Akira20
2005-03-09, 14:37:44
Hallo,
da letzte Woche mein Mainboard (Asus K8V SE Deluxe) einen Abgang gemacht hat, war ich heute bei meinem PC-Händler, bei dem ich es am 3.6.2004 gekauft hatte.
Der Dialog:
Mitarbeiter:"Wir haben keinen Test-A64-CPU, können Sie den vielleicht mitbringen?"
Ich: "Nein, hab den schon auf einem anderen Mainboard verbaut und werde ihn nicht ausbauen."
Mitarbeiter: "Na dann werden wir das Mainboard nicht zurück nehmen."
Ich: "Das wollen wir mal sehen, ich kenne meine Rechte."
Mitarbeiter: "Na gut, dann zahlen Sie 15€ Testgebühr und ich kümmere mich um den CPU"
Ich: "Wieso soll ich 15€ zahlen ?!"
Mitarbeiter: "Weil Sie damit die Versandkosten zu Asus zahlen."
Ich: "Wieso?! Das Teil hat drei Jahre Garantie und nach deutschem Recht muss der Hersteller das Teil sogar abholen lassen (=> Habe ich schon bei meiner IBM/Hitachi Festplatte miterlebt. Da hat sogar der Service-Mitarbeiter mir dazu geraten die Festplatte abholen zu lassen)"
Mitarbeiter: "Ja weiß ich, aber Asus hat seinen Firmensitz nicht in Deutschland (Tschechien) und somit gilt das für die nicht"
Ende der Geschichte war dann, dass ich die 15€ doch gezahlt hab, da ich doch zwangsläufig das Mainboard repariert wiederhaben möchte.
Ist das rechtens?
Hat Asus den Ar*** offen?
Noch nie musste ich Versandkosten für das Einschicken bezahlen.
Was meint Ihr?
MfG
Akira20
da letzte Woche mein Mainboard (Asus K8V SE Deluxe) einen Abgang gemacht hat, war ich heute bei meinem PC-Händler, bei dem ich es am 3.6.2004 gekauft hatte.
Der Dialog:
Mitarbeiter:"Wir haben keinen Test-A64-CPU, können Sie den vielleicht mitbringen?"
Ich: "Nein, hab den schon auf einem anderen Mainboard verbaut und werde ihn nicht ausbauen."
Mitarbeiter: "Na dann werden wir das Mainboard nicht zurück nehmen."
Ich: "Das wollen wir mal sehen, ich kenne meine Rechte."
Mitarbeiter: "Na gut, dann zahlen Sie 15€ Testgebühr und ich kümmere mich um den CPU"
Ich: "Wieso soll ich 15€ zahlen ?!"
Mitarbeiter: "Weil Sie damit die Versandkosten zu Asus zahlen."
Ich: "Wieso?! Das Teil hat drei Jahre Garantie und nach deutschem Recht muss der Hersteller das Teil sogar abholen lassen (=> Habe ich schon bei meiner IBM/Hitachi Festplatte miterlebt. Da hat sogar der Service-Mitarbeiter mir dazu geraten die Festplatte abholen zu lassen)"
Mitarbeiter: "Ja weiß ich, aber Asus hat seinen Firmensitz nicht in Deutschland (Tschechien) und somit gilt das für die nicht"
Ende der Geschichte war dann, dass ich die 15€ doch gezahlt hab, da ich doch zwangsläufig das Mainboard repariert wiederhaben möchte.
Ist das rechtens?
Hat Asus den Ar*** offen?
Noch nie musste ich Versandkosten für das Einschicken bezahlen.
Was meint Ihr?
MfG
Akira20