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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Richtlinie für Unterkante Scheinwerfer 50cm


pippo
2005-05-14, 10:58:18
Polizei hat mich gestern zum 8. mal aufgehalten und zum 1. mal meine Scheinwerfer bemängelt. Unterkante 44cm. Nach TÜV ist aber alles eingetragen. Jetz bekomm ich aber 3 Punkte und eine Geldstrafe.

Was kann man da nun machen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendein Sportwagen auf 50cm kommt. Die Polizei meinte nur, ihnen sei egal was vom TÜV eingetragen worden sei. Gibts denn da ka Ausnahmen? Glaub 50cm bekomm ich netmal, wenn ich das Fahrwerk komplett raufschraub.

Hab denen dann schon gesagt was ich von ihnen und ihrer Meinung halte, aber dann hätt ich fast noch ne Nachschulung bekommen ;D

darph
2005-05-14, 11:13:18
Erstmal schriftlich Widerspruch einlegen, mit der Begründung, daß das Ganze vom TÜV eingetragen worden sei - Kopie beilegen. Das sollte alles zumindest etwas verzögern. Und dann schlau machen gehen, am Besten bei einem Rechtsanwalt.


Persönliche Meinung: Ich kann net verstehen, warum ihr Eure Autos überhaupt tiefer legen laßt. Wenn so ein Auto entworfen wird, denken sich die Designer da schon was bei - und die haben - wage ich mal so zu behaupten - mehr Ahnung als der Durchschnittsmechaniker, der die Kisten dann umbaut.

aCiD
2005-05-14, 11:14:15
Polizei hat mich gestern zum 8. mal aufgehalten und zum 1. mal meine Scheinwerfer bemängelt. Unterkante 44cm. Nach TÜV ist aber alles eingetragen. Jetz bekomm ich aber 3 Punkte und eine Geldstrafe.

Was kann man da nun machen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendein Sportwagen auf 50cm kommt. Die Polizei meinte nur, ihnen sei egal was vom TÜV eingetragen worden sei. Gibts denn da ka Ausnahmen? Glaub 50cm bekomm ich netmal, wenn ich das Fahrwerk komplett raufschraub.

Hab denen dann schon gesagt was ich von ihnen und ihrer Meinung halte, aber dann hätt ich fast noch ne Nachschulung bekommen ;D
Ist auch in der StVo beschrieben, dass das Kennzeichen mindestens 30 cm über dem Boden hängen muss, wobei ich mich da manchmal echt frage wozu... Ist also wirklich egal ob es eingetragen ist oder nicht, wenn die Firma grün/weiß lustig ist kann die dir sofort die Karre stilllegen...

Greetz
aCiD

pippo
2005-05-14, 12:04:16
Also mitlerweile hab ich schon raufgefunden, dass der "Polizist" falsch gemessen hat. Es gilt nämlich nicht Unterkante Scheinwerfer, sondern unterster Punkt vom Refelktor.

Kennt denn zufällig jemand die Maße, die eingehalten werden müssen?
Hab da 30cm Unterkante Nummernschild im Kopf. Stimmt das? Und wieviel braucht man hinten?

@darph
Die Designer entwerfen das Auto so, dass man überall drüberfahren kann. Mir persönlich is des aber egal. Abgesehen davon liegt das Auto auch viel besser auf der Straße, wenn es tiefer ist

Hawky
2005-05-14, 12:26:14
Erstmal schriftlich Widerspruch einlegen, mit der Begründung, daß das Ganze vom TÜV eingetragen worden sei - Kopie beilegen. Das sollte alles zumindest etwas verzögern. Und dann schlau machen gehen, am Besten bei einem Rechtsanwalt.


Persönliche Meinung: Ich kann net verstehen, warum ihr Eure Autos überhaupt tiefer legen laßt. Wenn so ein Auto entworfen wird, denken sich die Designer da schon was bei - und die haben - wage ich mal so zu behaupten - mehr Ahnung als der Durchschnittsmechaniker, der die Kisten dann umbaut.


Ich muss dir wiederpsrechen, ich bezweifle, dass ein Designer überhaupt im geringsten Ahnung von dem auto hat! Die Mercedes Ingenieure die Reperaturanleitungen für die Mercedes Fachwerkstätten entwerfen, geben in ihrer Anleitung für den Ölwechsel z.B an, dass man den Kühler ausbauen soll damit das gescheit funktioniert (Hat mir ein Benz Mechaniker erzählt). Er selbst meinte aber das dies völliger Bullshit ist, weils einfach voll umständlich wäre und mit viel zuviel Arbeitsaufwand verbunden. Soviel zum Thema die haben Ahnung...bzw. denken mit.

Zum tieferlegen, ich hab mein auto auch 60mm tiefergelegt, und Boden Scheinwerfer sind etwa 48cm, da hat noch keiner gemotzt. Ich findes es schon dumm von dem sportverein grün/weiß das die zu sowas berechtigt sind, ich mein der TÜV sagt das ist ok, dann ist das ok! Weil wenn der TÜV kein Recht mehr hat, dann können wir uns den scheiß wie teilegutachten ABE's und Festigkeitsgutachten etc... grad schenken, weil das hat ja auch der TÜV gesagt! Porsche, Ferrari und Konsorten haben natürlich eine Ausnahmegenehmigung für ihre Scheinwerferabstände, genauso für die Lautstärke ihrer Auspuffanlagen etc... Was auch Humbug ist, weil wenn der Abstand ja sooooo wichtig ist, dannisses egal ob Porsche oder Golf wichtig ist wichtig aber hier in deutschland ist das scheibar eine Frage des Bestechungsgeldes!

Haarmann
2005-05-14, 13:01:28
pippo

Würde es neu nachmessen lassen vom TÜV und den Wisch dann gleich miteinschicken. Nebenher würde ich, falls ich die Dienstnummer notiert hätte, dem edlen Beamten, falls er im Unrecht war, mal die Dienstaufsicht aufn Hals hetzen.

Heeragon
2005-05-14, 14:41:42
Der Tüv kann isch aber nicht über geltendes Recht hinwegsetzen.

Sylver_Paladin
2005-05-14, 14:59:22
Es ist nunmal so: Eingetragen != Erlaubt
Vestes Beispiel sind diese Aluheckflügel, die jetzt auch wieder abgebaut werden müssen trotz Eintragung und Gutachten

Teilweise ist das schon bescheuert. Supersportwagen dürfen tiefe Scheinwerfer haben, dürfen lauter sein als der Rest.
Was sollen dann dies Vorschriften für einen Sinn haben?

patermatrix
2005-05-14, 15:39:12
Nur so ne Frage: Warum darf denn der TÜV etwas eintragen lassen, was von Gesetz wegen verboten ist? Damit verstösst ja der TÜV gegen das Gesetz, und nicht der Automobilist... :|

Sylver_Paladin
2005-05-14, 16:01:46
Nur so ne Frage: Warum darf denn der TÜV etwas eintragen lassen, was von Gesetz wegen verboten ist? Damit verstösst ja der TÜV gegen das Gesetz, und nicht der Automobilist... :|
Unwissenheit des Prüfers dürfte meistens die Ursache sein...
Aber meistens bleiben bei Strafen sowieso immer am Halter des Fahrzeugs hängen.

Gast
2005-05-14, 16:03:04
Es ist nunmal so: Eingetragen != Erlaubt
Vestes Beispiel sind diese Aluheckflügel, die jetzt auch wieder abgebaut werden müssen trotz Eintragung und Gutachten

Teilweise ist das schon bescheuert. Supersportwagen dürfen tiefe Scheinwerfer haben, dürfen lauter sein als der Rest.
Was sollen dann dies Vorschriften für einen Sinn haben?

Weil Supersportwagen nicht in solcher Frequenz den Verkehr belästigen wie das ganze tiefer, breiter, LAUTER Golf, Polo, 3er, was weis ich noch Gesocks...

Wenn ein 911er über die Straße röhrt, dann ist das eine Komposition....

Wenn ein 3er Golf mit einem Ofenrohr durch die Gegend fährt ist es einfach peinlich...

Ein Spoiler passt nun auch nur zu einem Straßenporsche und zu einem Rallyfahrzeug, aber nicht auf einen Heizöltracker....

Jedem das Seine.....:D

Sylver_Paladin
2005-05-14, 16:05:15
Weil Supersportwagen nicht in solcher Frequenz den Verkehr belästigen wie das ganze tiefer, breiter, LAUTER Golf, Polo, 3er, was weis ich noch Gesocks...

Wenn ein 911er über die Straße röhrt, dann ist das eine Komposition....

Wenn ein 3er Golf mit einem Ofenrohr durch die Gegend fährt ist es einfach peinlich...

Ein Spoiler passt nun auch nur zu einem Straßenporsche und zu einem Rallyfahrzeug, aber nicht auf einen Heizöltracker....

Jedem das Seine.....:D

Wenn du nachts schläfst dann wachst du von nem röhrenden Porsche genauso auf, wie von Ofenrohr-Golf...

Stormtrooper
2005-05-14, 16:22:25
Jaja
ich finds lustig ...
erst wie ein großer rumschraueben wollen und wenns dann an die Strafe geht fürs pfuschen dann zum heulen anfangen.
PS: wenn der TÜV was einträgt und die Pol findet etwas, bist du trotzdem fällig.

Sei froh das sie dich noch weiterfahren haben lassen, sollte das Bußgeld aufgrund einer erloschenen BE erteilt worden sei, hätten sie dein Fahrzeug stillegen lassen können un dgleichzeitig nen Abschlepper bestellen können um das KFZ vom öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.

pippo
2005-05-14, 17:14:42
Sei froh das sie dich noch weiterfahren haben lassen, sollte das Bußgeld aufgrund einer erloschenen BE erteilt worden sei, hätten sie dein Fahrzeug stillegen lassen können un dgleichzeitig nen Abschlepper bestellen können um das KFZ vom öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.

Ich hätt mich gefreut, dann hätte ich nämlich keinen Grund mehr gehabt, mich zusammenreißen zu müssen. Ich finds ehrlich gesagt nurnoch peinlich, wie man sich an ein paar cm aufgeilen kann und andererseits (so ist es nämlich bei uns) bei den Russendeutschen die in unserer Stadt Drogen verkaufen ein Auge zudrückt, weil sie sonst wieder verprügelt werden.

Gast
2005-05-14, 18:27:44
StVZO § 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

Hawky
2005-05-14, 19:02:26
Es ist doch aber Scheiße, ich verlass mich doch auf den TÜV oder? Wenn der TÜV den scheiß zwar einträgt, aber ich trotzdem damit rechnen muss das der nächste Cop meint, hey das is nicht ok so und zieht den Bock aus dem Verkehr, dann kann ichs doch gleich lassen...also mit dem TÜV wenn der im Endeffekt eh kein Recht hat.

Das mit den Aluflügeln ist was anderes, ich glaube kaum das son Flügel überhaupt ein gutachten besitzt. Allerdings sind die nurnicht erlaubt wegen der Verletzungsgefahr, da die Kanten scharf sind und die Dinger nicht brechen. Hab mich auf der Essener Motorshow mit einem Hersteller unterhalten, der meinte, sie bauen jetzt Aluflügel die mit Plastik (5-10mm) überzogen sind, welches sich lackieren lässt und es werden sollbruchstellen am Flügelfuß eingebaut, die bei einem Unfall mit dem Flügel brechen und zwar mit stumpfen Kanten, dann wäre das auch mit dem TÜV kein Problem mehr.

Feuerteufel
2005-05-14, 20:18:06
Kann ich nicht nachvollziehen. Für was soll mann überhaupt etwas vom TÜV eintragen lassen wenns von der Polizei trotzdem beanstandet wird?

Selbst wenn der TÜV Prüfer aus Unwissenheit gehandelt hat müsste das mit der Eintragung rechtens werden.

Zukünftig sollten Eintragungen wohl von der Polizei vorgenommen werden. Der TÜV hat ja nichts zu melden, oder?

(del)
2005-05-15, 15:17:36
Bei meinem Auto ist das Nummernschild exakt 10,5cm über dem Boden, habe auch 19cm Unterkante als Grenze im Kopf. Da das bauartbedingt aber nicht anders geht, kein Problem.

Bei einigen Autos gibt es Ausnahmeregelungen für solche Dinge. Wenn du meinst, dass du den halben Meter auch mit Standardfahrwerk nicht hast, such mal nach sowas.

Gast
2005-05-15, 16:39:59
Straßenverkehrszulassungsordnung (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php), da steht alles wichtige drin.
Es gibt in D keine Mindestbodenfreiheit. Es gibt Mindesthöhen für Lichter (baujahrabhängig), Nummernschilder und Rückleuchten. Ausserdem musss Freigängigkeit von Reifen, Lenkung etc. gewährleistet sein.
Diese Regelungen für Veränderungen am Fahrzeug haben nichts mit Neuwagen zu tun, die durchaus abweichend sein können.



Polizei hat mich gestern zum 8. mal aufgehalten und zum 1. mal meine Scheinwerfer bemängelt. Unterkante 44cm. Nach TÜV ist aber alles eingetragen. Jetz bekomm ich aber 3 Punkte und eine Geldstrafe.Zu recht. Ist in der STVZO ohne Probleme nachzulesen, auch vor der Tieferlegung. Und man kann den Einbau dann korrekt planen und zur Not den Tüvmann auf Fehler hinweisen.
Wenn der Tüv das widerrechtlicherweise eingetragen hat, dann frag doch mal deinen Anwalt, wie man den Tüv-Mann drankriegen kann.

Was kann man da nun machen?Nicht tieferlegen, wenn das Fahrzeug es nicht zulässt.

Die Polizei meinte nur, ihnen sei egal was vom TÜV eingetragen worden sei. Gibts denn da ka Ausnahmen? Glaub 50cm bekomm ich netmal, wenn ich das Fahrwerk komplett raufschraub.Die Polizei hat Recht, es gilt die STVZO. Und zur Not muss dein Fahrwerk halt wieder raus...



Erstmal schriftlich Widerspruch einlegen, mit der Begründung, daß das Ganze vom TÜV eingetragen worden sei - Kopie beilegen. Das sollte alles zumindest etwas verzögern. Und dann schlau machen gehen, am Besten bei einem Rechtsanwalt. Der Widerspruch ist nutzlos. Man kann aber den Anwalt mal fragen, wie man seine Auslagen vom Tüv-Mann wiederbekommt...

Persönliche Meinung: Ich kann net verstehen, warum ihr Eure Autos überhaupt tiefer legen laßt. Wenn so ein Auto entworfen wird, denken sich die Designer da schon was bei - und die haben - wage ich mal so zu behaupten - mehr Ahnung als der Durchschnittsmechaniker, der die Kisten dann umbaut.a) deutliche! Verbesserung im Fahrverhalten

b) Beispielbilder:
original (http://www.cabrionews.de/katalog/opel/astrag/astra.jpg), designtechnisch Müll, Umkreis Radlauf & Reifen sind nicht annähernd symmetrisch
Asi-Tuning (http://www.andreas-hemminger.de/images/artikel/zutief.jpg), designtechnisch Müll, sieht aus wie gebrochene Federn
Tuning mit Hirn (http://www.musketier.com/Bilder/Fahrzeuge/Pluriel/Tieferlegung.gif), designtechnisch astrein, Abstand Reifen <-> Radlauf über die ganze Länge annähernd parallel



Ich muss dir wiederpsrechen, ich bezweifle, dass ein Designer überhaupt im geringsten Ahnung von dem auto hat! Die Mercedes Ingenieure die Reperaturanleitungen für die Mercedes Fachwerkstätten entwerfen, geben in ihrer Anleitung für den Ölwechsel z.B an, dass man den Kühler ausbauen soll damit das gescheit funktioniert (Hat mir ein Benz Mechaniker erzählt). Er selbst meinte aber das dies völliger Bullshit ist, weils einfach voll umständlich wäre und mit viel zuviel Arbeitsaufwand verbunden. Soviel zum Thema die haben Ahnung...bzw. denken mit.Das ist nicht unbedingt ein Design-Fehler - nur aus Sicht des Kunden, denn der darf die teuren Mechanikerstunden bezahlen, die unnötigerweise anfallen. Aber solche Klöpse findet man oft - zu oft...

...ich mein der TÜV sagt das ist ok, dann ist das ok! Weil wenn der TÜV kein Recht mehr hat, dann können wir uns den scheiß wie teilegutachten ABE's und Festigkeitsgutachten etc... grad schenken, weil das hat ja auch der TÜV gesagt! Porsche, Ferrari und Konsorten haben natürlich eine Ausnahmegenehmigung für ihre Scheinwerferabstände, genauso für die Lautstärke ihrer Auspuffanlagen etc... Der Tüv hat sich an die STVZO zu halten. Tut er (oder du) das nicht, gibts eben Anschiss von der Trachtengruppe. Das ist nun nichts überraschendes. Und wehe, du eröffnest hier einen Heulthread, wenn sie dich packen.
Und wie schon geschrieben, sind Veränderungen an deinem Fahrzeug und Konzeption & Zulassung von Neuwagen zwei verschiedene paar Schuhe - zu deren Erwerb kein Bestechungsgeld nötig ist...



Nur so ne Frage: Warum darf denn der TÜV etwas eintragen lassen, was von Gesetz wegen verboten ist? Damit verstösst ja der TÜV gegen das Gesetz, und nicht der Automobilist... :|Eben. Der Tüvmann darf das nicht, und er verstösst gegen das Gesetz. Wäre etwas passiert und der Fehler wäre auf das fälschlicherweise eingetragene Tuning zurückzuführen gewesen, dann gäbe es einen Tüvprüfer weniger. Deshalb macht sowas auch kein seriöser Tüv.
Der Fahrzeughalter/-führer ist deshalb aber trotzdem nicht von seinen Sorgfaltspflichten entbunden. Und wem das zu viel ist, einmal kurz in der STVZO zu lesen, der sollte weder tieferlegen noch ein Auto führen...



Kann ich nicht nachvollziehen. Für was soll mann überhaupt etwas vom TÜV eintragen lassen wenns von der Polizei trotzdem beanstandet wird?

Selbst wenn der TÜV Prüfer aus Unwissenheit gehandelt hat müsste das mit der Eintragung rechtens werden.

Zukünftig sollten Eintragungen wohl von der Polizei vorgenommen werden. Der TÜV hat ja nichts zu melden, oder?Du sollst dir etwas eintragen lassen, damit ein Fachmann bestätigt, dass es machbar & zulässig ist. Geht man zu Pfuschern und freut sich über illegale Eintragungen, ist man selber schuld.

Und zum Glück wird nicht alles rechtens, was irgendein Tüvvie mal im Drogenrausch eingetragen hat! Willst du amerikanische Verhältnisse?

Die Polizei kann gut überprüfen, ob irgendwelche Masse eingehalten werden (wenn denn kompetente Leute prüfen), aber das macht sie noch lange nicht zum Tüv-Ingenieur.

Haarmann
2005-05-16, 09:40:15
pippo

Ich würde mich auf alle Fälle genauer erkundigen. Wenn Glück hast, dann gilt das nur für Fahrzeuge mit getrennten Scheinwerfern...

Gast
2005-05-16, 13:32:25
pippo

Ich würde mich auf alle Fälle genauer erkundigen. Wenn Glück hast, dann gilt das nur für Fahrzeuge mit getrennten Scheinwerfern...Haarmann, es wurde doch schon gepostet und es ist in der STVZO nachzulesen: Getrennte Scheinwerfer sind total irrelevant. Höchtens das Baujahr ist interessant...



"StVZO §50 (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen."

§72:
"§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung."

Die Anbauhöhe des Reflektors von 50 cm gilt also nur für Fahrzeuge, die ab dem 01. Januar 1988 zugelassen wurden (Datum der Erstzulassung). Für Fahrzeuge deren Erstzulassung vor diesem Datum liegt, gilt eine ältere Version dieses Paragraphen, nämlich die vom 01. Dezember 1984.
In dieser Version steht zwar die maximale Höhe, jedoch fehlen die 50 cm gänzlich!

Neufahrzeuge mit Scheinwerfern unter 50 cm
"Aber der Porsche bei mir um die Ecke hat nur 40 cm Scheinwerferhöhe!". mag sein, ist aber hier nicht wichtig. Wir haben uns an diese Vorschrift zu halten. Wenn andere Fahrzeughersteller das nicht tun und ggf. Ausnahmegenehmigungen erwirkt haben, dann hilft uns das leider nicht.
es sei denn, jemand erklärt sich bereit, einen Musterprozess zu führen ;-)

Mot
2005-05-16, 13:38:12
Das Ganze hat nix mit pfuschenden TÜV'ern zu tun, sondern wirklich eher mit unwissenden. Mein Prüfer hat auch nicht nachgemessen, obwohl ich die 50cm nur ganz knapp einhalte, obwohl ich nicht per Du mit ihm bin.
Desweiteren wundert es mich auch weshalb z.B. für den Opel Tigra Teilegutachten für Tieferlegungen erstellt werden dürfen, denn der ist mit Serienfahrwerk schon bei den 50cm und es gibt für die Tieferlegungen keine Sondergenehmigung => tieferlegen nicht möglich obwohl Gutachten vorliegt. Meiner Ansicht nach dürften dann keine Gutachten für die Hersteller ausgestellt werden.
Trotzdem sind die 50cm relativ unumstößlich, obwohl Quatsch. Da hilft nur größere Rad-/Reifenkombi aufziehen, Reifen aufpumpen und Federwegsbegrenzer 'reinknallen um bei der Prüfung zu bestehen. Die beste Lösung wäre aber ein Fahrzeug (meinetwegen auch tiefergelegt) das die Regelungen einhält.

satanicImephisto
2005-05-16, 14:18:45
Was hilft dir größere Felge bei der Höhe?? Der Durchmesser bleibt doch nahezu gleich, ob du nun mit 14" oder 17" z.B. fährst.

Gast
2005-05-16, 14:40:42
Was hilft dir größere Felge bei der Höhe?? Der Durchmesser bleibt doch nahezu gleich, ob du nun mit 14" oder 17" z.B. fährst.



größere felge = größeren radius = mehr abstand vom boden.
zumindest wenn, der reifen von der höhe gleich bleibt.

satanicImephisto
2005-05-16, 15:20:58
Das bekommt man aber nie und nimmer eingetragen, zudem müßte man wegen dem erhöhten abrollumfang das tacho neu proggen.

Mot
2005-05-16, 17:51:03
Das die Reifenhöhe bei 'ner so viel größeren Felge nicht gleich bleibt erklärt sich wohl von selbst, trotzdem kann man unter Umständen 'nen Centimeter 'rausholen.
Beispiel Nissan Almera N15:
Serie - 185/65 R14 Rad-Durchmesser bzw. Höhe 59.19cm
Für TÜV - 215/40 R17 Rad-Durchmesser bzw. Höhe 59.87cm
Wohlgemerkt ohne neueinstellen des Tachos eintragbar, da die Abweichung gering ist (unter 2%).
Mit etwas mehr Druck auf den Reifen kommt man dann auch auf den gewünschten CM mehr an Höhe :P

satanicImephisto
2005-05-16, 17:57:36
Das sind nichtmal 7mm mehr, die man dadurch erreicht. Und eine Abweichung von 2% ist noch in der Toleranz (geht ja bis 3%).

Ich hatte dich so verstanden, dass man auf unten stehendes Beispiel 215/60 oder ähnliches aufzieht (bissel extrem, aber zur Veranschaulichung ganz gut)

pippo
2005-05-16, 19:06:48
Weiß eigentlich zufällig jemand, was der BMW-Tacho von Werk ab Abweichung hat? Die 18" hätten nämlich ne Tachoabweichung von -2% und nach unten ist leider nichts erlaubt. Wenn sich das aber wieder ausgleicht, wärs kein Problem

Hacki_P3D
2005-05-16, 19:45:00
lustig, meiner ist Serie und liegt bei 48cm..

Gast
2005-05-17, 20:39:31
Hatte damals das gleiche Problem, original sind 44cm, bei mir 38cm. Habe mit dem TÜV Prüfer ein bischen geredet und aufgrund des Baujahres (1978) hat er gemeint, dass mich das nicht betrifft.
In den 5 Jahren die ich jetzt so schon ab und an im Sommer fahre noch nie Probleme gehabt...
Ich würde an deiner Stelle schriftlich Einspruch einlegen. Zum TÜV fahren, dort zum Chef und mit dem reden, dass er dir was schreiben soll.

-Slicer-
2005-05-17, 20:56:19
^^ war ich....

Gast
2005-05-17, 22:03:24
Hatte damals das gleiche Problem, original sind 44cm, bei mir 38cm. Habe mit dem TÜV Prüfer ein bischen geredet und aufgrund des Baujahres (1978) hat er gemeint, dass mich das nicht betrifft.
In den 5 Jahren die ich jetzt so schon ab und an im Sommer fahre noch nie Probleme gehabt...
Ich würde an deiner Stelle schriftlich Einspruch einlegen. Zum TÜV fahren, dort zum Chef und mit dem reden, dass er dir was schreiben soll.Wie oben im Thread und im Gesetzestext nachzulesen ist, gilt die 50cm-Regelung nur für Fahrzeuge, die nach dem 1.1.1988 in Verkehr gekommen sind. Für ältere Fahrzeuge wie deines gilt diese 50cm-Grenze nicht (Alle anderen schon). Deshalb wird dem Threadersteller ein Einspruch nix bringen.

Wollt ihr nicht lesen oder könnt ihr nicht?

Mot
2005-05-17, 22:28:38
Ab 1.1.1988 gilt übrigens der heutige Paragraph 50 der STVZO. Im Vergleich dazu mal der alte Absatz:
"Die untere Spiegelkante von Scheinwerfern darf nicht höher als 1000 mm, bei Zugmaschinen im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffetnlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, sowie für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, deren Bauart das vorschriftsmäßige Anbringen der Scheinwerfer nicht zulässt und deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt. Scheinwerfer müssen an den Fahrzeugen einstellbar und so befestigt sein, dass eine unbeabsichtigte Verstellung nicht eintreten kann."
Wie's heute aussieht, kann man ja hier (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=3031878#post3031878) schon nachlesen.