PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay frage..


TheNeo1980
2005-02-27, 10:50:04
Habe ein Handy mir bei Ebay ersteigert um genau zu sein das Sharp GX30. Das Handy ist aber bei mir kaputt angekommen....das Zweitdisplay geht ohne Probleme doch das Hauptdisplay wenn ich es an mache bleibt es weiss. Ich habe es Privat gekauft.....beim Kauf stand unten mit bei..ohne Garantie und Gewährleistung. Heisst das ich bekomme meine 250€ nicht zurück? Ach ja er hat beim Kauf seine Rechnung mit beigeschickt. Was mach ich jetzt?

TheNeo1980
2005-02-27, 11:23:18
ist echt wichtig =(

darph
2005-02-27, 11:47:18
Habe ein Handy mir bei Ebay ersteigert um genau zu sein das Sharp GX30. Das Handy ist aber bei mir kaputt angekommen....das Zweitdisplay geht ohne Probleme doch das Hauptdisplay wenn ich es an mache bleibt es weiss. Ich habe es Privat gekauft.....beim Kauf stand unten mit bei..ohne Garantie und Gewährleistung. Heisst das ich bekomme meine 250€ nicht zurück? Ach ja er hat beim Kauf seine Rechnung mit beigeschickt. Was mach ich jetzt?
Wenn er eine Rechnung stellt, ist es ein gewerblicher und nicht mehr privater Verkauf. Ergo hast du ein Recht auf Ausbesserung.

Thät ich mal so als Laie behaupten.

Mal abgesehen davon - hat er das Teil als funktionsfähig verkauft? Dann hast du auch ein Recht auf ein funktionsfähiges Teil. Garantie oder nicht - es kam ja mit einem offensichtlichen Fehler schon an.

TheNeo1980
2005-02-27, 11:58:01
das is die rechnung von seinem kauf...es ist kein gewerblicher kauf

und was is wenn er darauf hinweist das ich keine garantie und gewährleistungsansprüche habe?

aCiD
2005-02-27, 12:15:23
Dann hast du von ihm keine Garantie oder Gewährleistung, soweit ja logisch, mit der Rechnung hast du aber dann bei dem Geschäft, in dem er es gekauft hat die Garantie, wenn diese noch nicht abgelaufen ist, würde ich mal sagen..

Greetz
aCiD

TheNeo1980
2005-02-27, 12:23:05
das heisst in diesem fall hat der käufer nix mehr mit der sache zu tun und ich muss mich an den hersteller wenden? und das heisst wiederrum das der verkäufer im grossen und ganzen aus dem schneider ist?

Kenny1702
2005-02-27, 12:52:46
Er hat zwar geschrieben "...ohne Garantie und Gewährleistung", aber bei verschwiegenen Mängeln greift dies natürlich nicht.
Problematisch ist natürlich, zu beweisen, daß es schon vor dem Versand defekt war, insbesondere, wenn Käufer und Verkäufer "Zeugen" haben.
Daher die Frage, war die Ware (das Handy) ausreichend verpackt? Transportschäden am Karton? (falls deutliche vorhanden sind, dann wird es schwer für dich).
Außerdem, wann ist das Handy angekommen?