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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Will PC-King mich verarschen?????


Lor
2002-06-04, 18:19:04
Also schnell zum Thema. Hab vor 2 Wochen mein MSI K7T266Pro2-RU zu PC-King zurückgeschickt, da mein PC nicht mehr bootete. Monitor blieb schwarz, Lüfter, Festplatten, Laufwerke alles lief an...nur alle Dioden aufm Board rot und Moni kein SIgnal --->laut Handbuch CPU damaged. (konnte ich mir aber nicht vorstellen da derselbe Fehler mit einem eingebautem Duron auftrat)
Jedenfalls kam eine Woche später das Board zurück und anbei stand:
festgestellte Fehler: Keinen Fehler festgestellt!
Gut dachte ich mir...Pech gehabt denn wars doch der XP der durch war. Schickte ihn letzte Woche ein und kam heute zurück mit dem selben Spruch: festgestellte Fehler: Keinen Fehler festgestellt!

Was zum Henker sollte es denn sonst sein???
Wolln die mich veräppeln? Kann es sein das die mich um meine Garantiezeit prellen wollen da diese am 03.06.02 abgelaufen ist??? Hab die beiden Teile vorhin an einen Bekannten verkauft dem ich das Geschehen jedoch erzählt habe...werd ja jetzt sehen ob es bei ihm funktioniert oder nicht.

Nordmann
2002-06-04, 18:24:29
Andere CPU auf Board und testen...
Alte CPU auf anderes Board und testen...
Verwirrung gelöst! ;)

[EDIT] Wars nicht reichlich "bescheiden" von Dir das Zeug soo voreilig zu verkaufen ???

Lor
2002-06-04, 18:27:57
Originally posted by Nordmann
Andere CPU auf Board und testen...
Alte CPU auf anderes Board und testen...Verwirrung gelöst! ;)

[EDIT] Wars nicht reichlich "bescheiden" von Dir das Zeug soo voreilig zu verkaufen ???

Hab doch geschrieben das daselbe Problem mit nem Duron auftrat;).
XP lief auch auf nem A7V nicht...
Verwirrung: Immer noch vorhanden :(.


Warum bescheiden??? Garantie ist jetzt ehh abgelaufen, ausserdem ist es ein guter Freund von mir dem ich das Geld nach "Nicht Funktion" natürlich zurückgebe.

Nordmann
2002-06-04, 18:33:22
Originally posted by Lor
XP lief auch auf nem A7V nicht... Verwirrung: Immer noch vorhanden :(
Dann siehts doch so aus der er hin ist! Also ist doch das mit der CPU schonmal klar :D

Naja... ich meinte vielleicht geht das Board ja noch und Du hast es jetzt umsonst verkauft. Das Du Deinen Freun übers Ohr haust wollte ich ja nicht sagen! :D

Welcher Duron... Aber na gut... Du hast es "gesagt" ;)

Lor
2002-06-04, 18:39:02
Originally posted by Nordmann

Dann siehts doch so aus der er hin ist! Also ist doch das mit der CPU schonmal klar :D
Naja... ich meinte vielleicht geht das Board ja noch und Du hast es jetzt umsonst verkauft. Das Du Deinen Freun übers Ohr haust wollte ich ja nicht sagen! :D
Welcher Duron... Aber na gut... Du hast es "gesagt" ;)

Ich will ja keine voreiligen Schlüsse ziehn, aber warscheinlich geht PC-King wirklich mit der Absicht daran, das wenn ich jetzt wieder eine Reklamation des "defekten" XP´s einleite sie sagen können, Ja aber warum denn, das halbe Jahr Garantiezeit ist ja ehh herum. *grml*

Hab den ganzen Krempel verkauft weil ich von Anfang an mit der Kiste Probleme gehabt habe. Mein alter Duron aufm A7V hingegen rennt und rennt und rennt :D.

Nordmann
2002-06-04, 18:50:38
Originally posted by Lor
Hab den ganzen Krempel verkauft weil ich von Anfang an mit der Kiste Probleme gehabt habe. Mein alter Duron aufm A7V hingegen rennt und rennt und rennt :D.
Die "billig" Schiene eben! Genau wie mein alter Celli!

Mit PC-King könntest Du Recht haben. Aber das könnte mit jedem Anbieter passieren. Genau steckt man da nie drin. :(

sun-man
2002-06-04, 19:20:18
Hi,
sollte sich durch eine solche Aktion die Garantiezeit nicht irgendwie verlängern ? Oder zumindest sollten doch IMHO 14 Tage Einspruchsrecht bestehen beleiben.
Wenn meine Karre 1 Tag vor Garantieende mit nem Motorschadenb ausfällt, können die den ja auch nicht 2 Tage später zurückgeben und sagen Garatie ist nun vorbei....kein Schaden festgestellt.

MFG

Lor
2002-06-04, 19:26:52
Wenn nichts festgestellt wurde bzw. repariert wurde glaub ich nicht das sie sich dadurch verlängert...kenne die Rechtslage leider nicht so genau :(.

Marcel
2002-06-04, 21:11:04
Keine Angst, Lor, Du hast den Mangel 1. unverzüglich nach dem Dir-Bekanntwerden und 2. innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gemeldet.
Das zählt. Und, ob der Fehler tatsächlich vorhanden ist, nicht, ob die das erzählen. Wenn der Fehler wirklich nicht am Board oder der CPU, sondern z.B. am RAM oder der GraKa liegt, hast Du natürlich den schwarzen Peter.
Die können die Gewährleistungsfrist nicht durch lange "Reparaturzeit" verstreichen lassen, denn der § 639 Abs. 2 BGB sagt:
"Unterzieht sich der der Unternehmer im Einverständnisse mit dem Besteller der Prüfung des Vorhandenseins des Mangels oder der Beseitigung des Mangels, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis der Unternehmer das Ergebnis der Prüfung dem Besteller mitteilt oder ihm gegenüber den Mangel für beseitigt erklärt oder die Fortsetzung der Beseitigung verweigert." (Da Du das Board im Dezember gekauft hast, handelt es sich noch um einen Kaufvertrag nach § 433 BGB und noch nicht nach neuem Europarecht.)

Gruß,
Marcel

StefanV
2002-06-04, 23:46:56
Und wie ist es mit der Herstellergarantie??

MSI gibt ja sicher 1 oder 2 Jahre aufs Board, da es sicher kein OEM Board ist, stünde dir diese Garantie zu.

Am besten mal MSI anmailen...

Marcel
2002-06-05, 00:04:35
Originally posted by Stefan Payne
Und wie ist es mit der Herstellergarantie??


Eine Garantie wird vom Hersteller oder sonstwem in der Supply Chain freiwillig und zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gemacht und unterliegt daher keinerlei getzlichen Bestimmungen (sofern sie nicht gegen solche verstößt).

(Ein Hersteller könnte also Garantie nur an weibliche Käufer geben; nur an männliche nicht - das wäre ja frauenfeindlich! - kleiner Scherz am Rande)

Gruß,
Marcel

Lor
2002-06-05, 00:23:11
Originally posted by Marcel
Keine Angst, Lor, ......
Gruß,
Marcel

Danke Marcel, gut das sich jemand damit auskennt ;).

Jedoch haben mein Kumpel und ich ebend seinen Rechner mit dem besagten Board und der CPU aufgebaut und siehe da....es funktioniert. Das einzige was man jetzt noch an der Rücklieferung bemängeln muss ist, das an einer Kante vom Prozessor an beiden Aussenkanten je 1 Pin verbogen war...trotz guter Verpackung :|.
Wer weiss welchen Austausch XP die Herschaften mir da zurückgeschickt haben. Ist auch egal, es funktioniert jetzt und das ist was zählt.

Hab gleich noch etwas Hardwareschrott aus seinem altem PC mitgebracht, werde diesen mal gleich ins S/B Forum setzen...Falls Interesse besteht, ne 3DFX Voodoo 2,Pentium 200MMX, 64 MB EDO RAM und irgend n Board ist dabei.

Marcel
2002-06-05, 00:43:15
Originally posted by Lor

Danke Marcel, gut das sich jemand damit auskennt ;).


Hey, ein Semester lang EDV-Recht und Datenschutzrecht, das muss sich doch mal auszahlen, oder? ;-)
War wohl leider das letzte Mal, dass ich mein BGB in Sachen Schuldrecht bemühen konnte; EU sei Dank (o.ä.).
Naja, das BGB ist auch nicht mehr, was es mal war; es fehlen mittlerweile einige Paragraphen, zum Beispiel der 1300 (http://www.turbogenial.de/go.php3?artikel=59), zum Thema Beiwohnung...

Gruß,
Marcel