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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gute Nachrichten für Umzugswillige - Kündigungsfristen


Tomi
2005-05-07, 10:29:23
Still und leise wird am 01.06.2005 eine wichtige Änderung in Kraft treten. Seit dem 01.09.2001 gilt bereits für alle ab da geschlossenen Mietverträge für den Mieter eine kurze Kündigungsfrist von 3 Monaten (nach altem Recht je nach Mietdauer bis zu 12 Monate !).

Ab dem 01.06.2005 wird diese Regelung nun auch für alle Mietverträge gelten, die vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden. Einschränkung...es muss sich um Formularmietverträge bzw. Kündigungsfristklauseln handeln. Dazu gehört bspw. das bloße zitieren der alten BGB Regelung oder der Verweis darauf.

Individuell vereinbarte und damit vom BGB abweichende Kündigungsfristen bleiben nach wie vor wirksam, sowohl bei alten als auch neuen Verträgen, auch wenn sie länger als 3 Monate sind.

{655321}-Hades
2005-05-07, 10:34:30
Gut zu wissen, bei mir isses demnächst so weit...

darph
2005-05-07, 11:14:16
Individuell vereinbarte und damit vom BGB abweichende Kündigungsfristen bleiben nach wie vor wirksam, sowohl bei alten als auch neuen Verträgen, auch wenn sie länger als 3 Monate sind.
Also in dem Moment, in dem im Mietvertrag das Wort Kündigungsfrist auch nur auftaucht, bleibt alles beim Alten. Oder wie?

Tomi
2005-05-07, 11:52:35
Nein. Es muss eine individuelle Vereinbarung sein. Nur die gilt weiterhin. Wenn Du bspw. heute einen Mietvertrag unterschreibst, wo 6 Monate Kündigungsfrist vereinbart werden, ist der gültig, auch wenn lt. Gesetz nur 3 Monate vorgesehen sind. Du kannst dann erst nach 6 Monaten raus.

Bei alten Mietverträgen vor 01.09.2001 gilt..sofern dort als Kündigungsfrist entweder bspw. der damals geltende BGB Passus 1:1 übertragen (ist in Formularmietverträgen meistens so) oder auf ihn verwiesen wurde, gelten ab 01.06.05 nur noch 3 Monate, auch wenn man bspw. nach altem Recht 12 Monate hätte. Ist aber auch damals individuell was vereinbart worden, z.B. "6 Monate unabhängig von Mietdauer" gilt weiterhin 6 Monate und nicht 3 Monate.