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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kurze frage zum widerruf:


Digg
2005-04-22, 16:39:07
kurze frage:

ich bestelle etwas per nachnahme im internet, mache vom widerruf gebrauch und sende zurück.

bekomme ich nun die versandkosten vom abschicken (händler), die von der retour oder alle entstandenen erstattet?

SgtDirtbag
2005-04-22, 16:41:09
Ich kenn das nur so, dass die Versandkosten immer der Kunde zahlt, auch bei Retour.
Also nix mit Rückerstattung oder so.

Mussu aber mal in die AGBs gucken.

piker
2005-04-22, 16:43:32
Ich kenn das nur so, dass die Versandkosten immer der Kunde zahlt, auch bei Retour.
Also nix mit Rückerstattung oder so.

Mussu aber mal in die AGBs gucken.


irrtum, gemäß fernabsatzgesetz muß dir der händler das versicherte porto zurückerstatten.

Digg
2005-04-22, 16:45:00
ja muss er. aber muss er beide zahlen oder nur von der retour bzw vom versenden?

Eazy
2005-04-22, 16:47:59
ja muss er. aber muss er beide zahlen oder nur von der retour bzw vom versenden?

Die kompletten Versandkosten. Also hin und zurück auf seine Kosten. ;)

Leider nehmen die meisten Unternehmen unfreie Ware nicht an, sonst würde ich immer unfrei zurückschicken.

Digg
2005-04-22, 16:55:32
ich wollts nur nomma genau wissen da ich etwas widerrufen habe und diese witzbolde haben NUR den betrag der ware ohne jegliche versandkosten zurück erstattet. :ugly:

bin ma gespannt ob sie den rest noch überweisen..

edit: ob das nach dem motto "man kanns ja ma probiern" gemacht wird?

CrazyHorse
2005-04-22, 16:58:02
Afaik gibt´s da einen Schwellenwert, den die Ware übersteigen muss, damit man das Porto bei Widerruf erstattet bekommt.

40€ oder so meine ich...

GBWolf
2005-04-22, 16:59:15
kurze frage:

ich bestelle etwas per nachnahme im internet, mache vom widerruf gebrauch und sende zurück.

bekomme ich nun die versandkosten vom abschicken (händler), die von der retour oder alle entstandenen erstattet?


bei Amazon IMMER ja

Digg
2005-04-22, 16:59:37
Afaik gibt´s da einen Schwellenwert, den die Ware übersteigen muss, damit man das Porto bei Widerruf erstattet bekommt.

40€ oder so meine ich...

stimmt, sowas gibts auch noch.

bei mir handelt es sich um ~100 euro.

piker
2005-04-22, 17:03:09
Afaik gibt´s da einen Schwellenwert, den die Ware übersteigen muss, damit man das Porto bei Widerruf erstattet bekommt.

40€ oder so meine ich...


ganz richtig :smile:

§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.