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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage wegen Garantie


KinGGoliAth
2005-05-01, 12:02:09
ich kaufe und verkaufe mittlerweile schon seit mehr als 2 jahren bei ebay und neben den gewerblichen verkäufern die eine rechnung ausstellen gibt es auch die privaten verkäufer, die die rechnung von z.b. der von ihnen gekauften und mir ersteigerten grafikkarte, festplatte , was auch immer mitliefern um ein wenig sicherheit zu suggerieren. aber wie sicher ist das wirklich?

aber da steht dann natürlich deren name und adresse in der rechnung.

wie sieht es denn eigentlich aus, wenn ich mit der rechnung garantie in anspruch nehmen will?
kann der händler bei dem der andere die hardware gekauft hat mir die garantie verweigern, weil mein name nicht auf der rechnung steht sondern ein anderer name?

:confused:

alpha-centauri
2005-05-01, 13:55:42
ich kaufe und verkaufe mittlerweile schon seit mehr als 2 jahren bei ebay und neben den gewerblichen verkäufern die eine rechnung ausstellen gibt es auch die privaten verkäufer, die die rechnung von z.b. der von ihnen gekauften und mir ersteigerten grafikkarte, festplatte , was auch immer mitliefern um ein wenig sicherheit zu suggerieren. aber wie sicher ist das wirklich?

aber da steht dann natürlich deren name und adresse in der rechnung.

wie sieht es denn eigentlich aus, wenn ich mit der rechnung garantie in anspruch nehmen will?
kann der händler bei dem der andere die hardware gekauft hat mir die garantie verweigern, weil mein name nicht auf der rechnung steht sondern ein anderer name?

:confused:

idr ist sowas ein garantie und gewaehrleistungsabgabe an dritte. die meisten verkaeufer wie hersteller verbieten das. in der praxis duerfte es sicher keinen interessieren.

zudem musst du dir persoenlich noch klar werden, wodrin der unterschied von gewaehrleistung und garantie besteht.

KinGGoliAth
2005-05-01, 14:12:54
idr ist sowas ein garantie und gewaehrleistungsabgabe an dritte. die meisten verkaeufer wie hersteller verbieten das. in der praxis duerfte es sicher keinen interessieren.

zudem musst du dir persoenlich noch klar werden, wodrin der unterschied von gewaehrleistung und garantie besteht.

bevor wir jetzt haarspalterei betreiben:
"garantie" in der überschrift wird als oberbegriff für alles verwendet was mit "ist kaputt und muss / soll ausgetauscht / repariert werden" ;)

h00ligan
2005-05-01, 14:30:05
bevor wir jetzt haarspalterei betreiben:
"garantie" in der überschrift wird als oberbegriff für alles verwendet was mit "ist kaputt und muss / soll ausgetauscht / repariert werden" ;)

Das hat nichts mit Haarspalterei zu tun, rechtlich gibt es nunmal große Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung. Das fängt beim bloßen Vorhandensein an (Gewährleistung muß es bei Neuware vom Händler immer geben, Garantie vom Hersteller nicht), geht über die Ansprechpartner im Problemfall (beim Händler hast du Gewährleistungsansprüche, beim Hersteller evtl. Garantieansprüche) und einige andere Dinge.
Diese Geschichte mit der Übertragung von Rechnungen / Lieferscheinen u.ä. ist imho zulässig, auch wenn ich dazu jetzt keine Paragraphen aus dem Ärmel schütteln kann. Garantie / Gewährleistung sind m.W. nicht direkt personengebunden.

atlantic
2005-05-01, 14:41:32
vielleicht hilft dies (http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=16161) ja vorerst weiter.

Ich denke, es entscheiden die AGB´s von Hersteller und Händler.