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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Irreführung durch Händler?


Stirling
2005-03-07, 10:36:33
Darf ein Internethändler (der einen shop auf seiner Seite führt) Bestandsanzeigen eines anderen grossen Händlers als seine eigenen ausgeben?
Es handelt sich um einen relativ kleinen Laden und auf seiner Homepage führt er einen ziemlich umfangreichen Onlineshop, mit Bestandsanzeigen für jeden Artikel (Auf Lager, Lieferzeit 1-3 Tage, momentan nicht verfügbar usw.).
Die überwiegende Mehrzahl aller Artikel hat er angeblich auf Lager vorrätig.
Wie sich jedoch auf Nachfrage herausgestellt hat , führt er die Teile keineswegs im Shop auf Lager, sondern nimmt einfach die Bestandsanzeige eines grossen Distributors in Süddeutschland. Dieser benötigt aber ja auch eine gewisse Lieferzeit, ist die Behauptung von dem kleinen Internetshop "hab ich alles auf Lager da" unter diesen Umständen dann nicht Irreführung (und somit strafbar?) ?

Haarmann
2005-03-07, 11:18:51
Stirling

In der Schweiz gibts da so nen Exempel, wo der Händler gerade im gleichen Gebäude wie der Disti vegetiert ;). Es ist immer die Frage, ob der Händler nicht grad sich die Dinger selber holt. Gerade in der Schweiz kann man bestellen und selber abholen bei diesen, was oft weit schneller ist.

Stirling
2005-03-07, 11:35:57
Stirling

In der Schweiz gibts da so nen Exempel, wo der Händler gerade im gleichen Gebäude wie der Disti vegetiert ;). Es ist immer die Frage, ob der Händler nicht grad sich die Dinger selber holt. Gerade in der Schweiz kann man bestellen und selber abholen bei diesen, was oft weit schneller ist.

Ok, in meinem Fall liegt der Händler in Osnabrück und der Distributor in München, also ca. 800km entfernt.
Also imho eine Entfernung bei der es für die Post recht schwer wird das bei normaler Lieferung innerhalb eines Tages zu liefern. (davon abgesehen das ich selbst dann es als nicht rechtens empfinden würde zu behaupten "ich habs auf Lager da!").
Auch könnte unter diesen Vorraussetzungen ein Händler doch stumpf sich die Listen von 6-7 Distributoren geben lassen und einfach behaupten "ich habe alles was es gibt auf Lager!" ?

darph
2005-03-07, 11:42:33
Ich wage einfach mal vermutend zu behaupten, daß Lieferzeitangaben grundsätzlich lediglich ungefähre Angaben sind und keinesfalls etwsa mit der Artikelbeschreibung zu tun haben. Insofern wäre auch nicht von einer Irreführung zu sprechen.

Ich denke nicht, daß du einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der angegebenen Lieferzeiten hast. Und insofern wäre es auch völlig egal, ob er oder sein Lieferant es im Lager hat.

flatbrain
2005-03-07, 11:57:48
Öhm, wenn er vom Distributor direkt zum Endkunden versendet, ists kein Problem mit den Lieferzeiten - zumal die nicht bindend sind!

cu flatbrain

Stirling
2005-03-07, 12:11:28
Dementsprechend kann ich also euren Aussagen entnehmen das die Angaben die jeder Shop im Internet auf der Seite stehen hat also völlig wertlos sind da jeder Shop da hinschreiben kann was er will?

flatbrain
2005-03-07, 12:13:20
Dementsprechend kann ich also euren Aussagen entnehmen das die Angaben die jeder Shop im Internet auf der Seite stehen hat also völlig wertlos sind da jeder Shop da hinschreiben kann was er will?

Solange die Verbindlichkeit der Lieferfristen nicht per AGB oder Vertrag zugesichert wird, kann da stehen, was will.

cu flatbrain

Stirling
2005-03-07, 12:47:28
Solange die Verbindlichkeit der Lieferfristen nicht per AGB oder Vertrag zugesichert wird, kann da stehen, was will.

cu flatbrain

Es geht hier nicht um Lieferfristen sondern um die unwahre Behauptung des Händlers er hätte die Artikel auf Lager,und dem ist eben nicht so, das soll rechtens sein?

darph
2005-03-07, 14:20:45
Es geht hier nicht um Lieferfristen sondern um die unwahre Behauptung des Händlers er hätte die Artikel auf Lager,und dem ist eben nicht so, das soll rechtens sein?
Wieso nicht? Lügen ist kein verbrechen. Außerdem ist es ja dann im Lager. Wenn er selbst kein Lager hat und es nur durchreicht?

Vielleicht solltest du von dem Gedanken abkommen, daß wenn du etwas bestellst, es gefälligst innerhalb von 24 Stunden dazusein hat.

Modulor
2005-03-07, 14:26:38
Es handelt sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Ingram Micro. Die liefern die von den Händlern bestellte Ware auch an deren Endkunden - und das geht bei Verfügbarkeit innerhalb von 2-3 Tagen.
Das ist das Shopping Modell von IM für kleinere Händler für die Lagerware tödlich sein kann...
Wenn der Händler angibt dass er selber die Ware am Lager hat ist das natürlich gelogen.

Stirling
2005-03-07, 14:37:34
Wieso nicht? Lügen ist kein verbrechen. Außerdem ist es ja dann im Lager. Wenn er selbst kein Lager hat und es nur durchreicht?

Vielleicht solltest du von dem Gedanken abkommen, daß wenn du etwas bestellst, es gefälligst innerhalb von 24 Stunden dazusein hat.

Dann erklär doch mal wie man auf 800km Entfernung etwas durchreicht, Schlaumeier...

btw könntest du ja mal kapieren das der Händler das behauptet und nicht ich derjenige bin der unhaltbares fordert / anbietet...

Und mal ganz dezent bemerkt stellt Betrug immer noch einen Straftatbestand da, auch wenn Dir das offensichtlich entgangen ist.

Stirling
2005-03-07, 14:39:11
Es handelt sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Ingram Micro. Die liefern die von den Händlern bestellte Ware auch an deren Endkunden - und das geht bei Verfügbarkeit innerhalb von 2-3 Tagen.
Das ist das Shopping Modell von IM für kleinere Händler für die Lagerware tödlich sein kann...
Wenn der Händler angibt dass er selber die Ware am Lager hat ist das natürlich gelogen.

Nope, dreht sich um Tech Data.
Der Händler gibt in der Tat an die Sachen selber auf Lager zu haben, und genau das ist gelogen, wie du selbst bestätigst, die Frage die sich mir jetzt stellt ist ob man ihn auch dafür belangen kann oder ob man nichts dagegen tun kann.

Duran05
2005-03-07, 15:31:37
Es geht hier nicht um Lieferfristen sondern um die unwahre Behauptung des Händlers er hätte die Artikel auf Lager,und dem ist eben nicht so, das soll rechtens sein?

Kennst du überhaupt deren Verträge?

Vielleicht arbeitet er mit dem anderen Anbieter/Distributor zusammen und die Ware wird tatsächlich schnell oder direkt an den Endkunden geliefert. Eine Expresslieferung benötigt nur wenige stunden, bis sie ankommt - durch das ganze Land!

So lange du die Ware erhälst und bezahlst, hat der Verkäufer seinen Job erfüllt.

Die Verfügbarkeitsanzeige dient lediglich zur Informationen - die muss keinesfalls immer korrekt sein!

Stirling
2005-03-07, 17:30:12
Kennst du überhaupt deren Verträge?

Vielleicht arbeitet er mit dem anderen Anbieter/Distributor zusammen und die Ware wird tatsächlich schnell oder direkt an den Endkunden geliefert. Eine Expresslieferung benötigt nur wenige stunden, bis sie ankommt - durch das ganze Land!

So lange du die Ware erhälst und bezahlst, hat der Verkäufer seinen Job erfüllt.

Die Verfügbarkeitsanzeige dient lediglich zur Informationen - die muss keinesfalls immer korrekt sein!

Yep, ich kenne deren Verträge, meine Firma arbeitet gezwungenermaßen zeitweise mit dem Händler zusammen...

Und was das Thema Expresslieferung angeht, es will mir doch keiner erzählen das man wegen jedem Kleinscheiss (z.b. einzelne Maus) ne Expresslieferung von München nach Osnabrück auf die Reise schickt?!

Also nochmals zusammenfassend: Hier herrscht also die allgemeine Ansicht das ein Händler das blaue vom Himmel herunterlügen kann wenn es um die Frage geht ob etwas auf Lager vorrätig ist. (und das bei allen 970 Artikeln die er im Sortiment hat) Und das man als Konsument keinerlei Möglichkeit hat dagegen anzugehen? (Ich spreche da nicht für mich, ich persönlich würde bei dem Drecksladen niemals was kaufen, aber es geht mir da ums Prinzip.)

Duran05
2005-03-07, 17:37:53
Das sind ja keine Pflichtangaben, die da gemacht werden. Es ist ganz einfach eine Angabe, wie lange es dauern könnte, bis die Ware lieferbar ist.

Abweichungen gibt es immer, denn kein System ist perfekt (selbst bei seriösen Händlern nicht!).

Stirling
2005-03-07, 17:51:12
Noch als Sahnehäubchen oben drauf: 1. Punkt der AGBs in der Rubrik "Lieferung, Gefahrübergang" :

"Alle Lieferungen erfolgen ab Haus. Wir übernehmen keine Gewähr für die billigste Versandart."

Also imho lügt er damit schon in seinen AGBs...

Duran05
2005-03-07, 17:57:38
Wo liegt denn hier überhaupt das Problem?

Wenn die Ware korrekt geliefert wird, innerhalb einer "angemessenen" Zeit, dürfte es kaum Grund zur Beschwerde geben.

"Alle Lieferungen erfolgen ab Haus...

Kommt immer darauf an, wie man es definiert. Wenn ein großes Unternehmen mehrere Zweigstellen hätte und dann sagen würde "alle Lieferungen ab Haus"... dann heißt das ja nicht umbedingt, das die Ware von genau dieser Zweigstelle versendet wird. ;)

Dem Kunden kann es relativ egal sein, wo er die Ware herbekommt, so lange sie nicht gegen geltende Rechte verstößt und Original ist.

Gunaldo
2005-03-07, 18:02:04
ich schließe mich mal an:
da unverbindliche angaben ist dem anbieter nichts vorzuwerfen.

AlfredENeumann
2005-03-07, 23:57:48
Es geht hier nicht um Lieferfristen sondern um die unwahre Behauptung des Händlers er hätte die Artikel auf Lager,und dem ist eben nicht so, das soll rechtens sein?

Was interessiert es dich ob er die Artikel im eigenen Lager hat, oder sein Liefernat diese hat????
Es ist doch absolut scheissegal wo die Sachen herkommen, oder?
Du würdest ja auch nicht Lagerkosten, die der Einzelhändler sonst hat mitbezahlen, oder?
Es ist in vielen Branchen absolut üblich Waren direkt vom Großhändler an den Endkunden zu schicken.
Und bzgl. der Entfernung, Paketdienste schaffen das i.d.R. in 24H ein Paket von Süden nach Norden und umgekehrt zu versenden.

Bei uns z.B. erreichen 95% aller Bestellungen die vor 15Uhr bei uns eingehen am nächsten Tag den Empfänger, und das in ganz Deutschland. Und wir liefern für Händler auch ganz normal an den Endverbraucher.
Warum sollten wir sowas nicht tun? Wäre ja quatsch, oder? Sonst müßte die Ware ja 2mal die Reise antreten. Einmal vom Großhändler/Distri zum Händler und von da aus nochmal zum Endkunden.

Bandit666
2005-03-08, 00:04:31
Mindfactory, Alternate und Co. machen dies schon seit Jahren!

mfg

Heimatsuchender
2005-03-08, 00:06:47
@Threadstarter:

Die Sache ist doch ganz einfach. Wenn dir das Vorgehen des Onlineshops nicht gefällt, bestell woanders. Du kannst dem Händler nichts vorwerfen, auch Alternate hat nicht alles am Lager, was auf verfügbar steht. Ich gehe immer folgendermaßen vor: Ich bestelle bei einem Onlineshop. Sollte es da zu irgendwelchen Problemen kommen (z. B. Ware längere Zeit nicht lieferbar, obwohl angeblich verfügbar), wird der Shop bei der nächsten Bestellung übergangen und bekommt dann wieder eine Chance.

tobife