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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jugendforum


Caroline
2005-03-09, 16:16:20
Hallo

Wir sind gerade in der Planung und Erschaffung eines Forums für Jugendliche.
Wäre toll, wenn ihr sagen könntet, was ihr auch darunter vorstellen würdet und was ihr euch wünscht.

lg Caroline

siegemaster
2005-03-09, 17:18:25
Das hier ist ein Forum für Jugendliche.. X-D
Also um ein Jugendforum für Jugendliche von hier attraktiv zu machen, brauch das Jugendforum was ihr plant mindestens genausoviele Ärsche- und Titten-Threads ;)

Caroline
2005-03-09, 18:05:49
Wir spezialisieren uns auf den Bereich Erotik. ;) Auch mit Ab-18-Bereich... :D

deekey777
2005-03-09, 18:07:35
Jugendliche sind Wesen zw. 14-18 Jahren. Ein "Ab18"-Bereich widerspricht diesem Vorhaben.
:sneak:

Caroline
2005-03-09, 18:09:12
Jugendliche sind Wesen zw. 14-18 Jahren. Ein "Ab18"-Bereich widerspricht diesem Vorhaben.
:sneak:
Falsch! Als Jugendlicher wird man mit 10 bis 20 Jahren benannt.

Peleus1
2005-03-09, 18:09:58
Ist egal, aber ihr sprecht damit zu wenig Leute an und nun wäre ich fürs closen.

h00ligan
2005-03-09, 18:28:10
Falsch! Als Jugendlicher wird man mit 10 bis 20 Jahren benannt.

Mit 10 Jahren bist du kein Jugendlicher sondern schlicht noch Kind :|

Ansonsten würde ich sagen das man sich derartig sinnfreie Threads sparen kann, Amen.

deekey777
2005-03-09, 19:48:24
Falsch! Als Jugendlicher wird man mit 10 bis 20 Jahren benannt.

Kind bis 14, Jugendlicher bis 18, Heranwachsener bis 21. ;(

Keksmonstrum
2005-03-09, 19:53:30
Kind bis 14, Jugendlicher bis 18, Heranwachsener bis 21. ;(
Alles nur grobe Schätzungen. ;)

deekey777
2005-03-09, 20:00:27
Alles nur grobe Schätzungen. ;)

Sicher? Das StGB/JGG sagen was anderes.
:sneak:

Morgaine
2005-03-09, 20:17:31
Es stimmt was deekey777 schreibt .. wers nicht glaubt solls selber nachlesen ..

- Kinder sind bis 14 Jahre alt. Gegen sie wird zwar polizeilich ermittelt, sofern sie straffällig wurden, doch sind sie im Sinne des Gesetzes noch nicht strafmündig, sodass eine gerichtliche Verurteilung nicht möglich ist.

- Jugendliche sind 14 bis unter 18 Jahre alt; ihre Aburteilung erfolgt nach dem Jugendstrafrecht.

- Heranwachsende sind 18 bis unter 21 Jahre alt; sie können entweder nach dem allgemeinen oder nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.

- Erwachsene sind 21 Jahre oder älter; sie werden nach dem allgemeinen Strafrecht abgeurteilt.

flatbrain
2005-03-09, 22:37:44
Btw. würde ich es als Seitenbetreiber nicht sonderlich gut finden, wenn in einem Erotikforum "Jugendliche" von 10+ Jahren angesprochen werden. Imo solltet ihr Konzept oder Zielgruppe nochmal überarbeiten.

cu flatbrain