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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Autoschlüssel gefunden


xXx
2005-04-07, 18:15:33
hab mir ne geschichte erzählen lassen:

jemand findet einen autoschlüssel, f
ür eine schöne e-klasse muss man dazu sagen,
in ner disco, geht auf den parkplatz, drückt auf den schlüssel, auto öffnet sich,. er steigt ein und fährt weg...


was mich interessieren würde, was passiert, wenn dieser jemand gepackt wird?
gefängnisstrafe? auf bewährung? geldstrafe?

alkorithmus
2005-04-07, 18:16:57
oh nein was hast du getan...

Butter
2005-04-07, 18:18:39
Ich als E-Klasse Besitzer würde "finden" als geklaut auslegen.

sun-man
2005-04-07, 18:23:48
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Wenn der Wagen halt nur geklaut wurde um ne spritztour zu machen wird vermutlich was mit Tagessätzen bei rauskommen.
Völlig beschädigter Wagen wird natürlich schadenersatz nötig sein, keine Ahnung was ein Richter daraus macht
Unfall, Verbrechen wird sicherlich so bestraft wie ohne das klauen des Wagens.

MFG

xXx
2005-04-07, 18:27:14
oh nein was hast du getan...


ich wars nicht :biggrin:



was bekommt man denn wenn man ein auto klaut?

ich find rechtsfragen allgemein sehr interessant, da kommt ein mörder, vergewaltiger nach 5 jahren wieder raus und jemand der steuern hinterzieht sitzt 7 jahre....

Panasonic
2005-04-07, 18:31:44
Das ist Diebstahl, nichtmal schwerer Diebstahl. Kommt also auf Vorstrafen, Richterlaune und Verhalten vor Gericht an. Im Idealfall bekommst Du weniger als 90 Tagessätze.
(Dieb hat Führerschein, bringt den Wagen selbst zurück, Wagen hat keine Macke, Dieb entschuldigt sich, zeigt Reue und hat keine Vorstrafen).

Axe Homeless
2005-04-07, 18:32:30
Das deitsche Rechtssystem ist bescheuert aber bei den Amis gibts noch vielbehinderteres. zb. draf man irgendwo in Amerika seine Frau mit nem Gürtel bis zu ner bes. Länge (des Gürtels) schlagen :wink: aber wenn der Gürtel länger ist muss man Strafe zahlen.

Gast
2005-04-07, 18:35:40
Das ist Diebstahl, nichtmal schwerer Diebstahl. Kommt also auf Vorstrafen, Richterlaune und Verhalten vor Gericht an. Im Idealfall bekommst Du weniger als 90 Tagessätze.
(Dieb hat Führerschein, bringt den Wagen selbst zurück, Wagen hat keine Macke, Dieb entschuldigt sich, zeigt Reue und hat keine Vorstrafen).

In diesem Fall ist es mangels Zueignungsabsicht nicht mal Diebstahl, das ist dann Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs.

Panasonic
2005-04-07, 18:36:45
In diesem Fall ist es mangels Zueignungsabsicht nicht mal Diebstahl, das ist dann Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs.
...daher ja auch noch vorstrafenfreie u 90 Tagessätze ;) (Wenn überhaupt).

Gast
2005-04-07, 18:37:09
Das deitsche Rechtssystem ist bescheuert aber bei den Amis gibts noch vielbehinderteres. zb. draf man irgendwo in Amerika seine Frau mit nem Gürtel bis zu ner bes. Länge (des Gürtels) schlagen :wink: aber wenn der Gürtel länger ist muss man Strafe zahlen.

Was ist denn so bescheuert daran?

Gast
2005-04-07, 18:39:25
...daher ja auch noch vorstrafenfreie u 90 Tagessätze ;) (Wenn überhaupt).

Oben hast du noch geschrieben, dass es diebstahl sei. Ist es aber in deinem Beispiel gerade nicht.
Mit dem Strafrahmen hat das nur in sofern zu tun als dass er für § 242 Diebstahl von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe reicht, für § 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges dagegen maximal 3 Jahre drin sind.

Panasonic
2005-04-07, 18:40:09
Oben hast du noch geschrieben, dass es diebstahl sei. Ist es aber in deinem Beispiel gerade nicht.
Mit dem Strafrahmen hat das nur in sofern zu tun als dass er für § 242 Diebstahl von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe reicht, für § 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges dagegen maximal 3 Jahre drin sind.


Grrr, teil mein Posting mal in zwei Teile: Ersteres bezieht sich auf das geschilderte, der zweite Teil auf den Idealfall.

xXx
2005-04-07, 18:41:30
Das ist Diebstahl, nichtmal schwerer Diebstahl. Kommt also auf Vorstrafen, Richterlaune und Verhalten vor Gericht an. Im Idealfall bekommst Du weniger als 90 Tagessätze.
(Dieb hat Führerschein, bringt den Wagen selbst zurück, Wagen hat keine Macke, Dieb entschuldigt sich, zeigt Reue und hat keine Vorstrafen).

ehrlich gesagt da muss man sich überlegen was man selbst in so einer situation machen würde :)
ne kleine spritztour mit einer e-klasse klingt verlockend :biggrin:

aber muss jeder mit seinem gewissen selbst vereinabren


...
ich versteh nicht warum leute, die psychisch krank sind, sonst würden sie niemanden vergewaltigen, nach 5 jahren entlassen werden mit der begründung, dem kann man nicht helfen, der muss in psychische behandlung...
und steuerhinterziehung hier in deutschland so eine megagroße sache ist
meiner meinung nach werden hier viele falsche sachen hochgespielt und andere falsche sachen wiederrum runter

Gast
2005-04-07, 18:43:08
Das ist Diebstahl, nichtmal schwerer Diebstahl. Kommt also auf Vorstrafen, Richterlaune und Verhalten vor Gericht an. Im Idealfall bekommst Du weniger als 90 Tagessätze.
(Dieb hat Führerschein, bringt den Wagen selbst zurück, Wagen hat keine Macke, Dieb entschuldigt sich, zeigt Reue und hat keine Vorstrafen).

Naja im Zweifel für den Angeklagten. Ich will Dir mal zu gute halten, dass Du es so gemeint hast. Dann hättest du, aber nicht mehr Dieb schreiben sollen, da er das in deinem Idealfal (wenn ich dein Posting so trenne) nicht ist.

Aber nichts für ungut.

xXx
2005-04-07, 18:43:51
mal ne ganz dumme frage


ich finde auf der straße 50 euro? begeh ich eine straftat wenn ich sie einstecke?
ich finde ein fahrrad, welches nicht angeschlossen ist und ohne besitzer ist? begehe ich dann eine straf tat, wenn ich es mitnehme?

alkorithmus
2005-04-07, 18:44:56
mal ne ganz dumme frage


ich finde auf der straße 50 euro? begeh ich eine straftat wenn ich sie einstecke?
ich finde ein fahrrad, welches nicht angeschlossen ist und ohne besitzer ist? begehe ich dann eine straf tat, wenn ich es mitnehme?



2 weiß nich..glaube aber schon

Panasonic
2005-04-07, 18:47:08
mal ne ganz dumme frage


ich finde auf der straße 50 euro? begeh ich eine straftat wenn ich sie einstecke?
ich finde ein fahrrad, welches nicht angeschlossen ist und ohne besitzer ist? begehe ich dann eine straf tat, wenn ich es mitnehme?

1. Fundunterschlagung.
2. Diebstahl.

Ja.

Gast
2005-04-07, 18:47:46
ich versteh nicht warum leute, die psychisch krank sind, sonst würden sie niemanden vergewaltigen, nach 5 jahren entlassen werden mit der begründung, dem kann man nicht helfen, der muss in psychische behandlung...
und steuerhinterziehung hier in deutschland so eine megagroße sache ist
meiner meinung nach werden hier viele falsche sachen hochgespielt und andere falsche sachen wiederrum runter

Wo steht das im Gesetz? Sorry, aber das sind für mich Stammtischparolen. Wenn jemand schuldunfähig ist, kann er nun mal nicht für sein Verhalten bestraft werden.

Wenn der dann wieder raus kommt oder früher entlassen wird, schätzen die zuständigen Gutachter die Sache falsch ein.

Das hat aber nichts mit dem System an sich zu tun, das sind wenn überhaupt Fehler in der praktischen Anwendung.

Steuerhinterziehung ist dagegen kein Bagatelldelikt. Es ist quasi ein Diebstahl an der Allgemeinheit bzw dem Staat. Und dort geht es auch nicht um kleine Summen. Aber das wird langsam OT.

Gast
2005-04-07, 18:54:34
mal ne ganz dumme frage


ich finde auf der straße 50 euro? begeh ich eine straftat wenn ich sie einstecke?
ich finde ein fahrrad, welches nicht angeschlossen ist und ohne besitzer ist? begehe ich dann eine straf tat, wenn ich es mitnehme?

Bei den 50 euro: Diebstahl, wenn der eigentümer weiß wo er den geldschein verloren hat und ihn zurückholen könnte, sonst unterschlagung.

beim Fahrrad: da mangels besitzer kein gewahrsam vorliegt nur unterschlagung
oder meintest du ohne eigentümer?

Unfug
2005-04-07, 19:18:19
falls noch nicht erwähnt.
§ 965
Anzeigepflicht des Finders:
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Gast
2005-04-07, 19:22:53
falls noch nicht erwähnt.
§ 965
Anzeigepflicht des Finders:
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

richtig. das sind jedoch zivilrechtliche vorschriften. Er hat ja nur gefragt inwieweit er sich strafbar macht.

-error-
2005-04-07, 23:00:44
1. Fundunterschlagung.
2. Diebstahl.

Ja.

Letzteres kann natürlich sein. Aber du findest 50€, auf der Straße! Glaubst du wirklich, einer weiß die Nummer des Scheins?

Das ist Quatsch, fragst denn nächsten der vorbeikommt, ist das ihrer? Ja, oh danke den habe ich gesucht, ich danke Ihnen wirklich ;D

Panasonic
2005-04-07, 23:31:21
Letzteres kann natürlich sein. Aber du findest 50€, auf der Straße! Glaubst du wirklich, einer weiß die Nummer des Scheins?

Das ist Quatsch, fragst denn nächsten der vorbeikommt, ist das ihrer? Ja, oh danke den habe ich gesucht, ich danke Ihnen wirklich ;D
Ich glaube es geht nicht darum was ich tun würde, sondern was der Gesetzgeber vorsieht ;) ;)

FortniteGambler30
2005-04-07, 23:59:16
Also wir haben mal nen nagelneuen 3er BMW mit laufendem Motor bei ner Kebabbude Stehen gesehn und den mal beobachtet. der typ war 20 minuten lang weg und hat sein auto offen gelassen....

aber ich würd sowas nie machen und mitn auto wegfahren.....

Gunaldo
2005-04-08, 00:02:31
wer will schon nen 3er von einen dönermann :D

FortniteGambler30
2005-04-08, 00:44:00
wer will schon nen 3er von einen dönermann :D

:) Nö das war echt ein geiler BMW nagelneu mit allen extras sogar dezent getuned (also nicht prollig oder so) und der gehörte nicht dem Dönermann :D

Nochdazu is ein 3er BMW eines der schönsten Autos :up: BMW BMW BMW

Stormtrooper
2005-04-08, 08:00:58
Nochdazu is ein 3er BMW eines der schönsten Autos :up: BMW BMW BMW

Da kann man dir nur zustimmen :)

xXx
2005-04-08, 16:05:11
Letzteres kann natürlich sein. Aber du findest 50€, auf der Straße! Glaubst du wirklich, einer weiß die Nummer des Scheins?

Das ist Quatsch, fragst denn nächsten der vorbeikommt, ist das ihrer? Ja, oh danke den habe ich gesucht, ich danke Ihnen wirklich ;D

wie panasonic schon richtig erkannt hat, wollte ich nur wissen was der gesetzgeber vorsieht.

natürlich würd ich den einstecken :biggrin: wer nicht?

SKYNET
2005-04-08, 16:19:43
:) Nö das war echt ein geiler BMW nagelneu mit allen extras sogar dezent getuned (also nicht prollig oder so) und der gehörte nicht dem Dönermann :D

Nochdazu is ein 3er BMW eines der schönsten Autos :up: BMW BMW BMW


alles aus nen 745-750i ist eh dreck von BMW. :P

naja, evtl. lasse ich den Z3 noch durchgehn.... :rolleyes:

-error-
2005-04-10, 01:53:55
alles aus nen 745-750i ist eh dreck von BMW. :P

naja, evtl. lasse ich den Z3 noch durchgehn.... :rolleyes:

Der Z3 sieht aber von hinten sehr bescheiden aus, da nützt die schöne Front auch nicht mehr viel.

Den 3er fand ich noch nie so toll, der 5er allderings ist ein schönes Auto.

Gast
2005-04-10, 08:43:54
StGB § 246 Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__246.html