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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay - verwarnung?


phill
2005-03-22, 09:43:00
hallo,

was passiert wenn man einen artikel den man ersteigert hat doch nicht mehr haben möchte z.b. weil der versand total lange braucht obwohl im auktionstext sofortlieferung steht? würd mein konto sofort geschlossen? hatte bis jetzt noch keine verwarnung wegen nicht bezahlte artikel!

phill

hubi131
2005-03-22, 10:13:38
hallo,

was passiert wenn man einen artikel den man ersteigert hat doch nicht mehr haben möchte z.b. weil der versand total lange braucht obwohl im auktionstext sofortlieferung steht? würd mein konto sofort geschlossen? hatte bis jetzt noch keine verwarnung wegen nicht bezahlte artikel!

phill

bekommst ne abmahnung........das wars
wenn du natürlich schon geld überwiesen hast wirst du´s nicht wieder bekommen
ersteigerst du aber was und bezahlst nicht......abmahnung

Bond2k
2005-03-22, 10:17:10
Auf jeden Fall solltest du dich mit dem Verkäufer in Verbindung setzten und nicht einfach warten bis du Ärger bekommst.

Falls ihr euch einigt, wird der Vertrag nichtig. Falls nicht, ich glaube durch dein Gebot ist ein rechtsgültiger Vertrag entstanden und falls es dem Verkäufer wirklich wert ist, kann er dich verklagen. Bin mir jedoch nicht sicher...

Vielleicht kannst du auch aus dem Vertrag zurücktreten, da der Verkäufer seine Pflicht nicht erfüllt hat - sofort Lieferung. Da du dich aber nicht erkundigt hast, sondern "nur" auf die Beschreibung geachtet hast, weiss ich nicht, ob das funktioniert.

Demokrit
2005-03-22, 10:45:51
Was ist es denn? Notfalls könntest Du das Ding doch einfach wieder verkaufen und Dir zwischenzeitlich anderweitig Ersatz verschaffen.

DrJekyll
2005-03-22, 10:57:57
Na ja, meinst Du nicht, dass Du den Artikel abnehmen solltest? Du hast ersteigert und somit ist der Kaufvertrag zustande gekommen - da lässt sich nicht dran rütteln. Wenn es sich aber um einengewerblichen Verkäufer handelt, muss er Dir ein Widerrufsrecht von 14 Tagen einräumen. Guck mal bei der Artikelbeschreibung, was dort steht. In diesem Fall einfach eine Mail, am besten aber einen Brief per Einschreiben an den Verkäufer schicken, dass Du von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst.

Falls es sich um einen Privatverkauf gehandelt hat, ist es aus meiner Sicht nur anständig die Ware abzunehmen. Alles andere ist echt ne Sauerei. Ich z.B. scheue auch den Anwaltsbrief nicht, wenn einer sich nach dem Bieten quer stellt. Die Rechtslage ist jedenfalls eindeutig, der Kaufvertrag ist wirksam.

Überlegs Dir nochmal und denke auch mal drüber nach, dass man sich als Verkäufer auch auf dei Ehrlichkeit der Käufer verlassen können muss. Ansonsten hätte sowas wie ebay echt keinen Sinn.

KinGGoliAth
2005-03-22, 11:10:06
hallo,

was passiert wenn man einen artikel den man ersteigert hat doch nicht mehr haben möchte z.b. weil der versand total lange braucht obwohl im auktionstext sofortlieferung steht? würd mein konto sofort geschlossen? hatte bis jetzt noch keine verwarnung wegen nicht bezahlte artikel!

phill

so einen spasskopf hatte ich auch vor kurzem bei ebay.
gab für den deppen eine neg. bewertung und eine verwarnung von ebay. ausserdem hat der dreckssack mir auch noch eine rachebewertung getippt. wer von uns beiden war denn der spassbieter?

sowas ist ärgerlich.

ist es denn wirklich so schwer die artikelbeschreibung zu lesen, den kontostand zu checken und dann nachzudenken bevor man mitbietet?

echt junge...ein unding sowas.

phill
2005-03-22, 11:17:47
naja, nur das in der beschreibung sofortlieferung steht und auf nachfrage kommt dann 2-3 wochen lieferzeit! desweiteren umgeht dieser verkäufer den zoll, handelt sich um ne psp aus japan. kann auch nicht ganz legal sein, oder? mach ich mich evtl. nocht mit strafbar?

phill

KinGGoliAth
2005-03-22, 11:29:51
naja, nur das in der beschreibung sofortlieferung steht und auf nachfrage kommt dann 2-3 wochen lieferzeit! desweiteren umgeht dieser verkäufer den zoll, handelt sich um ne psp aus japan. kann auch nicht ganz legal sein, oder? mach ich mich evtl. nocht mit strafbar?

phill

joah also in dem fall würde ich auch abspringen. muss ich ja zugeben.

in der beschreibung sofortlieferung angeben und in echt sind es dann 2-3 wochen. darauf hätte ich auch kein bock.

das sollte als begründung für den kaufrücktritt reichen. und wenn der verkäufer aufmuckt und geld sehen will wendest du dich an ebay.

DrJekyll
2005-03-22, 11:50:16
naja, nur das in der beschreibung sofortlieferung steht und auf nachfrage kommt dann 2-3 wochen lieferzeit! desweiteren umgeht dieser verkäufer den zoll, handelt sich um ne psp aus japan. kann auch nicht ganz legal sein, oder? mach ich mich evtl. nocht mit strafbar?

phill
Ja, dann kann ich Deine Vorbehalte auch gut verstehen. Eigentlich würde es sich anbieten, eine kurze Mail zu schreiben, dass Du vom Kauf zurücktrittst, weil die Ware nicht der Artikelbschreibung entsprochen hat.

Allerdings riskierst Du eine schlechte Bewertung, was auch ärgerlich ist. Deswegen würde ich an Deiner Stelle gar keine Bewertung abgeben. Meistens gibt der andere dann auch keine Bewertung ab, damit er sich auch nichts negatives einfängt.

phill
2005-03-22, 11:51:53
siehste! ich bin auch kein spassbieter oder so, hab bis jetzt immer alles bezahlt. im auktionstext steht auch nix von privat, ist wohl ein händler aus japan.

phill

phill
2005-03-22, 12:45:11
wo kann man eigentlich solche verkäufer melden? das ist doch steuerhinterziehung oder (die sache mitm zoll)? er will mich jetzt verwarnen lassen, obwohl ich geschrieben habe das ich zurücktreten möchte! wie gesagt, im auktionstext steht nix von privat. in seiner email steht auch die händler anschrift (sieht zumindest so aus).

phill

KinGGoliAth
2005-03-22, 16:23:03
wenn er dir ne verwarnung androht dann konter damit, dass du seine auktionen, falsche artikelbeschreibung und nicht ganz legale einfuhrpolitik an ebay meldest.

so geht das jas nun nicht hier...

zum thema rachebewertung.
wie ich schon am eigenen leibe erfahren habe wird dann der schlecht bewertete unter umständen auch eine schlechte bewertung schreiben um den anderen zu diskreditieren obwohl sich dieser im recht befindet und die negative rückbewertung nicht gerechtfertig ist. rachebewertung halt.

das kann man aber schnell mit einem ergänzungskommentar / antwort entlarven, so dass man mit seinen zukünftigen kunden / verkäufern im reinen ist.

ebay basiert ja schließlich zu einem recht großen teil darauf, dass man sich gegenseitig bewertet und schwarze schaafe entdeckt und den anderen meldet.

PSP_Gast
2005-03-22, 16:48:49
Also ich würde ja jetzt nicht schon von vorneherein die Pferde scheu machen. Ich weiß ja nicht wo Du gekauft hast, aber sollte es zufällig "pentopia_dd " gewesen sein, so kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass es 23 Tage gedauert hat. Also nix mit schneller Lieferung und so. Klaro hat mich das auch geärgert, aber die Ware ist einwandfrei. Antworten tut er ja auch nicht immer gleich. Von daher schon etwas nervig. Aber Ende gut, alles gut. Das einzige was man also dem Verkäufer anlasten kann, sind die Angaben zur Lieferzeit. Die Ware selbst ist Top. Ich hatte ja auch schon bezahlt. Von daher blieb einem fast nix anderes übrig als zu warten. Und in einem Forum zu Fragen bringt zumeist hunderte von Meinungen die am Ende alles nur noch komplizierter machen, bei all den Ratschlägen dazu. Es sei denn Du weißt sowieso schon was Du willst und suchst Meinungen, die Deine eigene bei der Hand nehmen, sie tätscheln und pflegen, damit Du die Kraft hast sie durchzusetzen.

mfg

=]NuEVO[=
2005-03-22, 17:55:35
Also wenn im Auktionstext "sofort" stand ist er gesetzlich verpflichtet die Ware am Tag des Zahlungseinganges zu versenden.

Aber wenn dort "unverzüglich" stand, kann er sich bis zu 14 Tage Zeit lassen :wink:

phill
2005-03-22, 18:43:50
@psp_gast

nein, der wars nicht! ich finds halt dumm 3 wochen zu warten obwohl sofort da stand. auf die frage ob er per ems versendet schrieb er nicht nötig? lol klar nötig, hab mir dann bei ebay ne andere gekauft -> aus deutschland. jetzt auf einmal schreibt er das ems doch möglich ist .. tz. naja, ich lasse mich gerne verwarnen. das wäre meine erste als nichtzahler. dafür lasse ich dann sein konto dicht machen und melde es dem zoll ;) kann nich legal sein -> hinterziehung der einfuhrabgaben!

phill

Gast
2005-03-22, 21:46:29
Wenn dein Verkäufer mit einer Meldung an ebay droht, dann erzähl dem Typ mal daß die ebay Richtlinien den Verkauf von Waren, die der Verkäufer noch gar nicht besitzt, verbietet. Es gibt zwar Ausnahmen, die ziehen hier aber nicht.

http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html

Der Verkäufer *muß* sich zum Ablauf des Verkaufszeitraums im Besitz der Playstation befinden und in der Lage sein die gleich verschicken zu können, völlig egal ob da was von Sofortlieferung steht oder nicht. Nur geprüfte Mitglieder dürfen bei ganz bestimmen Waren eine Ausnahme machen, wenn sie ihre Verkäufe entsprechend kennzeichnen.