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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Headset eingetrudelt - warum?


Zombile
2005-03-14, 18:45:00
Hallöchen!

Hab soeben ein Headset, dass an mich adressiert war, bekommen - jedoch hatte ich nrigendwo eins bestellt, ich kannte das btreffende Modell nicht mal! Und zwar ein Speed-Link Medusa Surround dass nach meinen Recherchen (http://http://www.geizhals.at/deutschland/a104523.html) immerhin 60 € wert ist! :D
Ob ich bei 'nem Gewinnspiel mitgemacht hab weiß ich net, hab jedenfalls keine Benachrichtigung per e-mail oder sonstwie bekommen!
Na ja, hoffe mal, dass nicht doch noch ne Rechnung auftaucht aber wüsste nicht wieso. ;)


Gruß,


Zombile


P.S.: Falls Interesse an dem Teil besteht, meldet Euch bei mir, ich hab mir nämlich erst vor kurzem eine Headset gekauft!

Tomi
2005-03-14, 18:57:59
Es muss doch ein Absender drauf stehen ? Die Ware bleibt bis zur Bezahlung Eigentum des Absenders ! Die kannste nicht einfach weiterverkaufen. Nach Schuldrecht sind 30 Jahre Verjährung angesagt. Also wenn Du das weiterverkaufst und sich der Händler meldet (wenn es einer war), musste das wieder rausrücken oder Schadenersatz leisten.

Silent3sniper
2005-03-14, 19:00:37
Wenn du es behalten kannst / darfst / sich keiner meldet X-D

wieviel würdest du dafür haben wollen?

Freakazoid
2005-03-14, 19:03:13
Es muss doch ein Absender drauf stehen ? Die Ware bleibt bis zur Bezahlung Eigentum des Absenders ! Die kannste nicht einfach weiterverkaufen. Nach Schuldrecht sind 30 Jahre Verjährung angesagt. Also wenn Du das weiterverkaufst und sich der Händler meldet (wenn es einer war), musste das wieder rausrücken oder Schadenersatz leisten.

Jo, aber wenn keine Bestellung erfolgt ist, ist auch kein Kaufvertrag entstanden.

wuschel12
2005-03-14, 19:04:37
Melde mal Interesse an :)

Vega2002
2005-03-14, 19:08:17
Die kannste nicht einfach weiterverkaufen. Nach Schuldrecht sind 30 Jahre Verjährung angesagt. Also wenn Du das weiterverkaufst und sich der Händler meldet (wenn es einer war), musste das wieder rausrücken oder Schadenersatz leisten.

Stimmt so nicht ganz.

Du musst es 2 Jahre lang aufbewahren, wenn sich nach bzw. in dieser Zeit keiner gemeldet hat, dann gehoert es dir :)
Du darfst es natürlich nicht in dieser Zeit benutzen, denn sonst hast du stillschweigend deine Einwilligung gemacht und somit das Produkt gekauft.
Was du machen kannst, ist, das du es einfach jemanden verkaufst und das Geld erstmal aufbewahrst. Dieses kannst du ja ausgeben und zur Not auch wieder bezahlen. Dazu musst du natürlich eine Rechnung als "Privat Mann" schreiben. Von dem Erlös kannst du dir 8-15% Geld einstecken (hier gibs Grauzonen!) hängt vom Aufwand ab welchen du mit dem Produkt hast.

MfG
Vega

Zombile
2005-03-14, 19:34:09
Also der Absender steht natürlich auf dem Karton, ist halt die Firma.
Entgegengenommen hat es meine Mutter, als ich in der Schule war, anscheinend war es ein extra Lieferdienst, nicht die Post.
Und ich bin mir wirklich absolut sicher, nirgends etrwas bestellt zu haben, da ich

1. mir erst vor ein paar Wochen oder Monaten ein neues headset gekauft hatte
und 2. von diesem Headset bisher noch nix gehört hatte.

Außerdem kann es gut aus einem Gewinnspiel sein, weil ich recht häufig irgendwo in den Tiefen des Inets an solchen teilnehme.

Zombile
2005-03-14, 19:35:58
Ach ja, an alle Interessenten:

Bitte habt noch etwas Geduld, ich möchte es erstmal versuchen im Freundeskreis zu verscherbeln, weil das einfacher/praktischer ist.


Ansonten halte ich Euch auf dem Laufenden! ;)


Gruß,

Zombile

InsaneDruid
2005-03-14, 19:41:58
http://www.ratgeber-recht24.de/Verbraucherrecht_Teil_1/Lieferung_unbestellter_Waren.html?lieferung_unbestellter_waren

So wie ich das lese, wenn da keine offensichtlich falsche Adresse draufsteht brauchst du garnix machen, keine 2 Jahre warten, keine 30 Jahre.. nix.

Vega2002
2005-03-14, 19:44:20
http://www.ratgeber-recht24.de/Verbraucherrecht_Teil_1/Lieferung_unbestellter_Waren.html?lieferung_unbestellter_waren

So wie ich das lese, wenn da keine offensichtlich falsche Adresse draufsteht brauchst du garnix machen, keine 2 Jahre warten, keine 30 Jahre.. nix.

dann haette seine mutter aber erst garnicht das paket annehmen dürfen :) hat sie aber erstmal

InsaneDruid
2005-03-14, 20:04:05
Nope, Paket annehmen (Inhalt unbekannt) ist NICHT einem Vertrag zustimmen.

Zombile
2005-03-14, 20:11:24
hm, also aus dem was da in der Mitte in dem Link von InsaneDruid lese ich heraus, dass ich sogar das Paket zurückschicken könnte, und dann das entsprechende Geld bekäme :eek:
Interessanterweise steht auf dem Absender nur etwas von dem Hersteller des Headsets drauf, also wuasi eine direktlieferung des Herstellers...

darph
2005-03-14, 20:44:23
Nope, Paket annehmen (Inhalt unbekannt) ist NICHT einem Vertrag zustimmen.
Rrrrüchtüg. Man kann einem Vertrag nicht zustimmen, wenn man nicht weiß worum es geht. Weshalb hierzulande auch die meisten EULAs keine rechtskräftigen Verträge sind, nur mal so am Rande.


Also wenn du es nicht brauchst, darphst du es gerne an mich abtrayten. Ich bin nämlich liep. :)

Tomi
2005-03-15, 10:40:36
http://www.ratgeber-recht24.de/Verbraucherrecht_Teil_1/Lieferung_unbestellter_Waren.html?lieferung_unbestellter_waren

So wie ich das lese, wenn da keine offensichtlich falsche Adresse draufsteht brauchst du garnix machen, keine 2 Jahre warten, keine 30 Jahre.. nix.

Oh doch..wenn der Empfänger erkennen konnte, dass die Lieferung nicht für ihn bestimmt war oder der Versender irrtümlich von einer Bestellung ausgegangen ist. Und das hat der Empfänger hier erkannt...er weiß, dass er nix bestellt hat. Also ist ihm bewußt, dass das was er da hat, er eigentlich nicht haben dürfte, denn bestellt hat er es nicht. Der Versender hat somit ein Herausgaberecht bzw. Schadenersatzansprüche. Ich vermute mal, es handelt sich hier um eine Art Garantietausch oder ähnliches, wenn die Ware direkt vom Hersteller kommt. Wie auch immer haben die wohl was vermasselt. Das die sich melden, ist eher unwahrscheinlich, trotzdem könnte es passieren und dann heißt es "her mit der Ware" oder Schadenersatz.

atlantic
2005-03-15, 10:56:16
Wenn du es behalten kannst / darfst / sich keiner meldet X-D

wieviel würdest du dafür haben wollen?

ey! :mad:

InsaneDruid
2005-03-15, 13:40:07
Oh doch..wenn der Empfänger erkennen konnte, dass die Lieferung nicht für ihn bestimmt war oder der Versender irrtümlich von einer Bestellung ausgegangen ist. Und das hat der Empfänger hier erkannt...er weiß, dass er nix bestellt hat. Also ist ihm bewußt, dass das was er da hat, er eigentlich nicht haben dürfte, denn bestellt hat er es nicht. Der Versender hat somit ein Herausgaberecht bzw. Schadenersatzansprüche. Ich vermute mal, es handelt sich hier um eine Art Garantietausch oder ähnliches, wenn die Ware direkt vom Hersteller kommt. Wie auch immer haben die wohl was vermasselt. Das die sich melden, ist eher unwahrscheinlich, trotzdem könnte es passieren und dann heißt es "her mit der Ware" oder Schadenersatz.

Hmm.. denk ich nicht. Kommt drauf an was genau auf dem Paket steht, bzw in einem entsprechenden Begleitschreiben. Wenn da nur seine Adresse draufsteht und ein Headset drin ist dürfte das nicht greifen. (Sonst könnte ALLES "erkennbar irrig" sein, so nach dem Motto: niemand wird irgendwann mal irgendjemanden freiweillig was geben").

Erkennbar irrig: falsche Adresse. ganz klar.