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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mord wegen virtueller Waffe


KinGGoliAth
2005-04-06, 10:35:00
beim emails abholen mal wieder über was lesenwertes gestolpert:
http://www.gmx.net/de/themen/computer/internet/schraegebits/885508,cc=000000149100008855081E0kec.html

muss wohl ein ziemlich gutes (virtuelles) schwert gewesen sein, dass der typ (real) verkauft hat sonst würde sich ein (realer) mord wohl nicht lohnen :rolleyes:

es ist eine kranke welt in der wir leben....und sie gefällt mir auch noch ;D


edit:
als ich eben mal weitergelesen habe, kam mir die letzte passage mit der rechtslage bei virtuellen gegenständen interessant vor. glaube da gibt es wirklich sowas wie klärungsbedarf so komisch es auch klingen mag.

Kryp7on
2005-04-06, 11:47:10
edit:
als ich eben mal weitergelesen habe, kam mir die letzte passage mit der rechtslage bei virtuellen gegenständen interessant vor. glaube da gibt es wirklich sowas wie klärungsbedarf so komisch es auch klingen mag.
ich denke wie bei realen Gegenständen, schließlich hat er das Schwert ja auch für reales Geld verkauft.

Senior Sanchez
2005-04-06, 11:48:37
ich denke wie bei realen Gegenständen, schließlich hat er das Schwert ja auch für reales Geld verkauft.

Soo einfach ist das nicht, denn bei dem virtuellen Schwert handelt es sich um ein immaterielles Gut (ähnlich einer Immobilie) und da gelten wieder anderen Regeln als bei materiellen Gütern.


mfg Senior Sanchez

darph
2005-04-06, 12:11:26
Online-Rollenspiele sind eine todernste Sache: Sie sind nicht nur zeit- und geldaufwendig, sondern auch noch lebensgefährlich.
Ich seh schon die Bild und Frontal21 Berichte drauf anspringen ;(


@Senior Sanchez: Ich könnte mir durchaus vorstellen, (okay, vielleicht nicht in Deutschland X-D) virtuellen Gegenständen den Status eines materiellen Gutes zuzugestehen.

Allerdings geht es in diesem Fall ja nicht um Raubmord oder sowas, sondern um Rache. Da ist das ja eher irrelevant.


Übrigens werden in Südkorea, DEM Onlinerollenspielerland schlechthin, virtuelle Diebstähle mittlerweile wie echte geahndet. ;)

Windhalf
2005-04-06, 12:15:39
Im Normalfall behalten sich die Hersteller/Publisher/Betreiber von Online-Games auch das Recht an diesen virtuellen Gegenständen und Charakteren vor. Aus dem Grund ist es auch eigentlich nicht erlaubt, diese bei Ebay o.ä. zu versteigern soweit ich da informiert bin.

Die Tatsache daß diese trotzdem getan wird liegt vermutlich nur daran, daß die Hersteller keine Prozesse führen wollen - schließlich würde ihnen selbst ein Sieg nicht viel einbringen.

darph
2005-04-06, 12:30:09
Die Tatsache daß diese trotzdem getan wird liegt vermutlich nur daran, daß die Hersteller keine Prozesse führen wollen - schließlich würde ihnen selbst ein Sieg nicht viel einbringen.
Naja, wozu Prozesse führen? Gegenstände löschen, Accounts sperren - bei Verstoß gegen die TOS ist das ja dann erlaubt.

Allerdings gräbt man sich auf Dauer damit dan auch das eigene Wasser ab.

Windhalf
2005-04-06, 14:47:17
Accountsperrung und Prozesse nützen dem Betreiber wie gesagt nix - machen nur Ärger und man verliert Kunden. Deshalb wird das von denen toleriert denke ich...

Hansmaulwurf
2005-04-06, 14:51:17
"Schließlich seien das ja nur Daten, die ein von einem Computer generiert würden."

Es sind auch nur Daten die ich von Bill Gates CD kopiere ;)

govou
2005-04-06, 15:23:38
"Schließlich seien das ja nur Daten, die ein von einem Computer generiert würden."

Es sind auch nur Daten die ich von Bill Gates CD kopiere ;)
Noch ein RAUBkopierer...sehr interessanter Einwand.

~HomeBoyPlayAss~
2005-04-06, 18:27:59
Noch ein RAUBkopierer...sehr interessanter Einwand.

Wat hatdas mit Raupkopieren zu tun? :|
Ich glaub eher das das kaufen eines Spiels Geld kostet obwohl es auch nur Daten sind die letzendlich auf die Platte kopiert werden.....

Mfg, PlayA$$

Kryp7on
2005-04-06, 18:53:55
wenn ich in einem Online-Rollenspiel nach langem Spielen ein Schwert finde, ist das doch ähnlich wie das Schreiben eines Programmes mit einem kommerziellen Entwicklungstool, oder? Der Unterschied ist nur, dass das Schwert sogar einmalig ist, der SC nicht

Siegfried
2005-04-06, 20:04:07
in asian wird sehr viel geld mit mmorpg handel verdient
ein sehr seltenes item oder spielwaehrung ist da praktisch das selbe wie richtiges geld auf der bank
wuerde das jemand mit mir machen wuerde ich ihn auch schlagen und ihm den gewinn gleich wieder abnehmen
allerdings wuerde ich wegen sowas niemand totschlagen

KinGGoliAth
2005-04-06, 22:55:36
@Senior Sanchez: Ich könnte mir durchaus vorstellen, (okay, vielleicht nicht in Deutschland X-D) virtuellen Gegenständen den Status eines materiellen Gutes zuzugestehen.

natürlich ist es ein "hinderniss", dass man nicht im eignetlichen sinne besitzer eines meinetwegen schwertes in einem rollenspiel ist sondern der urheber der spielesoftware an diesem spiel und dem darin enthaltenen dingen die recht hat.

allerdings stimmt der einwand schon, das man für einen gegenstand schon zeit und geld (falls der service kostenpflichtig / mit abo ist) aufbringt also schon eine art von "anspruch" darauf hat. schließlich bezahlt man ja nicht nur mit seiner zeit dafür sondern auch mit den abokosten.

ausserdem werden mittlerweile auch schon genug nicht materielle dinge geschützt (ich nenne nur mal das neue urheberrecht als schlagwort und wie seit einiger zeit von gewissen leuten wie shizzo penibel genau auf dessen umsetzung geachtet wird.) also warum sollte es kein diebstahl sein, wenn man einem anderen virtuellen charakter (hinter dem ja auch ein mensch steht) einen virtuellen gegenstand (hinter dem ja auch arbeit, zeit und geld stecken) klaut? :|

Senior Sanchez
2005-04-06, 23:01:25
Da besteht ein kleiner, aber feiner Unterschied. Wenn du ein Programm kaufst (Stichwort Urhebergesetz), so kaufst du nicht das Programm an sich, sondern eine Lizenz, dass du es nutzen darfst (praktischerweise wird das Programm gleich beigelegt).

Dieses Schwert dagegen ist ein nicht existenter Gegenstand den man nicht so einfach damit gleichsetzen darf. Diese ganze Angelegenheit ist extrem kompliziert. Natürlich dürfen auch immaterielle Güter verkauft werden, doch dafür gelten andere Regeln als für materielle.


mfg Senior Sanchez

KinGGoliAth
2005-04-06, 23:16:10
AHA!!

jetzt hab ich dich aber! :biggrin:
und kann dich sogar an deinen eigenen eiern aufhängen! ;D
sozusagen... :rolleyes:


wenn ich software kaufe, kaufe ich eine lizenz um die software zu nutzen und bekomme die software gratis dazu. um das mal in paragraphenreiter- und korintenkackerdeutsch zu formulieren. ;)
wenn ich ein spiel kaufe, kaufe ich mir das recht diese software zu nutzen und bekomme die software dazu.
wenn mir aber einer mein säbel klaut dann klaut er mir ein stück dieser software und schränkt so meine möglichkeiten ein diese software zu nutzen.

diiiiiieeeeeb!! :D

Senior Sanchez
2005-04-06, 23:42:15
AHA!!

jetzt hab ich dich aber! :biggrin:
und kann dich sogar an deinen eigenen eiern aufhängen! ;D
sozusagen... :rolleyes:


wenn ich software kaufe, kaufe ich eine lizenz um die software zu nutzen und bekomme die software gratis dazu. um das mal in paragraphenreiter- und korintenkackerdeutsch zu formulieren. ;)
wenn ich ein spiel kaufe, kaufe ich mir das recht diese software zu nutzen und bekomme die software dazu.
wenn mir aber einer mein säbel klaut dann klaut er mir ein stück dieser software und schränkt so meine möglichkeiten ein diese software zu nutzen.

diiiiiieeeeeb!! :D

Also das ist ja jetzt wohl mehr als Humbug bzw. fadenscheinig. Erstens klaut er dir nicht das säbel, das säbel ist immernoch da, nur kannst du es nicht benutzen. Das ist genauso als wenn de mit Word nen text schreibst und den dir jemand klaut, das ist auch kein diebstahl ansich, weil er klaut dir ja nix von Word ;)


PS: Es kann aber auch sein, dass ich mich total vergaloppiert habe, ich habe in Wirtschaft net so gut aufgepasst, zumal mir das auch zu verwirrend war. Müsste man mal ins BGB guggen, da steht sowas erklärt. Wenn ich unrecht hatte, nehmt mein gesagtes net für voll *g*

mfg Senior Sanchez

KinGGoliAth
2005-04-06, 23:52:03
Also das ist ja jetzt wohl mehr als Humbug bzw. fadenscheinig. Erstens klaut er dir nicht das säbel, das säbel ist immernoch da, nur kannst du es nicht benutzen. Das ist genauso als wenn de mit Word nen text schreibst und den dir jemand klaut, das ist auch kein diebstahl ansich, weil er klaut dir ja nix von Word ;)


tze tze tze. was ist denn das für ein beispiel? ;)
soll ich jetzt einmal müde lol'en oder was? :|

wenn mir jemand mein auto klaut ist es auch nicht weg. es ist noch da aber ich kann es nicht mehr benutzen. weil es nicht mehr mir gehört.

das heißt es gehört schon mir aber irgendein dreckschwein hat es mir weggenommen. und das läuft wohl zweifelsfrei auf diebstahl hinaus oder? ;)

edit:
danke danke.
im nachhinein hat deine lustige argumentation doch heiteres gelächter ausgelöst und ich kann jetzt mit einem lächeln ins bett gehen...und mich dort weiter kringelig lachen ;)
n8 :D

edit2:
*rofl*
kann jetzt wegen dir nicht schlafen.

edit3:
als rache pack ich das jetzt mal als zitat in meine sig. ;D

Senior Sanchez
2005-04-07, 00:18:53
tze tze tze. was ist denn das für ein beispiel? ;)
soll ich jetzt einmal müde lol'en oder was? :|

wenn mir jemand mein auto klaut ist es auch nicht weg. es ist noch da aber ich kann es nicht mehr benutzen. weil es nicht mehr mir gehört.

das heißt es gehört schon mir aber irgendein dreckschwein hat es mir weggenommen. und das läuft wohl zweifelsfrei auf diebstahl hinaus oder? ;)

edit:
danke danke.
im nachhinein hat deine lustige argumentation doch heiteres gelächter ausgelöst und ich kann jetzt mit einem lächeln ins bett gehen...und mich dort weiter kringelig lachen ;)
n8 :D

edit2:
*rofl*
kann jetzt wegen dir nicht schlafen.

edit3:
als rache pack ich das jetzt mal als zitat in meine sig. ;D

Juhu, endlich! Ich werde in eine Sig gepackt, das war dohc genau mein Anliegen ;) Ich glaube ich sollte meinen Zwang unterdrücken ständig meinen Senf abzugeben, obwohl ich manchmal absolut keine Ahnung (oder gefährliches halbwissen ;) ) habe.

Ok, das Beispiel war echt fürn popo und ich halte mich da jetzt raus. Ich hätte in Wirtschaft einfach besser aufpassen sollen ;)


EDIT: Aber das Auto-Beispiel ist ja auch wieder doof, das ist ja wieder was materielles ;) Aber ich sehe schon, das geht wieder schief, ich lass es *g*


mfg Senior Sanchez

Windhalf
2005-04-07, 07:28:32
AHA!!

wenn ich ein spiel kaufe, kaufe ich mir das recht diese software zu nutzen und bekomme die software dazu.
wenn mir aber einer mein säbel klaut dann klaut er mir ein stück dieser software und schränkt so meine möglichkeiten ein diese software zu nutzen.

diiiiiieeeeeb!! :D

Das ist leider nicht richtig so. Du hast zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Besitzansprüche im Bezug auf die virtuellen Gegenstände in einem MMORPG. Wenn Du ein Spiel kaufst (und ggf. monatlich dafür bezahlst) erwirbst Du damit wie schon vorher gesagt ein Nutzungsrecht und mit Deiner monatlichen Gebühr bezahlst Du die Wartung und den Service, daß Server, Bandbreite etc. bereitgestellt werden.

Wenn Dir jemand einen virtuellen Gegenstand klaut (eigentlich ist diese Formulierung schon juristisch fraglich) schränkt er in keiner Weise Deine Möglichkeiten ein, die Software zu nutzen. Der "Dieb" agiert innerhalb des Spiels - er hält sich an die durch die Software vorgegebenen Regeln und der virtuelle Gegenstand wird von da an von ihm genutzt und nicht mehr von Dir.

Der Standpunkt "meine Nutzungsmöglichkeit wird eingeschränkt" greift in sofern nicht als das Du dann ja das gleiche behaupten könntest wenn Dich jemand bei Counterstrike "ohne Deine ausdrückliche Erlaubnis" umlegt.

Sobald man sich in eine Online-Welt begibt, unterwirft man sich den durch Software und Regelwerk vorgegebenen Regeln und Möglichkeiten und muss dann auch mit diesen leben.

Thema Urheberrecht: Da der Spieler nicht der geistige Urheber des virtuellen Gegenstandes ist, hat er auch keinerlei Urheberrechte an diesem.