht her, besser 1 lizenz verkauft, als keine?
Oder anders gefragt, ist dieses Handeln rechtswidrig aber straffrei?
Edit: Bin hier nebenher noch am googlen, habe bisher aber noch nichts treffendes gefunden.
Edit2: und ja, es geht um die PRO-Version
onkel2003
2005-02-27, 11:51:00
falsch. die rede ist hier von der pro version. diese ist für 1-2 cpus zugelassen.
Jo in Titel ist Pro, stimmet.
Nur heist dies jetzt 1-2 CPUs pro desktop, oder kann es auch auf 1-2 desktops benutzt werden. ;-) mit jeweils 1 cpu
den dann hätte der Freund recht und er kann auf 2 rechner es drauf machen.
BadFred
2005-02-27, 11:59:18
Laut EULA darfste es nicht.
Du dürftest es eigentlich nicht mal mit ein Dualboard und 2 CPUs benutzen, es sei du hast 2 Lizenzen.
[...]
Das stimmt so nicht. Auf meinem "Keyaufkleber" prangt schwarz auf weiß:
1-2 CPU
Wäre ja auch bei einem OS mit SMP-Kernel sinnlos, 2 Lizenzen erwerben zu müssen. :|
onkel2003
2005-02-27, 12:12:11
-Iceman']Um das ganze auf die Spitze zu treiben:
Der besagte Freund hat (im Glauben an sein rechtmäßiges Handeln) beide PCs bei Microsoft "aktiviert", hat wohl auch den Support-Mitarbeiter extra informiert, dass bei ihm mit 1 Lizenz 2 Rechner betrieben werden. Er hat beide Rechner am gleichen Tag installiert, da hätte MS doch stuzig werden müssen?
Nachfragen oder Einwände seitens MS gab es keine.
Sieht MS da einfach weg und denkt: Recht hin, Recht her, besser 1 lizenz verkauft, als keine?
Oder anders gefragt, ist dieses Handeln rechtswidrig aber straffrei?
Edit: Bin hier nebenher noch am googlen, habe bisher aber noch nichts treffendes gefunden.
Edit2: und ja, es geht um die PRO-Version
wollen wir mal so sagen, wenn er schon beide aktiviert bekommen hat. ist es doch gut für ihn.
aber die aktivierung müsste sowieso gehn, und machen können sie da auch nichts, den es dürfen keine daten übertragen werden, würden sie jetzt was machen, würden sie ja selber auch zugeben das mehr übertragen wurde als man darf.
und woher soll Microsoft es erfahren das es auf 2 rechner läuft.
ich kann ja auf den einen instalieren, aktivieren, runterwerfen, und auf den zweiten pc drauf machen, alles legal.
nur machste es zu oft klapt die online aktivierung nicht mehr, und du musst anrufen, kann natürlich sein das der dann an telefon sagt, ist schon aktiviert, aber trozdem dürfen sie dir nicht verweigern, es wieder runter zu werfen, und auf ein zweiten zu machen.
letztentlich biste sehr viel an instalieren ;-), aber das geht Microsoft nix an
Recht hin, Recht her. Wo ist das Problem? Wenn nur er beide Rechner nutzt wieso dann 2 Lizenzen? Also immerhin hat er ne Lizenz und nicht wie tausende anderer die mit einer illegalen Version im Netz sind.
Haarmann
2005-02-27, 17:46:32
Letzten Endes ists hier die Frage, wer mit wem hier welche Rechtsbeziehung eingegangen ist. Habt ihr ein Windows XP gekauft oder einen Rechner mit Windows XP?
Eine Lizenz pro Computer geht ja irgendwie schlecht, da Computer keine juristischen Personen darstellen, können sie auch keine Verträge schliessen. Eine Lizenz pro "Person" geht auch nicht, weil Firmen dann nur noch eine bräuchten. Da Ganze kann man noch beliebig erweitern, bis das Chaos perfekt ist ;).
(del)
2005-02-27, 18:27:31
Die EULA gilt eh nicht, da sie nicht aussen auf der Verpackung sichtbar ist beim Kauf.
Höh?
Ist doch völlig Titte ob die da auf der Verpackung steht oder nicht. Spätestens bei der Installation kriegste die zu sehen und dann ist sie gültig. Anderenfalls kannste die Software zurückgeben.
Lustige Ansichten hast du... muss man dir lassen. ^^
Haarmann
2005-02-27, 19:02:51
Mayday
Versuch mal geöffnete Software zurückzugeben ;). Zum Installieren musst sie aber zwingend öffnen...
onkel2003
2005-02-27, 19:12:52
Höh?
Ist doch völlig Titte ob die da auf der Verpackung steht oder nicht. Spätestens bei der Installation kriegste die zu sehen und dann ist sie gültig. Anderenfalls kannste die Software zurückgeben.
Lustige Ansichten hast du... muss man dir lassen. ^^
bei der Installation ist es aber zu spät.
kannste vergleichen mit kopierschutz muss auf der cd , dvd drauf sein, und nicht erst an ende des films eingeblendet werden.
und umtauschen, wird ein prob, es sei du bringst vieleicht gleich ein anwalt mit ;-)
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