Guest
2005-03-09, 22:49:20
Hallo,
seit September letzten Jahres befinde ich mich in der Ausbildung zum IT-Systemkaufmann. Habe leider nur einen Hauptschulabschluss, nun wurde mir gesagt dass ich nach erfolgreicher Ausbildung einen Realschulabschluss erhalte, sofern das Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens einen Schnitt von 3,0 oder besser aufweist. Habe dazu im Internet recherchiert.. und nicht viel gefunden, aber z. B. das hier: http://www.leu.bw.schule.de/bild/berschul.html#Ab-Berechtigung
Feststellung eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes
Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erreicht, wenn
* im Abschlusszeugnis der Berufsschule in den maßgebenden Fächern eine Durchschnittsnote von mindestens "3,0" erreicht
* die Berufsausbildung nach BBiG oder nach HwO erfolgreich abgeschlossen
und
* hinreichende Fremdsprachenkenntnisse (Note "befriedigend") durch den Besuch von Fremdsprachenunterricht oder einer Abschlussprüfung nachgewiesen werden können
...
Wisst ihr vielleicht mehr darüber? Es wäre schon toll, den Realschulabschluss zu haben. In der Berufsschule habe ich bis jetzt keine Probleme, Schnitt 3,0 ist ja auch nicht so gut, da komm ich sicher drunter.
Gilt diese Regelung für jede Berufsschule oder nur in einigen Bundesländern oder nur für bestimmte Berufe? Bin wie gesagt IT-Systemkaufmann.
Danke für Eure Hilfe!
seit September letzten Jahres befinde ich mich in der Ausbildung zum IT-Systemkaufmann. Habe leider nur einen Hauptschulabschluss, nun wurde mir gesagt dass ich nach erfolgreicher Ausbildung einen Realschulabschluss erhalte, sofern das Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens einen Schnitt von 3,0 oder besser aufweist. Habe dazu im Internet recherchiert.. und nicht viel gefunden, aber z. B. das hier: http://www.leu.bw.schule.de/bild/berschul.html#Ab-Berechtigung
Feststellung eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes
Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erreicht, wenn
* im Abschlusszeugnis der Berufsschule in den maßgebenden Fächern eine Durchschnittsnote von mindestens "3,0" erreicht
* die Berufsausbildung nach BBiG oder nach HwO erfolgreich abgeschlossen
und
* hinreichende Fremdsprachenkenntnisse (Note "befriedigend") durch den Besuch von Fremdsprachenunterricht oder einer Abschlussprüfung nachgewiesen werden können
...
Wisst ihr vielleicht mehr darüber? Es wäre schon toll, den Realschulabschluss zu haben. In der Berufsschule habe ich bis jetzt keine Probleme, Schnitt 3,0 ist ja auch nicht so gut, da komm ich sicher drunter.
Gilt diese Regelung für jede Berufsschule oder nur in einigen Bundesländern oder nur für bestimmte Berufe? Bin wie gesagt IT-Systemkaufmann.
Danke für Eure Hilfe!