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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Totalschaden beim Auto... Fragen dazu...


Simius
2005-03-14, 13:29:42
Hi!

Letztens hat mein Vater auf der Autobahn Kontakt mit der Leitplanke gehabt... Gottseidank ist nix passiert da kein Auto weit und breit auf der Autobahn war. Ich war nicht dabei, also kann ich zum Unfall wenig sagen.

Es handelt sich um einen Nissan Micra BJ. 96 mit über 120.000 km.

Das Auto ist Vollkasko versichert!

Beim Unfall wurde der vordere Kotflügel und die vordere Tür eingedellt sowie die hintere Tür bzw. auch der dortige Kotflügel ordentlich zerkratzt. Den vorderen Kotflügel bzw. die Tür muss man 100%ig austauschen. Bei der hinteren Tür bzw. beim Kotflügel bin ich mir nicht so sicher...



Jetzt hab ich das Auto zum Händler gebracht. Vor 3 Tagen hab ich erfahren, dass es sich um einen Totalschaden handelt. Der Wagen hat laut Liste einen Wert von 2100€.

Allerdings hat der Sachverständiger noch kein Gutachten ausgestellt, dass dauert noch einige Zeit.

Was kann jetzt weiter geschehen?

Kann es unter Umständen passieren, dass wir nur die Summe des Autos bekommen da die Reparatur mehr kostet als das Auto? Dies hängt ja nach unserem Autohändler vom Sachverständiger ab...

Oder müssen wir große Verluste hinnehmen, falls es zur Reparatur kommt, da der Wagen so wenig wert ist?


Bin auf eure Antworten gespannt.

EDIT: Was ich noch sagen wollte: Das Auto ist auch jetzt voll fahrbereit. Es sind wohl nur die Teile kaputt die ich oben angeschrieben hab.

[fu]121Ah
2005-03-14, 13:33:23
wenn der wert unter den garantiekosten liegt, kriegst du nur den restwert ausbezahlt...

Simius
2005-03-14, 13:38:23
Hm, ich bin aus Österreich, falls das eine Rolle spielt!


Was meinst du mit Garantiekosten? Dass der Schaden nicht gedeckt ist weil die Kiste so wenig wert ist?

Leider hab ich da wirklich wenig Ahnung!

the_MAD_one
2005-03-14, 13:49:40
Was meinst du mit Garantiekosten? Dass der Schaden nicht gedeckt ist weil die Kiste so wenig wert ist?


Genau das. Die Versicherung zahlt maximal das was das Auto noch an Reswert hat(in vereinzelten Faellen geht die Versicherungen wohl sogar bis zu 30% ueber den tatsaechlichen Zeitwert hinaus. Hab mal was in der Richtung gelesen, weis aber leider nichtmehr wo). Wenn die Reparatur jetzt mehr als das kostet zaehlt das als Wirtschaftlicher Totalschaden.

littlejam
2005-03-14, 13:50:49
Vollkasko heißt immer Reparatur bis max. Wert des Autos. Danach nur noch Auszahlung des Schwackewertes.
Wenn du also einen Schaden von 5000 Euro hast und das Auto nur noch 3000 Wert ist, dann bekommst du nur noch 3000. Du kannst dir ja für die 3000 ein neues/altes Auto kaufen.

Btw. warum ist ein Micra Bj. 96 noch Vk-Versichert:|? Selbst Teilkasko wäre schon fast zuviel.

Gruß

Simius
2005-03-14, 13:55:37
Hm, also damit ichs jetzt richtig versteh... Und um zusammenzufassen:

Die Reparatur macht mehr aus als das Auto wert ist. Daher: Totalschaden. Gut, des war mir schon klar als ich die Kiste gesehen hab.


Die Versicherung zahlt praktisch nur den Wert des Autos aus? Weil eben die Reparatur mehr kostet? Besteht also gar nicht mehr die Chance das Auto zu reparieren? Sicher, machen kann mans immer, aber zahlt dann die Versicherung gar nix oder steigen wir mit hohen Verlusten aus?

[fu]121Ah
2005-03-14, 13:57:48
also eigentlich solltest du in diesem fall das auto schätzen lassen. dann streichst du das ein wasses noch wert hat, gehst aufn bruch und holst dir ne türe und nen kotflügel, machst das selbst ran (dauert vielleicht nen tag), lässt es für 200€ lackieren und gut is. dann hast du noch 2000€ "gewinn" gemacht... nur so gut wie vorher isses natürlich nicht mehr..

Simius
2005-03-14, 14:04:09
Ja, wir hätten da schon einen Bekannten der uns den Schaden reparieren könnte.

Wenn nach mir ginge: Ein neues Auto kaufen. Die Kiste mag ich eh nicht. Ausserdem fahr ich nicht gern mit Ex-Totalschaden Autos...


Wir könnten uns auch praktisch nur das Geld auszahlen lassen? Also den Wert der Kiste? Dann passiert weiter nichts?

Umali
2005-03-14, 14:17:53
Zum Einen gibt es den "technischen Totalschaden". Das ist, wenn das Auto so beschädigt ist, dass es nicht mehr repariert werden kann.

Dann gibt es noch den "wirtschaftlichen Totalschaden". Das ist, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs überschreiten würden. Bei wirtschaftlichem Totalschaden erhält man von der Versicherung nur noch den Unterschiedsbetrag zwischen dem Restwert des Wagens und dem Wiederbeschaffungswert.

Beispiel: Das Auto ist laut Sachverständigem noch 2000 Euro wert. Die Reparatur würde 3000 Euro kosten. Das unreparierte Auto ist noch 500 Euro wert. Ein gleiches Auto (Alter, Motor, Ausstattung usw.) kostet beim Händler (wobei hier im Zweifelsfall die Schwackeliste herangezogen wird) 2800 Euro. Dann erhältst du von der Versicherung 2300 Euro.

Simius
2005-03-14, 14:44:00
Hm, dann handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Fahren tut das Auto ja noch.

Erstmal: Vielen Dank für eure Antworten! Natürlich könnte ich warten, bis die Fakten bei mir auf dem Tisch liegen, doch ich bin halt neugierig.

Ja, welche Varienten gibts nun:

- Man bekommt den Wert des Autos ausgezahlt.

Nun besteht also die Möglichkeit, den Wagen herrichten zu lassen? Oder, im Falle des Falles, dass wir 2100€ bekommen, wird der Wagen dann abgegeben? Oder ist das egal?

- Kann die Versicherung uns einen Wagen, der in etwa gleich viel kostet, zur Verfügung stellen?


- Wir lassen es reparieren und zahlen die Differenz zwischen der Reparatur und dem Wert des Autos. Kann dieser Fall jetzt überhaupt eintreten? Oder ist dies nicht mehr relevant, da ein wirtschaflicher Totalschaden vorliegt?

Umali
2005-03-14, 14:53:38
Die Versicherung zahlt ja beim wirtschaftlichen Totalschaden den Unterschied zwischen dem Restwert des Wagens und dem Wiederbeschaffungswert. Im obigen Beispiel wären das 2300 Euro. Da der Restwert abgezogen wird, gehört das Fahrzeug natürlich weiterhin euch. In Wirklichkeit ist es der Versicherung nach Auszahlung der Versicherungssumme völlig egal, was ihr mit dem alten Auto macht. Auch ob und was ihr für ein neues Auto kauft, bleibt völlig euch überlassen.

WedgeAntilles
2005-03-14, 14:53:42
Beispiel: Das Auto ist laut Sachverständigem noch 2000 Euro wert. Die Reparatur würde 3000 Euro kosten. Das unreparierte Auto ist noch 500 Euro wert. Ein gleiches Auto (Alter, Motor, Ausstattung usw.) kostet beim Händler (wobei hier im Zweifelsfall die Schwackeliste herangezogen wird) 2800 Euro. Dann erhältst du von der Versicherung 2300 Euro.

Du widersprichst dir - entweder kostet ein gleiches Auto 2800, dann ist es 2800 Wert - oder es ist halt 2000 Wert.


Bei nem alten Auto ist es immer scheiße wenn du nen wirtschaftlichen Totalschaden hast.

Du bekommst das was der Wagen wert war.
Beispiel: Wagen war vor dem Unfall 2000 wert, nach dem Unfall noch 500, Reperatur 4000.
Also bekommst du von der Versicherung 1500, bzw. 2000 und sie nimmt den Wagen mit.

Nur: Für jetzt haste zwar 2000 aber kein Auto mehr - entweder suchste dir ne alte Karre die nicht mehr als 2000 kostet, oder aber du darfst halt 5000 oder noch mehr ausgeben.
Dumm gelaufen.

Umali
2005-03-14, 14:57:23
Du widersprichst dir - entweder kostet ein gleiches Auto 2800, dann ist es 2800 Wert - oder es ist halt 2000 Wert.Nein. Der Sachverständige schätzt für die Versicherung den Restwert des Wagens. Der Wiederbeschaffungswert kann davon abweichen und muss nach geltender Rechtsprechung sogar an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. So kann es durchaus passieren, dass für den selben Fall in Hamburg 3000 Euro und in Dresden nur 1500 Euro gezahlt werden.

WedgeAntilles
2005-03-14, 15:08:41
Nein. Der Sachverständige schätzt für die Versicherung den Restwert des Wagens. Der Wiederbeschaffungswert kann davon abweichen und muss nach geltender Rechtsprechung sogar an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. So kann es durchaus passieren, dass für den selben Fall in Hamburg 3000 Euro und in Dresden nur 1500 Euro gezahlt werden.


Ah, hab dich falsch verstanden, mein Fehler - hab das Wort Restwert irgendwie nur als Wert gelesen^^

Simius
2005-03-14, 15:19:13
Aha, dann wird wohl der Fall eintreten wie ihr ihn beschrieben habt.

Wenn ichs richtig verstanden hab: Das Auto bleibt also in unserem Besitz?

Und eine andere Möglichkeit wird uns gar nicht angeboten werden?


Hm - auch wenns wohl gegen meinen Willen gehen würde - wird das Auto dann repariert werden. Wenn es sich mit der Summe ausgeht... Wie gesagt, mir würde es zu Gute kommen, wenn wir den Wagen endlich verkauften...