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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweite Ausbildung


Dunkeltier
2005-03-17, 10:29:32
Kann man eigentlich für eine zweite Ausbildung irgendwie Zuschüsse (oder Förderung) kriegen, so das man nicht unter Sozialhilfeniveau liegt? Was ja besonders lustig ist, wenn einen die Miete schon die Haare vom Kopf frißt. Und könnte man mit 23 Jahren dann noch einmal in die Berufsschule spazieren? Oder gibt es da irgendwelche Limits? Weiß wer mehr?

Philizhave
2005-03-17, 10:37:38
Ein bekannter von mir sagt, dass der Jungste in seiner Klasse 16Jahre alt ist und der älteste 25 :|

flatbrain
2005-03-17, 10:39:59
Ausbildungsbeihilfe, Kindergeld... hängt aber alles von den persönlichen Voraussetzungen ab.

cu flatbrain

Dunkeltier
2005-03-17, 10:43:13
Ausbildungsbeihilfe, Kindergeld... hängt aber alles von den persönlichen Voraussetzungen ab.

cu flatbrain


Dafür würde ich zuviel verdienen. Habe ich schon damals beantragt, wo ich eine 730 DM (!) Netto Ausbildungsvergütung und eine eigene Wohnung hatte. Ich hatte wirklich alles durchbeantragt. Alles abgelehnt... Und wer mich fragt wieso ich nicht einfach bei den Eltern wohnen geblieben wäre (bin) - ich bin ein Heimkind! Kindergeld kriegt man für die zweite Ausbildung auf keinen Fall mehr gezahlt. Maximal bis zum 27. Lebensjahr/ Ende der ersten Ausbildung.

flatbrain
2005-03-17, 10:48:25
Kindergeld kriegt man für die zweite Ausbildung auf keinen Fall mehr gezahlt. Maximal bis zum 27. Lebensjahr/ Ende der ersten Ausbildung.

Nö, ich habe während meiner 2. Ausbildung auch noch Kindergeld bekommen, wobei man maximal bis 27 Kindergeld bekommt.

cu flatbrain

Dunkeltier
2005-03-17, 11:00:07
Nö, ich habe während meiner 2. Ausbildung auch noch Kindergeld bekommen, wobei man maximal bis 27 Kindergeld bekommt.

cu flatbrain


Ja schön, das kassiert aber seit Jahren zu Unrecht (!) mein Vater. Ich hatte ihn auf Unterhalt verklagt, vor Gericht kams zum Vergleich. Habe dann etwa 800-900 Euro von ihm bekommen, abzüglich etwa 200-300 Euro Anwaltskosten der Gegenseite. Und abzüglich einer Gerichtskostenrechnung von 1.200 Euro... Tja, geil - oder nicht? Hätte ich mir auch sparen können. Und Prozesskostenhilfe hatte ich beantragt und auch bekommen, da ich dann aber 1-2 Jahre später die Ausbildung zu Ende hatte durfte ich wie schon erwähnt die Gerichtskosten zurückzahlen.

flatbrain
2005-03-17, 11:03:19
Ok, dass wusste ich nicht. Imo hat dein Vater kein Anrecht auf das Kindergeld, müsste mal suchen, gibt da einige Urteile zu. Auch wenn dir das vorerst nicht wirklich weiterhilft.

cu flatbrain

darph
2005-03-17, 12:00:58
Ja schön, das kassiert aber seit Jahren zu Unrecht (!) mein Vater.
Ich enttäusche dich ja nur ungern, aber das Kindergeld bekommen deine Eltern, als Beihilfe für deine Erziehung gedacht. Aber: Das Geld ist nicht zweckgebunden. Du hast keinen Anspruch auf das Kindergeld. Es gehört deinen Eltern. Dein Anspruch auf Unterstützung bleibt davon natürlich unberührt, aber ich glaube nicht, daß der auch bei einer zweiten Ausbildung gilt.

Quantar
2005-03-17, 12:06:38
Ich enttäusche dich ja nur ungern, aber das Kindergeld bekommen deine Eltern, als Beihilfe für deine Erziehung gedacht. Aber: Das Geld ist nicht zweckgebunden. Du hast keinen Anspruch auf das Kindergeld. Es gehört deinen Eltern. Dein Anspruch auf Unterstützung bleibt davon natürlich unberührt, aber ich glaube nicht, daß der auch bei einer zweiten Ausbildung gilt.

Unfug! Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern lebst und diese keinen regelmäßigen Unterhalt an dich zahlen, kannst du einen "Kindergeldabzweigungsantrag" stellen. Dann bekommst du das KG selber, und nicht deine Eltern.

flatbrain
2005-03-17, 12:09:21
Ich enttäusche dich ja nur ungern, aber das Kindergeld bekommen deine Eltern, als Beihilfe für deine Erziehung gedacht. Aber: Das Geld ist nicht zweckgebunden. Du hast keinen Anspruch auf das Kindergeld. Es gehört deinen Eltern. Dein Anspruch auf Unterstützung bleibt davon natürlich unberührt, aber ich glaube nicht, daß der auch bei einer zweiten Ausbildung gilt.

http://www.jusline.de/Zahlung_des_Kindergeldes_in_Sonderfällen_74_EStG.html
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2002/XX020575.HTM

No.3
2005-03-17, 12:09:35
Kann man eigentlich für eine zweite Ausbildung irgendwie Zuschüsse (oder Förderung) kriegen, so das man nicht unter Sozialhilfeniveau liegt? Was ja besonders lustig ist, wenn einen die Miete schon die Haare vom Kopf frißt. Und könnte man mit 23 Jahren dann noch einmal in die Berufsschule spazieren? Oder gibt es da irgendwelche Limits? Weiß wer mehr?

wenn Du schon eine bestimmt Schule im Auge hast, frag' bei denen nach, die sollten so was wissen.


Ja schön, das kassiert aber seit Jahren zu Unrecht (!) mein Vater. Ich hatte ihn auf Unterhalt verklagt, vor Gericht kams zum Vergleich. Habe dann etwa 800-900 Euro von ihm bekommen, abzüglich etwa 200-300 Euro Anwaltskosten der Gegenseite. Und abzüglich einer Gerichtskostenrechnung von 1.200 Euro... Tja, geil - oder nicht? Hätte ich mir auch sparen können. Und Prozesskostenhilfe hatte ich beantragt und auch bekommen, da ich dann aber 1-2 Jahre später die Ausbildung zu Ende hatte durfte ich wie schon erwähnt die Gerichtskosten zurückzahlen.

gulp - das ist ja Superscheisse gelaufen :(


bin mit dem Kindergeld nicht auf dem Laufenden. Es wird IMHO an die Eltern gezahlt (es ist aber möglich, dass dieses an das Kind bezahlt wird), aber für sich dürfen sie es nicht behalten.

Rainer

weissichned
2005-03-17, 12:25:47
Was hast du denn als erstes gelernt???

Guest
2005-03-17, 12:29:15
In meiner Klasse (Informatik- und IT-Systemkaufleute) ist der jüngste gerade 18 geworden und der Älteste 29. :freak:

Das gute A
2005-03-17, 12:36:00
Altersgrenze? Gibbet nicht wirklich.

Bin 28 und bin mit Leuten in der Klasse, die zwischen 16, 20, 26 und eben halt bis 28 Jahre alt/jung sind.

Kein Problem :)

Gruß

Dunkeltier
2005-03-17, 12:38:06
Was hast du denn als erstes gelernt???


Automobilmechaniker. Gelernt ist relativ. War zwar der beste, aber raffen tu ich es trotzdem nicht. Stell mir eine Karre hin, und ich krieg sie nicht repariert. Tja, das ist das deutsche Bildungssystem. Man kriegt alles theoretisch bis zum geht nicht mehr eingebläut, kanns auch...aber in der Praxis da versagt man. So Sachen kann ich mir in die Haare schmieren, wie so vieles in Doitschland.

Dunkeltier
2005-03-17, 12:40:37
Eventuell aber wäre vielleicht eine kaufmännische Ausbildung besser. Wobei mein "Traumberuf" eher Zweiradmechaniker wäre... Naja, Traum und Realität sind wie immer zwei paar Schuhe. :frown:

sdhdghsgh
2005-03-17, 13:41:49
http://www.jusline.de/Zahlung_des_Kindergeldes_in_Sonderfällen_74_EStG.html
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2002/XX020575.HTMLeider ist da bei beiden Links jedes zweite Wort kann!

Warum erhält dein Vater Kindergeld für dich nach der Ausbildung? Du bist doch schon älter als 18.

jtkirk67
2005-03-17, 17:41:06
Altersgrenze? Gibbet nicht wirklich.

Bin 28 und bin mit Leuten in der Klasse, die zwischen 16, 20, 26 und eben halt bis 28 Jahre alt/jung sind.

Kein Problem :)

Gruß

Sorry, wenn ich frage, aber was für eine Ausbildung machst Du? ich dachte eigentlich, daß man mit dem Alter keinen Ausbildungsplatz mehr bekommt. Das ist jetzt nicht böse gemeint(finde ich sogar gut von dir:), aber hat dein Ausbildungsbetrieb nicht dumm geguckt, als Du Dich beworben hast?

sportfleck
2005-03-17, 19:21:18
nenn das ganze (zweite ausbildung) einfach umschulung,dann sparst du dir ein lehrjahr(das erste) und soweit ich weiss gibbet dafür auch etwas mehr geld als bei der ersten ausbildung, aber ich bin was das thema angeht nicht aufm neusten stand,frag doch mal beim arbeitsamt oder bei der innung....