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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildung, Rechtslage


Gast
2005-04-21, 12:46:10
Hallo,

habe mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
Ich mache jetzt seit einem Jahr eine Weiterbildung und gelte somit doch beim Arbeitsamt als Arbeitslos oder?
Denn heute habe ich einen Brief bekommen das ich seit dem 1.1.2005 arbeiten würde und somit angeblich Geld zurückzahlen müsste. Nur kann das doch nicht sein weil ich ja seid Arbeitslos gelte. Wo ist das Recht? Also was stimmt jetzt? Gelte ich als Arbeitslos wenn ich eine Weiterbildung mache oder nicht?

Danke schon mal

alkorithmus
2005-04-21, 13:09:46
naja wenn deine weiterbildung vom arbeitsamt bezahlt wird dann wird es wohl ein fehler von den sein...

oder wer bezahlt das?..

Gast
2005-04-21, 13:29:14
Also der Großteil wird vom Arbeitsamt bezahlt den Rest muss der Arbeitsgeber zahlen.

Heimatsuchender
2005-04-21, 21:10:14
Wenn du noch im Angestelltenverhältnis stehst und nicht gekündigt hast, ist das eine berufliche Weiterbildung/Fortbildung. Diese Maßnahme wird nicht auf unbegrenzte Zeit vom Arbeitsamt bezahlt. Am besten ist es, wenn du die Person anrufst, die dir den Brief geschrieben hat und um einen Gesprächstermin bittest, damit man dir die Sache genau erklärt.

tobife

JaDz
2005-04-22, 14:20:50
Und Du zählst natürlich nicht zu den ca. 5 Millionen offizellen Arbeitslosen. Denn dazu müsstest Du dem Arbeitsmarkt als Arbeitssuchender zur Verfügung stehen, was während einer Weiter- / Fortbildungsmaßnahme nicht der Fall ist.

Gast
2005-04-22, 18:23:07
Also es hat sich jetzt geklärt. Da hatte wohl jemand nur langeweile und hat bisschen am PC rumgespielt.
Ja unbegrenzt bekomme ich das nicht bezahlt das weiß ich, aber ich bekomme 2 Jahre was dazu gezalt. Und es war ja jetzt nicht mal ganz ein Jahr rum.
Hat sich jedenfalls alles geklärt und wurde wieder geändert das es so läuft wie vorher auch.