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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie lange darf ein Händler Komponenten (hier HD) "reparieren"?


Kinehs
2005-04-15, 13:13:55
Hallo zusammen!

Hab das mal gelesen aber weiß die Zeitspanne nicht mehr.

Wenn man eine defekte Platte zum Händler zurückbringt oder schickt (innerhalb der ersten 6 Gewährleistungsmonate), wie lange darf er dann maximal dran rumbasteln oder einschicken, bis ich eine neue oder reparierte Platte erhalten muss (gesetzlich)?

Byteschlumpf
2005-04-15, 14:45:08
Keine Ahnung, allerdings geht es sehr viel schneller, defekte Platten direkt an die Service-Adresse des Herstellers zu schicken - nach erhalt der RMA.

Bei PC-Komponenten wird in aller Regel nichts mehr beim Händler repariert. ;)

Berni
2005-04-15, 16:03:05
Viele Hersteller aber lassen den Hardwareaustausch innerhalb der Garantie nur über den Händler zu weil. Da kommts dann auf den Händler drauf an.
Ich hatte vor Kurzem ne defekte Fujitsu-Notebookplatte bei bestseller-computer zu reklamieren (mehr als 6Monate alt). Und hier war die Abwicklung wirklich mehr als korrekt: Schneller Emailkontakt, Rücksendung mit nem RMA-Aufkleber, dann haben sie die Festplatte kurz auf mechanische Beschädigungen geprüft und sofort ne neue Austauschplatte geschickt und nicht erst auf die langwierige Austauschaktion mit Fujitsu gewartet. Bei den vielen Billigheimern (ok, bestseller ist auch bei den günstigsten dabei) ist das halt oft anders und da wird beim Service gespart wos nur geht.
@Topic: Du könntest ihm schriftlich ne "angemessene" (was auch immer das ist; ich denke so 10 Tage reicht) Frist setzen wenn sich nach ca. 3 Wochen nichts getan hat. Danach wäre er dann im Verzug mit allen Rechtsfolgen für ihn... Ich bin da aber auch kein Experte drin sorry.

Avalox
2005-04-15, 20:48:21
Hallo zusammen!

Hab das mal gelesen aber weiß die Zeitspanne nicht mehr.

Wenn man eine defekte Platte zum Händler zurückbringt oder schickt (innerhalb der ersten 6 Gewährleistungsmonate), wie lange darf er dann maximal dran rumbasteln oder einschicken, bis ich eine neue oder reparierte Platte erhalten muss (gesetzlich)?

Gar keine Zeit. Du hast Anspruch auf ein funktionierendes Austauschgerät und dieses nicht vom Festplatten-Hersteller sondern vom Händler direkt.

Alternativ kannst du das Gerät reparieren lassen. Aber warum? Ist ja keine Einbauküche.

alpha-centauri
2005-04-15, 21:07:19
Gar keine Zeit. Du hast Anspruch auf ein funktionierendes Austauschgerät und dieses nicht vom Festplatten-Hersteller sondern vom Händler direkt.


Wieder einer, der's nicht kapiert hat. Fuer dich in Kurzform: Du hast kein Recht auf Austausch, fertig.

Einmal kaputt: Haendler recht auf Reparatur. Das kann natuerlich auch das Einschicken zum Hersteller bedeuten, wenn er sich fuer "Reparatur" entscheidet. Angemessene Zeit? Gibts keine. So schnell wie moeglich.

Avalox
2005-04-15, 21:17:55
Da liegst du aber seit ein paar Jahren richtig falsch.

Das neue Gewährleistungsrecht seit Anfang 2002 hat ja nicht viel gutes für den Verbraucher gebracht. Allerdings hat es ein Recht auf Austausch gebracht, immerhin.

Die Wahl ob Austausch oder Nachbesserung liegt beim Käufer nicht beim Händler.

-----
BGB § 439 Nacherfüllung

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(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

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http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__439.html

Dieses vom Händler wohlbemerkt. Der Hersteller hat dem Käufer dabei überhaupt nicht zu interessieren, damit auch keine RMAs o.ä..

Sowas wie ein Recht auf Nachbesserung vom Händler gibt es nicht im BGB.

Berni
2005-04-15, 22:26:43
Tja nur steht das Recht auf Nachbesserung meist in den AGBs drin und außerdem gibts auch den $439 (3) BGB:
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Avalox
2005-04-15, 22:38:25
AGB interessieren nicht, wenn diese gegen die Käuferrechte zielen.
Die Punkte gelten nicht und werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Die Gewährleistung lässt sich vertraglich nicht einschränken. Egal worunter man seine Unterschrift gibt, es zählt nicht wenn die Gewährleistung in irgend einer Form eingeschränkt wird.
Die Festplatte ist ein gutes Beispiel. Es liegt ein Gattungkauf vor. Man kauft also nicht die spezielle Platte, sondern eine Platte des Typs X.

Die weiteren Punkte des BGB § 439 interessieren im Fall Festplatte nicht. Denn es entstehen dem Verkäufer keine unzumutbaren Kosten, wenn dieser ins Lager läuft und eine neue Platte desselben Typs holt.

Es gibt da überhaupt keine Diskussion. Der Händler hat die defekte Platte auf Wunsch des Käufers zu tauschen, sonst kommt er nicht seinen rechtlichen Pflichten nach. Hat der Händler die Platte am Lager, hat er diese sofort zu tauschen. Was anderes ist nicht zumutbar.

Wie geschrieben es ist keine Einbauküche, wo wenn der Wasserhahn klemmt, man eine komplett neue Küche getauscht haben möchte.

Kinehs
2005-04-15, 23:06:00
Also konkret geht es um www.csv-direkt.de . Bei Geizhals zum Bestellungszeitpunkt gute Bewertungen bekommen (habe als Privatkunde bestellt).

Die waren zwar ziemlich langsam, aber war mir egal.

Was mich am meisten nervt, dass mir der Eingang mit der RMA Nummer bestätigt wurde und ich nun nach 2x EMail Anfrage keine Antwort bekommen habe, was nun mit meiner Platte passiert und wann ich mit einer Fehlerfreien rechnen kann.

Bei einem Großhändler um die Ecke war das nie ein Problem, da wurde immer sofort getauscht wenn was war.

Mir persönlich wäre es auch egal, wenn es 1 oder 2 Wochen dauert. Nur ich bekomme ja kein Statement.

Also will ich denen mal bissl auf den Sack kloppen. :)

Avalox
2005-04-16, 00:09:43
Um wie viel war denn die Platte mit Versand preiswerter, dass man sich auf Experimente einlässt?

Das Problem ist immer dasselbe, der Wert ist immer so gering, dass man da nicht so richtig vorankommt. Alles kostet Geld und wenn es nur ein Einschreiben ist. Irgendwann lohnt es finanziell einfach nicht mehr.

Eine gute Anlaufstelle ist die Verbraucherzentrale in Deiner Nähe.

Anfangen tust du mit einer Frist die du setzt.
Erfolgt keine Reaktion setzt du eine Nachfrist. Danach stehen die Chancen eine Wandlung, also fürs Geld zurück, recht gut.

Wichtig ist, dass du alles schriftlich machst. Denn wenn es nicht vorankommt, dann kannst du mit Kopien immer noch zur Verbraucherzentrale gehen. Diese können in der Tat dann den Händler schon mal einen kräftigen Schuss vor dem Bug verteilen. Dieses vor allen, wenn sich herausstellt, dass du nicht das einzige „Opfer“ bist.


------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,
am ___ habe ich bei Ihnen gemäß §439 BGB, eine defekt gelieferte Festplatte (Rechnungsnummer) zum Zwecke einer Ersatzlieferung zugesandt.
Bedauerlicherweise waren Sie bis zum heutigen Tag nicht in der Lage mir Ersatz zu liefern.
Hiermit setze ich Ihnen eine Frist von 14 Werktagen zur Vertragserfüllung.
Verstreicht diese Frist ohne das Sie mir eine funktionstüchtige Festplatte identischen Typs liefern, werde ich von dem Kaufvertrag zurücktreten.
Mit freundlichen Grüßen

Heimatsuchender
2005-04-16, 01:43:57
@ Avalox und Berni

Ihr habt beide Recht mit dem Paragraphen 439 und seinen Unterpunkten. Der Paragraph 439 widerspricht sich selbst. Der Käufer kann fordern, der Verkäufer kann ablehnen, wenn die Forderung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht und eine Alternative vorschlagen. Nur, wann sind die Kosten unverhältnismäßig hoch? Wer entscheidet das?

@ Threadstarter:

Setz dem Händler eine Frist. Am besten per Einschreiben. Dann hälst du was in der Hand.

Aber wenn ich sowas lese, weiß ich schon, warum ich immer beim Händler des vertrauens kaufe. Auch wenn es ein paar Euro mehr kostet. Der hätte die Festplatte sofort ohne Probleme ausgetauscht.

tobife

alpha-centauri
2005-04-16, 02:01:59
Aber wenn ich sowas lese, weiß ich schon, warum ich immer beim Händler des vertrauens kaufe. Auch wenn es ein paar Euro mehr kostet. Der hätte die Festplatte sofort ohne Probleme ausgetauscht.

tobife

Geiz ist geil, keine Frage.
Aber aus meiner Erfahrung moechte ich dir zwei Konkrete beispiele geben:

1. letzter Hardwarekauf belief sich privat auf ca 600 Euro beim Onlinehaendler. Vor Ort haette mich der ganze Spass, einschliesslich anderer Hardware, da nicht die gewollte Lieferbar, ca 800 Euro gekostet.
Fuer 200 Euro kann ich schon nen haufen selbst an den hersteller schicken.

2. Die ach so beliebten "Mindfactory", die kategorisch nach ablauf der 6 Monate "Gewaehrleistung" sagen: "Beweislastumkehr, Euer Problem,aetsch".

3. Der Haendler vor Ort ist einer der groesseren mit noch halbwegs akzeptablen Preisen, die mal nur so nebenbei 30% ueber Onlinepreis liegen. Von diesem Haendler, hat mir schon mein Freun die abenteuerlichsten Reperaturversuche erzaehlt

Ums kurz zu machen: Der Gang zum Haendler ist nicht immer das wahre, genauso wie Onlinekauf.

Nur sollte man seine rechte kennen.

Die ganze Qual hatte mich mit "Mindfactory" ziemich viel schreibarbeit, auch dort wegen nem Gewaehrleistungsfall und auch Anwaltsschreiben gekostet.

Seitdem bin ich ziemlich hinter Herstellergarantie und zahle lieber fuer nen Hersteller, statt fuer nen Haendler.

Viele hersteller bieten RMA Service an, und dadrauf achte ich.

Heimatsuchender
2005-04-16, 02:08:31
Geiz ist geil, keine Frage.
Aber aus meiner Erfahrung moechte ich dir zwei Konkrete beispiele geben:

1. letzter Hardwarekauf belief sich privat auf ca 600 Euro beim Onlinehaendler. Vor Ort haette mich der ganze Spass, einschliesslich anderer Hardware, da nicht die gewollte Lieferbar, ca 800 Euro gekostet.
Fuer 200 Euro kann ich schon nen haufen selbst an den hersteller schicken.

2. Die ach so beliebten "Mindfactory", die kategorisch nach ablauf der 6 Monate "Gewaehrleistung" sagen: "Beweislastumkehr, Euer Problem,aetsch".

3. Der Haendler vor Ort ist einer der groesseren mit noch halbwegs akzeptablen Preisen, die mal nur so nebenbei 30% ueber Onlinepreis liegen. Von diesem Haendler, hat mir schon mein Freun die abenteuerlichsten Reperaturversuche erzaehlt

Ums kurz zu machen: Der Gang zum Haendler ist nicht immer das wahre, genauso wie Onlinekauf.

Nur sollte man seine rechte kennen.

Die ganze Qual hatte mich mit "Mindfactory" ziemich viel schreibarbeit, auch dort wegen nem Gewaehrleistungsfall und auch Anwaltsschreiben gekostet.

Seitdem bin ich ziemlich hinter Herstellergarantie und zahle lieber fuer nen Hersteller, statt fuer nen Haendler.

Viele hersteller bieten RMA Service an, und dadrauf achte ich.


Klar, du kannst auch beim Händler vor Ort Probleme haben. Nur ich hab sie Gott sei dank nicht. Die Differenz beim letzten Hardwarekauf betrug etwas über 60,00 Euro im Vergleich zum Onlinekauf. Ist bei mir also auch in Ordnung.

tobife

Avalox
2005-04-16, 11:36:52
@ Avalox und Berni

Ihr habt beide Recht mit dem Paragraphen 439 und seinen Unterpunkten. Der Paragraph 439 widerspricht sich selbst. Der Käufer kann fordern, der Verkäufer kann ablehnen, wenn die Forderung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht und eine Alternative vorschlagen. Nur, wann sind die Kosten unverhältnismäßig hoch? Wer entscheidet das?



Die Festplatte ist ein geringwertiges Gut. Sofern man man nicht das letzte Stück einer Serie kauft, ist dieser Kauf ein Gattungskauf. Da gibt es tatsächlich wenig, worüber ein Händler diskutieren könnte.

Natürlich ist es ein Unterschied einfach Recht zu haben und Recht zu bekommen. Allerdings sind die Vorgaben klar, man sollte ruhig eine Verbraucherzentrale einschalten.

Man darf ja nicht vergessen, dass gute Verkaufspreise auch dadurch erzielt werden können, wenn ein Händler Reklamationen billig, nämlich gar nicht abwickelt.

§439 Abs. 3 BGB - Die Erlöschung einer Form des Nacherfüllungsanspruchs des Käufers im Stückkauf. Geht nicht von der speziellen Situation des Verkäufers aus, sondern von der verkauften Ware, von den üblichen Umständen und von den Umständen und Zumutbarkeit für den Käufer.
Hat der Verkäufer keine eigene Werkstatt, obwohl es üblich ist, muss der Verkäufer Vorsorge treffen. Tut er es nicht, kann er auch nicht mit hohen Kosten argumentieren. Hat der Käufer erhebliche Nachteile, kann der Verkäufer nicht mit zu hohen Kosten argumentieren.

Alternativ ist ein Wandel des Vertrages möglich. Der Verkäufer kann beide Pflichten der Nacherfüllung verweigern und den Vertrag wandeln, das Geld zurück geben. Das passiert auch, wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist.

Kinehs
2005-04-16, 12:49:10
Mein Problem ist halt immer, dass ich relativ neue Hardware will, der Händler um die Ecke hat immer nur alte Sachen, nachdem diese 6 Monate lieferbar ist. :) Deswegen nutze ich oft Geizhals und suche mir einen großen Händler raus der gute Bewertungen bekommen hat.

Nun hat die RMA Abteilung von CSV-direkt.de immer noch nicht geantwortet. Die gehen mir langsam auf den Sack. Ich will meine Platte.