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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay An - Verkauf (professionell, rechtliche Aspekte)


Marshall
2005-04-22, 18:42:16
Hi,

Vorgeschichte:
Ich werde oft gefragt ob ich für irgendjemanden etwas bei Ebay reinsetzen kann. Ich bekomme auch einen Anteil von dem Gewinn. Ich muss mich halt um alles kümmern (Überweisungen, Versand etc...)

Nun hatte ich mir überlegt so etwas professionell zu machen. Daher sachen von Leuten ankaufen und dann bei Ebay weiterverkaufen...
Was muss ich beachten bei z.B. Elektronik ( wegen evtl. geklauter Ware etc... ).
Was ist wenn ich dann z.B. gefälschte oder geklauter ware bei Ebay verkaufe bin ich dann selber schuld ?
Kann man sich z.B. durch einen Vertrag oder ähnliches indem erklärt wird das die Dinge nicht illegal sind etc... schützen ?

Und inwiefern muss ich die ganze Sache ( An und Verkauf ) steuerlich absetzen etc.. ? Lohnt sich so etwas ?

Vielleicht hat ja bei so etwas jemand hier Erfahrungen und kann mir weiterhelfen.

mfg Marshall

Black-Scorpion
2005-04-22, 18:57:39
Hi,

Vorgeschichte:
Ich werde oft gefragt ob ich für irgendjemanden etwas bei Ebay reinsetzen kann. Ich bekomme auch einen Anteil von dem Gewinn. Ich muss mich halt um alles kümmern (Überweisungen, Versand etc...)

Nun hatte ich mir überlegt so etwas professionell zu machen. Daher sachen von Leuten ankaufen und dann bei Ebay weiterverkaufen...
Was muss ich beachten bei z.B. Elektronik ( wegen evtl. geklauter Ware etc... ).
Das sie nicht geklaut sind. ;)
Was ist wenn ich dann z.B. gefälschte oder geklauter ware bei Ebay verkaufe bin ich dann selber schuld ?
Ja und das kann sehr teuer werden.
Kann man sich z.B. durch einen Vertrag oder ähnliches indem erklärt wird das die Dinge nicht illegal sind etc... schützen ?
Nein

Und inwiefern muss ich die ganze Sache ( An und Verkauf ) steuerlich absetzen etc.. ? Lohnt sich so etwas ?
Wenn du es gewerblich machst, mußt du dir auch einen Gewerbeschein holen.
Ob es sich lohnt, bestimmt nicht
Vielleicht hat ja bei so etwas jemand hier Erfahrungen und kann mir weiterhelfen.

mfg Marshall
Du solltest dir darüber im klaren sein das du als gewerblicher Verkäufer nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hast.
Das fängt beim FAG an und hört bei 2 Jahren (gebrauchte Ware 1 Jahr) Gewährleistung auf.

Marshall
2005-04-22, 19:32:02
Hi,
Ok dann ist mir das ganze zu riskant..
Muss ich mir ne andere Geschäftsidee suchen... :rolleyes:

Danke für die schnelle Antwort.
mfg Marshall

onkel2003
2005-04-22, 20:12:30
gewerbeschein ist nicht teuer.
umsatz musste in der ersten zeit auch nicht riesig machen

ob du für sagen wir eventuell geklaute sachen auf kommen musst,
sagen wir mal so, der für den du es verkaufst, sagt es ist nicht seins, dann bist du der blöde.
kannst du beweisen, das du es in auftrag verkaufst, dann biste strafrechtlich aus der sache, aber du trägst den schaden, da der andere mit sicherheit nicht zahlen wird.


rechtlich gesehn kannste aber ein anderen weg gehn, und zwar verkaufst du in auftrag, mit gewinn beteiligung.

das bedeutet du verkaufst für person a, an person b.
person a übernimmt die volle haftung, rechtlich gesehn geht das, nur ne frage wer dies kauft.

dies ist beispiel ein beispiel beim kfz verkauf, händler wollen keine alten autos verkaufen wegen Gewährleistung , also wird er quasi von privat an privat verkauft, aber über ein händler.

ziel ist händler kassiert kohle, muss aber keine Gewährleistung tragen.

aber in ganzen, muss du ein betrag in kopf haben, den du ihn jahr machen möchtest, den machst du jedes jahr 2 euro umsatz wird dir der gewerbeschein warscheinlich genau so schnell wieder abgenommen.

hinzu kommt, du musst dich mit steuerrecht, und diesen ganzen büro kram auskennen.
also haste da nicht min 30K gewinn in jahr, wird es fürn lebensunterhalt nicht langen.

Tomi
2005-04-23, 11:51:33
Hi,

Vorgeschichte:
Ich werde oft gefragt ob ich für irgendjemanden etwas bei Ebay reinsetzen kann. Ich bekomme auch einen Anteil von dem Gewinn. Ich muss mich halt um alles kümmern (Überweisungen, Versand etc...)

Nun hatte ich mir überlegt so etwas professionell zu machen. Daher sachen von Leuten ankaufen und dann bei Ebay weiterverkaufen...

Was denn jetzt ? Das was Du willst, sind 2 verschiedene Sachen.

Das erste nennt sich offiziell "Verkaufsagent" und ist zuhauf bei Ebay tätig.

http://www.webscala.de/verkaufsagentur/

Im zweiten Fall machst Du alles für Dich allein. Du verkaufst nicht im Auftrag, sondern kaufst Ware von Anderen und verkaufst sie bei Ebay weiter. Allerdings ist auch hier ein Gewerbe fällig, mit allen Rechten und Pflichten.