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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Ausgangssperre" für unter 18 jährige


Sergej
2005-03-27, 12:17:51
Hi, ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Regelung, dass Jugendliche unter 18 Jahren nach 0 Uhr nicht mehr in öffentlichen Einrichtungen o.ä. zugegen sein dürfen.

Zuerst: Wie sieht diese Regelung genau aus? Mein Eingangssatz ist sicher nicht ganz richtig, oder?

Zweitens: In unserem Kino kontrollieren sie bei den Spätvorstellungen, ob die betreffende Person über 18 Jahre alt ist, da die Filme bis nach 0 Uhr laufen, unabhängig von der Altersfreigabe der Filme. Ich (18) würde mit einer Freundin (17) gerne diese Spätvorstellung besuchen: Kann ihre Mutter da irgend ein Schriftstück anfertigen, in dem sie ihr erlaubt, in meiner Begleitung auch länger weg zu bleiben?

MfG
Sergej

Panasonic
2005-03-27, 12:25:18
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/broschuere-jugenschutz,property=pdf.pdf

Sieht schlecht aus. Ich kann mir nicht vorstellen, das Du als Personensorgeberechtigt eingestuft werden kannst, evtl. irre ich mich da aber auch. Das Problem ist aber etwas anders gelagert: Stichwort Hausrecht.

CJR
2005-03-27, 13:18:20
Auf Seite 9 ist erklärt, wer als Personensorgeberechtigt eingestuft wird.
Soweit ich das verstanden habe, ist das bei jeder volljährigen Person möglich.
Und da steht noch, dass es bei Tanzveranstaltungen und Kino (sogar extra als Beispiel aufgeführt) ausreicht, wenn die begleitende Person erwachsen ist (also älter als 18) und ihre Beauftragung glaubhaft ist (also mit nem Zettel von der Ma deiner Freundin sollte das glaubhaft genug sein).
Hoffe ich interpretiere dieses Gesetzgedöns richtig...

Panasonic
2005-03-27, 13:22:12
Auf Seite 9 ist erklärt, wer als Personensorgeberechtigt eingestuft wird.
Soweit ich das verstanden habe, ist das bei jeder volljährigen Person möglich.
Und da steht noch, dass es bei Tanzveranstaltungen und Kino (sogar extra als Beispiel aufgeführt) ausreicht, wenn die begleitende Person erwachsen ist (also älter als 18) und ihre Beauftragung glaubhaft ist (also mit nem Zettel von der Ma deiner Freundin sollte das glaubhaft genug sein).
Hoffe ich interpretiere dieses Gesetzgedöns richtig...

Tatsache :)

Sergej
2005-03-27, 13:26:47
Auf Seite 9 ist erklärt, wer als Personensorgeberechtigt eingestuft wird.
Soweit ich das verstanden habe, ist das bei jeder volljährigen Person möglich.
Und da steht noch, dass es bei Tanzveranstaltungen und Kino (sogar extra als Beispiel aufgeführt) ausreicht, wenn die begleitende Person erwachsen ist (also älter als 18) und ihre Beauftragung glaubhaft ist (also mit nem Zettel von der Ma deiner Freundin sollte das glaubhaft genug sein).
Hoffe ich interpretiere dieses Gesetzgedöns richtig...
Stimmt, so würde ich das auch sehen. Danke Pana und CJR.

Stormtrooper
2005-03-27, 15:08:08
Auf Seite 9 ist erklärt, wer als Personensorgeberechtigt eingestuft wird.
Soweit ich das verstanden habe, ist das bei jeder volljährigen Person möglich.
Und da steht noch, dass es bei Tanzveranstaltungen und Kino (sogar extra als Beispiel aufgeführt) ausreicht, wenn die begleitende Person erwachsen ist (also älter als 18) und ihre Beauftragung glaubhaft ist (also mit nem Zettel von der Ma deiner Freundin sollte das glaubhaft genug sein).
Hoffe ich interpretiere dieses Gesetzgedöns richtig...


Du magst das Gesetz zwar richtig interpretieren ...
aber deine Begriffsdefinition liegt hier falsch ...
Völljährig ist man zwar mit dem vollendeten 18 Lebensjahr, Erwachsen hingegen erst ab dem VOLLENDTEN 21. Lebensjahr, da hier von Erwachsenen gesprochen wird reicht es nicht aus 18 zu sein, somit ist der Threadersteller für diese Lücke schlicht weg zu jung.

oink
2005-03-27, 15:20:20
ich hab auch schon öfters ein Schriftstück mit unterschrift meiner Eltern gebraucht um irgendwo mit meinem Bruder reinzukommen, der dann die Aufsichtspflicht für mich übernimmt. Hat bis jetzt immer geklappt und wenn man mal danach fragt, verlangen die eben auch immer diese Unterschrift ...

Nedo
2005-03-27, 15:22:38
Na dann viel Spaß im Kino :)

Nedo
2005-03-27, 15:24:00
Du magst das Gesetz zwar richtig interpretieren ...
aber deine Begriffsdefinition liegt hier falsch ...
Völljährig ist man zwar mit dem vollendeten 18 Lebensjahr, Erwachsen hingegen erst ab dem VOLLENDTEN 21. Lebensjahr, da hier von Erwachsenen gesprochen wird reicht es nicht aus 18 zu sein, somit ist der Threadersteller für diese Lücke schlicht weg zu jung.
Stimmt schon, aber welcher Kinoaufseher weiß das so genau? ;)
Volljährig, Erwachsen blaaa ^^

Wolf2k
2005-03-27, 15:34:19
Ein Schriftstük langt im Normal fall nicht aus, es muss ihre Mutter dabei sein, wenn ihr ins Kino wollt. ~~

Leider Tatsache, habe wir gerade beim Jugendleiterschein gelernt.
Erwachsen ist man auch mit 18, nur das Strafrecht greift noch bis 21, da du bis 21 noch mit dem Jugendstrafrecht bestraft werden kannst.

Sergej
2005-03-28, 16:12:41
Ein Schriftstük langt im Normal fall nicht aus, es muss ihre Mutter dabei sein, wenn ihr ins Kino wollt. ~~
Gute Idee, die kann sich ja auch gleich zwischen uns setzen :D

Wir probieren's einfach mal. Wenn jemand meckert, halten wir ihm einfach die Unterschrift der Mutter, meinen Perso und im Notfall die Seite 9 der Broschüre unter die Nase und dann läuft das schon ;)



Da dieser Thread schonmal existiert, will ich nicht unbedingt einen neuen erstellen, da meine Frage im weitesten Sinne was mit Kino zu tun hat ...

Wir gucken uns das Double Feature von The Ring an, also Teil 1 & 2. Hab Teil 1 leider noch nicht gesehen, aber ich habe gelesen, dass der "Horror" eher subtil erzeugt wird und nicht durch Metzel- und Gewaltszenen. Folglich ist das Double Feature auch ab 16 und nicht ab 18.

Jetzt die eigentliche Frage: Wenn ich eine Film poriduziere, bei dem sich jeder in die Hose macht vor Angst, aber dabei komplett ohne Gewalt oder ähnliches auskomme - ist der dann ohne Altersbeschränkung?

elektrischer Ziegenbock
2005-03-28, 19:02:15
Jetzt die eigentliche Frage: Wenn ich eine Film poriduziere, bei dem sich jeder in die Hose macht vor Angst, aber dabei komplett ohne Gewalt oder ähnliches auskomme - ist der dann ohne Altersbeschränkung?

Nein! Die Altersfreigabe eines Films hängt doch nicht ausschließlich von der Härte und Häufigkeit diverser Gewaltszenen ab! Es ist ein Kriterium, aber nur eins unter vielen :)

Chris1337
2005-03-28, 19:13:47
Also von einer Ausgangssperre für alle Minderjährige Leute fände ich gar nicht mal schlecht!
Dann würden endlich nicht mehr x Leute morgens oder Nachts vollkommen besoffen nach Hause kommen bzw. über die Strasse stolzieren und noch irgendwelchen Scheiss machen...

Davon ab wäre es in den Diskos dann endlich nciht mehr voller pubertiernder Kinder ( auch wenn nie in Diskos gehe, aber das hört man ja immer mehr und auch immer mehr Kiddies gehen ja nur in Diskos und schnellen Sex zu kriegen )...

MarcWessels
2005-03-28, 22:04:49
Marlboro']Also von einer Ausgangssperre für alle Minderjährige Leute fände ich gar nicht mal schlecht!

Gibt's doch! Wird leider nur sehr nachlässig kontrolliert... Und Gesetze, die (vornehmlich) nur auf dem Papier stehen, jucken die meisten halt nicht. Dann und wann kontrollieren die Ordungsämter natürlich Diskotheken etc. und die Eltern der erwischten Jugendlichen bekomemn dann einen Bußgeldbescheid nach Haus egeschickt mit der eindringlichen Warnung, dass es im Wiederholungsfalle auch härtere Konsequenzen nach sich ziehen kann aber wie man allabendlich(nächtlich) am WE sieht, passiert das offenbar wirklich viel zu selten, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

govou
2005-03-28, 22:17:37
Marlboro']Kinder ( auch wenn nie in Diskos gehe, aber das hört man ja immer mehr und auch immer mehr Kiddies gehen ja nur in Diskos und schnellen Sex zu kriegen )...
Neidisch? :biggrin:

Eine Ausgangssperre in deinem Sinne ist schwachsinnig. Wer soll das kontrollieren? Sie laufen besoffen rum (wahrscheinlich nicht durch Bier), kommen in Discos rein etc. Genau da muss man anpacken und durchgreifen, anstatt alle nach 0 ins Haus zu verbannen.

MarcWessels
2005-03-28, 22:46:19
Naja, wenn am nächsten Tag Schule ist, gehören se sowieso um 22 Uhr ins Bett. :D