PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechnung für eine Nachnahmebestellung die zurückgegangen ist?Quasi als Schadensersatz


drmaniac
2005-04-25, 11:51:46
Fakten :

bestellung eines MemorySticks per NN.

NN kommt an, ich war aber nicht da.

Post lässt Paket natürlich zurück gehen.

Händler schickt Rechnung über 25 Euro.

Einfach gefragt : darf der dat ;)


Rein vom Fernabsatzgesetz her, hätte ich, wenn ich wirklich kein Interesse drann gehab hätte, dass ganze ja auch jederzeit nach dem annehmen zurückgehen lassen können.

Ich wollte eigentlich um eine nochmalige Versendung bitten, aber mit der frechen Rechnung hat er bei mir irgendwie auf einen Nerv gestossen...

cu

Dunkeltier
2005-04-25, 11:53:37
Fakten :

bestellung eines MemorySticks per NN.

NN kommt an, ich war aber nicht da.

Post lässt Paket natürlich zurück gehen.

Händler schickt Rechnung über 25 Euro.

Einfach gefragt : darf der dat ;)


Rein vom Fernabsatzgesetz her, hätte ich, wenn ich wirklich kein Interesse drann gehab hätte, dass ganze ja auch jederzeit nach dem annehmen zurückgehen lassen können.

Ich wollte eigentlich um eine nochmalige Versendung bitten, aber mit der frechen Rechnung hat er bei mir irgendwie auf einen Nerv gestossen...

cu


Ich denke mal schon, das er dies darf. Schließlich hast du ja nicht nach dem FAG gehandelt und die Ware angenommen, sondern schlichtweg die Annahme verweigert.

Bandit666
2005-04-25, 11:58:36
Die Post schickt nichts zurück wenn du nicht da bist. Es wird 7 Tage aufs Postamt gelegt und wartet auf Abholung....erst dann gehts es zurück.

Also stimmt hier etwas bei deiner Schilderung nicht.


mfg

Kabelsalat
2005-04-25, 12:00:38
Bloß 7 Tage? Ist das sicher?

Habe nämlich erfahren, dass mein bestelltes Case erst wieder am 11.05 lieferbar ist. Am 14.05. gehts in den Urlaub. Damn.

Panasonic
2005-04-25, 12:01:01
Die Post schickt nichts zurück wenn du nicht da bist. Es wird 7 Tage aufs Postamt gelegt und wartet auf Abholung....erst dann gehts es zurück.

Also stimmt hier etwas bei deiner Schilderung nicht.


mfg
Jo, darüber bin ich auch gerade gestolpert...

Panasonic
2005-04-25, 12:01:18
Bloß 7 Tage? Ist das sicher?

Habe nämlich erfahren, dass mein bestelltes Case erst wieder am 11.05 lieferbar ist. Am 14.05. gehts in den Urlaub. Damn.
7 Werktage.

Gast
2005-04-25, 12:03:10
Man kann ja auch mal bei der Filiale nachfragen, obs auch länger geht. Zumindest hier auf dem flachen Land kein Problem

Bandit666
2005-04-25, 12:07:05
Man kann ja auch mal bei der Filiale nachfragen, obs auch länger geht. Zumindest hier auf dem flachen Land kein Problem

Jepp....geht hier auch (mittl. Stadt)....aber nur mit 3€ Lagergebühr. Finde ich aber ok.

Die Post ist ja kein Paket-Lager für Langzeiturlauber! :D

Bloß 7 Tage? Ist das sicher?


Jepp....definitiv. Ist so und war auch schon immer so.

drmaniac
2005-04-25, 12:16:35
einfahc mal großzügiger denken...

ich bin öfter arbeitsbedingt länger als eine Woche nicht zuhause.

also bleibt meine Schilderung bei : ich war nicht da ;)


Jetzt ist immer noch die Frage offen : auf welcher Rechtsgrundlage darf ein Händler (immerhin sind das 50 Mark mal eben umgerechnet ;) ) diese Gebühr berechnen ?

Dunkeltier
2005-04-25, 12:19:07
einfahc mal großzügiger denken...

ich bin öfter arbeitsbedingt länger als eine Woche nicht zuhause.

also bleibt meine Schilderung bei : ich war nicht da ;)


Jetzt ist immer noch die Frage offen : auf welcher Rechtsgrundlage darf ein Händler (immerhin sind das 50 Mark mal eben umgerechnet ;) ) diese Gebühr berechnen ?


AGB's? Immerhin bleibt der Händler auf den Versandkosten sitzen, hat Ware ordern und nicht verkaufen können, etc.

drmaniac
2005-04-25, 12:22:26
ja aber in den AGBs kann man viel reinschreiben, deswegen gibts ja auch die Klausel, dass wenn etwas davon Rechtsunwirksam ist, es nicht die ganze AGB ungültig werden lässt.

Die Kernfrage ist halt : ist das mit dem Gesetz zu vereinbaren?

Black-Scorpion
2005-04-25, 12:24:55
Wenn ich weiß das ich öfter nicht zu Hause bin, bestelle ich nicht per Nachnahme .
Hast du keine Nachbarn die das Paket in der Zeit annehmen können?

Bandit666
2005-04-25, 12:25:00
Wenn du länger wie 1 Woche arbeitsbedingt nicht zu Hause bist, warum hast du nicht dafür gesorgt das der Bote abgefangen wird?Oder das jemand mit ner Vollmacht von dir das Paket abholt?

Ich denke eher du hast was bestellt, nicht angenommen und abgeholt und willst dich nun drücken.
Der Händler handelt richtig. Würde ich genauso machen.
Rechtliche Schritte wird er leider nicht einleiten können.

mfg

Ausserdem könntest du dir ja das Paket nochmal schicken lassen und bezahlen. Dann dem Händler die Überweisung einer Aufwandsentschädigung von 10€ vorschlagen.

Dunkeltier
2005-04-25, 12:28:29
(...)
Rechtliche Schritte wird er leider nicht einleiten können.

mfg


Wer, der Händler? Aber sicher, dem Kaufvertrag wurde zugestimmt.

Bandit666
2005-04-25, 12:30:43
Wer, der Händler? Aber sicher, dem Kaufvertrag wurde zugestimmt.


Nein.....keinerlei Chancen auf einen Prozess.....wird schon vorher wegen Geringfügigkeit abgelehnt.
Zumal kein Händler wegen solcher Kinder seinen Anwalt (den er ja als Selbstständiger auch selbst bezahlen darf) einschaltet.



mfg

drmaniac
2005-04-25, 12:34:21
@Bandit:

alles was nach deinen Grüßen steht finde ich korrekt und werde ich so wohl auch tun. Alles andere davor sind Mutmaßungen die noch nicht mal zutreffen.

drmaniac
2005-04-25, 12:36:34
Nein.....keinerlei Chancen auf einen Prozess.....wird schon vorher wegen Geringfügigkeit abgelehnt.
Zumal kein Händler wegen solcher Kinder seinen Anwalt (den er ja als Selbstständiger auch selbst bezahlen darf) einschaltet.



mfg

also entweder bist Du der Bord Opa (und mit Opa meine ich wirklich ALT ;) ) dann trifft Kinder zu, oder es ist unterschwellig beleidigend, oder :biggrin:

Bandit666
2005-04-25, 12:41:14
also entweder bist Du der Bord Opa (und mit Opa meine ich wirklich ALT ;) ) dann trifft Kinder zu, oder es ist unterschwellig beleidigend, oder :biggrin:


Wenn du dich angesprochen fühlst ist das nicht mein Problem.
Was erwartest du in diesem Thread? Das wir sagen das du dich super gegenüber dem Händler benommen hast?


mfg


Edit: War eigentlich nicht DIREKT beleidigend gemeint....eher unterschwellig. :D

drmaniac
2005-04-25, 12:51:14
unterschwellig verkrafte ich, dann ist's ja gut ;)

Nein ich hab keine subjektive Einordnung des Falles mit Besserwisser-Antworten erwartet, (obwohl ich es ja hätte wissen müssen :biggrin: ), sondern eine objektive Beurteilung nach Rechtslage.

Bandit666
2005-04-25, 13:30:00
Fall 1:
Du schilderst ihm per Telefon (!!) das Problem und bittest um eine erneute Zustellung....meist werden dem Kunden in solchen Fällen keinerlei Nachlieferkosten berechnet. Wenn er doch nochmal Versand haben will, musst du wohl akzeptieren.

Fall 2:
Du willst mit dem Händler nichts mehr zu tun haben. Ok.....unfair, aber dein Ding. Er wird dir noch 2 Mahnungen schicken und auf seine Versandkosten bestehen. Do solltest sie ihm des Friedens Willen zahlen. Dann ist alles ok.

Fall 3:
Du willst mit dem Händler nichts mehr zu tun haben. Ok.....unfair, aber dein Ding. Er wird dir noch 2 Mahnungen schicken und auf seine Versandkosten bestehen.
Du zahlst nichts und ignorierst seine Mails und Mahnungen. Du wirst irgendwann nichts mehr von ihm hören. Höchstwahrscheinlich kannst du bei diesem Händler nur noch per Vorkasse zahlen. Verständlich.
Kein Händler kann es sich leisten wegen 20€ Versandkosten einen Anwalt einzuschalten.


mfg

Dunkeltier
2005-04-25, 13:36:32
Fall 1:
Du schilderst ihm per Telefon (!!) das Problem und bittest um eine erneute Zustellung....meist werden dem Kunden in solchen Fällen keinerlei Nachlieferkosten berechnet. Wenn er doch nochmal Versand haben will, musst du wohl akzeptieren.

Fall 2:
Du willst mit dem Händler nichts mehr zu tun haben. Ok.....unfair, aber dein Ding. Er wird dir noch 2 Mahnungen schicken und auf seine Versandkosten bestehen. Do solltest sie ihm des Friedens Willen zahlen. Dann ist alles ok.

Fall 3:
Du willst mit dem Händler nichts mehr zu tun haben. Ok.....unfair, aber dein Ding. Er wird dir noch 2 Mahnungen schicken und auf seine Versandkosten bestehen.
Du zahlst nichts und ignorierst seine Mails und Mahnungen. Du wirst irgendwann nichts mehr von ihm hören. Höchstwahrscheinlich kannst du bei diesem Händler nur noch per Vorkasse zahlen. Verständlich.
Kein Händler kann es sich leisten wegen 20€ Versandkosten einen Anwalt einzuschalten.


mfg


Dann kennst du schlecht Läden wie zum Bleistift norsk-it. Ich bestellte dort was ab, und kriegte sogar noch ein Bestätigung. Trotzdem kamen ein paar Tage später die Sachen an, die ich natürlich nicht mehr brauchte. Ich habe sie nicht angenommen. Tja, und dann kam ein schönes Schreiben...

Bandit666
2005-04-25, 13:38:32
Dann kennst du schlecht Läden wie zum Bleistift norsk-it. Ich bestellte dort was ab, und kriegte sogar noch ein Bestätigung. Trotzdem kamen ein paar Tage später die Sachen an, die ich natürlich nicht mehr brauchte. Ich habe sie nicht angenommen. Tja, und dann kam ein schönes Schreiben...

Wenn die Sachen VORM Versand storniert wurden ist alles ok....du musst und solltest nichts zahlen.
Waren die Sachen aber schon unterwegs, wirst du dich gütlich einigen müssen.
Kannst dich ja mal in die Lage des Händlers versetzen.

mfg

Dunkeltier
2005-04-25, 13:52:03
Wenn die Sachen VORM Versand storniert wurden ist alles ok....du musst und solltest nichts zahlen.
Waren die Sachen aber schon unterwegs, wirst du dich gütlich einigen müssen.
Kannst dich ja mal in die Lage des Händlers versetzen.

mfg


Ich hatte vor (!) dem Versand storniert und daraufhin -wie schon erwähnt- eine Bestätigung erhalten. Trotzdem kamen halt die Sachen an, und trotzdem halt wollte norsk-it Geld sehen. Welches sie von mir natürlich nicht bekommen haben.

Senfgnu
2005-04-25, 14:05:53
Wo ist dann das Problem? Dass norsk-it nicht der seriöseste Versender ist, sollte doch allgemein bekannt sein. Und wenn du nicht drauf reingefallen bist, seh ich auch keine Probleme.

Und nun zum Threadstarter: Einfach mal anrufen und wegen einer Nachlieferung anfragen, sollte kein Problem sein. Wenn er nicht drauf eingeht, zahl die 15 Euro alleine schon aus moralischen Gründen. Du hast das Zeug bestellt, konntest es nicht entgegennehmen (mit entsprechender Planung ist sowas in den meisten Fällen möglich) und der Händler sitzt jetzt auf den Kosten und der Ware, die er ja schon verkauft geglaubt hatte.

Mit Paragraphensuche fang ich nicht an, da ein Gerichtsverfahren wegen so etwas wohl kaum eröffnet wird.

Schönen Tag noch

onkel2003
2005-04-25, 17:46:56
Fall 1:
Du schilderst ihm per Telefon (!!) das Problem und bittest um eine erneute Zustellung....meist werden dem Kunden in solchen Fällen keinerlei Nachlieferkosten berechnet. Wenn er doch nochmal Versand haben will, musst du wohl akzeptieren.

Fall 2:
Du willst mit dem Händler nichts mehr zu tun haben. Ok.....unfair, aber dein Ding. Er wird dir noch 2 Mahnungen schicken und auf seine Versandkosten bestehen. Do solltest sie ihm des Friedens Willen zahlen. Dann ist alles ok.

Fall 3:
Du willst mit dem Händler nichts mehr zu tun haben. Ok.....unfair, aber dein Ding. Er wird dir noch 2 Mahnungen schicken und auf seine Versandkosten bestehen.
Du zahlst nichts und ignorierst seine Mails und Mahnungen. Du wirst irgendwann nichts mehr von ihm hören. Höchstwahrscheinlich kannst du bei diesem Händler nur noch per Vorkasse zahlen. Verständlich.
Kein Händler kann es sich leisten wegen 20€ Versandkosten einen Anwalt einzuschalten.


mfg

mehr brauch man dazu nicht sagen. (y)

ruf an sag, versandkosten übernimmste und mehr nicht.
oder schreib mail, und sag 10 euro geht klar und gut.
wollen die wirklich 25 euro, dann würde ich punkt 3 von Bandit666 machen
25 okken ist ein wenig hart die würde ich auch nicht zahlen.

drmaniac
2005-04-25, 20:33:59
ich hab angeboten dass sie von meinem Konto abbuchen und mir den Stick dann nochmal zuschicken, mal sehen.