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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorladung bei der Polizei


Gast
2005-05-12, 13:54:39
hallo,
ich habe einen brief von der polizei: VORLADUNG ZUR VERANTWORTLICHEN VERNEHMUNG IM RAHMEN EINES DIVERSIONSTAGES.

ich habe im märz in einem laden etwas mit gehen lassen im wert von 20 euro und wurde dabei erwischt. hab dann meine strafe bekommen vom ladendedektiv (hausverbot 1 jahr und 75euro strafe zahlung). er hatte mir gesagt das ich mit der polizei nichts mehr zutun haben werde.
und jetzt bin ich vorgeladen.

ich bin nicht vorbestraft. was könnte mir drohen?

Das gute A
2005-05-12, 14:01:23
Bei einem erwachsenen Straftäter wird das Erwachsenenstrafrecht angewandt (§ 242 Strafgesetzbuch).

Wird er zum ersten Mal beim Ladendiebstahl gestellt, so muss der Ladendieb mit einer Geldstrafe rechnen.( ca. ein Monatsgehalt )

Der Arbeitgeber wird über die Straftat nicht informiert und der Ladendieb bekommt als Ersttäter keinen Eintrag ins Führungszeugnis.

Ein Wiederholungstäter muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen (Geldstrafe Bewährungsstrafe) und er bekommt einen Eintrag ins Führungszeugnis.

Wer einmal beim Ladendiebstahl aufgefallen ist, der sollte die Finger in Zukunft von fremdem Eigentum lassen.

Ein Ladendieb schädigt nicht das Kaufhaus sonder sich selbst, seine Familie, die ehrlichen Kunden und die Angestellten des Kaufhauses.


edit:
Noch was in eigener Sache:
Was muss man für ein Idiot sein, ehrlich... ich hoffe, dass Du dafür mehr Strafe bekommst als o.a., aber das wird ja leider nicht der Fall sein...
/edit

Gruß

Gast
2005-05-12, 14:04:45
ich bin noch schüler, aber schon über 18

Peleus1
2005-05-12, 14:07:49
Wie alt bist du den ? Unter 21 ?

Das gute A
2005-05-12, 14:08:16
ich bin noch schüler, aber schon über 18

Siehe oben, steht ja da. Das und leider nicht mehr wird dir blühen. Ich hoffe, dass Du daraus die richtigen Schlüsse ziehst und so einen Mist nicht wieder machst.

TrigPe
2005-05-12, 14:10:34
Hallo,

darf ich fragen was du geklaut hast?


MfG

Gast
2005-05-12, 14:20:29
ja ich bin noch unter 21!

habe ein pc-teil geklaut (nent sich neon strings).

Gast
2005-05-12, 14:23:12
@ Das gute A: gelernt habe ich aufjednefall daraus!!!!!
nach so einer sahce fühlt man sich richtig scheiße. und bereut so etwas getan zu haben. ich weiß nicht warum ich das getan habe. man war ich blöd!!!

dafür bekomm ich aber jetzt die gerechte strafe.

was würde mir denn blühen?
ich bin noch schüler?

Gast
2005-05-12, 14:33:29
@ Das gute A: gelernt habe ich aufjednefall daraus!!!!!
nach so einer sahce fühlt man sich richtig scheiße. und bereut so etwas getan zu haben. ich weiß nicht warum ich das getan habe. man war ich blöd!!!

dafür bekomm ich aber jetzt die gerechte strafe.

was würde mir denn blühen?
ich bin noch schüler?

Ich würde dir mindestens 16 Sozialstunden im Krankenhaus auferlegen. Das sowas ´konsequenzen nach sich zieht sollte man in deinem Alter wissen. Und wenn du was haben willst beweg deinen Arsch und geh arbeiten.

Panasonic
2005-05-12, 14:48:18
Erscheine bei der Polizei, gestehe die Tat, bekunde Deine Scham und erkläre Deine Bereitschaft, alles zur Unterstützung des Verfahrens zu unternehmen. Abschliessend solltest Du erwähnen, das Du die Dummheit selbst nicht erklären kannst und das ein solches Verhalten nie wieder vorkommt.

Je nach Bundesland stehen dann die Chancen sehr gut, das die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt. Solltest Du aber ein zweites mal erwischt werden, dann tuts richtig weh.

Gast
2005-05-12, 14:52:38
Erscheine bei der Polizei, gestehe die Tat, bekunde Deine Scham und erkläre Deine Bereitschaft, alles zur Unterstützung des Verfahrens zu unternehmen. Abschliessend solltest Du erwähnen, das Du die Dummheit selbst nicht erklären kannst und das ein solches Verhalten nie wieder vorkommt.

Je nach Bundesland stehen dann die Chancen sehr gut, das die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt. Solltest Du aber ein zweites mal erwischt werden, dann tuts richtig weh.

ja, so werde ich mich auch verhalten.
denn ich bereue diese tat wirklich. mich muss der teufel geritten haben.

Das gute A
2005-05-12, 14:54:05
ja, so werde ich mich auch verhalten.
denn ich bereue diese tat wirklich. mich muss der teufel geritten haben.

Wenn Du das aus Überzeugung sagst, dann ist das der erste richtige Schritt.

Gruß

Tim86
2005-05-12, 15:19:40
naja son kleiner diebstahl ist schon echt ne dummheit, aber mehr auch nicht

also nicht übertreiben mit den strafforderungen hier ^^

Das gute A
2005-05-12, 15:44:48
naja son kleiner diebstahl ist schon echt ne dummheit, aber mehr auch nicht

also nicht übertreiben mit den strafforderungen hier ^^

Ich glaube, Du unterschätzt das etwas - es kommt nicht darauf an, ob es ein kleiner oder großer Diebstahl war. Wenn man so etwas einmal getan hat, besteht eine immes große Chance/Gefahr, dass man es wieder tut. Und ob es dann beim zweiten Mal wieder "nur" was für 20€ ist, das sei dahingestellt...

Gruß

Gast
2005-05-12, 15:49:39
Diversionstag heisst nichts weiter, als dass Dir die Staatsanwaltschaft und die Polizei vor Augen führen, zu welchen Folgen Dein Handeln führen könnte. Hinzu kommen noch Gespräche, um einer Wiederholung solcher Taten vorzubeugen.

In vielen Fällen werden dann noch Strafen wie gemeinnützige Arbeit ausgesprochen.

Mehr dürftest Du von einem solchen Tag nicht zu erwarten haben.

Viel Spaß...

xcv
2005-05-12, 15:51:22
Wenn man Schüler ist wird fast immer Jugendstrafe angewendet.

Das gute A
2005-05-12, 15:58:10
Wenn man Schüler ist wird fast immer Jugendstrafe angewendet.

Jugenstrafrecht= 14-17 Jahre, darüber nicht mehr. Soweit ich weiß ist es dann egal, ob man Schüler ist oder nicht.

Gruß

Asyan
2005-05-12, 16:20:16
Jugenstrafrecht= 14-17 Jahre, darüber nicht mehr. Soweit ich weiß ist es dann egal, ob man Schüler ist oder nicht.

Gruß
Auf Heranwachsende (18- bis 20-jährige) ist das Jugendstrafrecht nach den Maßgaben der §§ 105 ff. (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/jgg/BJNR007510953BJNG003200319.html) JGG anzuwenden.

JGG § 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende

(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn

1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung
auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner
sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand,
oder
2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine
Jugendverfehlung handelt.

(2) § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 ist auch dann anzuwenden, wenn der Heranwachsende wegen eines Teils der Straftaten bereits rechtskräftig nach allgemeinem Strafrecht verurteilt worden ist.

(3) Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre.

Inwiefern das jetzt zutrifft sei mal dahingestellt, aber es gibt auch über 17 noch die Möglichkeit auf das Jugendstrafrecht. :)

Panasonic
2005-05-12, 16:21:25
Jugendstraftrecht hat weniger mit dem Alter zu tun, mehr mit geistiger Reife. Dafür gibts die Jugendgerichtshilfe, welche dem Gericht vorschlägt nach welchem Strafrecht zu verfahren ist.

Dennoch bin ich sicher, das der gast keine ernste Strafe zu befürchten hat.,

elektrischer Ziegenbock
2005-05-14, 00:33:28
Der Diversionstag scheint ja etwas spezielles zu sein, wo man ihm über sein Handeln aufklärt, wenn ich das oben richtig verstanden habe. Also würde ich dir ausnahmsweise empfehlen, zu dieser Vorladung zu erscheinen.

Ansonsten, wenn man wegen irgendetwas angeklagt wird, NIE zur polizeilichen Vorladung gehen. Man muss sich auch nicht entschuldigen, man hat keinerlei Pflicht, dort zu erscheinen. Nur eine gerichtliche Vorladung ist zwingend!

Warum sollte man nicht hingehen? Ganz einfach: Es bringt überhaupt nichts gegenüber der Polizei Reue zu zeigen etc., oder den Sachverhalt aufzuklären. Denn die Herren in Grün haben mit dem späteren Urteil nicht das Geringste zu tun. Der einzige Zweck einer Vernehmung ist, Beweise GEGEN dich zu finden.

Oft legt einem die Polizei ein Formular vor, auf dem steht, dass strafmildernde Umstände gegeben sind, wenn man diesen oder jenen verpfeift, oder irgendetwas zugibt. Diesen Wisch sollt ihr dann unterschreiben.

GLAUBT DAS AUF KEINEN FALL!

Der Zettel ist wertlos und landet nachher im Müll! Die Polizei hat keinerlei Befugnis, das Strafmaß herabzusetzen. Solche Angebote können einzig und allein von der Staatsanwaltschaft kommen! Das Problem ist, dass die Polizei zur Beweisführung hemmungslos lügen darf! Deshalb NIE etwas aussagen und NIE zu einer normalen Polizeivoladung gehen! Auch nicht, wenn man sich entlasten will, denn ehe man sich versieht hat man sich doch verplappert.

Wie gesagt, irgendwelche für dich entlastende Dinge interessiert die Polizei sowieso nicht! Selbst wenn, bringt es dir überhaupt nichts, da die Bullen mit der späteren Gerichtsverhandlung absolut nichts zu tun haben werden! Nur, wenn sie etwas GEGEN dich finden, wird das weitergeleitet.

Man kann also mit einer Aussage NUR VERLIEREN! Glaubt mir, ich habe viel zu diesem Thema gelesen und von Bekannten erfahren. Ich hatte zwar noch nie selbst Probleme mit der Polizei, aber man sollte sicherheitshalber für alles gewappnet sein ;)

Panasonic
2005-05-14, 00:34:48
Der Diversionstag scheint ja etwas spezielles zu sein, wo man ihm über sein Handeln aufklärt, wenn ich das oben richtig verstanden habe. Also würde ich dir ausnahmsweise empfehlen, zu dieser Vorladung zu erscheinen.

Ansonsten, wenn man wegen irgendetwas angeklagt wird, NIE zur polizeilichen Vorladung gehen. Man muss sich auch nicht entschuldigen, man hat keinerlei Pflicht, dort zu erscheinen. Nur eine gerichtliche Vorladung ist zwingend!

Warum sollte man nicht hingehen? Ganz einfach: Es bringt überhaupt nichts gegenüber der Polizei Reue zu zeigen etc., oder den Sachverhalt aufzuklären. Denn die Herren in Grün haben mit dem späteren Urteil nicht das Geringste zu tun. Der einzige Zweck einer Vernehmung ist, Beweise GEGEN dich zu finden.

Oft legt einem die Polizei ein Formular vor, auf dem steht, dass strafmildernde Umstände gegeben sind, wenn man diesen oder jenen verpfeift, oder irgendetwas zugibt. Diesen Wisch sollt ihr dann unterschreiben.

GLAUBT DAS AUF KEINEN FALL!

Der Zettel ist wertlos und landet nachher im Müll! Die Polizei hat keinerlei Befugnis, das Strafmaß herabzusetzen. Solche Angebote können einzig und allein von der Staatsanwaltschaft kommen! Das Problem ist, dass die Polizei zur Beweisführung hemmungslos lügen darf! Deshalb NIE etwas aussagen und NIE zu einer normalen Polizeivoladung gehen! Auch nicht, wenn man sich entlasten will, denn ehe man sich versieht hat man sich doch verplappert.

Wie gesagt, irgendwelche für dich entlastende Dinge interessiert die Polizei sowieso nicht! Selbst wenn, bringt es dir überhaupt nichts, da die Bullen mit der späteren Gerichtsverhandlung absolut nichts zu tun haben werden! Nur, wenn sie etwas GEGEN dich finden, wird das weitergeleitet.

Man kann also mit einer Aussage NUR VERLIEREN! Glaubt mir, ich habe viel zu diesem Thema gelesen und von Bekannten erfahren. Ich hatte zwar noch nie selbst Probleme mit der Polizei, aber man sollte sicherheitshalber für alles gewappnet sein ;)

Ich habe selten solch gefährliche (und falsche!) "Tipps" gelesen. Ich kann nur jedem raten, den Ratschlägen vom Ziegenbock niemals zu folgen.

elektrischer Ziegenbock
2005-05-14, 00:41:47
Ich habe selten solch gefährliche (und falsche!) "Tipps" gelesen. Ich kann nur jedem raten, den Ratschlägen vom Ziegenbock niemals zu folgen.
Natürlich stimmt das!!!

Muss man zu einer Vorladung? NEIN!
Bringt eine Aussage bei der Polizei etwas? NEIN!
Kann die Polizei für eine Minderung des Strafmaßes sorgen? NEIN!
Kannst du dich dort noch tiefer in die Scheiße reinreiten, wenn du etwas falsches sagst? JA!

Ich bleibe dabei: NIE etwas bei der Polizei aussagen (außer man ist natürlich komplett unschuldig, aber darum geht's hier ja nicht) und einen Anwalt einschalten. Aussagen kann man immer noch bei der Gerichtsverhandlung.

Wenn du mir nicht glaubst Pana: Welchen Grund kannst du vorbringen, bei der Polizei auszusagen, wodurch man irgendwelche Vorteile bekommt?

Edit: Außerdem würde man oft Dinge sagen, die man nach einem Gespräch mit dem Anwalt vielleicht ganz anders (geschickter) darlegen würde. Wenn man dann aber schon bei der Polizei Unfug geplappert hat, wird es schwer, das Gericht zu überzeugen, dass an der ersten Aussage bei der Polizei nichts dran ist ;)

elektrischer Ziegenbock
2005-05-14, 00:48:43
Im Juraforum wird auch empfohlen, bei einer Straftat bei der Polizei KEINERLEI Angaben zur Sache zu machen (wenn man direkt verhört wird, ist man nur verpflichtet, sich auszuweisen, SONST NIX), sondern erst einen Anwalt einschalten. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, kann man seine Aussage immer noch dort machen, gut abgesprochen mit dem Anwalt. Eine vorherige Aussage bringt einfach nichts, da die Polizei ganz sicher nicht ein laufendes Verfahren einstellen kann.

Panasonic
2005-05-14, 00:49:33
Die Polizei ist die Schnittstelle zur Staatsanwaltschaft. Deine Aussagen wird schriftlich fixiert und der Staatsanwaltschaft übergeben, dazu noch die Ermittlungsergebnisse der Polizei. Das Verhalten eines Beschuldigten bei einer polizeilichen Vernehmung kann über den Prozess entscheiden! Muss die Polizei der Staatsanwaltschaft mitteilen, das der Beschuldigte der Vorladung nicht nachgekommen ist, dann wird die Staatsanwaltschat in jedem Fall ein Verfahren einleiten. Gerade bei Dingen wie Diebstahl von Waren geringfügigen Wertes bei Ersttätern kann das "Problem" unter umständen ausserhalb des Gerichts geklärt werden, sprich die Staatsanwaltschaft lässt das Verfahren aufgrund fehlendem öffentlichen Interesse oder anderen Gründen fallen.

Dazu ist aber ein guter Auftritt bei der Einvernehmung erforderlich. Das fernbleiben einer Vorladung wird grundsätzlich negativ gewertet, was bei einem späteren Verfahren sicher angepsrochen werden würde.

Desweiteren gibt es Gründe, bei denen eine Vorladung durch die Polizei durchgesetzt werden darf.

(1) Die Polizei kann eine Person vorladen, wenn

1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die Person sachdienliche Angaben machen kann, die zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben erforderlich sind, oder
2. dies zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erforderlich ist.


(2) Bei der Vorladung soll deren Grund angegeben werden. Bei der Festsetzung des Zeitpunkts soll auf die beruflichen Verpflichtungen und die sonstigen Lebensverhältnisse des Betroffenen Rücksicht genommen werden.

(3) Leistet ein Betroffener der Vorladung ohne hinreichenden Grund keine Folge, so kann sie zwangsweise durchgesetzt werden, wenn dies

1. zur Abwehr einer Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für bedeutende fremde Sach- oder Vermögenswerte oder
2. zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen.

elektrischer Ziegenbock
2005-05-14, 00:56:23
Dazu ist aber ein guter Auftritt bei der Einvernehmung erforderlich. Das fernbleiben einer Vorladung wird grundsätzlich negativ gewertet, was bei einem späteren Verfahren sicher angepsrochen werden würde.
Wenn das stimmen würde, würde bestimmt keiner im Jura-Forum erzählen, bei der Polizei die Aussage zu verweigern und einen Anwalt einzuschalten ;). Mit welcher Begründung soll das negativ bewertet werden? Über das Strafmaß entscheidet die Art der Straftat und nicht das Verhalten des Angeklagten bei der polizeilichen Vernehmung!

Ich kenne übrigens einige Leute, die NICHT bei der Polizei waren, deren Verfahren (Besitz von geringen Mengen Marihuana) trotzdem eingestellt wurden. Soviel dazu.

Außerdem habe ich dem Threadstarter empfohlen, zu der Vorladung zu gehen ;)

Sony
2005-05-14, 00:58:19
Im Juraforum wird auch empfohlen, bei einer Straftat bei der Polizei KEINERLEI Angaben zur Sache zu machen (wenn man direkt verhört wird, ist man nur verpflichtet, sich auszuweisen, SONST NIX), sondern erst einen Anwalt einschalten. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, kann man seine Aussage immer noch dort machen, gut abgesprochen mit dem Anwalt. Eine vorherige Aussage bringt einfach nichts, da die Polizei ganz sicher nicht ein laufendes Verfahren einstellen kann.
Das ist sicher eine sinnträchtige Empfehlung für einen gesuchten Massenmörder!
Hier geht es aber um einen vergleichsweise lächerlichen Ladendiebstahl.
Wie würde das wohl aussehen, wenn man da der Vorladung nicht nachkäme oder zum Termin mit Anwalt erscheint und sich wie Al Capone benimmt??

Panasonic
2005-05-14, 01:00:31
Wenn das stimmen würde, würde bestimmt keiner im Jura-Forum erzählen, bei der Polizei die Aussage zu verweigern und einen Anwalt einzuschalten ;)
Schön dass das 3DCenter nicht das einzige Forum ist, in dem gefährliches Halbwissen propagiert wird. Vergiss nicht worum es hier geht, welche Tat hier vorgeworfen wird!

Edit: Danke Sony.

elektrischer Ziegenbock
2005-05-14, 01:08:21
Nein ,es geht da nicht um Mord sondern auch um etwas harmloses, nämlich ebenfalls den Besitz von geringen Mengen Marihuana.

Außerdem sage ich jetzt zu dritten Mal, dass ich dem Threadstarter trtozdem empfehel, dorthin zu gehen, da es keine "normale" Vorladung ist.

Wenn man jedoch eine Straftat begangen hat, kann man bei der Polizei auch nix erreichen, indem man eine Aussage macht. Die wickeln einen nur um den Finger und ziehen Geständnisse aus einem heraus, die man bei der Verhandlung zusammen mit einem Anwalt nie gemacht hätte!

Ich erinnere nur noch einmal an den Wisch mit den strafmildernden Umständen, das ist kein Hirngespinst von mir! Wer mit solch schmutzigen Tricks arbeitet, will bestimmt nur dein bestes ;)

Wuzel
2005-05-14, 01:12:01
hallo,
ich habe einen brief von der polizei: VORLADUNG ZUR VERANTWORTLICHEN VERNEHMUNG IM RAHMEN EINES DIVERSIONSTAGES.

ich habe im märz in einem laden etwas mit gehen lassen im wert von 20 euro und wurde dabei erwischt. hab dann meine strafe bekommen vom ladendedektiv (hausverbot 1 jahr und 75euro strafe zahlung). er hatte mir gesagt das ich mit der polizei nichts mehr zutun haben werde.
und jetzt bin ich vorgeladen.

ich bin nicht vorbestraft. was könnte mir drohen?

Allllssso - der Typ darf dir keine 75,- einfach so abkassieren, ein Jahr Hausverbot ok - aber keine Geldleistung !

Ich hoffe du hast eine Quittung (wohl eher nicht) oder Zeugen für die Zahlung.

Das auf jedenfall bei der Polizei angeben ;)

Sooo, zweitens 20€ fallen unter - ich glaube momentan sinds 100€ - so einer mindestgrenze - da wird nicht viel passieren, vermutlich wirste nichtmal verwarnt .
Also einfach sagen das du Mist gemacht hast, gelernt hast - bummmss das wars.

Sony
2005-05-14, 01:24:23
Nein ,es geht da nicht um Mord sondern auch um etwas harmloses, nämlich ebenfalls den Besitz von geringen Mengen Marihuana.

Außerdem sage ich jetzt zu dritten Mal, dass ich dem Threadstarter trtozdem empfehel, dorthin zu gehen, da es keine "normale" Vorladung ist.

Wenn man jedoch eine Straftat begangen hat, kann man bei der Polizei auch nix erreichen, indem man eine Aussage macht. Die wickeln einen nur um den Finger und ziehen Geständnisse aus einem heraus, die man bei der Verhandlung zusammen mit einem Anwalt nie gemacht hätte!

Ich erinnere nur noch einmal an den Wisch mit den strafmildernden Umständen, das ist kein Hirngespinst von mir! Wer mit solch schmutzigen Tricks arbeitet, will bestimmt nur dein bestes ;)
Ich habe fast den Eindruck diese verallgemeinerten Erfahrungen stammen aus dem amerikanischen Ermittlungsalltag oder französischen Spagettiwestern mit Belmondo in der Hauptrolle. Vielleicht entwickelst Du noch ein paar brauchbare Tipps für die besten Verhaltensweisen vor und nach einer eventuellen Hinrichtung??

Sony
2005-05-14, 01:41:08
Allllssso - der Typ darf dir keine 75,- einfach so abkassieren, ein Jahr Hausverbot ok - aber keine Geldleistung !

Ich hoffe du hast eine Quittung (wohl eher nicht) oder Zeugen für die Zahlung.
Das auf jedenfall bei der Polizei angeben ;)

Mist! Das hatte ich völlig überlesen. Der Hausdetektiv hat sich noch ein Trinkgeld reingeschraubt... Vielleicht geht es bei der Vorladung gar nicht um Ermittlungen gegen den Vorgeladenen??

afk|freeZa|aw
2005-05-14, 02:31:09
Hat hier noch nie jemand was geklaut?

Ich hab das damals auch gemacht,allerdings war es Vodka und ich war grad 2 Tage 14 :eek: hab eine Fahrt im Deluxe Taxi nach Hause bekommen und ein " DU DU DU" das war es.Hab daraus gelernt und es nie wieder gemacht,also spielt nicht die Moral Apostel.

greetz

elektrischer Ziegenbock
2005-05-14, 04:10:48
Ich habe fast den Eindruck diese verallgemeinerten Erfahrungen stammen aus dem amerikanischen Ermittlungsalltag oder französischen Spagettiwestern mit Belmondo in der Hauptrolle. Vielleicht entwickelst Du noch ein paar brauchbare Tipps für die besten Verhaltensweisen vor und nach einer eventuellen Hinrichtung??
Was klingt da denn bitte so unglaubwürdig? Wenn man definitiv schuldig ist, kann man doch bei der Polizei nichts weiter machen, als sich eventuell noch weiter reinzureiten, wie denen vorher bekannt ist. Und da muss es sich bestimmt nicht um eine schwere Straftat handeln. Aussagen kannst du immer noch vor Gericht, falls es zu einer Verhandlung kommen sollte. Außerdem können die einem sicher nicht anlasten, dass man nicht zu der Vernehmung gekommen ist und die Aussage verweigert hat, zumindest dies nicht irgendwie ins Urteil einfließen lassen. Es geht um den Fall selbst und ob der Angeklagte bei der Polizei aussagt oder nicht, ist doch seine Sache.

Wie gesagt wurden schon genug Verfahren eingestellt, bei denen der Beschuldigte nicht bei der Polizei aufgekreuzt ist. Dass der Staatsanwalt eine Verfahrenseinstellung direkt davon abhängig macht, ob man eine Aussage macht, stimmt definitiv nicht!

Und wenn ihr unbedingt gut dastehen wollt: Sagt eben, ihr wolltet eure Aussage erst noch genau mit eurem Anwalt besprechen. Und einen Anwalt sollte man fast immer nehmen, da nur dieser Akteneinsicht hat.

Vor Gericht selbst KÖNNTE man übrigens auch die Aussage verweigern (das empfehle ich nicht, wollte ich aber nur anmerken). Vor Gericht darf einem auch kein Strick daraus gedreht werden, wenn man nicht aussagt, da es eindeutig das Recht des Angeklagten ist, auf Angaben zu verzichten. Da dies der Fall ist, kann man wohl kaum durch Schweigen bei der Polizei benachteiligt werden.

Gast
2005-05-14, 04:46:30
Eins vergesst ihr:
Wer demnächst 2-mal bem Stehlen im Laden erwischt wird, soll eine DNA-Probe abgeben.

Panasonic
2005-05-14, 06:35:28
Hier gucken einige anscheinend zuviele Gerichtsshows!

onkel2003
2005-05-14, 08:04:52
Jugenstrafrecht= 14-17 Jahre, darüber nicht mehr. Soweit ich weiß ist es dann egal, ob man Schüler ist oder nicht.

Gruß

Quatsch ist das, selbst ein 20 jähriger kann Jugenstrafe bekommen, wenn das gericht ihn als Jugentlichen sieht, ab 21 ist ganz aus.

Geh davon aus du bekommst, nachdem du bei der Polizei gewessen bist ein Brief von der Stantsanwaltschaft.

Zum Gericht musste nicht, Da es hier schnellverfahren gibt, für solche fälle.
Also du bekommst ne Geldstrafe mehr nicht.
die höhe richtet sich nach dein einkommen.

Übrigens würde ich danach soffort nen Brief nach den Kaufhaus schicken, aber erst nachdem du das urteil bekommen hast.

Lass dir die 75 Euro zurück geben, sonst anzeige wegen Betrug oder so.
die hätten garkeine 75 euro von dir verlangen dürfen.


und lass son quatsch von wegen, aussage verweigern oder so, mach die aussage bei der polizei, sag das du sooo blöd bist, und gut.
mach aus einer mücke kein elefant.
du hast ne minimale geldsrafe zu erwarten.
und zu ein gerichtstermin wird es erst garnicht kommen.


aber das mit den 75 okken ;-) ich würde mal in laden geschäftsführer fragen, was das überhaupt soll. mich würde nicht wundern wenn der dedektiv sich dies in die eigene tasche steckt.

Mumins
2005-05-14, 08:05:59
Ziegenbock hat Recht. Man muss bei der Polizei gar nichts sagen, auch muss man nicht erscheinen. Was zu tun ist, das ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich. Im obigen Fall ist es ok hinzugehen, da sowieso keine Verhandlung stattfinden wird, solange nicht gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt wird.
Grundsätzlich ist es aber so, dass man besser nichts bei der Polizei aussagt. Auch etwaige Versprechen auf Strafmilderung sind nur Unsinn. Bei grösseren Dingen gibts eh ne Verhandlung. Zudem hat man als Angeklagter immer das Recht nichts zu sagen, auch kann man die Unwahrheit sagen. Nur Zeugen müssen bei der Wahrheit bleiben.
Kein Richter wird es einem negativ auslegen, wenn man erst in der Verhandlung etwas dazu sagt. Selbst wenn man erst im Verlauf der Verhandlung die Tat gesteht, wirkt das noch strafmildernd

onkel2003
2005-05-14, 08:06:10
Eins vergesst ihr:
Wer demnächst 2-mal bem Stehlen im Laden erwischt wird, soll eine DNA-Probe abgeben.

;D

geh von aus das in einiger zeit, jeder diese abgeben darf, egal ob straftat oder nicht, dann wird dir es bei der geburt schon entnommen und gut.
aber das ist was anderes, ;-) hat nix mit der sache zu tun.

onkel2003
2005-05-14, 08:44:29
Natürlich stimmt das!!!

Muss man zu einer Vorladung? NEIN!
Bringt eine Aussage bei der Polizei etwas? NEIN!
Kann die Polizei für eine Minderung des Strafmaßes sorgen? NEIN!
Kannst du dich dort noch tiefer in die Scheiße reinreiten, wenn du etwas falsches sagst? JA!

Ich bleibe dabei: NIE etwas bei der Polizei aussagen (außer man ist natürlich komplett unschuldig, aber darum geht's hier ja nicht) und einen Anwalt einschalten. Aussagen kann man immer noch bei der Gerichtsverhandlung.

Wenn du mir nicht glaubst Pana: Welchen Grund kannst du vorbringen, bei der Polizei auszusagen, wodurch man irgendwelche Vorteile bekommt?

Edit: Außerdem würde man oft Dinge sagen, die man nach einem Gespräch mit dem Anwalt vielleicht ganz anders (geschickter) darlegen würde. Wenn man dann aber schon bei der Polizei Unfug geplappert hat, wird es schwer, das Gericht zu überzeugen, dass an der ersten Aussage bei der Polizei nichts dran ist ;)


also mit deiner aussage würde ich wirklich mal vorsichtig sein, den das ist ganz einfach gesagt bullshit.

Muss man zu einer Vorladung? NEIN!
Bringt eine Aussage bei der Polizei etwas? NEIN!
Kann die Polizei für eine Minderung des Strafmaßes sorgen? NEIN!
Kannst du dich dort noch tiefer in die Scheiße reinreiten, wenn du etwas falsches sagst? JA!

1. natürlich musste dahin, beim zweitenmal werden sie dich persönlich abholen, und wenn es sein muss mit ein haftbefehl.
rechne es dir mal aus vor gericht wie es aussieht, wegen 20 euro klauen ein haftbefehl zu bekommen weil du nicht zur polizei gegagen bist .


2. natürlich bringt die aussage was, natürlich sollte man bei grossen sachen erst mit anwalt reden, dies ist aber ne klare sache, und da bringt es was, da statsanwaltschaft besser urteilen kann, den die werden das schnellverfahren machen, nicht das gericht


3 und 4, stimmt mildernt kann es werden aber idr nicht,noch tiefer in die kacke reden, naja dann muss man sehr blöd sein.


eins ist klar, gehst du zur polizei nicht hin, bekommste noch ne vorladung, dort steht dann auch drin, was passiert wenn du verschuldet nicht kommst, u.a auch das ein haftbefehl wenn nötig kommen wird.


die polizei wird nciht einfach kommen und dich mitnehmen, dürfen sich nicht, ausser mit haftbefehl.
gehst du nicht mit, machste alles nur noch schlimmer.

das schnellverfahren ist kein recht von dir, sondern ist nur dafür da, das ein schnelles urteil kommt.
machst du aber solche zicken, geh davon aus das du kein schnellverfahren bekommen wirst, sondern ein richtiges urteil vor gericht.
und ich frage mich mal wie du dein verhalten bei gericht so rüberbringen möhtest das der richter dir nicht eine verballert.


der richter hat eine sau grossen spielraum.

Mumins
2005-05-14, 09:46:35
eins ist klar, gehst du zur polizei nicht hin, bekommste noch ne vorladung, dort steht dann auch drin, was passiert wenn du verschuldet nicht kommst, u.a auch das ein haftbefehl wenn nötig kommen wird.

Das ist schlichweg falsch. Erst eine richterliche Vorladung zählt, wenn man da nicht erscheint wirste abgeholt. Eine polizeiliche Vorladung muss nicht wahrgenommen werden.

onkel2003
2005-05-14, 09:59:45
Das ist schlichweg falsch. Erst eine richterliche Vorladung zählt, wenn man da nicht erscheint wirste abgeholt. Eine polizeiliche Vorladung muss nicht wahrgenommen werden.

richtig, aber die polizei besorgt sich eine richterliche vorladung, incl haftbefehl ;-)

elektrischer Ziegenbock
2005-05-14, 10:14:43
Ich habe ja auch gesagt, dass man zu einer richterlichen Voladung auf jeden Fall erscheinen muss. Diese kommt aber oft nicht, weil das Verfahren eingestellt wird. Dies passiert auch dann, wenn man nicht zur Polizei geht. Und der Richter kann einem nicht einfach einen Strick daraus drehen, wenn man seine Rechte wahrnimmt!

onkel2003
2005-05-14, 10:25:43
Ich habe ja auch gesagt, dass man zu einer richterlichen Voladung auf jeden Fall erscheinen muss. Diese kommt aber oft nicht, weil das Verfahren eingestellt wird. Dies passiert auch dann, wenn man nicht zur Polizei geht. Und der Richter kann einem nicht einfach einen Strick daraus drehen, wenn man seine Rechte wahrnimmt!


habe mich ein wenig falsch ausgedrückt, du bekommst ein richterlichen beschluss zur vorladung bei der polizei.
und dies kannste nicht verweigern.
der richterliche beschluss kommt auch den haftbefehl nah, eventuell wird dieser auch gleich mit ausgestelt wenn sowieso klar ist das du nicht kommst.

Gast
2005-05-14, 10:29:11
richtig, aber die polizei besorgt sich eine richterliche vorladung, incl haftbefehl ;-)

Haftbefehl? Wegen einem einmaligen Ladendiebstahl? Sicher.
3dCenterforum scheint hier ja die Creme der dt. Rechtsgelehrten zu beherbergen.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
Ansonsten §§ 112ff. StPO: Kannst ja mal einen passenden Haftgrund im vorliegenden Fall finden.

ernesto.che
2005-05-14, 16:12:36
Meine Güte, es geht um gerade mal 20 EUR. Da kann man die Sache schon bei der Polizei enden lassen und muss es nicht erst in Richtung Gericht entgleiten lassen.
Man sollte den Einfluss der Polizei nicht unterschätzen. Wenn man beispielsweise dem Polizeibeamten offen, ehrlich und freundlich gegenüber tritt und auch noch ernsthaft Reue und um nachhinein Unverständnis für die eigene Tat zeigt, wird das auch in entsprechender Form im Bericht der Polizei aufgenommen werden.
Auch Polizisten waren einmal jünger, haben vielleicht Kinder und manch ein Polizist ist schon mal dabei beobachtet worden, menschliche Züge zu haben.

Wenn jemand für 20 EUR die Sache eskalieren lassen will, weil er meint, die Polizei ist immer Feind, dann ist diese Person schlichtweg dumm, paranoid und bescheuert.

Gast
2005-05-14, 18:09:58
Meine Güte, es geht um gerade mal 20 EUR. Da kann man die Sache schon bei der Polizei enden lassen und muss es nicht erst in Richtung Gericht entgleiten lassen.
Man sollte den Einfluss der Polizei nicht unterschätzen. Wenn man beispielsweise dem Polizeibeamten offen, ehrlich und freundlich gegenüber tritt und auch noch ernsthaft Reue und um nachhinein Unverständnis für die eigene Tat zeigt, wird das auch in entsprechender Form im Bericht der Polizei aufgenommen werden.
Auch Polizisten waren einmal jünger, haben vielleicht Kinder und manch ein Polizist ist schon mal dabei beobachtet worden, menschliche Züge zu haben.

Wenn jemand für 20 EUR die Sache eskalieren lassen will, weil er meint, die Polizei ist immer Feind, dann ist diese Person schlichtweg dumm, paranoid und bescheuert.

Richtig, das ist sicherlich der beste Rat, aber das haben andere (z.B. Pana) dem Threadstarter ja schon empfohlen. Mich stört eher, dass Leute, die IMHO keinerlei Ahnung haben, hier Rechtsratschläge erteilen bzw. der Polizei rechtliche Kompetenzen zusprechen wollen, die sie nicht hat.

Gast
2005-05-16, 13:26:52
Allllssso - der Typ darf dir keine 75,- einfach so abkassieren, ein Jahr Hausverbot ok - aber keine Geldleistung !

Ich hoffe du hast eine Quittung (wohl eher nicht) oder Zeugen für die Zahlung.

Das auf jedenfall bei der Polizei angeben ;)

Sooo, zweitens 20€ fallen unter - ich glaube momentan sinds 100€ - so einer mindestgrenze - da wird nicht viel passieren, vermutlich wirste nichtmal verwarnt .
Also einfach sagen das du Mist gemacht hast, gelernt hast - bummmss das wars.

Er hat mir in der Tat 75 Euro abgenommen. Ich habe damals mit der EC Karte gezahlt und eine Quittung erhalten! Das ich 75 Euro gezahlt habe.
Das Geld ging dann auf irgendein Konto. Die Quittung habe ich noch irgendwo, müsste ich suchen!


[...] die höhe richtet sich nach dein einkommen. [...]

Ich habe aber kein Einkommen, da ich Schüler bin. Wahrscheinlich werden es Sozialstunden werden.


Natürlich werde ich Aussagen. Und meine Reue beteuern. Ist und war eine total dumme Sache, die ich getan habe. Ich versteh das heute nicht mehr, warum ich das getan habe!