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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Recht


Gast
2005-04-17, 21:00:28
Huhu und guten Abend euch allen,

was kann ich machen wenn jemand bei einem von mir gekauften artikel bei ebay in der beschreibung nicht die wahrheit geschrieben habe?

schonmal big thx

arthus2005
2005-04-17, 21:42:36
beantrage nach einiger Zeit (steht in der Hilfe) den EBAY KÄUFERSCHUTZ :wink: ! Damit kannst Du im Falle einer ausbleibenden Lieferung oder falscher Artikelbeschreibung den Verkäufer anzeigen :cool: !

MfG, Chris.

Heimatsuchender
2005-04-17, 22:52:14
Huhu und guten Abend euch allen,

was kann ich machen wenn jemand bei einem von mir gekauften artikel bei ebay in der beschreibung nicht die wahrheit geschrieben habe?

schonmal big thx


In wie weit entspricht die Beschreibung nicht der Wahrheit? Ein paar Informationen wären schon hilfreich.

tobife

Gast
2005-04-27, 19:31:43
sorry ganz vergessen. hab nen handy ersteigert - laut beschreibung wurde das handy von seiner frau benutzt wie neu - ohne kratzer. naja hat ziemlich viele kratzer und lackschäden, das handy hat er aber wohl selber mal ersteigert und jetzt wieder verkauft (das ist aber nur eine vermutung). hab ihm das problem mit den kratzern geschildert und ihm eine frist gesetzt er soll sich ne lösung ausdenken.

pancho
2005-04-27, 22:53:17
hatte sowas auch erst. laut bgb hat man als käufer bei einem fehler, der den wert/die tauglichkeit einer sache mindert oder beim fehlen einer zugesicherten eigenschaft die wahl zwischen wandlung und minderung. je nachdem, was dir lieber ist kannst du den kaufpreis mindern (allerdings nicht willkürlich) oder den kaufvertrag ganz aufheben. die dabei entstehenden versandkosten gehen zu lasten des verkäufers. steht alles im bgb, §433 oder so.
wenn der verkäufer rumzickt, gibts nen schönen anwalt. ich hasse leute, die meinen sie könnten bei ebay jeden verarschen. bei dir ist die sache klar, weil "wie neu" und "ohne kratzer" zugesicherte eigenschaften sind.

WedgeAntilles
2005-04-29, 17:01:03
hatte sowas auch erst. laut bgb hat man als käufer bei einem fehler, der den wert/die tauglichkeit einer sache mindert oder beim fehlen einer zugesicherten eigenschaft die wahl zwischen wandlung und minderung. je nachdem, was dir lieber ist kannst du den kaufpreis mindern (allerdings nicht willkürlich) oder den kaufvertrag ganz aufheben. die dabei entstehenden versandkosten gehen zu lasten des verkäufers. steht alles im bgb, §433 oder so.
wenn der verkäufer rumzickt, gibts nen schönen anwalt. ich hasse leute, die meinen sie könnten bei ebay jeden verarschen. bei dir ist die sache klar, weil "wie neu" und "ohne kratzer" zugesicherte eigenschaften sind.


Hier muss Unteschieden werden zwischen einer verkehrswesentlichen Eigenschaft der Ware und sonstigen Fällen.
Kratzer im Gehäuse sind keinesfalls eine verkehrswesentliche Eigenschaft.

Aber wenn es nicht der Beschreibung entspricht ist ne Minderung drin - wieviel? Keine Ahnung, 10%, höchstens 20% würde ich mal tippen.

Gast
2005-04-29, 18:15:17
So da der Knilch nicht auf meine mail antwortet, mal die Tel-Nr. besorgt und dann mal angerufen. Hmm oha Gangster, er meint er hats für seine Frau verkauft, aber er redet mit ihr ob sie es zurück nimmt.
Aber wenn man was kauft was als "wie neu" verkauft wird, muss doch was machbar sein wenn das Handy wie unter aller Sau aussieht.
Naja wenn die mir nicht entgegenkommen wird mal der Rechtsschutz benutzt. Und falls das nicht hilft fahr ich vorbei.