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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Löscht Auktion nach Auktionsende, Gebuehren werden gutgeschrieben


onkel2003
2005-05-13, 16:53:50
Also kurtz gesagt, habe grade 44 DVD Verkauft auf Ebay.
Auktion ging gestern zu ende, habe den käufer ne mail geschickt, mit kontodaten, usw.

heute bekomme ich von ebay ne mail, [BA] - eBay Angebot beendet - Film - FSK 18 / Index[]

Also laut AGB, blabla keine Filme ab 18 Jahre.
so ich hatte so ca 10 die FSK 18 haben. rest normal weg.

deswegen habe sie die gelöscht.
soweit so gut hätte ich ja auch verstanden wenn sie es in der Auktion machen.
aber danach ;D

jetzt habe ich alle Gebühren wieder bekommen, und die DVD trotzdem verkauft ;-)
habe ne mail nach den käufer geschickt, denke mal der hat ja von ebay das gleiche bekommen, ob er sie noch möchte.


also irgend wie bescheisst ebay sich doch selber damit wenn die eine auktion löscht die schon zu ende ist.

hatte jemand schon son ding ?

ich glaube ab jetzt mache ich in jeder auktion immer zusätzlich noch 1 film mit rein der ab 18 jahre ist ;-)

Gast
2005-05-13, 17:15:40
Ich denke dass das eine Art Selbstschutz ist. Man darf sowas halt nicht so ohne weiteres in Deutschland verkaufen. Wenn sie jetzt die üblichen Gebühren annehmen, dann sitzen sie aber mit im Boot und können verklagt werden.

Stormtrooper
2005-05-14, 09:33:26
Es ist denen wahrscheinlich erst zu spät aufgefallen.
Filme ohne Jugendfreigabe dürfen nicht an Minderjährige abgegeben werden, da dieß bei Ebay nicht gesichert nachvollzogen werden kann, dürfen generell keine Spiele oder Filme ab 18 versteigert werden.
Sollte sich rausstellen, daß der Ersteigerer unter 18 ist und du ihm solche Filme überlassen hast, kannst du mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

Gast
2005-05-14, 09:46:20
Sollte sich rausstellen, daß der Ersteigerer unter 18 ist und du ihm solche Filme überlassen hast, kannst du mit einem saftigen Bußgeld rechnen.Sollte sich herausstellen, dass der Ersteigerer über 18 ist und du keine vorgeschriebene Altersverifikation vorgenommen hast auch.

onkel2003
2005-05-14, 10:17:31
tja kaum

2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt.

unbeschränkt geschäftsfähigen ist man erst ab 18.
und somit dürfen sie die filme kaufen.

aufgrund der anmeldung muss ich davon ausgehn das der käufer 18 ist, wenn nicht ist dies täuschung von seiner seite, bzw aufsichtsflichverletzung, des inhabers.

man kann kaum von mir verlangen das ich mir ein ausweis erst mal schicken lasse, den anders währe es nicht möglich, und selbst da könnte er noch verarschen, den wer weis ob das ne original kopie ist von ausweis.
also für mich mehr als unmöglich raus zu bekommen ob er über 18 ist.
also muss ich von den agb aus gehn, und hierdrauf ist eine anmeldung erst mit 18 erlaubt.


natürlich ist dies ein verstoss gegen abg von ebay, aber strafrechtlich gesehn ist alles mehr als ok.
immerhin kann ein onlineshop auch nicht 100 % sicher sein das ein käufer 18 ist, wenn der über umwege kauft, wie es vieleicht in mein fall währe, könnte dies der onlineshop nicht sehn, und ist aus den schneider.


verkaufe ich natürlich bewusst filme mit fsk 18 an ein kind dann kann ich natürlich ran kommen.

achso und FSK ist kein Index, zu unterscheiden hier.
Index filme sind erst ab 18 jahre
das sagt auch schon die kürzung FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

eltern bleibt es hier überlassen ein film mit FSK 16 ein kind mit 14 zu zeigen.
der gesetzgeber sagt hier nicht der film darf erst mit 16 angeschaut werden.

Stormtrooper
2005-05-14, 11:00:38
Mag sein, daß derjenige gegen die AGBs verstoßen hat, daß ändert aber nichts daran das du gegen das Jugendschutzgesetz und eine Ordnungswidrigkeit begangen hast. Du hast ihm die Filme überlassen, dies reicht aus.
Streng genommen, müßtest du dir eine Ausweiskopie schicken müssen und dann die Filme mit dem Vermerk eigenhändig verschicken, somit ist gewährleistet, daß diese Person 18 Jahre ist, so ist es zB auch bei dem OnlineAuktionshaus
roteerdbeere.de

Da liegst du leider auch falsch, auch Eltern dürfen ihren Kindern keine Filme überlassen die wenn sie das entsprechende Alter nicht erreicht habe.

JuSchG

§ 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen
(3) Bildträger, die nicht oder mit "Keine Jugendfreigabe" nach § 14 Abs. 2 von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 2 von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen

1. einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
2. nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.

Verstöße gegen das JuSchG können mit Freiheitsstrafe und Bußgeldern bis 50.000 € bestraft werden.

Was du meintest das die Eltern ihren Kindern allles zugänglich machen dürfen war vor der Neumachung des JuSchG im Jahre 2001 der Fall, bis zu diesem Zeitpunkt galt die FSK und USK nur als eine Art Empfehlung, nun sind sie aber "BINDEND!"

onkel2003
2005-05-14, 11:28:29
Mag sein, daß derjenige gegen die AGBs verstoßen hat, daß ändert aber nichts daran das du gegen das Jugendschutzgesetz und eine Ordnungswidrigkeit begangen hast. Du hast ihm die Filme überlassen, dies reicht aus.
Streng genommen, müßtest du dir eine Ausweiskopie schicken müssen und dann die Filme mit dem Vermerk eigenhändig verschicken, somit ist gewährleistet, daß diese Person 18 Jahre ist, so ist es zB auch bei dem OnlineAuktionshaus
roteerdbeere.de

Da liegst du leider auch falsch, auch Eltern dürfen ihren Kindern keine Filme überlassen die wenn sie das entsprechende Alter nicht erreicht habe.

JuSchG

§ 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen
(3) Bildträger, die nicht oder mit "Keine Jugendfreigabe" nach § 14 Abs. 2 von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 2 von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen

1. einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
2. nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.

Verstöße gegen das JuSchG können mit Freiheitsstrafe und Bußgeldern bis 50.000 € bestraft werden.

Was du meintest das die Eltern ihren Kindern allles zugänglich machen dürfen war vor der Neumachung des JuSchG im Jahre 2001 der Fall, bis zu diesem Zeitpunkt galt die FSK und USK nur als eine Art Empfehlung, nun sind sie aber "BINDEND!"

;D wow, hatte das von 2001 vor augen. ;-)
gut das google son alten hut noch ausspuckt ;-)
naja, glaube der type meldet sich sowieso nicht mehr, also alle filme mit 18 raus, und wieder in ebay rein.

hatte jetzt eigentlich gedacht das dies nur für filme zählt die aufen index sind, und somit erst ab 18 verkauft werden dürfen, das FSK jetzt doch schon was zu melden hat, tja, ändert sich halt alles.

nur das ist die bezeichnung FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft.
mehr als falsch, sollten die mal ändern ;-)

Majae
2005-05-14, 11:49:19
Naja kommt in der Tat ziemlich spät von eBay. Ich hatte mal ein PC-Game mit USK18 drin und das war schon nach wenigen Stunden wieder draußen...

Shockmaster
2005-05-14, 12:22:35
wieso macht ebay nur die auktion dicht anstatt dass die verkäufer nje auszeit von 2 monaten o.Ä. bekommen?

Xan0r
2005-05-14, 12:43:15
Wollte da mal C&C Generals English verkaufen, war nach paar Sekunden gelöscht die Auktion. Komisch das es bei dir solange gedauert hat!


mfg

Goldmund
2005-05-14, 12:43:43
Da liegst du leider auch falsch, auch Eltern dürfen ihren Kindern keine Filme überlassen die wenn sie das entsprechende Alter nicht erreicht habe.

JuSchG

§ 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen
(3) Bildträger, die nicht oder mit "Keine Jugendfreigabe" nach § 14 Abs. 2 von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 2 von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen

1. einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
2. nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.

Verstöße gegen das JuSchG können mit Freiheitsstrafe und Bußgeldern bis 50.000 € bestraft werden.

Was du meintest das die Eltern ihren Kindern allles zugänglich machen dürfen war vor der Neumachung des JuSchG im Jahre 2001 der Fall, bis zu diesem Zeitpunkt galt die FSK und USK nur als eine Art Empfehlung, nun sind sie aber "BINDEND!"
Den möchte ich sehen der mich anzeigt weil ich mein virtuellem(hypothetisch geplantes Kind) Q3 etc. spielen lasse. Der wird auf einer Insel ausgesetzt und dann sich dann ein paar Monate Gedanken darüber machen was von so asozialem Gesocks wie ihm zu halten ist. ;D

Black-Scorpion
2005-05-14, 13:38:21
;D wow, hatte das von 2001 vor augen. ;-)
gut das google son alten hut noch ausspuckt ;-)
naja, glaube der type meldet sich sowieso nicht mehr, also alle filme mit 18 raus, und wieder in ebay rein.

hatte jetzt eigentlich gedacht das dies nur für filme zählt die aufen index sind, und somit erst ab 18 verkauft werden dürfen, das FSK jetzt doch schon was zu melden hat, tja, ändert sich halt alles.

nur das ist die bezeichnung FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft.
mehr als falsch, sollten die mal ändern ;-)
Wenn du Filme bei Ebay reinsetzt die indiziert sind, wird nicht nur die Auktion gelöscht sondern du bekommst auch eine Anzeige.
Indizierte Filme dürfen nicht beworben und ausgestellt werden, was du bei einer Einstellung bei Ebay aber machst.
FSK 18 Filme dürfen frei an Personen ab 18 Jahre verkauft werden.
Der Versand darf aber nur gegen Altersnachweis und eigenhändig erfolgen.
Da Ebay das einstellen von FSK 18 Artikeln aber untersagt hast du gegen die AGB verstoßen.
Deshalb wurde die Auktion gelöscht.
Beim nächsten mal gibtes wohl eine offizielle Verwarnung und danach kann es passieren das du gesperrt wirst.

onkel2003
2005-05-14, 13:54:33
Wenn du Filme bei Ebay reinsetzt die indiziert sind, wird nicht nur die Auktion gelöscht sondern du bekommst auch eine Anzeige.
Indizierte Filme dürfen nicht beworben und ausgestellt werden, was du bei einer Einstellung bei Ebay aber machst.
FSK 18 Filme dürfen frei an Personen ab 18 Jahre verkauft werden.
Der Versand darf aber nur gegen Altersnachweis und eigenhändig erfolgen.
Da Ebay das einstellen von FSK 18 Artikeln aber untersagt hast du gegen die AGB verstoßen.
Deshalb wurde die Auktion gelöscht.
Beim nächsten mal gibtes wohl eine offizielle Verwarnung und danach kann es passieren das du gesperrt wirst.

ich denke mal es werden hinweise von irgend jemand an ebay gegagen sein, das die auktion nachträglich gelöscht wurde.
sowas machen die normal nicht, den sie wollen kohle sehn.

daher werde ich mir für den fall das der käufer doch überweist, den ausweis als kopie mailen lassen, und an ihn die sache als einschreibe schicken, somit bin ich auf der sicheren seite.
auf den index sind ja keine der filme gewessen,.
nur halt teil horrer filme die halt erst ab 18 sind.


aber was mich wundert HL2 ist doch auch ab 18 wieso wird das verkauft.
oder ist die deutsche version ab 16 ?

Black-Scorpion
2005-05-14, 14:05:15
HL² Darf auch nicht angeboten werden.
Und ja, die meisten Auktionen werden von anderen Mitgliedern gemeldet.
Aber Ebay hat auch ein eigenes Team das Auktionen durchforstet und mit Stichwörtern absucht.
Da es wie schon gesagt ein Verstoß gegen die AGBs ist finde ich das auch ok.
Wenn du eine Auktion mit HL² findest, melde sie einfach und sie wird auch gelöscht.
Das geht einfacher wie viele denken. ;)
Es gibt den schönen Link "Angebot an einen Freund senden".
Dort als Freund einfach sicherheit@ebay.de eintragen.

onkel2003
2005-05-14, 14:35:01
HL² Darf auch nicht angeboten werden.
Und ja, die meisten Auktionen werden von anderen Mitgliedern gemeldet.
Aber Ebay hat auch ein eigenes Team das Auktionen durchforstet und mit Stichwörtern absucht.
Da es wie schon gesagt ein Verstoß gegen die AGBs ist finde ich das auch ok.
Wenn du eine Auktion mit HL² findest, melde sie einfach und sie wird auch gelöscht.
Das geht einfacher wie viele denken. ;)
Es gibt den schönen Link "Angebot an einen Freund senden".
Dort als Freund einfach sicherheit@ebay.de eintragen.

nun ja warum sollte ich dies tun, ebay kassiert genug um dies selber zu machen.
da muss ich mich nicht noch auf die suche machen ;-)

onkel2003
2005-05-14, 15:11:40
also habe garde mail von käufer bekommen, natürlich will er die filme weiterhin.
er schickt mir jetzt ne kopie seines ausweises.

wie ist das eigentlich dhl packett, ist ja kein einschreibe, eigenhändig kann ich aber schon mit packett machen sollte doch dann eigentlich auch reichen oder

dhl packet eingenhändig.

achso und danke an ebay für die erstattung :cool: :biggrin:

Stormtrooper
2005-05-14, 16:26:17
Wie gesagt und wenn ihr unbedingt Filme oder Spiele versteigern oder kaufen wollt, unter roteerdbeere.de ist die ganz legal möglich.