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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : rechtlicher Stand bei "sich gemeinsam einen Film reinziehen"


2005-03-03, 13:22:31
Hi!

Erstens @ Mods: Denke dieses Thema passt in dieses Unterforum. Wenn ihr anderer Meinung seid, bitte verschieben - Danke!

Zweitens: Thema

Auf diversen (allen??) Hüllen von Kauf-DVDs findet man einen Hinweis der dem Besitzer mitteilt, daß jenes Material nur privat vorgeführt werden darf...

Was heißt das? :|

Denke mal ich darf - laut diesem Satz - mir mit Freundin den Film daheim reinziehen. Mit einigen Freunden auch.
Aber wie sieht's aus wenn ich z.B. ein Lokal kenne, wo der Besitzer ein ehemaliger Studienkollege und guter Freund ist und ich mir den Film dort mit Freunden am Beamer ansehe (sagen wir mal es sind keine anderen Gäste da)??
Wie sieht's aus wenn ich mal in der vorlesungsfreien einen unbenutzen Hörsaal benutze um selbiges (natürlich wieder nur mit Freunden) zu tun?

Also, um mal wieder von theoretischen Beispielen wegzukommen, wie ist privater Bereich bestimmt?
Ok, das die damit unter anderem meinen, ich darf es nicht gegen Kohle vorführen ist klar. Aber jetzt könnte man haarspalterisch werden: Was ist wenn einer der Kollegen paar Bier mitbringt oder meine Freundin mir was kocht vor dem Film? Dies wäre ja schon wieder eine Art Gegenleistung... :rolleyes:

So... wie seht ihr das?

MfG


P.S.: Wie wäre es mit einem Unterforum wo man sich hauptsächlich über rechtliche Angelegenheiten unterhält?

FireFrog
2005-03-03, 13:39:03
Gute Frage, aber ich denke mal im Prinzip interessiert das wohl kaum einen, bzw. solange das wirklich nur privat ist also du und freunde und die dir kein Geld dafür geben sollte das ihmo kein Problem sein.

starfish
2005-03-03, 14:36:21
da schreib ich doch gleichmal mein problem mit rein, wenns gestattet ist.
dreht sich nämlich um ein ähnliches problem.

also: ich und ein paar kumpels haben ein kleines projekt am laufen. zu finden ist das unter www.bobbing.de (seite im moment down). es dreht sich darum, dass wir einige verrückte szenen aufnehmen und dann mit musik unterlegt auf dvd verkaufen.
ein gewerbe müssen wir laut unserem rathaus bzw. gemeinde nicht anmelden, weil der verkauf bzw. umsatz wohl zu gering und nicht der rede wert sei.

nun jedoch zum problem: die musik die wir dabei verwenden sind songs von populäreren gruppen wie linkin park oder u2.
darf ich diese songs nun auf der dvd benutzen oder nicht?
wie siehts aus, sobald das ganze als gewerbe angemeldet ist?
hab mal von einer regelung gehört, dass wenn die songs nur 20 sekunden lang sind, dies erlaubt ist.

kann mir bitte jemand helfen?

danke

clm[k1]
2005-03-03, 14:44:37
nun jedoch zum problem: die musik die wir dabei verwenden sind songs von populäreren gruppen wie linkin park oder u2.
darf ich diese songs nun auf der dvd benutzen oder nicht?


Nicht ohne die Ausdrückliche Zustimmung der Urheber!
..kann mich aber auch irren, und du brauchst die Zustimmung der Rechteinhaber.

ps: hatte nicht Zarathustra neulich auch sowas gefragt?


clm[k1]

Bucko
2005-03-03, 14:47:34
Einfach mal dort: http://www.gema.de/ nachfragen.

FireFrog
2005-03-03, 16:09:19
da schreib ich doch gleichmal mein problem mit rein, wenns gestattet ist.
dreht sich nämlich um ein ähnliches problem.

also: ich und ein paar kumpels haben ein kleines projekt am laufen. zu finden ist das unter www.bobbing.de (seite im moment down). es dreht sich darum, dass wir einige verrückte szenen aufnehmen und dann mit musik unterlegt auf dvd verkaufen.
ein gewerbe müssen wir laut unserem rathaus bzw. gemeinde nicht anmelden, weil der verkauf bzw. umsatz wohl zu gering und nicht der rede wert sei.

nun jedoch zum problem: die musik die wir dabei verwenden sind songs von populäreren gruppen wie linkin park oder u2.
darf ich diese songs nun auf der dvd benutzen oder nicht?
wie siehts aus, sobald das ganze als gewerbe angemeldet ist?
hab mal von einer regelung gehört, dass wenn die songs nur 20 sekunden lang sind, dies erlaubt ist.

kann mir bitte jemand helfen?

danke
Also ich würd denken, wenn das ganze im privaten kleinen bereich ist ok, aber wenn du das verkaufen willst brauchst du wohl die zustimmung von den Song inhabern denn die bekommen ja eigentlich immer wenn man ihren Song benutzt geld.
Aber es gibt ja genügend Fan projekte/Videos in denen auch musik von Linkin Park benutz wird und ich denke nicht, dass die alle die Rechte haben...aber die machen das ja auch kostenlos.

Satariel
2005-03-03, 18:35:18
@starfish: Sowas wird afaik normalerweise in Form einer Pauschalabgabe an die GEMA geregelt... wie es mit kurzen Ausschnitten aussieht, weiß ich nicht...

@threadstarter: ohne jetzt auf juristisch sicheren Boden zu stehen, würde ich sagen, solange es sich in einem nachvollziehbaren Rahmen (<10 Leute) bewegt, und ihr euch in ner abgeschlossenen Gesellschaft befindet, dürfte das kein Problem sein...

KinGGoliAth
2005-03-03, 18:48:11
filme dem freundeskreis vorführen (auch in großer runde) darf man mit privatem film. wenn man aber in einem lokal oder sowas nen film oder musik laufen hat muss man dafür extra zahlen. weils halt öffentliche vorführung ist.

zum 2.
eigentlich müßte man auch musik lizensieren, wenn man die meinetwegen in einen spassfilm oder ein projekt für die uni einbaut. eigentlich.
wird aber in der regel nicht gemacht weil es halt nur für einen kleinen "eingeweihten" kreis gedacht ist und nicht im fernsehen oder ähnlichem gezeigt wird.

Satariel
2005-03-03, 19:05:38
filme dem freundeskreis vorführen (auch in großer runde) darf man mit privatem film. wenn man aber in einem lokal oder sowas nen film oder musik laufen hat muss man dafür extra zahlen. weils halt öffentliche vorführung ist.


Das würde mich jetzt aber mal interessieren... d.h. man lädt, sagen wir 100-200 Leute in einen großen Seminarraum ein, die allesamt "Freunde" sind, und zeigt denen einen Film, und kann nicht belangt werden?

KinGGoliAth
2005-03-03, 19:20:09
Das würde mich jetzt aber mal interessieren... d.h. man lädt, sagen wir 100-200 Leute in einen großen Seminarraum ein, die allesamt "Freunde" sind, und zeigt denen einen Film, und kann nicht belangt werden?

in der schule war das z.b. auch immer nen 30 leute kurs die nen heimvideo oder sowas vorgeführt bekommen haben.


aber du glaubst doch nicht, dass dir irgendjemand glaubt, dass das 200 freunde waren? am besten noch mit eintrittsgeld :biggrin:
das wäre dann wohl schon wahrscheinlich strafbar wie man sich denken kann. aber solange sich keiner von den leuten beschwert, dass du ihnen gratis nen film zeigst haste auch kein problem ;)

2005-03-03, 19:20:10
Das würde mich jetzt aber mal interessieren... d.h. man lädt, sagen wir 100-200 Leute in einen großen Seminarraum ein, die allesamt "Freunde" sind, und zeigt denen einen Film, und kann nicht belangt werden?

Wie würde das jetzt rechtlich aussehen, wenn diese Leute eben mal zusammenkommen und wir uns (unentgeldlich) den Film ansehen?

Ist sicher etwas konstruiert so eine Situation, aber interessant.

MfG

2005-03-03, 19:28:01
in der schule war das z.b. auch immer nen 30 leute kurs die nen heimvideo oder sowas vorgeführt bekommen haben.


aber du glaubst doch nicht, dass dir irgendjemand glaubt, dass das 200 freunde waren?

Ähhh, an meiner letzten Geburtstagsfeier kamen ca. 150 Leute, die ich allesamt als Freunde (Schule, Uni, diverse Jobs,...) bezeichne - ok, teilweise hatten die ihre derzeitigen PartnerInnen mit, kann man ja schlecht "nicht-einladen" :rolleyes:
Und wenn wir eben bei meinem Freund im Lokal gefeiert hätten (geschlossene Gesellschaft) und nebenbei einen Film reingezogen hätten?

MfG

Duran05
2005-03-03, 19:46:38
Sollte normalerweise kein Problem sein, so lange dies im privaten Rahmen stattfindet und unentgeltlich.

Verboten ist auf jeden Fall die Vorführung gegen Geld oder "öffentlich", d.h. wenn jeder x-Beliebige Mensch dazu kommen kann um sich das anzuschauen.

Eine private Feier in einem gebuchten Lokal dürfte daher noch privat sein, so lange keine unbekannten dazu kommen, die mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun haben...

So lange es keine klaren gesetzlichen Regelungen gibt, wird sich die Entscheidung sowieso immer auf den Einzelfall beziehen.

Außerdem gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter. ;)

Satariel
2005-03-03, 20:43:41
in der schule war das z.b. auch immer nen 30 leute kurs die nen heimvideo oder sowas vorgeführt bekommen haben.


aber du glaubst doch nicht, dass dir irgendjemand glaubt, dass das 200 freunde waren? am besten noch mit eintrittsgeld :biggrin:
das wäre dann wohl schon wahrscheinlich strafbar wie man sich denken kann. aber solange sich keiner von den leuten beschwert, dass du ihnen gratis nen film zeigst haste auch kein problem ;)

Eben, solange keiner was sagt, ist sowas also legal.. gut zu wissen ;)

KinGGoliAth
2005-03-03, 21:09:01
Eben, solange keiner was sagt, ist sowas also legal.. gut zu wissen ;)

wenn man was eigentlich verbotenes tut und keiner bekommt es mit bzw keiner beschwert sich ist das praktisch legal.

kein ankläger, keine zeugen, keine beweise, keine strafe ;)

starfish
2005-03-05, 19:19:10
kann mir einer sagen wie hoch wohl der pauschalbetrag für mein vorhaben sein würde?

genaueres kann man bei der gema nachfragen oder?

2005-03-06, 16:51:00
Hi!

@ starfish:

Ich kann dir leider keine Antwort geben, aber so wären wir schon zwei die für ein Unterforum wären, welches sich mit rechtlichen Fragen beschäftigt.

Falls dies mal ein Mod ließt: Wäre nett wenn das weitergegeben würde - Danke!

MfG

beta3
2005-03-06, 17:31:23
filme dem freundeskreis vorführen (auch in großer runde) darf man mit privatem film. wenn man aber in einem lokal oder sowas nen film oder musik laufen hat muss man dafür extra zahlen. weils halt öffentliche vorführung ist.

wenn ich dich richtig verstanden habe, ist es somit auch illegal, wenn ein Lokalbesitzer irgendeine CD von ihm einlegt und abspielt?
Dann waere es auch illegal, wenn ich so laut Musik hoeren wuerde, dass Nachbarn oder Fussgaenger unfreiwillig etwas mitbekommen.

Wenn das stimmt, dann verstossen sicher ueber 80% der Jugendlichen gegen Urheberrechte.

2005-03-06, 18:01:04
@ beta3:

;D daraus ergibt sich noch eine andere Möglichkeit:
Ich hätte für die Typen mit den "coolen" Autos, die mit extra-lauter Musik meine Ruhe stören endlich ein interessantes Mittel in der Hand!

MfG

KinGGoliAth
2005-03-06, 22:04:22
wenn ich dich richtig verstanden habe, ist es somit auch illegal, wenn ein Lokalbesitzer irgendeine CD von ihm einlegt und abspielt?
Dann waere es auch illegal, wenn ich so laut Musik hoeren wuerde, dass Nachbarn oder Fussgaenger unfreiwillig etwas mitbekommen.

Wenn das stimmt, dann verstossen sicher ueber 80% der Jugendlichen gegen Urheberrechte.

leider wird hier (wie so oft wenn überstürzt was gepostet wird um den schwung der entrüstung nicht zu verlieren) jede menge durcheinander geworfen.

wenn hans eine kneipe gehört und er wirft ne cd ein, wo er selber drauf singt bzw an der musik er selber die rechte hat dann ist alles ok. will aber natürlich kein schwein hören.
wenn hans aber in seiner kneipe ne volksmusik cd (oder noch schlimmer eine gruppe aus diesem ganzen chartshow zirkus) einwirft und damit die gäste beschallt muss er dafür geld abdrücken. das gilt für die anlage fürs hintergrundgegudel in einer kneipe übrigens genau so wie für die musikanlage beim gemüsetürken der damit eigentlich nur sich selber beschallen will. ist halt beides öffentliche vorführung und kostet geld.

wenn mister lover lover mit seiner technokacke oder mister gangsta mit seinem hip-hop-müll die gegend verseucht ist das vielleicht nen grund um ihnen alle knochen zu brechen allerdings ist das keine gewerbliche vorführung. wenn du allerdings dein auto auf die wiese stellst, musik anmachst und 5 euro eintritt für deine wiesendisko willst dann musst du dafür doch wiederum was abdrücken wegen öffentlicher vorführung. sogar mit verdienstabsicht.

für weitergehende fragen bitte einen rechtsanwalt eures vertrauens konsultieren.

Pinoccio
2005-03-08, 14:59:20
Sorry. Wie kommt mein Post in diesen Thread? komisch ...

mfg Sebastian

Pinoccio
2005-03-08, 15:12:18
wenn hans eine kneipe gehört und er wirft ne cd ein, wo er selber drauf singt bzw an der musik er selber die rechte hat dann ist alles ok.
wenn hans aber in seiner kneipe ne volksmusik cd (oder noch schlimmer eine gruppe aus diesem ganzen chartshow zirkus) einwirft und damit die gäste beschallt muss er dafür geld abdrücken.Er braucht nicht die Rechte an seiner Musik, sondern seine Musik muß GEMA-frei sein. Und dann alle Titel von ihm, Titel können nicht einzeln GEMA-frei-gestellt werden.
http://www.musikveranstalter.de/

mfg Sebastian

schmackolino
2005-03-08, 15:27:37
man darf in der schule übrigens eigentlich keinen normal im laden gekauften film zeigen. falls man das tut, tut man das illegal, weil es kein privater rahmen ist. natürlich tun das fast alle lehrerInnen, bleibt aber verboten. man müsste tatsächlich einen film mit vorführrechten kaufen, nur dass die schweineteuer und zumeist mit begrenzter gültigkeit sind.

ist mir so von der mediothek des kirchenkreises gesagt worden und von einer fachleiterin bestätigt worden.
die mediothek bemüht sich, mit ihren begrenzten mitteln auch um neuere filme, die dann entliehen werden können und legal im klassenraum vorführbar sind. nur kostet so ein film (dvd) dann statt 5€ auf dem mediamarkt-grabbeltisch locker richtung 250€. somit für eine schule alleine überhaupt nicht mehr machbar. selbes gilt natürlich ebenso für fast alle lernsoftware, die nur einzelplatzlizenzen haben. will man sie aber für die ganze klasse nutzen, müsste man für jeden rechner eine lizenz haben. aber welche fachkonferenz könnte sich erlauben, statt einer lizenz für 50€ mal eben viel sinnvollere 15 lizenzen zu kaufen, die den etat für 10 schulhalbjahre sprengen? an unserer schule lief das darauf hinaus, dass fürs fach religion keine lernsoftware angeschafft wurde, obwohl es einige gute dinge gab. - und von filmen ganz zu schweigen.....

RaumKraehe
2005-03-08, 16:27:37
@Threadstarter .. das ist alles kein Problem solange die Locations auch wirklich nur "private" Leute besuchen. D.h. einfach nen Zettel "geschloßene Veranstalltung" vor die Tür hängen und den Film genießen.

Panasonic
2005-03-08, 18:42:30
Ist total einfach:

Führst Du irgendwo einen Film Deinen Freunden in einer bar vor, weil es da einen Beamer gibt, dann darf die Bar nicht für Publikumsverkehr geöffnet sein.

Dunkeltier
2005-03-09, 00:52:38
*lol* Jackass für Arme. ;) Schade, das man nicht richtig was sieht... ;(


BTW: http://mitglied.lycos.de/bobbing/trailer/trailer%20vcd.mpg


Geht es darum? :confused: Die Treppenszene am Schluß rockt. Hoffentlich hat der Dödel gut geschmerzt. :biggrin: