vario
2005-05-10, 18:33:33
siehe bitte hier > (meine frage weiter unten)
Wann bleibt das Einkommen der Eltern unberücksichtigt?
5. wenn dem Beginn des Ausbildungsabschnitts eine dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung und eine anschließende Erwerbstätigkeit von drei Jahren vorausgegangen sind.
so was ich jetzt gern wissen möchte ist : was ist wenn ich nach meiner ausbildung (3,5 jahre) einpaar monate arbeitslos war ? oder noch 1 monat abeitslos werde , vor schulbeginn . zählt das noch zu der erwerbstätigkeit?
muss ich jetzt um mein bafög angst haben :(
gruss vario
Wann bleibt das Einkommen der Eltern unberücksichtigt?
5. wenn dem Beginn des Ausbildungsabschnitts eine dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung und eine anschließende Erwerbstätigkeit von drei Jahren vorausgegangen sind.
so was ich jetzt gern wissen möchte ist : was ist wenn ich nach meiner ausbildung (3,5 jahre) einpaar monate arbeitslos war ? oder noch 1 monat abeitslos werde , vor schulbeginn . zählt das noch zu der erwerbstätigkeit?
muss ich jetzt um mein bafög angst haben :(
gruss vario