PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fernabsatzgesetz


Unfug
2005-04-28, 20:20:53
Hallo,

wie schaut es eigentlich mit dem Fernabgesetz aus, wenn man sich folgendes Beispiel vor Augen hält.

1) Ware gekauft
2) Montag Warte geliefert - Ware Fehlerhaft - Dienstag zurückgesendet mit der
bitte Ware zu reparieren
3) Ware kommt erst 2 Wochen später von Reparatur zurück???

Ist das FAG dann nicht mehr gültig, da 2 Wochen vergangen sind, obwohl das Notebook real nur 1Tag da war?
So könnten sich ja noch andere Fehler oder sogar "nicht gefallen" auftreten.
Nur dann sitzt man auf der Ware oder?

Danke für den rechtlichen Beistand :biggrin:

Byteschlumpf
2005-04-28, 20:26:04
Was steht in den AGBs des Online-Shops?
Ein Rückgaberecht wird oftmals nur auf ungeöffnete Ware eingeräumt.

Ach ja, das nennt sich Fernabgabegesetz! :)

Gast
2005-04-28, 20:34:41
Ich kann dir nicht sagen wie fernab dieses Gesetz ist, aber du meinst vermutlich das Fernabgabegesetz. Das gibt es aber nicht mehr, sondern wurde mittlerweile in das Bürgerlich Gesetzbuch eingearbeitet.

Nachlesen kann man das hier:
http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=gesetze&gl[gesetzid]=5#abschnitt1
und
http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=gesetze&gl[gesetzid]=6

Selbstverständlich hast du ein 14-tägiges Rückgaberecht, das erst nach Erfüllung des Vertrages durch den Händler anläuft. Vor Übergabe der vollständig funktionierenden Ware hat der Händler den Vertrag nicht erfüllt.

Gast
2005-04-28, 20:36:36
Ein Rückgaberecht wird oftmals nur auf ungeöffnete Ware eingeräumt.Was zweifelsfrei unwirksam ist. Denn das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass der Händler möglicherweise Ersatz für beschädigte Verpackungen oder Gebrauchsspuren verlangen kann. Das Rückgaberecht kann er keinesfalls ausschließen.

Unfug
2005-04-28, 20:59:20
In AGB steht:
Es wird Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB eingeräumt.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


@Gast schrieb:
Selbstverständlich hast du ein 14-tägiges Rückgaberecht, das erst nach Erfüllung des Vertrages durch den Händler anläuft.Vor Übergabe der vollständig funktionierenden Ware hat der Händler den Vertrag nicht erfüllt.

Gibts dazu ein Eintrag wie die Links von Dir?
Heisst also ich kann mich auch später auf das Widerrufsgesetz stützen, wenn Ware nicht 100% funktionstüchtig war beim Kauftag?

Asyan
2005-04-28, 21:43:22
Fernabgabegesetz
Oder vielleicht doch das Fernabsatzgesetz?

Ich hab das Topic mal geändert.

Byteschlumpf
2005-04-28, 23:31:27
Oder vielleicht doch das Fernabsatzgesetz?

Ich hab das Topic mal geändert.
Ok, zwei Stühle, eine Meinung. :whistle: