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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : rückgaberecht???


Unregistered
2002-06-01, 21:59:40
wie schaut es denn aus wenn ich online was bestelle, es teste und es mir nicht zusagt???
bisher dachte ich, daß ich nach dem neuen fernabsatzgesetzt trotz antesten der ware mein geld zurückbekomme.
jetzt lese ich das hier:

Rückgaberecht
Sofern die erworbene Ware unbenutzt und originalverpackt ist, bietet wir Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei benutzter Ware oder nach dieser Frist ist ein Rücktritt von einem erteilten Auftrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Bei daraufhin aus Kulanz durchgeführter Rücknahme und Gutschrift werden mindestens 10% vom aktuellen Warenwert (Tagespreis!) in Abzug gebracht. Die Rücksendung muß uns kostenfrei, mit Originalverpackung und in neuwertigem Zustand zugehen.

wie schaut es denn nun aus???

Unregistered
2002-06-01, 22:02:25
und der satz klingt doch auch komisch???
darf ich jetzt nicht mehr die werbeaufkleber auf dem produkt wegmachen???

Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn die auf der Kaufsache befindlichen Klebeetiketten durch den Käufer entfernt werden.

govou
2002-06-01, 22:39:12
Tja Internet Gesetze sind eh kaum ausgereift.

Thowe
2002-06-01, 23:03:08
Die Ware darf in ihrer Beschaffenheit nicht verschlechtert werden, also muss genau so aussehen wie sie gekauft wurde.

Ansonsten könnte ich mir ja auch Klamotten bestellen, 14 Tage lang anziehen uns zurück zum Verkäufer damit und das auf seine kosten wenn > 40,- €.

kulla
2002-06-02, 13:24:37
Originally posted by Thowe
Die Ware darf in ihrer Beschaffenheit nicht verschlechtert werden, also muss genau so aussehen wie sie gekauft wurde.

Ansonsten könnte ich mir ja auch Klamotten bestellen, 14 Tage lang anziehen uns zurück zum Verkäufer damit und das auf seine kosten wenn > 40,- €.

Das inter. mich auch mal ob man bei Eurobeträgen noch ,- schreiben kann oder darf ??? weiss das einer...
40,- €.
40,- €uro
40,-
40€.
40€uro
?????????? ---> hilfe :D

Nordmann
2002-06-02, 14:06:22
Originally posted by Unregistered
darf ich jetzt nicht mehr die werbeaufkleber auf dem produkt wegmachen???
Natürlich nicht! Wenn Du was veränderst ist es nicht mehr das original Produkt!
Wie das der Lieferant handhabt ist seine Sache aber die Ware zurücknehmen MUSS er dann nicht mehr!

Nordmann
2002-06-02, 14:09:39
Originally posted by kulla
Das inter. mich auch mal ob man bei Eurobeträgen noch ,- schreiben kann oder darf ??? weiss das einer...
Warum DÜRFEN?! Das ist doch jedem selber überlassen wie er den Betrag ausschreibt! Wieso sollte man das denn nicht machen dürfen?!
Das ",-" schliesst nur die Cent Beträge aus genau wie damals auch!

Slater188
2002-06-02, 17:58:51
also bei mir wars so, ich hatte mal den SuperSilent 2500 bei E-Bug bestellt, gekriegt, ausgepackt, draufgesetzt und gesehn, das er zwar funzt aber nicht gut kühlt....
--> habe denen bei E-Bug das verklickert, hab ne Rücksendenummer gekriegt, das teil ging zurück innerhalb der 14 Tage...
Geld zurück, alles perfekt, brauchst halt nur den richtigen Händler...

Thowe
2002-06-02, 19:12:44
Wobei der Nutzungswert in den Fall auch nicht gemindert wurde.

TomS
2002-06-02, 20:06:41
Originally posted by Unregistered
wie schaut es denn aus wenn ich online was bestelle, es teste und es mir nicht zusagt???
bisher dachte ich, daß ich nach dem neuen fernabsatzgesetzt trotz antesten der ware mein geld zurückbekomme.
jetzt lese ich das hier:

Rückgaberecht
Sofern die erworbene Ware unbenutzt und originalverpackt ist, bietet wir Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei benutzter Ware oder nach dieser Frist ist ein Rücktritt von einem erteilten Auftrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Bei daraufhin aus Kulanz durchgeführter Rücknahme und Gutschrift werden mindestens 10% vom aktuellen Warenwert (Tagespreis!) in Abzug gebracht. Die Rücksendung muß uns kostenfrei, mit Originalverpackung und in neuwertigem Zustand zugehen.

wie schaut es denn nun aus???
Wie von einigen schon erwähnt, darf die Ware nicht durch den Gebrauch verschlechtert werden. Ansonsten müsste man Wertersatz dafür leisten. Allerdings auch nur, wenn man bei Vertragsabschluss auf diese Rechtsfolge (Wertersatz) hingewiesen worden ist. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verschlechterung nur auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Demnach kann man dir also zumuten, die Ware vorher zu testen und bei Nichtgefallen wieder zurückzuschicken.

Außerdem sind die Ausführungen, die du da reinkopiert hast, nicht ganz korrekt. Die Kosten für die Rücksendung muss nämlich der Händler tragen, allerdings erst bei einem Bestellwert über 40 Euro.

Es wäre ja mal wunderlich, wenn die AGB's einheitlich gestaltet wären. Aber irgendwie versuchen sehr viele Händler über ihre gesetzlichen Pflichten hinwegzusehen, indem sie den Eindruck erwecken, ihre AGB's seien besonders verbraucherfreundlich und gesetzlich in Ordnung.