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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : arbeitslosengeld (2?) / hilfe?


MaiKi
2005-03-15, 00:05:20
Hallo,
hab ma ne wichtige frage fuer ne freundin und zwar folgendes

sie hat ne ausbildung gemacht und war dann fuer einige monate arbeitslos und hat am ende dann arbeitslosenhilfe bekommen...

dann ist sie wieder auf die schule und ist nun bald aber fertig - wird aber wieder ca 3 monate arbeitslos sein bis sie weitermachen kann :(

kann mir einer ungefähr sagen was sie dann bekommt? kriegt sie dann arbeitslosenhilfe in der höhe wie vorher? oder steigt sie bei arbeitslosengeld wieder ein was ja etwas höher ist...?

gibts da unterschiede wegen hartz4?

wäre dankbar um eine antwort

maximAL
2005-03-15, 00:19:07
keine ahnung, aber da (http://www.arbeitslosen-hilfe-forum-deutschland.org/index.php) wird dir sicherlich geholfen...

Gästle
2005-03-15, 12:58:53
Hallo,
kriegt sie dann arbeitslosenhilfe in der höhe wie vorher? oder steigt sie bei arbeitslosengeld wieder ein was ja etwas höher ist...?
alg2... für "normales" alg muss sie mind 1 jahr am stück gearbeitet haben...

MaiKi
2005-03-15, 22:48:20
also, sie hat ja ne ausbildung gemacht, also 3,5 jahre gearbeitet...

also muesste sie doch arbeitslosengeld bekommen, war dann aber solange arbeitslos das es nur noch arbeitslosenhilfe gab und ist dann in die schule

ca 1 jahr, kriegt sie nun wieder arbeitslosengeld? also ich meine das so... "läd" sich das auf oder bleibt sie so lange sie net wieder gearbeitet hat auf arbeitslosenhilfe???

ps. bei der seite blick ich net soo ganz durch is mir irgendwie zu kompliziert das ich das finde was ich such, weiss auch net nach was ich da suchen soll zu dem thema genau

Heimatsuchender
2005-03-16, 00:20:34
Wenn sie bereits Arbeitslosenhilfe bekommen hat, bekommt sie nach der Schule auch nur Arbeitslosenhilfe. Sie muss erst wieder ein Jahr (mindestens) arbeiten, um Arbeitslosengeld bekommen zu können.

tobife

PS: Das da oben muss nicht ganz richtig sein. Sie sollte auf jeden Fall sehen, dass sie zum Arbeitsamt kommt und sich für die Zeit nach der Schule Arbeitslos/Arbeitssuchend meldet, sonst kann es passieren, dass sie gar nichts bekommt. Es gibt Fristen, die man einhalten muss.

MaiKi
2005-03-16, 01:00:01
aha ok das wollte ich wissen :D danke

ja sie wird nächste woche zum arbeitsamt gehen und frühstens im mai oder juni glaube ich von der schule gehn sollte also glaube ich schon noch passen

Quantar
2005-03-16, 04:45:56
Der "Bedarf" liegt bei 445 Euro. Wenn man unter 27 und Ausbildungssuchend ist, bekommt man noch die 154 Euro Kindergeld.

greetz
Kelvin

Ga-st
2005-03-16, 05:49:22
hmm wie siehts bei weiterbildungen/fortbildungen aus? bin 22 und hab 2
gemacht (jeweils 10 monate) und suche immer noch ne ausbildung!

Bandit_SlySnake
2005-03-16, 06:53:48
hmm wie siehts bei weiterbildungen/fortbildungen aus? bin 22 und hab 2
gemacht (jeweils 10 monate) und suche immer noch ne ausbildung!

Warum eine Weiterbildung?

Du hast 2 Ausbildungen und möchtest noch eine Weiterbildung finanziert haben?


Erst musst Du dem Arbeitsamt vermitteln, das du absolut keine Chance hattest in den beiden Berufe zu arbeiten, erst dann wird es finanziert.

Oder hast Du zwei Weiterbildungen finanziert bekommen ohne eine Ausbildung vorher zu machen?

-Sly

Ga-st
2005-03-16, 07:09:56
richtig, das waren 2 solch maßnahmen! habe leider noch keine ausbildung :( wenn man die zusammenzählt
komme ich ja auf 20 monate, bekommen hab ich vom staat noch nie was ... denke mal das die mit absicht nur jeweils
10 monate lang waren?

MaiKi
2005-03-16, 12:16:15
Der "Bedarf" liegt bei 445 Euro. Wenn man unter 27 und Ausbildungssuchend ist, bekommt man noch die 154 Euro Kindergeld.

greetz
Kelvin

heißt das dann, das sie also minimum diese 445€ beantragen kann?! ne oder?

Quantar
2005-03-16, 12:59:17
Das ist das Minimum, auf welches jeder Anrecht hat. Da braucht man nix zu beantragen. Das bekommt man so oder so...