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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was tun bei Überschwemmung als Mieter


Backet
2005-03-17, 14:37:14
Mahlzeit. Folgende Situation.

Wir kommen nach 2 Tagen Abwesenheit nach Hause in unsere Mietwohnung. Die ganze Bude stinkt , und dann stellen wir fest, das das komplette Klo mit Scheisse überflutet ist. Wir rufen sofort den Vermieter an, der dann auch einen Spülwagen bestellt um die ganze Leitung frei zu schiessen.
Trotzdem ist das Klo immer noch mit Scheisse verdreckt. Wer muss jetzt das WC reinigen ? Ich oder der Vermieter?

Danke schonmal..

mfg Backet

weissichned
2005-03-17, 14:52:38
rufe einen reinigungsdienst, alleine schon wegen krankheiten da haste schneller was am hald als dir lieb ist.
das muss dann die versicherung des vermieters bezahlen wenn du unschuldig bist.

Backet
2005-03-17, 15:26:01
Ja, aber bin ich da auch auf der sicheren Seite rein rechtlich gesehen? Weil mein Vermieter schon erklärt hat das er eine Reinigungsfirma nicht bezahlt.

Schiller
2005-03-17, 15:27:39
Wende dich doch an den Mieterverband in deiner Nähe. ;)

weissichned
2005-03-17, 16:29:56
Wende dich doch an den Mieterverband in deiner Nähe. ;)

ochje das würde doch viel zu lange dauern.

weissichned
2005-03-17, 16:31:46
Ja, aber bin ich da auch auf der sicheren Seite rein rechtlich gesehen? Weil mein Vermieter schon erklärt hat das er eine Reinigungsfirma nicht bezahlt.

ja wenn es nicht durch deinen fehler passiert ist, z.b. durch kondome :biggrin:.
dann muss der vermierter es bezahlen, an deiner stelle würde ich die reinigungsfirma einfach mal rufen, reinigen lassen und dem vermieter dann die rechnung geben.

Mieter
2005-03-17, 16:45:11
Der Mieter ist nur dann verpflichtet, die Kosten der Beseitigung einer Rohrverstopfung zu tragen, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat. Nachweisen muss das der Vermieter.
Der gleiche Grundsatz gilt nach der Entscheidung des Amtsgerichts Siegburg bei einer Rohrverstopfung. Auch hier muss der Vermieter die Reparatur bzw. Reinigung veranlassen und zahlen. Unzulässig ist es, diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieterhaushalte des Hauses zu verteilen. Nach Darstellung des Mieterbundes könnte der Vermieter allenfalls den Verursacher der Rohrverstopfung in Regress nehmen.

Quelle: Deutscher Mieterbund

weissichned
2005-03-17, 19:28:52
wenn er es nicht bezahlt einfach mal mit einmaliger mietminderung drohen das hilft dann meistens.