Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay: dieser Artikel wird von privat verkauft. Unverschämt? Steuerbetrug?
drmaniac
2005-03-08, 10:23:07
http://search.ebay.de/_W0QQsassZgumibus
ich war eben auf der Suche nach DVD Rohlingen, derjenige welcher bietet diese in Massen an, jede der aufgelisteten 100er oder 50er Spindeln wird in Menge von 40 bis 50 je Auktion angeboten...
wenn ich das mal hochkalkuliere verkauft er alleine damit in dieser Woche 36000 DVDs..alles Neuware wie beschrieben.
wie passt dazu der Satz
"Dieser Artikel wird von Privat verkauft. Bei Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach dem neuen EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung zu verzichten."
Irgendwie fühle ich mich dabei richtig ver...äppelt
Hucke
2005-03-08, 10:32:24
Wenns Dich stört, die Jungens vom Finanzamt finden sowas bestimmt interessant. Andererseits innerhalb der letzten 2 Jahre nur 100 Auktionen, davon kann wohl niemand leben und somit dürfte es wieder ne private Auktion sein. Ist halt eher ne Grauzone in Sachen Rechtsprechung.
drmaniac
2005-03-08, 10:51:34
naja 100 Auktionen a 100 Artikel a 50 Stück = geschätzte 500.000 DVDs...
Grauzone ? ich denke nicht ;)
Sobald etwas verkauft wird um Gewinn zu erwirtschaften ist es nicht mehr privat. Es geht nicht darum on jemand davon leben kann. Selbst wenn es ein Zusatzverdienst ist...
Und das FAmt kann sich gefälligst selber um sowas kümmern, die haben doch so tolle Scanner... ich bin nicht deren Laufbursche ;)
Mir gehts aber auf den Senkel, dass immer mehr gewerbliche Auktionen als privat verkauft werden... und sich so um die Garantie gedrückt wird...
deekey777
2005-03-08, 11:15:38
Zu diesem "Gewährleistungsausschluß nach dem neuen EU-Recht": :ulol5:
Und warum sollte sich das Finanzamt einschalten? Verstehe ich nicht. Nur weil ihm jetzt eine Palette mit den Rhlingen auf den Fuß gefallen ist und er diese verkauft, ist er doch nicht gleich ein Unternehmer.
Es sei denn, er ist ein gewerblicher Händler, der das Finanzamt umgeht, indem er seine Ware zusätzlich auch als "Privater" verkauft. Da würde ich noch den Verbraucherschutz einschalten - was interessiert mich als Verbraucher das Finanzamt, wenn ich auf meine Rechte auf Gewährleistung verzichten soll?
Nur weil ihm jetzt eine Palette mit den Rhlingen auf den Fuß gefallen ist und er diese verkauft, ist er doch nicht gleich ein Unternehmer.l?
eher, vom lkw auf den fuss gefallen ;D ;D ;D
Sorry, aber der hier handelt gewerblich. Ein Privater hat nicht hunderte Spindeln mit DVD's im Keller zu stehen, die er bei der Entrümpelung gefunden hat und nun verkaufen will. Selbst wenn der Typ "privat" ist, ist hier nachhaltig Gewinnerzielungsabsicht vorhanden, wenn er die DVD Spindeln irgendwo billig aufgekauft hat, um sie bei Ebay für teures Geld zu verscherbeln.
Mumins
2005-03-08, 11:58:43
Sorry, aber der hier handelt gewerblich. Ein Privater hat nicht hunderte Spindeln mit DVD's im Keller zu stehen, die er bei der Entrümpelung gefunden hat und nun verkaufen will. Selbst wenn der Typ "privat" ist, ist hier nachhaltig Gewinnerzielungsabsicht vorhanden, wenn er die DVD Spindeln irgendwo billig aufgekauft hat, um sie bei Ebay für teures Geld zu verscherbeln.
Für teures Geld? 100 Verbatim DVDs für 50€, das is mehr als billig.
Wen interessiert das schon, wenn jemand keine Steuer zahlt. Firmen wie Daimlerchrysler oder Siemens zahlen seit Jahren keine Steuer.
deekey777
2005-03-08, 12:02:11
Sorry, aber der hier handelt gewerblich. Ein Privater hat nicht hunderte Spindeln mit DVD's im Keller zu stehen, die er bei der Entrümpelung gefunden hat und nun verkaufen will. Selbst wenn der Typ "privat" ist, ist hier nachhaltig Gewinnerzielungsabsicht vorhanden, wenn er die DVD Spindeln irgendwo billig aufgekauft hat, um sie bei Ebay für teures Geld zu verscherbeln.
Wer sagt das? Geschäftsauflösung und er kaufte gleich alles für einen geringen Preis und verkauft es bei Ebay.
Seit wann darf man nicht mit "Gewinnerzielungsabsicht" verkaufen? Seltsame Logik.
drmaniac
2005-03-08, 12:14:55
Wer sagt das? Geschäftsauflösung und er kaufte gleich alles für einen geringen Preis und verkauft es bei Ebay.
Seit wann darf man nicht mit "Gewinnerzielungsabsicht" verkaufen? Seltsame Logik.
ne das hast du bestimmt falsch verstanden ;)
sobald die GA da ist, muss es beim Finanzamt angegeben werden, also der Umsatz. Ob davon dann Steuern zu zahlen sind ist wieder ein anderes Blatt. Fakt ist aber sowas ist kein Privatverkauf und Garantie kann dadurch nicht einfach abgesprochen werden
Es geht um die "Nachhaltigkeit" des handelns. Wenn ich ne Grafikkarte verkaufe, weil ich doch lieber ATI statt Nvidia will und 50 Euro plus über bleiben, weil die Käufer bei Ebay wieder wie die Besengten geboten haben, bin ich kein Fall für das FA. Kauf ich aber 500 Spindeln DVD Rohlinge wo auch immer auf, darf sehr wohl eine "Nachhaltigkeit" in Bezug auf die Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden, denn der Aufkauf geschieht nur, um mit Plus bei Ebay weiterzuverkaufen. Und damit bin ich meistens ein Fall für das FA,inkl. Umsatzsteuernummer und Gewährleistung.
AlfredENeumann
2005-03-08, 12:47:21
Wenns Dich stört, die Jungens vom Finanzamt finden sowas bestimmt interessant. Andererseits innerhalb der letzten 2 Jahre nur 100 Auktionen, davon kann wohl niemand leben und somit dürfte es wieder ne private Auktion sein. Ist halt eher ne Grauzone in Sachen Rechtsprechung.
Derjenige welche verkauft diese menge mit einer Gewinnerzielungsabsicht.
Ist somit beim Finanzamt Umsatz- und Einkommensteuerpflichtig.
ABER:
Es kann gut möglich sein das er diese von Privat verkauft!!!
Wenn nämlich Privat, günstig an so einen Posten gekommen ist und diese veräußert, macht er das immer noch Privat.
Man sollte den Verkäufer einfach mal ne Zeitlang beobachten.
AlfredENeumann
2005-03-08, 12:48:59
ne das hast du bestimmt falsch verstanden ;)
sobald die GA da ist, muss es beim Finanzamt angegeben werden, also der Umsatz. Ob davon dann Steuern zu zahlen sind ist wieder ein anderes Blatt. Fakt ist aber sowas ist kein Privatverkauf und Garantie kann dadurch nicht einfach abgesprochen werden
Doch, wie du oben schon sagst. Wenn er diese von Privat verkauft, dann schon.
AlfredENeumann
2005-03-08, 12:50:32
Nochmal für alle:
Wenn man etwas einmalig mit einer Gewinnabsicht verkauft, z.B. weil man billig irgendwo an eine Palette Rohlinge gekommen ist, ist man nicht automatisch ein Händler !!!!
Man muss es zwar versteuern, aber mehr nicht !!!!
Endorphine
2005-03-08, 13:34:02
Oh man. Wenn Ware NEU ist, dann kann man sich nicht um die Gewährleistung drücken. Da kann man dann hinschreiben, was man will.
EBay sollte jeden abmahnen und bei wiederholter Zuwiderhandlung sperren, der neue Ware mit "ich nehm nix zurück und gewährleiste nichts" auszeichnet.
Solchen Verkäufern sollte man das BGB um die Ohren hauen.
RaumKraehe
2005-03-08, 13:49:31
Anstatt sich über so einen kleinen Ebay-Händler aufzuregen solltet ihr euch mal den wirklichen Problemen dieser Welt zuwenden.
Das ist ja wieder sehr traurig hier. Zwing euch jemand bei dem Typen zu kaufen?
Nein. ;)
deekey777
2005-03-08, 13:49:50
Man kann schon bereinbaren, daß der Käufer auf seine Rechte aus §437 verzichtet oder diese eingeschränkt werden. Aber: Verschweigt der Verkäufer etwas, dann kann er sich nicht auf diesen Verzicht berufen; dabei durfte der Käufer diesen Mangel nicht kennen.
ttntw
2005-03-08, 14:02:45
Anstatt sich über so einen kleinen Ebay-Händler aufzuregen solltet ihr euch mal den wirklichen Problemen dieser Welt zuwenden.Der Wert der Waren, die dieser kleine Händler im Moment anbietet beläuft sich auf rund 10.824 Euro. Also ich muss dafür ganz schön lange arbeiten und eine Menge Steuern abdrücken.
Mumins
2005-03-08, 14:07:10
Der Wert der Waren, die dieser kleine Händler im Moment anbietet beläuft sich auf rund 10.824 Euro. Also ich muss dafür ganz schön lange arbeiten und eine Menge Steuern abdrücken.
Wert ist nicht Gewinn.
Guest
2005-03-08, 14:10:13
"Dieser Artikel wird von Privat verkauft. Bei Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach dem neuen EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung zu verzichten."
Mal ganz simpel: Wozu sollte man DVD-Rohlinge wieder umtauschen bzw. zurückschicken wollen? ;-)
ttntw
2005-03-08, 14:19:54
Wert ist nicht Gewinn.Ach ne!
Wenn die Firma Volkswagen 5 Milliarden Euro Verlust macht, ändert das nichts an der Tatsache, dass der Verkauf von Personenkraftwagen gewerbsmäßig betrieben wird. Und wer für 10.000e von Euro Waren verkauft, macht das gewerbsmäßig, egal ob er damit Gewinn erwirtschaftet oder nicht. Es geht hier nicht darum, ob der Gute Steuern zahlen muss oder nicht, sondern dass er trotz des immensen Warenwertes behauptet, ein kleiner Privatverkäufer zu sein und somit jede Gewährleistung ausschließt.
ttntw
2005-03-08, 14:21:35
Ich habe schon oft mit solchen Früchtchen zu tun gehabt. Wenn man denen mit dem Finanzamt droht, dann geben sie einem plötzlich jede Art von Gewährleistung!
Black-Scorpion
2005-03-08, 14:22:33
Vielleicht hilft euch das weiter. ;)
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3. Wann bin ich gewerblicher Anbieter?
Ob einzelne Vorschriften Anwendung finden, richtet sich nach unterschiedlichen Merkmalen: die Informationspflichten im Fernabsatz und die Einschränkungen zum Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) finden Anwendung, wenn Sie als Unternehmer tätig sind, die Anbieterkennzeichnung müssen Sie angeben, wenn die elektronische Versteigerung (ein Teledienst) "geschäftsmäßig" erfolgt. Da Unternehmer (§ 14 BGB) und geschäftsmäßige (§ 3 Nr. 5 TKG) Teledienstanbieter in Bezug auf Internet-Versteigerungen relativ ähnliche Personengruppen umfassen (nämlich alle, die Leistungen mit einer gewissen Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit anbieten, unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht), ist in diesen F.A.Q. von "gewerblichen Anbietern" bzw. "gewerblichen Versteigerern" die Rede.
Die Gewerblichkeit (d. h. die Unternehmereigenschaft des Versteigerers bzw. die Geschäftsmäßigkeit einer Versteigerung) kann jeweils nur im Einzelfall beurteilt werden. Allerdings gibt es bestimmte Kriterien, an denen sich die Gewerblichkeit festmachen lässt. Das sind insbesondere:
* Unterhaltung eines "Shops"
* Zahl der Bewertungen (relativ zum Zeitraum der Tätigkeit, als Käufer/Verkäufer) - mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen gewissen Zeitraum deuten beispielsweise auf gewerbliche Tätigkeit hin.
* Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Beratungsbedarf, Wert) - die Versteigerung von 25 hochwertigen Telefonanlagen pro Monat wird beispielsweise als gewerbliche Tätigkeit einzustufen sein.
* Zahl der aktuellen Verkäufe - laufen über einen gewissen Zeitraum ständig mehr als 50 Verkäufe (handelt es sich also nicht nur beispielsweise um ein Entrümpeln des Dachbodens oder eine Haushaltsauflösung), wird es sich im Regelfall um einen gewerblichen Anbieter handeln.
Die obige Aufzählung der Indikatoren für das Vorliegen eines gewerblichen Angebots ist naturgemäß nicht vollständig. Die genannten Zahlen sind ebenfalls keine feste Größe, an denen die Gewerblichkeit ausgerichtet werden kann. Vielmehr muss das Gesamtangebot des Verkäufers im Einzelfall betrachtet werden. Die Gewerblichkeit eines Angebots kann, um nur ein Beispiel zu nennen, auch dann vermutet werden, wenn zehn neue Kfz gleichen Typs versteigert werden.
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Quelle: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?id=13#textmarke3
Mehr auf diese Seite.
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/news/detail.asp?id=280&nb=1
ttntw
2005-03-08, 14:28:35
Das sind insbesondere:
* Unterhaltung eines "Shops"BINGO!
drmaniac
2005-03-08, 21:18:29
Ach ne!
Wenn die Firma Volkswagen 5 Milliarden Euro Verlust macht, ändert das nichts an der Tatsache, dass der Verkauf von Personenkraftwagen gewerbsmäßig betrieben wird. Und wer für 10.000e von Euro Waren verkauft, macht das gewerbsmäßig, egal ob er damit Gewinn erwirtschaftet oder nicht. Es geht hier nicht darum, ob der Gute Steuern zahlen muss oder nicht, sondern dass er trotz des immensen Warenwertes behauptet, ein kleiner Privatverkäufer zu sein und somit jede Gewährleistung ausschließt.
das ist der Punkt.
Denniss
2005-03-08, 23:24:55
Mal sehen was Ebay dazu sagt - habe ihn eben mal gemeldet.
Schließlich sollten alle versuchen die Plattform sauber zu halten.
Das ist auf jeden Fall ein als Privatperson getarnter gewerbsmäßiger Händler - Seine Neuware per Sofortkauf und dann noch mit Shopaccount zu verkaufen aber Privatauktion ohne Garantie schreiben schlägt dem Faß doch den Boden aus.
LOCHFRASS
2005-03-09, 01:40:39
Mal sehen was Ebay dazu sagt - habe ihn eben mal gemeldet.
Ehret das deutsche Denunziantentum! :uup:
DanMan
2005-03-09, 01:56:39
Oh man. Wenn Ware NEU ist, dann kann man sich nicht um die Gewährleistung drücken. Da kann man dann hinschreiben, was man will.
EBay sollte jeden abmahnen und bei wiederholter Zuwiderhandlung sperren, der neue Ware mit "ich nehm nix zurück und gewährleiste nichts" auszeichnet.
Solchen Verkäufern sollte man das BGB um die Ohren hauen.
Stimmt das? Ist leider sonst niemand drauf eingegangen, darum frag ich.
Pfote
2005-03-09, 10:46:33
Nein, das stimmt nicht.
Es ist egal ob Neu oder gebraucht, Privatverkäufer können ihre Gewährleistungspflicht ausschließen. In so einem Fall muß das Verkaufte Produkt lediglich die zugesicherten Produkteigenschaften aufweisen.
DanMan
2005-03-09, 13:38:48
Hmm... jetzt haben wir eine Stimme für jede Seite. Noch einer? ^^
Aber wird wohl nicht stimmen, da ich nur Endorphine sich beschweren hab hören.
Mumins
2005-03-09, 13:42:55
Mal sehen was Ebay dazu sagt - habe ihn eben mal gemeldet.
Schließlich sollten alle versuchen die Plattform sauber zu halten.
Das ist auf jeden Fall ein als Privatperson getarnter gewerbsmäßiger Händler - Seine Neuware per Sofortkauf und dann noch mit Shopaccount zu verkaufen aber Privatauktion ohne Garantie schreiben schlägt dem Faß doch den Boden aus.
Hast Du nichts zu tun? So etwas is noch beschissener als keine Gewährleistung auf DVD-Rohlinge zu geben, die eh keiner in Anspruch nimmt.
skzrskzr
2005-03-09, 13:59:14
Hast Du nichts zu tun? So etwas is noch beschissener als keine Gewährleistung auf DVD-Rohlinge zu geben, die eh keiner in Anspruch nimmt.Spätestens in dem Moment, wenn du Rohlinge für 50 Euro kaufst, die nicht funktionieren, wirst du deine Meinung ändern.
Black-Scorpion
2005-03-09, 14:12:04
Es ist nicht nur die Gewährleistung um die er sich drückt.
Auch das FAG wird ausgehebelt.
Und wer sagt das man auch die richtigen Rohlinge bekommt?
Spätestens wenn man auf so etwas (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=208984) reingefallen ist ändert man seine Meinung.
AlfredENeumann
2005-03-09, 23:31:40
Es ist nicht nur die Gewährleistung um die er sich drückt.
Auch das FAG wird ausgehebelt.
Und wer sagt das man auch die richtigen Rohlinge bekommt?
Spätestens wenn man auf so etwas (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=208984) reingefallen ist ändert man seine Meinung.
Wer Rohlinge oder anderen EDV-Artikel aus dubiosen Quellen zu ungewöhnlich günstigen Preisen kauft ist eh selber schuld wenn er da übern tisch gezogen wird.
MMan sollte schon nachdenen warum einige wenige etwas extrem günstig anbieten können und viele andere nicht.
Mumins
2005-03-10, 07:56:07
Es ist nicht nur die Gewährleistung um die er sich drückt.
Auch das FAG wird ausgehebelt.
Und wer sagt das man auch die richtigen Rohlinge bekommt?
Spätestens wenn man auf so etwas (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=208984) reingefallen ist ändert man seine Meinung.
Wenn du an eine gerätst, der dir die falschen Rohlinge absichtlich verkauft, dann nützt dir auch das FAG nichts.
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