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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay-problem: ware kömmt und kömmt nicht


Kurgan
2005-02-28, 18:52:20
hab auf egay meine guten twinmos/winbond bh5 (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=6738620168) verkauft, der käufer hat auch relativ zügig überwiesen. als versandkosten hat er mir 4,30€ überwiesen, also gesamt 84,29€ am 02.02. auf meinem konto. hab die riegel dann am 04.02. für 2,20€ porto + 1,25€ polsterumschlag auf der post abgegeben.
vom 30.01. bis 02.02 war schon relativ guter kontakt mit dem käufer (email), ich hab nochmal auf den vorteil von versichertem versand hingewiesen (hatte ein paar tage zuvor eine 1048 auf p3dnow verkauft, versichert, kam mit total zerbröselter achse an .. post hat das anstandslos reparieren lassen), was dieser aber ablehnte: "wenn ich das gut verpacke dürfte nix passieren". hab ich auch gemacht, der polsterumschlag war von mir so gepolstert, das der versand nur noch als maxibrief (2,20€) möglich war.
bis heute sind die teile aber nicht angekommen und ich seh auch schwarz was das angeht. entweder will der käufer abzocken (glaub ich aber eher weniger, die bewertungen sprechen dagegen) oder die post hat wieder mal bermudadreieck gespielt.

nach einigen diskussionen mit dem verkäufer (ich hätte ja einschreiben machen können für den preis blabla) sind wir in einer mehr oder weniger gemeinsam ausgebrüteten idee darauf gekommen, den standard-käuferschutz von eyschwul in anspruch zu nehmen (käufer bekommt den verlust oberhalb sb 25€ erstattet). dafür müsste ich aber eine falsche angabe bei egay machen, und zwar das ich aus versehen unversichert verschickt hätte obwohl versichert vereinbart gewesen wäre. inzwischen bin ich mir nicht mehr socher ob das ok ist, schliesslich lässt sich anhand der auktion klar zeigen, das unversichert gewählt worden ist. spätestens wenn egay einen beweis für das vereinbaren von versichertem versand sehen will stehen wir blöd da, denn alles deutet auf unversichert.

empfehlungen?

Faster
2005-02-28, 19:02:02
ebay würde ich nicht versuchen anzuscheissen, denn wie du schon gesagt hast: die finden das (ohne probs) raus, und dann steht ihr blöd da.
theoretisch (bzw laut gesetzt) trägst afaik du das risiko solange, bis der käufer das teil in den händen (bzw in seinem machtbereich=briefkasten) hat.
da du allerdings in der anzeige diese formuliereung hattest ("Rücknahme - Weitere Angaben: Ich bevorzuge den versicherten Versand, auf Wunsch und eigenes Risiko kann aber auch der Standardversand gewählt werden."), denke ich das dadurch das versandrisiko auf den käufer übertragen wurde, und somit eigentlich der der gearschte ist. nur ist das wohl nicht dein ziel/plan und du müsstest am besten einen zeugen haben der garantieren/bezeugen kann das du das päckchen auch wirklich abgesandt hast.

ich würde momentan an deiner stelle erstmal noch etwas abwarten, denn die post schaffts doch manchmal wirklich ~4 wochen zu brauchen, um ein päckchen auszuliefern (hab ich selber schon erlebt). falls sich dann immer noch nichts tut: auf der poststelle des versenders nachfragen, wer weiss evtl ist das päckchen in irgend ner ecke vergessen worden und liegt da einfach noch rum (auch das musste ich zu meinem entsetzten schon erleben).
dann beim empfänger am postamt nachfragen, evtl liegts da rum. und auch wenn möglich in den umliegenden ortschaften auf den postämtern nach dem päckchen fragen, denn wenn das päckchen am falschen postamt liegt verfahren die häufigh nach der methode: abwarten, ausliefern geht net ("denn der wohnt ja net hier!"). auch das hab ich schon erlebt...

Inquisitor
2005-02-28, 19:04:16
Ich würd da keine falsche Angabe machen. Das Risiko liegt bei unversichertem Versand beim Käufer. Dessen muss er sich bewusst sein. Rechtlich kann er Dir jedenfalls nix. Mit der Angabe bei Ebay, dass es Dein Fehler sei, machst Du dich dort nur unbeliebt.

Madkiller
2005-02-28, 19:13:57
Ich würd da keine falsche Angabe machen. Das Risiko liegt bei unversichertem Versand beim Käufer. Dessen muss er sich bewusst sein. Rechtlich kann er Dir jedenfalls nix. Mit der Angabe bei Ebay, dass es Dein Fehler sei, machst Du dich dort nur unbeliebt.
ACK

Kann man nur hoffen, daß er dir jetzt keine schlechte Bewertung reindrückt... ;(

Dunkeltier
2005-02-28, 19:20:46
Die falsche Angaben würde ich nicht bei ebay machen, das kann böse nach hinten losgehen. So oder so trägt für den Warenübergang leider der Käufer das Risiko, womit du aus den Schneider bist. Er wollte unversicherten Versand, er hat unversicherten Versand bekommen, er bleibt auf dem Schaden sitzen. Tja, dumm gelaufen, aber so ist halt das leben. Einer meiner ebay-Käufer kann davon ebenfalls ein Lied singen. Der sitzt auf einer 322 Euro teuren und kaputten Grafikkarte.

Faster
2005-02-28, 19:34:42
Also ich hab nochmal schnell nachgesehn (bzgl der rein rechtlichen seite), war mir nimmer sicher, ist doch schon ne ganze weile her! ;)


§447 BGB
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.




also rein rechtlich ist der käufer der gea....te, wenns der RAM bei ihm nicht ankommt.

Hawky
2005-02-28, 20:11:18
Da kann ich mich Faster nur anschließen, wenn der kein versicherten Versand wollte, is es SEIN Problem, ich mein ich kenn das, man bekommt Gewissensbisse "Der arme Käufer..." aber mal ehrlich ich kenn wenige die sich die selben Gedanken machen würden wenn man als Verkäufer der Ar*ch ist, ich würd ihm das klarmachen das er Pech hat und basta, oder hoffen das die Post den Ar*ch hochbekommt!

(Sind Maxibriefe nicht automatisch bis zu ner best. Summe versichert?)

Faster
2005-02-28, 20:15:39
(Sind Maxibriefe nicht automatisch bis zu ner best. Summe versichert?)
nein, leider nicht. nur pakete sind versichert (bis 500€).



EDIT:
http://frederick41.de/packset.html

AV8
2005-02-28, 20:43:33
Es kommt halt immer darauf an, wie man miteinander kommuniziert. Kommt es zu keiner vernünftigen Lösung, dann endet es im "harmlosen" Fall in einer schlechten Bewertung.

Setzt der Käufer nen Anwalt drauf an, dann musst Du zumindest beweisen, dass Du die Ware abgesendet hast. Also mit Versandbeleg!

Dies wird jedenfalls die Gegenseite aufgreifen. Da du ja unversichert versendet hast, ist dies ja nicht möglich. Wenn also nicht aussagekräftig bewiesen werden kann, ob eine Ware überhaupt versendet wurde, ist es fraglich, ob überhaupt die Tatsache zum Zuge kommt, dass der Käufer mit der Entscheidung "unversichert" das Versandrisiko, teilweise oder ganz, selbst tragen muss.

Nichtsdestotrotz kann auch ein Nachforschungsauftrag für unversicherte Sendungen gestellt werden. Allerdings ist der Erfolg sehr unwahrscheinlich! Würde aber vielleicht guten Willen beweisen?!

:smile:

Madkiller
2005-02-28, 20:49:04
Setzt der Käufer nen Anwalt drauf an, dann musst Du zumindest beweisen, dass Du die Ware abgesendet hast. Also mit Versandbeleg!

Aber das sollte doch unrelevant dadurch werden, daß der Käufer dem Verkäufer explizit einen unversicherten Versand aufgetragen hat, obwohl ihm das Risiko bewußt war und er es auch eingehen wollte, oder?

mapel110
2005-02-28, 20:53:01
Ich hatte auch mal das Problem, dass Ware nicht bei mir ankam. Ich hab dann einfach halbe halbe mit dem Verkäufer gemacht. Also die Hälfe zurücküberwiesen bekommen.

AV8
2005-02-28, 21:09:48
Aber das sollte doch unrelevant dadurch werden, daß der Käufer dem Verkäufer explizit einen unversicherten Versand aufgetragen hat, obwohl ihm das Risiko bewußt war und er es auch eingehen wollte, oder?

Jetzt noch einmal das da oben ganz langsam lesen :smile:

Warum sollte es im allgemeinen und erst recht im Rechtsstreit unrelevant sein, ob der Verkäufer die Ware überhaupt abgesandt hat? ...denk-denk...

Nach dieser Aussage könnte ich dann ja die Ware gleich behalten, insofern der Käufer "unversichert" gewählt hat! Als Verkäufer muss man im Notfall immer beweisen können, dass die Ware versandt wurde!

Ich sach nur: "unversichert" Finger weg!

So etwas biete ich dem Käufer nur bei Artikeln bis 20 EUR an! Alles was höher geht, steht nur als versicherter Versand im Angebot. Denn dann habe ich im Notfall nen Beweis. Und bei kleinen Dingen bis 20 EUR kümmert sich sowieso kein Gericht drum. Sprich, entweder man bleibt stur. Auswirkung: schlechte Bewertung, oder man beisst in den sauren Apfel und einigt sich auf ne Rückzahlung der hälfte etc. Wie gesagt, kommt immer auch darauf an, wie man miteinander kommuniziert. Ich handle auch schon ne weile auf eBay und habe 123 erfolgreiche Geschäfte=100% hinter mir. Natürlich gab es ab und an auch mal Probleme, aber Leuts "redet miteinander" und zwar freundlich, sachlich und wenns sein muss, auch mal schleimig schmalzig lieb streichel, wenn sich dadurch alles friedlich regeln lässt.

:smile:

Tomi
2005-02-28, 21:10:45
Deswegen biete ich immer beide Versandarten an. Versichert und unversichert. Biete ich nur unversichert und die Ware kommt nicht an, bin ich als Verkäufer auch dumm dran..hätte ja versichert anbieten und damit einen Einlieferungsnachweis haben können. Denn nicht selten unterstellen die Käufer, dass die Ware nie abgesendet wurde. Aber...wenn der Käufer die Wahl hat und unversichert wählt, geht das ganze Risiko auf ihn im Falle des Verlustes über. Er wollte ja paar Euro sparen und nu hat er Pech. So einfach ist das.

Im Prinzip gibt es 2 Möglichkeiten...knallhart den Käufer auflaufen lassen. Die negative Bewertung kann man von Ebay problemlos wieder löschen lassen, da man als Verkäufer keinen Fehler gemacht hat. Oder man versucht ne gütliche Einigung, wie immer die aussehen mag.

Tomi
2005-02-28, 21:16:18
Warum sollte es im allgemeinen und erst recht im Rechtsstreit unrelevant sein, ob der Verkäufer die Ware überhaupt abgesandt hat? ...denk-denk...

Nach dieser Aussage könnte ich dann ja die Ware gleich behalten, insofern der Käufer "unversichert" gewählt hat! Als Verkäufer muss man im Notfall immer beweisen können, dass die Ware versandt wurde!


Meiner Meinung nach nicht, wenn man die Alternative "versichert" im Angebot hatte und der Käufer auf unversichert bestand. Das hieße ja, dass man trotzdem versichert versenden müsste und den Mehrbetrag aus eigener Tasche zahlt. So kann das nicht gehen. Der Käufer kann mir nicht im nachhinein ans Bein pissen, indem er von mir einen Einlieferungsbeleg verlangt, obwohl er auf unversichertem Versand bestanden hat, wo es keinen Einlieferungsbeleg gibt.

AV8
2005-02-28, 21:29:51
Meiner Meinung nach nicht, wenn man die Alternative "versichert" im Angebot hatte und der Käufer auf unversichert bestand. Das hieße ja, dass man trotzdem versichert versenden müsste und den Mehrbetrag aus eigener Tasche zahlt. So kann das nicht gehen. Der Käufer kann mir nicht im nachhinein ans Bein pissen, indem er von mir einen Einlieferungsbeleg verlangt, obwohl er auf unversichertem Versand bestanden hat, wo es keinen Einlieferungsbeleg gibt.

Doch er kann !!! Aber wenn Du anderer Meinung bist, bitteschön. Das kann aber ganz schön in die Hose gehen. Ich will jetzt nicht tausendmal wiederholen was ich schon geschrieben habe!

Bliebe einzig und alleine ein Test! Solltest Du also einen eBay-Account haben und zufällig etwas unversichert anbieten. Am besten etwas über 100 EUR, dann könnte ich es ja ersteigern. Dann meinem Anwalt übergeben, "von wegen Ware nicht angekommen". Glaub mir, ich habe das schon dreimal durchgezogen und bin gut weggekommen dabei (1mal alles zurück, zweimal aussergerichtlich Teilsumme zurück erhalten!). Ich plappere nicht nur so vor mich hin! Aber es kommt natürlich auch auf den Streitwert an.

Aber ehrlich gesagt will ich hier keinen Stunk machen! Wollte einfach nur ein paar Erfahrungen, Hinweise posten. Mehr kommt nicht mehr, sonst wirds hier endlos.

:smile:

Mumins
2005-02-28, 21:41:53
Also ich hab nochmal schnell nachgesehn (bzgl der rein rechtlichen seite), war mir nimmer sicher, ist doch schon ne ganze weile her! ;)


§447 BGB
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.




also rein rechtlich ist der käufer der gea....te, wenns der RAM bei ihm nicht ankommt.


Ganz so einfach ist es nicht. Der Versender muss nämlich nachweisen können, dass er die Ware bei der Post abgegeben hat. Da wäre ein Zeuge von Nöten. Da gabs schon Urteile wo der Verkäufer der gearschte war.

Kurgan
2005-02-28, 23:55:03
holla, erstmal thx für die massigen antworten, hätte ich nicht mit gerechnet ;)
als einlieferungsbeleg (wenn man sowas überhaupt gelten lassen kann) hab ich lediglich die quittung der postagentur über den erwerb von postwertzeichen ohne zuschlag, datiert auf den 04.02.05, über 2,20€ .. wenn das gestern gewesen wär könnte ich sicher noch mit der entsprechenden posttorte reden, aber inzwischen kann die sich sicher nicht mehr daran erinnern. den beleg hab ich übrigens einscannen lassen und dem käufer geschickt. aber wie gesagt, als beweis dürfte das nicht ausreichen.

was das ebay beschummeln angeht: die überlegung hatte ich auch .. warum soll ich mir einen knopf an die backe nähen, nur weil der depp 2,70€ sparen wollte (was gerade mal 2% des warenwertes ausmacht).

Faster
2005-03-01, 01:14:15
Ganz so einfach ist es nicht. Der Versender muss nämlich nachweisen können, dass er die Ware bei der Post abgegeben hat. Da wäre ein Zeuge von Nöten. Da gabs schon Urteile wo der Verkäufer der gearschte war.
ist natürlich richtig, hab ich in meinem ersten post ja auch geschrieben.
das dürfte sich auch durchaus als schwierig erweisen...


holla, erstmal thx für die massigen antworten, hätte ich nicht mit gerechnet ;)
als einlieferungsbeleg (wenn man sowas überhaupt gelten lassen kann) hab ich lediglich die quittung der postagentur über den erwerb von postwertzeichen ohne zuschlag, datiert auf den 04.02.05, über 2,20€ .. wenn das gestern gewesen wär könnte ich sicher noch mit der entsprechenden posttorte reden, aber inzwischen kann die sich sicher nicht mehr daran erinnern. den beleg hab ich übrigens einscannen lassen und dem käufer geschickt. aber wie gesagt, als beweis dürfte das nicht ausreichen.

was das ebay beschummeln angeht: die überlegung hatte ich auch .. warum soll ich mir einen knopf an die backe nähen, nur weil der depp 2,70€ sparen wollte (was gerade mal 2% des warenwertes ausmacht).
naja, für die 2,20€ hättest du ja auch briefmarken kaufen können, das wird wohl leider net viel zählen...
geh doch einfach nochmal aufs postamt, mit etwas glück errinert der beamte sich noch an dich und dann wäre die sache sicher. bei uns zb werden am tag nur sehr wenige pakete/päckchen versandt (kleiner ort), da wäre das schon denkbar...
viel glück! ;)

Madkiller
2005-03-01, 05:36:17
Warum sollte es im allgemeinen und erst recht im Rechtsstreit unrelevant sein, ob der Verkäufer die Ware überhaupt abgesandt hat? ...denk-denk...

Nach dieser Aussage könnte ich dann ja die Ware gleich behalten, insofern der Käufer "unversichert" gewählt hat! Als Verkäufer muss man im Notfall immer beweisen können, dass die Ware versandt wurde!


Das hat wenig mit denken zu tun, weil ich dir nämlich eine Frage gestellt habe. ;)

Aber wenn du dir sicher bist:
Bliebe einzig und alleine ein Test! Solltest Du also einen eBay-Account haben und zufällig etwas unversichert anbieten. Am besten etwas über 100 EUR, dann könnte ich es ja ersteigern. Dann meinem Anwalt übergeben, "von wegen Ware nicht angekommen". Glaub mir, ich habe das schon dreimal durchgezogen und bin gut weggekommen dabei (1mal alles zurück, zweimal aussergerichtlich Teilsumme zurück erhalten!). Ich plappere nicht nur so vor mich hin! Aber es kommt natürlich auch auf den Streitwert an.
bedank ich mich für die Info, und werde wohl in Zukunft alles über DVDs/alte Spiele nur noch versichert verschicken, egal was der Käufer will.

Tomi
2005-03-01, 11:00:16
Bliebe einzig und alleine ein Test! Solltest Du also einen eBay-Account haben und zufällig etwas unversichert anbieten. Am besten etwas über 100 EUR, dann könnte ich es ja ersteigern. Dann meinem Anwalt übergeben, "von wegen Ware nicht angekommen". Glaub mir, ich habe das schon dreimal durchgezogen und bin gut weggekommen dabei (1mal alles zurück, zweimal aussergerichtlich Teilsumme zurück erhalten!). Ich plappere nicht nur so vor mich hin! Aber es kommt natürlich auch auf den Streitwert an.


Nochmal..ich denke es ist ein Unterschied, ob ich versichert als Option anbiete und der Käufer auf die (wissentlich und von mir extra nochmal drauf hingewiesen) unsichere unversicherte Variante besteht oder ich nur unversichert verschicke, egal was der Käufer will. Im ersteren Fall sehe ich das Risiko zu 100% zum Käufer wandern. Ich wollte versichert verschicken, er will unversichert. Dann von mir im Falle des Abhandenkommens der Sendung einen Nachweis über die Absendung zu verlangen (wenn man gerade keine Zeugen hat), scheint mir unlogisch, da der Käufer im Prinzip darauf bestanden hat, dass ich eben keinen Nachweis habe.

Faster
2005-03-01, 11:26:49
Nochmal..ich denke es ist ein Unterschied, ob ich versichert als Option anbiete und der Käufer auf die (wissentlich und von mir extra nochmal drauf hingewiesen) unsichere unversicherte Variante besteht oder ich nur unversichert verschicke, egal was der Käufer will. Im ersteren Fall sehe ich das Risiko zu 100% zum Käufer wandern. Ich wollte versichert verschicken, er will unversichert. Dann von mir im Falle des Abhandenkommens der Sendung einen Nachweis über die Absendung zu verlangen (wenn man gerade keine Zeugen hat), scheint mir unlogisch, da der Käufer im Prinzip darauf bestanden hat, dass ich eben keinen Nachweis habe.
egal wie du verschickst bzw was du anbietest und was der käufer will, das versandrisiko geht IMMER zu seinen lasten (§447 BGB).

Madkiller
2005-03-01, 14:45:02
egal wie du verschickst bzw was du anbietest und was der käufer will, das versandrisiko geht IMMER zu seinen lasten (§447 BGB).
...nachdem du bewiesen hast, daß du das Packet auch wirklich losgeschickt hast (AFAIK).
Nur das zu Beweisen, kann bei einem unversicherten Packet u.U. schwierig werden.